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Rechtsprechung
   EuGH, 13.11.1984 - 191/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1584
EuGH, 13.11.1984 - 191/83 (https://dejure.org/1984,1584)
EuGH, Entscheidung vom 13.11.1984 - 191/83 (https://dejure.org/1984,1584)
EuGH, Entscheidung vom 13. November 1984 - 191/83 (https://dejure.org/1984,1584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 73; ; EWGV 1408/71 Art. 76

  • EU-Kommission PDF

    Salzano

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - AUSSETZUNG DES ANSPRUCHS AUF DIE LEISTUNGEN IM BESCHÄFTIGUNGSSTAAT - NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN DES WOHNSTAATS DER FAMILIENANGEHÖRIGEN ZU ZAHLENDE ...

  • EU-Kommission

    Salzano

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Familienbeihilfen; Aussetzung des Anspruchs auf Familienbeihilfe; Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungland eines Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV 1408/71 Art. 73; EWGV 1408/71 Art. 76
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - AUSSETZUNG DES ANSPRUCHS AUF DIE LEISTUNGEN IM BESCHÄFTIGUNGSSTAAT - NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN DES WOHNSTAATS DER FAMILIENANGEHÖRIGEN ZU ZAHLENDE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Aussetzung des Anspruchs aus Familienbeihilfe; Zahlung im Beschäftigungsland eines Elternteils

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 3741
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.02.1981 - 104/80

    Beeck

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Der Gerichtshof habe in dem Urteil in der Rechtssache 104/80 (Beeck, Slg. 1981, 503) zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 entschieden, daß die Zahlung von Familienleistungen oder Familienbeihilfen "nur in Höhe des Betrags ausgesetzt wird, den der Ehegatte, der eine Berufstätigkeit im Gebiet des Wohnsitzst'aats ausübt, für denselben Zeitraum und für dasselbe Familienmitglied im Wohnsitzstaat erhält".

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, die auf dem Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und auf der Zielsetzung des Artikels 51 EWG-Vertrag beruhe, bedürfe jedoch eine Bestimmung, die die Kumulierung von Familienbeihilfen ausschließen solle, gewisser Einschränkungen; sie gelte nur insoweit, als sie den Berechtigten nicht grundlos einen nach dem Recht eines Mitgliedstaats bestehenden Anspruch auf Leistung nehme (Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503).

    Der Gerichtshof habe aus den genannten Gründen die Möglichkeit der teilweisen Aussetzung eines kraft Gemeinschaftsrechts erworbenen Anspruchs auf Familienleistungen im Zusammenhang mit der Auslegung der Antikumulierungsvorschrift des Artikels 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 ausdrücklich anerkannt (Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503).

  • EuGH, 03.02.1983 - 149/82

    Robards

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Dies ergebe sich noch deutlicher aus dem Urteil in der Rechtssache 149/82 (Robards, Slg. 1983, 171).

    Diese Betrachtungsweise trage dem Zweck der Antikumulierungsvorschrift, eine ungerechtfertigte Bereicherung auszuschließen, Rechnung und entspreche überdies der vom Gerichtshof in der Rechtssache 149/82 (Robards, Slg. 1983, 171) zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a Satz 1 der Verordnung Nr. 574/72 vertretenen Auffassung.

  • EuGH, 12.06.1980 - 733/79

    Laterza

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Auch aus anderen Urteilen des Gerichtshofes, die ähnliche Rechtsfragen beträfen und die zu Kapitel 8 der Verordnung Nr. 1408/71 ergangen seien, (Rechtssache 100/79, Rossi, Slg. 1979, 831; Rechtssache 733/79, Laterza, Slg. 1980, 1915; Rechtssache 807/79, Gravina, Slg. 1980, 2205) ergebe sich nichts anderes.

