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Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1985 - 277/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1700
EuGH, 03.07.1985 - 277/83 (https://dejure.org/1985,1700)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1985 - 277/83 (https://dejure.org/1985,1700)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 277/83 (https://dejure.org/1985,1700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG VON STEUERVORTEILEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ERSTRECKUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag durch die Höhe des angewandten Steuersatzes bei der Erhebung der zusätzlichen Grenzabgabe auf aus Wein gewonnenen Alkohol, der zur Herstellung von aus anderen Mitgliedstaaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 95
    1. STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG VON STEUERVORTEILEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ERSTRECKUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2049
  • NJW 1986, 2187
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.02.1980 - 169/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    6 DIE KOMMISSION VERTRITT DIE AUFFASSUNG , ALLE LIKÖRWEINE , GLEICH OB MIT ODER OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG , SEIEN GLEICHARTIGE WAREN IM SINNE VON ARTIKEL 95 , DA SIE , WIE ES IM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 27. FEBRUAR 1980 IN DER RECHTSSACHE 169/78 ( KOMMISSION/ITALIEN , SLG. 1980, 385 , RANDNR. 5 DER ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE , MIT WEITEREN NACHWEISEN ) HEISSE , ' ' IN DEN AUGEN DES VERBRAUCHERS DIE GLEICHEN EIGENSCHAFTEN HABEN UND DENSELBEN BEDÜRFNISSEN DIENEN ' '.

    12 WAS DIE BEGRÜNDETHEIT DER RECHTSSACHE BETRIFFT , SO SOLL ARTIKEL 95 EWG-VERTRAG NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( URTEILE VOM 27. FEBRUAR 1980 IN DER RECHTSSACHE 169/78 , KOMMISSION/ITALIEN , SLG. 1980, 385 , UND VOM 27. MAI 1981 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 142 UND 143/80 , ESSEVI UND SALENGO , SLG. 1981, 1413 ) DEN FREIEN WARENVERKEHR ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN UNTER NORMALEN WETTBEWERBSBEDINGUNGEN DADURCH GEWÄHRLEISTEN , DASS JEDE FORM DES SCHUTZES BESEITIGT WIRD , DIE DIE ERHEBUNG INLÄNDISCHER ABGABEN , DURCH DIE WAREN AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN DISKRIMINIERT WERDEN ODER DIE DIESEN GEGENÜBER SCHUTZWIRKUNG ENTFALTEN , DARSTELLT.

  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    16 DIE ITALIENISCHE REGIERUNG KANN SICH AUCH NICHT DARAUF BERUFEN , DASS DAS ERZEUGUNGSGEBIET VON ' ' MARSALA ' ' -WEIN UNTERENTWICKELT SEI , DA STEUERLICH DISKRIMINIERENDE VERFAHRENSWEISEN NICHT AUS DEM GRUNDE VON DER ANWENDUNG DES ARTIKELS 95 AUSGENOMMEN SIND , WEIL SIE WOMÖGLICH ZUGLEICH ALS MITTEL ZUR FINANZIERUNG EINER STAATLICHEN BEIHILFE EINZUSTUFEN SIND ( URTEIL VOM 21. MAI 1980 IN DER RECHTSSACHE 73/79 , SLG. 1980, 1533 ).
  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    12 WAS DIE BEGRÜNDETHEIT DER RECHTSSACHE BETRIFFT , SO SOLL ARTIKEL 95 EWG-VERTRAG NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( URTEILE VOM 27. FEBRUAR 1980 IN DER RECHTSSACHE 169/78 , KOMMISSION/ITALIEN , SLG. 1980, 385 , UND VOM 27. MAI 1981 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 142 UND 143/80 , ESSEVI UND SALENGO , SLG. 1981, 1413 ) DEN FREIEN WARENVERKEHR ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN UNTER NORMALEN WETTBEWERBSBEDINGUNGEN DADURCH GEWÄHRLEISTEN , DASS JEDE FORM DES SCHUTZES BESEITIGT WIRD , DIE DIE ERHEBUNG INLÄNDISCHER ABGABEN , DURCH DIE WAREN AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN DISKRIMINIERT WERDEN ODER DIE DIESEN GEGENÜBER SCHUTZWIRKUNG ENTFALTEN , DARSTELLT.
  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    9 ZUR BEGRÜNDETHEIT FÜHRT DIE ITALIENISCHE REGIERUNG ZUGUNSTEN IHRES STANDPUNKTS AN , DER GERICHTSHOF HABE IN SEINEM URTEIL VOM 27. FEBRUAR 1980 IN DER RECHTSSACHE 171/78 ( KOMMISSION/DÄNEMARK , SLG. 1980, 447 ) ANERKANNT , DASS DIE MITGLIEDSTAATEN FÜR BESTIMMTE ERZEUGNISSE STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN GEWÄHREN DÜRFTEN , SOFERN SIE DIESE MÖGLICHKEITEN IN NICHT DISKRIMINIERENDER WEISE AUCH AUF EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE IN GLEICHER LAGE ANWENDETEN.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    21: - Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 277/83 (Kommission/Italien [Marsala], Slg. 1985, 2049, Randnrn. 12 f.).

    13 ff. 30: - Urteil Rewe-Zentrale (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 12), siehe auch das Urteil in der Rechtssache 277/83 (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09

    Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …

    Nach der Rechtsprechung steht diese Bestimmung einer steuerlichen Regelung entgegen, die eine eingeführte Ware unmittelbar oder mittelbar gegenüber einer inländischen Ware benachteiligt, sei es, weil sie nur die eingeführte Ware belastet, sei es, weil sie diese stärker belastet oder die Bedingungen für ihre Entrichtung oder Bemessung ungünstiger sind; Urteile vom 16. Juni 1966, Lütticke (57/65, Slg. 1966, 258), vom 22. Juni 1976, Bobie Getränkevertrieb (127/75, Slg. 1976, 1079), vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien (21/79, Slg. 1980, 1), vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland (55/79, Slg. 1980, 481), vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265), vom 3. Juli 1985, Kommission/Italien (277/83, Slg. 1985, 2049), vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum (C-90/94, Slg. 1997, I-4085), vom 2. April 1998, 0utokumpu (C-213/96, Slg. 1998, I-1777), vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana (C-68/96, Slg. 1998, I-3775), vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), vom 19. September 2002, Tulliasiamies und Siilin (C-101/00, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 54), vom 5. Oktober 2006, Németh (C-290/05 und C-333/05, Slg. 2006, I-10115), und vom 18. Januar 2007, Brzeziński (C-313/05, Slg. 2007, I-513).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

    42: - Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 277/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 2049).
  • VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97

    Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei …

    Da ferner die Umsetzungsfrist der genannten Richtlinien zwischenzeitlich abgelaufen ist, könnte sich die Klägerin i. ü. nach der st. Rspr. des EuGH gegenüber dem beklagten als Teil der öffentlichen Gewalt auch auf die unmittelbare Geltung dieser Richtlinien berufen (EuGH, Urt. v. 26.02.1986, Rs 152/84, NJW 1986, 2187, 2180, Tz 48 ff. - "Marscha I", Urt. v. 15.05.1986, Rs. 222/84, DVBl. 1987, 227 (230) Tz. 56 - "Johnston", Urt. v. 12.07.1990 Rs. C-188/89, NJW 1991, 3086 f. Tz. 17 ff. - "Foster").
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