Rechtsprechung
| EuGH, 14.02.1980 - 53/79 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- EU-Kommission
Damiani
1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - ERHEBLICHKEIT DER AUFGEWORFENEN FRAGEN - BEURTEILUNG - KEINE
- EU-Kommission
Damiani
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Familien; Möglichkeit des Zusprechens von Zinsen aus dem Betrag der vorläufig geschuldeten Leistungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 177
1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - ERHEBLICHKEIT DER AUFGEWORFENEN FRAGEN - BEURTEILUNG - KEINE - rechtsportal.de
1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - ERHEBLICHKEIT DER AUFGEWORFENEN FRAGEN - BEURTEILUNG - KEINE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit des Gerichtshofes über Befinden der Zweckmäßigkeit eines Vorabentscheidungsersuchen; Erheblichkeit einer Rechtsfrage; Vorläufige Zahlung; Nichterfüllung und verspätete Erfüllung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Vorläufige Leistungen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1980 - 53/79
- EuGH, 14.02.1980 - 53/79
Papierfundstellen
- Slg. 1980, 273
Wird zitiert von ... (14)
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
Für eine Entscheidungsbefugnis des innerstaatlichen Gerichts bei der Beurteilung der Erheblichkeit eventueller Vorlagefragen spreche auch die nationale, insbesondere französische und italienische Praxis, die in der Lehre herrschende Übereinstimmung und die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofes, zuletzt in seinem Urteil vom 14. Februar 1980 (Rechtssache 53/79, ONPTS, Slg. 1980, 273). - EuGH, 08.07.2004 - C-502/01
Barth
Dagegen ist der Gerichtshof nicht dafür zuständig, im Rahmen dieses Verfahrens das interne Recht eines Mitgliedstaats auszulegen, und von Ausnahmefällen abgesehen ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und des Parteivorbringens verfügt und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, in voller Sachkenntnis die Erheblichkeit der in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsfragen und die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79, Damiani, Slg. 1980, 273, Randnr. 5). - EuGH, 28.06.1984 - 180/83
Moser / Land Baden-Württemberg
6 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, insbesondere in dem Urteil vom 14. Februar 1980 (ONPTS/Damiani, Rechtssache 53/79, Slg. 1980, 273) entschieden hat, ist es im Rahmen der in Artikel 177 des Vertrages vorgesehenen Zuständigkeitsverteilung zwischen den innerstaatlichen Gerichten und dem Gerichtshof Aufgabe des innerstaatlichen Gerichts, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und des Parteivorbringens verfügt und dem die Verantwortung für die zu erlassende Entscheidung obliegt, in voller Sachkenntnis die Erheblichkeit der in dem vor ihm anhängigen Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsfragen und die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils zu beurteilen.
- EuGH, 30.04.1986 - 209/84
Ministère public / Asjes
10 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG IST ES IM RAHMEN DER IN ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG VORGESEHENEN ZUSTÄNDIGKEITSVERTEILUNG ZWISCHEN DEM NATIONALEN GERICHT UND DEM GERICHTSHOF AUFGABE DES NATIONALEN GERICHTS , IN VOLLER SACHKENNTNIS DIE ERHEBLICHKEIT DER IN DEM VOR IHM ANHÄNGIGEN RECHTSSTREIT AUFGEWORFENEN RECHTSFRAGEN UND DIE NOTWENDIGKEIT EINER VORABENTSCHEIDUNG FÜR DEN ERLASS SEINES URTEILS ZU BEURTEILEN ( SIEHE INSBESONDERE URTEIL VOM 14. FEBRUAR 1980 IN DER RECHTSSACHE 53/79 , ONPTS/DAMIANI , SLG. 1980, 273 ). - Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98
Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr - …
(25) - Vgl. Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79 (ONPTS/Damiani, Slg. 1980, 273, Randnr. 5), in dem entschieden worden ist, daß "[d]er Gerichtshof ... nicht zuständig [ist], über die Zweckmäßigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens zu befinden. - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1982 - 283/81
Srl CILFIT und Lanificio di Gavardo SpA gegen Ministero della Sanità. - …
Ich zitiere hierzu die Urteile vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79 (ONPTS/Damiani, Slg. 1980, 273), vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347) und vom 30. November 1977 in der Rechtssache 52/77 (Cayrol/ Rivoira, Slg. 1977, 2261). - LSG Bayern, 19.08.2008 - L 6 B 523/08
Pflicht zur Zahlung einer bewilligten Altersrente für die Dauer des …
Von der von der Beklagten gewährten Leistung fragt es sich, ob und inwieweit sie nach Art. 45 EWG-Verordnung 574/72 angefochten werden kann (vgl. EuGH SozR 6055 Art. 45 Nr. 1;… zur Anwendbarkeit des Art. 45 EWG-Verordnung 574/72 bei FRG-Leistungen vgl. Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 4. Aufl., S. 339). - Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2004 - C-284/03
Temco Europe
{FN:7} - Im Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79 (Damián, Slg. 1980, 273, Randnr. 5) wies der Gerichtshof darauf hin, dass er nicht zuständig sei, über die Zweckmäßigkeit der aufgeworfenen Frage zu befinden. - EuGH, 08.07.2004 - C-31/02
Barth
Dagegen ist der Gerichtshof nicht dafür zuständig, im Rahmen dieses Verfahrens das interne Recht eines Mitgliedstaats auszulegen, und von Ausnahmefällen abgesehen ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und des Parteivorbringens verfügt und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, in voller Sachkenntnis die Erheblichkeit der in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsfragen und die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils zu beurteilen (vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79, Damiani, Slg. 1980, 273, Randn. - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-472/93
Luigi Spano und andere gegen Fiat Geotech SpA und Fiat Hitachi Excavators SpA.
(7) - Siehe u. a. Urteile vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79 (ONPTS, Slg. 1980, 273), vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83 (Moser, Slg. 1984, 2539) und vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Pardini, Slg. 1988, 2041). - Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1992 - C-343/90
Manuel José Lourenço Dias gegen Director da Alfândega do Porto.
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 247/86
Société alsacienne et lorraine de télécommunications et d'électronique (Alsatel) …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
Michele Bertini und Giuseppe Bisignani und andere gegen Region Lazio und Unità …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1987 - 338/85
Fratelli Pardini SpA gegen Ministero del commercio con l'estero und Banca toscana …
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