    Ansonsten sei die Auslegung zu berücksichtigen, die die Artikel 77, 78 und 79 der Verordnung Nr. 1408/71 in den Rechtssachen 100/78 (Rossi, Slg. 1978, 963) und 733/79 (Laterza, Slg. 1980, 1915) durch den Gerichtshof erfahren hätten.

  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Dies folge aus dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz, nach dem eine Antikumulierungsvorschrift keine andere Wirkung haben dürfe als die, das Zusammentreffen von Leistungen zu verhindern; deshalb dürfe eine Leistung nur in der Höhe entzogen (oder ausgesetzt) werden, in der sie durch eine entsprechende Leistung abgedeckt sei (Rechtssachen 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, und 236/78, Mura, Slg. 1979, 1819).
  • EuGH, 20.04.1978 - 134/77

    Ragazzoni

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Ansonsten sei die Auslegung zu berücksichtigen, die die Artikel 77, 78 und 79 der Verordnung Nr. 1408/71 in den Rechtssachen 100/78 (Rossi, Slg. 1978, 963) und 733/79 (Laterza, Slg. 1980, 1915) durch den Gerichtshof erfahren hätten.
  • EuGH, 16.05.1979 - 236/78

    Mura

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Dies folge aus dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz, nach dem eine Antikumulierungsvorschrift keine andere Wirkung haben dürfe als die, das Zusammentreffen von Leistungen zu verhindern; deshalb dürfe eine Leistung nur in der Höhe entzogen (oder ausgesetzt) werden, in der sie durch eine entsprechende Leistung abgedeckt sei (Rechtssachen 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, und 236/78, Mura, Slg. 1979, 1819).
  • EuGH, 09.07.1980 - 807/79

    Gravina

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Auch aus anderen Urteilen des Gerichtshofes, die ähnliche Rechtsfragen beträfen und die zu Kapitel 8 der Verordnung Nr. 1408/71 ergangen seien, (Rechtssache 100/79, Rossi, Slg. 1979, 831; Rechtssache 733/79, Laterza, Slg. 1980, 1915; Rechtssache 807/79, Gravina, Slg. 1980, 2205) ergebe sich nichts anderes.
  • EuGH, 06.03.1979 - 100/78

    Rossi

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 191/83
    Auch aus anderen Urteilen des Gerichtshofes, die ähnliche Rechtsfragen beträfen und die zu Kapitel 8 der Verordnung Nr. 1408/71 ergangen seien, (Rechtssache 100/79, Rossi, Slg. 1979, 831; Rechtssache 733/79, Laterza, Slg. 1980, 1915; Rechtssache 807/79, Gravina, Slg. 1980, 2205) ergebe sich nichts anderes.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …

    Der Betroffene muss folglich alle in den internen Rechtsvorschriften dieses Staates aufgestellten - formellen und materiellen - Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, zu denen gegebenenfalls auch die Voraussetzung gehören kann, dass ein Antrag auf Gewährung dieser Leistungen gestellt wird (vgl. entsprechend zu einer früheren Fassung von Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 Urteile vom 20. April 1978, Ragazzoni, 134/77, Slg. 1978, 963, Randnrn. 8 bis 11, vom 13. November 1984, Salzano, 191/83, Slg. 1984, 3741, Randnrn. 7 und 10, vom 23. April 1986, Ferraioli, 153/84, Slg. 1986, 1401, Randnr. 14, und Kracht, Randnr. 11).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 92/07

    Kürzung des Kindergeldes im Wohnland Deutschland um die im Beschäftigungsland …

    a) Der EuGH war zu Art. 76 VO Nr. 1408/71 a.F. der Auffassung, im Wohnland aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorgesehene, aber mangels Antrag nicht gezahlte Familienleistungen führten nicht zu einer Aussetzung der in einem anderen Mitgliedstaat geschuldeten Familienleistungen, weil die Regelung nur die Kumulierung von Leistungen verhindern solle (EuGH-Urteile vom 13. November 1984 C-191/83, Salzano, Slg. 1984, 3741; vom 23. April 1986 C-153/84, Ferraioli, Slg. 1986, 1401, und vom 4. Juli 1990 C-117/89, Kracht, Slg. 1990, I-2781).
  • EuGH, 06.11.2014 - C-4/13

