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Rechtsprechung
   EuGH, 12.01.1983 - 257/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1620
EuGH, 12.01.1983 - 257/81 (https://dejure.org/1983,1620)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.1983 - 257/81 (https://dejure.org/1983,1620)
EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 1983 - 257/81 (https://dejure.org/1983,1620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 72; ; Beamtenstatut Art. 78; ; Beamtenstatut Art. 59; ; Beamtenstatut Art. 53

  • EU-Kommission PDF

    K. / Rat

    1 . BEAMTE - ENTSCHÄDIGUNG BEI UNFÄLLEN UND BERUFSKRANKHEITEN - RUHEGEHALT WEGEN DIENSTUNFÄHIGKEIT - UNTERSCHIEDLICHE LEISTUNGEN - GESONDERTE VERFAHREN

  • EU-Kommission

    K. / Rat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - ENTSCHÄDIGUNG BEI UNFÄLLEN UND BERUFSKRANKHEITEN - RUHEGEHALT WEGEN DIENSTUNFÄHIGKEIT - UNTERSCHIEDLICHE LEISTUNGEN - GESONDERTE VERFAHREN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 1
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.01.1981 - 731/79

    B. / Parlament

    Auszug aus EuGH, 12.01.1983 - 257/81
    Denn das Verfahren auf Erlangung einer Entschädigung wegen Berufskrankheit nach Artikel 73 des Statuts und jenes auf Erlangung eines Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit, insbesondere wegen Berufskrankheit nach Artikel 78 des Statuts, seien unterschiedlich und voneinander unabhängig, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 15. Januar 1981 (B./Parlament, Rechtssache 731/79, Slg. 1981, 107) festgestellt habe.

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. Januar 1981 (B./Parlament, Rechtssache 731/79, Slg. 1981, 107) festgestellt hat, zeigt der Vergleich zwischen den Artikeln 73 und 78.

  • EuGH, 13.07.1972 - 29/71

    Vellozzi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.01.1983 - 257/81
    Der Rat betont in seiner Klagebeantwortung, das Vorliegen einer Berufskrankheit könne sich nur aus den Schlußfolgerungen des zu diesem Zweck bestellten Ärzteausschusses ergeben, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Juli 1972 (Vellozzi, Rechtssache 29/71, Slg. 1972, 513) anerkannt habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-181/03

    Nardone / Kommission - Rechtsmittel - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit - …

    {FN:14} - Diese Regel ergibt sich eindeutig aus dem Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81 (K/Rat, Slg. 1983, 1, Randnr. 12).

    {FN:22} - Urteil K/Rat, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 11.

    {FN:38} - Vgl. insbesondere Urteil K/Rat, zitiert in Fußnote 14, Randnr. 10.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986 - 76/84

    Alessandro Rienzi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Ablehnung …

    Hingewiesen werden kann andererseits auf das Urteil der Rechtssache 257/81 3.

    - Urteil vom 12. ļanuar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./ Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1983, 1, 7 ff.

    Noch deutlicher ist die aus dem Urteil der Rechtssache 257/81 bereits zitierte Formulierung, nach der es darauf ankommt, ob der Krankheitszustand in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem spezifischen und typischen Risiko steht, das der vom Kläger ausgeübten Tätigkeit anhaftet.

  • EuG, 09.07.1997 - T-4/96

    S / Gerichtshof

    Folglich kann das Gericht prüfen, ob die Stellungnahme eine Begründung enthält, anhand deren die Erwägungen beurteilt werden können, auf denen die in ihr enthaltenen Schlußfolgerungen beruhen (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1, Randnr. 17), und ob ein verständlicher Zusammenhang besteht zwischen den in ihr enthaltenen medizinischen Feststellungen und den Schlußfolgerungen, zu denen der Ärzteausschuß gelangt (…vgl. Urteil Jänsch/Kommission, a. a. O., Randnr. 15, sowie Urteile des Gerichts vom 27. Februar 1992 in der Rechtssache T-165/89, Plug/Kommission, Slg. 1992, II-367, Randnr. 75, und vom 30. Mai 1995 in der Rechtssache T-556/93, Saby/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-375, Randnr. 35).

