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Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1985 - 105/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,524
EuGH, 11.07.1985 - 105/84 (https://dejure.org/1985,524)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 105/84 (https://dejure.org/1985,524)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 105/84 (https://dejure.org/1985,524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 3 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 100

  • EU-Kommission PDF

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

    1 . SOZIALPOLITIK - RECHTSANGLEICHUNG - ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - WAHRUNG VON ANSPRÜCHEN DER ARBEITNEHMER - RICHTLINIE 77/187 - GELTUNGSBEREICH - ÜBERGANG EINES UNTERNEHMENS BEI KONKURS - AUSSCHLUSS - ÜBERGANG EINES UNTERNEHMENS NACH DER ZAHLUNGSEINSTELLUNG - ...

  • EU-Kommission

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALPOLITIK - RECHTSANGLEICHUNG - ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - WAHRUNG VON ANSPRÜCHEN DER ARBEITNEHMER - RICHTLINIE 77/187 - GELTUNGSBEREICH - ÜBERGANG EINES UNTERNEHMENS BEI KONKURS - AUSSCHLUSS - ÜBERGANG EINES UNTERNEHMENS NACH DER ZAHLUNGSEINSTELLUNG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer, die beim Unternehmensübergang beim Erwerber nicht tätig sein werden

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2639
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 105/84
    24 IN DIESEM ZUSAMMENHANG IST DARAUF HINZUWEISEN , DASS DER GERICHTSHOF INSBESONDERE IN SEINEM URTEIL VOM 23. MÄRZ 1982 IN DER RECHTSSACHE 53/81 ( LEVIN , SLG. 1982, 1035 ) BEREITS FESTGESTELLT HAT , DASS DER BEGRIFF ' ' ARBEITNEHMER ' ' , WIE ER IM EWG-VERTRAG VERWANDT WIRD , NICHT DURCH VERWEISUNG AUF DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DER MITGLIEDSTAATEN DEFINIERT WERDEN DARF ; ER HAT VIELMEHR EINE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BEDEUTUNG.
  • EuGH, 08.09.2026 - C-293/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 77/187/EWG und 2001/23/EG - …

    Diese Bestimmungen sollen so weit wie möglich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in seiner ursprünglichen Form mit dem Erwerber sicherstellen, insbesondere indem sie ihn verpflichten, die in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen aufrechtzuerhalten, und indem sie die Arbeitnehmer vor Kündigungen schützen, die nur mit dem Übergang begründet werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1985, Wendelboe u. a., 19/83, EU:C:1985:54, Rn. 15, vom 11. Juli 1985, Foreningen af Arbejdsledere i Danmark, 105/84, EU:C:1985:331, Rn. 15…, vom 25. Juli 1991, d'Urso u. a., C-362/89, EU:C:1991:326, Rn. 9, …sowie vom 27. November 2008, Juuri, C-396/07, EU:C:2008:656, Rn. 28).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …

    Der EuGH entschied bereits zur Vorgängerrichtlinie 77/187/EWG in der Rechtssache Danmols Inventar (11. Juli 1985 - C-105/84 - Slg. 1985, 2639), dass eine gemeinschaftsrechtliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs nicht erforderlich sei.
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero - "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der …

    Der Gerichtshof habe aber entschieden, dass sich auf die Richtlinie nur Personen berufen könnten, die auf die eine oder andere Weise nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats als Arbeitnehmer geschützt seien (Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 27).

    Auf die Richtlinie können sich jedoch nur Personen berufen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt sind (Urteile Danmols Inventar, Randnrn. 27 und 28, Redmond Stichting, Randnr. 18, und Hidalgo u. a., Randnr. 24).

    Sie will indessen kein für die gesamte Gemeinschaft aufgrund gemeinsamer Kriterien einheitliches Schutzniveau schaffen (Urteil Danmols Inventar, Randnr. 26).

    Das Urteil Danmols Inventar ist im übrigen durch die Richtlinie 98/50/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Änderung der Richtlinie 77/187 (…ABl. L 201, S. 88), die im Recht der Mitgliedstaaten spätestens am 17. Juli 2001 umgesetzt sein muss, bestätigt worden.

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