    Fassbender-Firman - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …

    Die Anfügung des Abs. 2 in Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 sei eine Reaktion des Unionsgesetzgebers auf die frühere Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. Urteile Salzano, 191/83, EU:C:1984:343, Ferraioli, 153/84, EU:C:1986:168, und Kracht, C-117/89, EU:C:1990:279), wonach die fehlende Antragstellung im Wohnmitgliedstaat der Familienangehörigen eines Wanderarbeitnehmers nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Familienleistungen im Beschäftigungsmitgliedstaat dieses Arbeitnehmers habe führen dürfen.

    Rn. 38 Zwar hatte der Gerichtshof, bevor Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3427/89 des Rates vom 30. Oktober 1989 (…ABl. L 331, S. 1) ein Abs. 2 angefügt wurde, entschieden, dass der Anspruch auf Familienleistungen, die im Beschäftigungsmitgliedstaat eines Elternteils zu zahlen sind, nicht ruht, wenn der andere Elternteil mit den Kindern in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und dort eine Erwerbstätigkeit ausübt, wobei er jedoch keine Familienleistungen für die Kinder bezieht, weil nicht alle nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats erforderlichen Voraussetzungen für die tatsächliche Auszahlung dieser Leistungen, einschließlich der Voraussetzung einer vorherigen Antragstellung, erfüllt sind (Urteile Salzano, EU:C:1984:343, Rn. 11, Ferraioli, EU:C:1986:168, Rn. 15, und Kracht, EU:C:1990:279, Rn. 11); die genannte Änderung von Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 ist aber erfolgt, um das in dessen Abs. 1 vorgesehene Ruhenlassen des Anspruchs auf Familienleistungen auch dann zu ermöglichen, wenn im Wohnmitgliedstaat kein Antrag auf Leistungsgewährung gestellt worden ist.

  • BFH, 27.09.2012 - III R 40/09

    EuGH-Vorlage zur Anrechnung belgischer Familienleistungen - Anwendung von Art. 76 …

    Der Gemeinschaftsgesetzgeber reagierte mit der Anfügung des Absatzes 2 in Art. 76 der VO Nr. 1408/71 gezielt auf die frühere Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteile vom 13. November 1984 C-191/83, Salzano, Slg. 1984, 3741; vom 23. April 1986 C-153/84, Ferraioli, Slg. 1986, 1401, und vom 4. Juli 1990 C-117/89, Kracht, Slg. 1990, I-2781), wonach bei fehlender Antragstellung im Wohnsitzstaat der Familie der Kindergeldanspruch im Beschäftigungsmitgliedstaat nicht ausgesetzt werden durfte (…vgl. Igl in Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 4. Aufl. 2005, Art. 76 Rz 2).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-4/13

    Fassbender-Firman - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 76 …

    Die Kommission nimmt an, dass der Rat mit der Änderung auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs habe reagieren wollen, und zwar insbesondere auf die Urteile Salzano (EU:C:1984:343), Ferraioli (EU:C:1986:168) und Kracht (EU:C:1990:279).

    {FN:5} - Urteile Salzano (191/83, EU:C:1984:343), Ferraioli (153/84, EU:C:1986:168) und Kracht (C-117/89, EU:C:1990:279).

    {FN:17} - Ich halte fest, dass der Gerichtshof in Rn. 54 des Urteils Schwemmer (EU:C:2010:605) darauf hingewiesen hat, dass er es in den Urteilen Ragazzoni (EU:C:1978:88), Salzano (EU:C:1984:343), Ferraioli (EU:C:1986:168) und Kracht (EU:C:1990:279) für die Beantwortung der Fragen in den betreffenden Verfahren für unerheblich befunden hat, aus welchen Gründen kein Antrag gestellt worden war.

