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Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.1983 - 290/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2082
EuGH, 16.03.1983 - 290/81 (https://dejure.org/1983,2082)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 290/81 (https://dejure.org/1983,2082)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 290/81 (https://dejure.org/1983,2082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • EU-Kommission PDF

    Singer und Geigy / Amministrazione delle finanze dello Stato

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - AUSLEGUNG - VORSCHRIFTEN DES GATT - ZEITPUNKT DES ÜBERGANGS DER ZUSTÄNDIGKEIT AUF DEN GERICHTSHOF

  • EU-Kommission

    Singer und Geigy / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - AUSLEGUNG - VORSCHRIFTEN DES GATT - ZEITPUNKT DES ÜBERGANGS DER ZUSTÄNDIGKEIT AUF DEN GERICHTSHOF - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 177 ABSATZ 1]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 847
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.03.1983 - 291/81
    Auszug aus EuGH, 16.03.1983 - 290/81
    URTEIL VOM 16.3.1983 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 290 UND 291/81 diese Auslegung ausschließlich Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten.

    In den verbundenen Rechtssachen 290 und 291/81 betreffend zwei dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der Corte d'appello Mailand in den bei diesem Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    AMMINISTRAZIONE DELLE FINANZE DELLO STATO (Rechtssache 291/81) vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung bestimmter Vorschriften des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) erläßt.

    Nach Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der EWG haben schriftliche Erklärungen eingereicht: in der Rechtssache 290/81 die Firma Singer, vertreten durch die Rechtsanwälte Scipione Massari und Guido Scarpa, Mailand, in der Rechtssache 291/81 die Firma Geigy, vertreten durch Rechtsanwalt Angelo Pesce, Mailand, und in beiden Rechtssachen die Regierung der Italienischen Republik, vertreten durch ihren Bevollmächtigten Arnaldo Squillante und durch Avvocato dello Stato Sergio Laporta, die Regierung des Königreichs der Niederlande, vertreten durch den Generalsekretär im Außenministerium F. Italianer, sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch den stellvertretenden Generaldirektor ihres Juristischen Dienstes Giancarlo Olmi und Rechtsberater Jacques Bourgeois als Bevollmächtigte.

    Mit Beschluß vom 24. März 1982 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 290 und 291/81 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden, da sie den gleichen Gegenstand betreffen und miteinander in Zusammenhang stehen.

    3 Die Firmen Singer und Geigy, von denen die eine in der Rechtssache 290/81 und die andere in der Rechtssache 291/81 Klägerin des Ausgangsverfahrens ist, beantragten beim Tribunale Mailand, die italienische Finanzverwaltung zur Rückzahlung der Beträge zu verurteilen, die sie im fraglichen Zeitraum als Verwaltungsabgaben entrichtet hatten; zur Begründung führten sie an, es handele sich um eine gegen das GATT verstoßende Abgabe.

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