    In diesem Fall hat der Ärzteausschuß festzustellen, ob die Ausübung des Dienstes für die Gemeinschaften - und zwar unabhängig davon, wie die Bedeutung dieses Faktors im Vergleich zu den nichtberuflichen Faktoren zu bewerten ist - einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Krankheit des Beamten, z. B. als ihr auslösender Faktor, aufweist (vgl. Urteile K./Rat, a. a. O., Randnr. 20, Rienzi/Kommission, a. a. O., Randnr. 10, und Plug/Kommission, a. a. O., Randnr. 81).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-185/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Walter Gill. - Beamte - …

    Wie das Gericht erster Instanz in Randnummer 19 seines Urteils ausführt, handelt es sich bei den Leistungen der Artikel 73 und 78 des Statuts um unterschiedliche Leistungen, die nach voneinander verschiedenen und unabhängigen Verfahren gewährt werden (siehe Artikel 25 der Sicherungsregelung, zitiert oben in Nr. 9, sowie die Rechtssachen 731/79, B./Parlament, Slg. 1981, 107, und 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1) beschränkt sich die Zuständigkeit des Invaliditätsausschusses darauf, die Ursache der Dienstunfähigkeit festzustellen und zu prüfen, ob der Krankheitszustand des Klägers 'in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem spezifischen und typischen, der vom Kläger ausgeuebten Tätigkeit anhaftenden Risiko steht' .

  • EuG, 06.04.1990 - T-43/89

    Walter Gill gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    19 Wenn man der Prämisse zustimmt, wonach, wie der Gerichtshof entschieden hat ( Urteile vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1, und vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181 ), die mit den Artikeln 73 und 78 des Statuts eingeführten Regelungen voneinander verschieden und unabhängig sind, ist zu prüfen, ob die Definition der "Berufskrankheit" in Artikel 3 der Sicherungsregelung für die Auslegung des Artikels 78 Absatz 2 des Statuts übernommen werden kann.

    Der Krankheitszustand des betreffenden Beamten muß in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem spezifischen und typischen, der von ihm bei den Gemeinschaften ausgeuebten Tätigkeit anhaftenden Risiko stehen ( Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1, Randnr. 20 ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-404/92

    X gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Bediensteter …

    Urteile vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81 (K., Slg. 1983, 1, Randnr. 17), vom 27. Februar 1992 in der Rechtssache T-165/89 (Plug, Slg. 1992, II-367, Randnr. 75) und vom 23. März 1993 in der Rechtssache T-43/89 RV (Gill, Slg. 1993, II-303, Randnr. 36).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-76/95

    Kommission / Royale belge

    Insoweit kann der Gerichtshof nachprüfen, ob das Gutachten eine Begründung enthält, anhand deren die Erwägungen, auf denen die in ihr enthaltenen Schlußfolgerungen beruhen, beurteilt werden können (Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1, Randnr. 17), und ob ein verständlicher Zusammenhang besteht zwischen den in ihr enthaltenen medizinischen Feststellungen und den Schlußfolgerungen, zu denen der Ärzteausschuß gelangt (Urteile vom 10. Dezember 1987 in der Rechtssache 277/84, Jänsch/Kommission, Slg. 1987, 4923, Randnr. 15, und vom 27. Februar 1992 in der Rechtssache T-165/89, Plug/Kommission, Slg. 1992, II-367, Randnr. 75).
  • EuG, 27.02.1992 - T-165/89

    Onno Plug gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Verfahren …

    Aus Artikel 25 der Sicherungsregelung und aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81 (K./Rat, Slg. 1983, 1) leitet er ab, daß sowohl die Feststellung der dauernden vollen Dienstunfähigkeit, wegen der der Beamte ein Amt seiner Laufbahn nicht mehr wahrnehmen könne, als auch die Ursache dieser Dienstunfähigkeit nicht nach Maßgabe der Sicherungsregelung, sondern nach den Modalitäten und dem Verfahren der Versorgungsregelung, vorliegend nach Artikel 13 des Anhangs VIII des Statuts, zu erfolgen habe, der eine ausschließliche Zuständigkeit des Invaliditätsausschusses in diesem Bereich vorsehe.
  • EuG, 01.07.2008 - T-262/06

    Kommission / D

    9 und 10; 12. Januar 1983, K./Rat, 257/81, Slg. 1983, 1, Randnr. 10; Gericht, 14. Mai 1998, Lucaccioni/Kommission, T-165/95, Slg. ÖD 1998, I-A-203 und II-627, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1987 - 242/85

    J. J. Geist gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Sie haben die Zurückweisung der Beschwerde durch den Rat nicht gelten lassen; dieser hätte die Ursache der Berufsunfähigkeit feststellen 3 - Urteil vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 214/85, Dandolo/Koramission, Slg. 1987, 2163.4 - Urteil vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84, Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315.5 - Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, Slg. 1983, 1, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 150/84

    Giorgio Bernardi gegen Europäisches Parlament. - Beamter - Unfall- und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1985 - 118/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Société anonyme Royale belge. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 189/82

    Georgette Seiler und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-76/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Royale belge SA. - Beamte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 342/82

    Hartog Cohen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

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