  • BSG, 22.02.1989 - 10 RKg 22/87
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 13. November 1984 - 191/83 - entschieden, daß der Anspruch auf die Leistungen in dem Wohnland des Berechtigten dann nicht ausgesetzt werden, wenn die Familienleistungen nach italienischem Recht in dem Wohnland der Familienangehörigen nur deshalb nicht gezahlt werden, weil ein Antrag auf diese Leistungen nicht gestellt ist.

    Das Urteil des EuGH vom 13. November 1984 - 191/83 - steht dem bei der Anwendung des Artikel 76 der Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 entgegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-117/89

    Klaus Jürgen Kracht gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - …

    In dem Urteil Ferraioli - das 3 - Urteil vom 13. November 1984 in der Rechtssache 191/83 (Salzano, Slg. 1984, 3741).

    Durch den neuen Artikel 76 Absatz 2 wird hingegen die Tragweite der hier in Rede stehenden Vorschrift in ihrer Auslegung durch die Urteile Salzano und Ferraioli geändert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-389/99

    Rundgren

    31: - Vgl. Urteile vom 13. November 1984 in der Rechtssache 191/83 (Salzano, Slg. 1984, 3741), vom 23. April 1986 in der Rechtssache 153/84 (Ferraioli, Slg. 1986, 1401), vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 24/88 (Georges, Slg. 1989, 1905) und vom 4. Juli 1990 in der Rechtssache C-117/89 (Kracht, Slg. 1990, I-2781).

    32: - Vgl. z. B. Rechtssache 191/83 (zitiert in Fußnote 30, Randnr. 11).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-225/10

    Pérez García u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 77 …

    Rn. 43 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Familienbeihilfen nur dann als nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats "bestehend" gelten können, wenn das Recht dieses Staates dem Familienangehörigen, der dort arbeitet oder gearbeitet hat, einen Anspruch auf Gewährung von Leistungen verleiht, so dass die betreffenden Leistungen nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats geschuldet werden (vgl. entsprechend Urteile vom 20. April 1978, Ragazzoni, 134/77, Slg. 1978, 963, Randnr. 8, und vom 13. November 1984, Salzano, 191/83, Slg. 1984, 3741, Randnr. 7).
  • BSG, 30.04.1996 - 10 RKg 17/93

    Anspruch auf Kindergeld für in Frankreich lebende Tochter - Erfordernis der …

    Auch in der Frage, ob volles deutsches Kindergeld zusteht, weil ausländische Familienleistungen nicht beantragt wurden (Urteile vom 13. November 1984, Salzano, vom 23. April 1986, Ferraioli, und vom 4. Juli 1990, Kracht - EuGHE 1984, 3741;… 1986, 1401 und 1990, I-2781 = SozR 6050 Art. 76 Nrn 4 und 5, SozR 3-6050 Art. 76 Nr. 1) hatte der EuGH stets über Fallgestaltungen zu entscheiden, in denen nicht nur die Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnten, sondern jeweils mit einem dort auch berufstätigen Elternteil.
  • EuGH, 04.07.1990 - C-117/89

    Kracht / Bundesanstalt für Arbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen nach Scheidung - Fehlen eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03

    Weide

  • EuGH, 23.04.1986 - 153/84

    Ferraioli / Deutsche Bundespost

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-119/91

    Una McMenamin gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-225/10

    Pérez García u.a. - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Familienbeihilfen - Leistungen …

  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - 3 V 2447/11

    Ernstliche Zweifel an der Versagung eines Anspruchs auf Differenzkindergeld für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 153/84

    Antonio Ferraioli gegen Deutsche Bundespost. - Soziale Sicherheit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1989 - 24/88

    Michel Georges gegen Office national d'allocations familiales pour travailleurs …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Von einem …

  • SG München, 17.10.1986 - S 6/KG 19/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld für in Italien lebende Kinder; …

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