Rechtsprechung
| EuGH, 02.03.1983 - 155/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 33; ; EWGV Art. 36; ; RL Nr. 70/50/EWG Art. 2 Abs. 3
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT - BEFUGNISSE DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN - REGELUNG EINES MITGLIEDSTAATS , NACH DER DIE GENEHMIGUNG VON NICHT ZUM LANDWIRTSCHAFTLICHEN GEBRAUCH BESTIMMTEN PESTIZIDEN UND VON PFLANZENSCHUTZMITTELN NUR IM ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT - BEFUGNISSE DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN - REGELUNG EINES MITGLIEDSTAATS , NACH DER DIE GENEHMIGUNG VON NICHT ZUM LANDWIRTSCHAFTLICHEN GEBRAUCH BESTIMMTEN PESTIZIDEN UND VON PFLANZENSCHUTZMITTELN NUR IM ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Pflanzenschutzmittel - Zulassungsvoraussetzungen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82
- EuGH, 02.03.1983 - 155/82
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 531
- NJW 1983, 2757
Wird zitiert von ... (9)
- EuGH, 13.01.2000 - C-254/98
TK-Heimdienst - Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) - …
Jedoch ist die Kommission mit der Beklagten der Auffassung, daß § 53a Absatz 2 GewO eine verschleierte Beschränkung des innergemeinschaftlichen Handels darstelle, da er tatsächlich die Wirtschaftsteilnehmer der anderen Mitgliedstaaten stärker belaste, indem er ihnen zusätzliche Schwierigkeiten und/oder Ausgaben auferlege (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531; vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111; 87/85 und 88/85, Legia und Gyselinx, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-189/95, Franzén, Slg. 1997, I-5909). - Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1984 - 247/81
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
Das Gesetz, zu dem die in Rede stehende Vorschrift gehört, ist dem belgischen Arrêté royal vom 5. Juni 1975, der Gegenstand Ihres Urteils vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 war, sehr ähnlich.Gegen das erste spricht das Verfahren in der Rechtssache 155/82, aus dem sich eindeutig ergibt, daß zu den Zielen des belgischen Arrêté royal auch die Überwachung der schon in den Verkehr gebrachten Pestizide gehört.
Zur Zeit des Verfahrens in der Rechtssache 155/82 war der Bereich der Pestizide und der Pflanzenschutzmittel Gegenstand einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene, die weniger weit ging als die jetzige Harmonisierung der Arzneispezialitäten.
Ich habe bereits auf das hohe Maß an Harmonisierung in dem hier interessierenden Bereich hingewiesen, als ich das vorliegende Verfahren mit der Rechtssache 155/82 verglichen habe, und werde noch darauf zurückkommen.
- EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
Radiosistemi - "Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und …
Eine nationale Regelung, die eine Ausnahme von Artikel 28 EG vorsieht, kann unabhängig davon, ob sie auf den ausdrücklich in Artikel 30 EG vorgesehenen Fällen oder auf von der Rechtsprechung entwickelten zwingenden Erfordernissen beruht, nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie zur Sicherung des zulässigen Zweckes erforderlich ist und wenn dieser Zweck nicht durch Mittel erreicht werden kann, die den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, Randnr. 12, und GB-Inno-BM, Randnr. 33).Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, die die Einfuhr, das Inverkehrbringen oder das Anbieten von Funkgeräten, die nicht mit einem nationalen Zulassungszeichen versehen sind, zum Verkauf verbietet, wie die Regelung, um die es im Ausgangsverfahren geht, eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG darstellt (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 21).
- EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.
15 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Regelung, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die zusätzlichen Kosten auferlegt, die die Verpflichtung, sich eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat zu bedienen, mit sich bringt, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen ist (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111). - EuGH, 21.06.2001 - C-30/99
Kommission / Irland - "Freier Warenverkehr - Edelmetalle - Vorgeschriebener …
Der Gerichtshof habe die Verpflichtung zur Benennung eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat in mehreren Urteilen als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung und als Verstoß gegen Artikel 30 EG-Vertrag gewertet (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111). - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99
Kommission / Irland
28: - Die Kommission stützt dieses Vorbringen auf die Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531) und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81 (Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111) sowie auf ihre Richtlinie 70/50/EWG vom 22. Dezember 1969, gestützt auf die Vorschriften des Artikels 33 Absatz 7 über die Beseitigung von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, die nicht unter andere aufgrund des EWG-Vertrags erlassene Vorschriften fallen (…ABl. 1970, L 13, S. 29). - EuGH, 14.03.1985 - 269/83
Kommission / Frankreich
12 ÜBERDIES STELLT DAS ERFORDERNIS , DASS BEI DEN IN DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN GEDRUCKTEN DRUCKWERKEN EIN VERANTWORTLICHER FRANZÖSISCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT MIT WOHNSITZ IN FRANKREICH ZU BENENNEN IST , FÜR SICH GENOMMEN EINE MASSNAHME MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DAR , WIE SICH UNTER ANDEREM AUS DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 2. MÄRZ 1983 IN DER RECHTSSACHE 155/82 ( KOMMISSION/BELGIEN , SLG. 1983, 531 ) ERGIBT. - Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1986 - 220/83
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Freier …
Meines Erachtens kann es nur wenige Fälle geben, in denen ein völliger Ausschluß der Erbringung von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat gerechtfertigt ist, wie dies bereits für den freien "Warenverkehr gilt (Rechtssachen 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111, in denen festgestellt wurde, daß es nicht aus Gründen der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt war, von einem Unternehmen, das giftige oder möglicherweise giftige Erzeugnisse in einem anderen Mitgliedstaat verkauft, zu verlangen, daß es sich in dem betreffenden Staat niederläßt). - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 176/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
erforderlich sind und daß dieses Ziel nicht auf Wegen erreicht werden kann, die den Handel innerhalb der Gemeinschaft weniger beschränken (Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, 543, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 247/81, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1111, 1120, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe).
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