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Rechtsprechung
   EuGH, 05.03.1986 - 69/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1154
EuGH, 05.03.1986 - 69/85 (https://dejure.org/1986,1154)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 69/85 (https://dejure.org/1986,1154)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 69/85 (https://dejure.org/1986,1154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWG Art. 177

  • EU-Kommission PDF

    Wünsche / Deutschland

    VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - URTEIL DES GERICHTSHOFES - RECHTSKRAFT - INFRAGESTELLUNG - VORLAGE ZUR PRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT - UNZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES

  • EU-Kommission

    Wünsche / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen über die Gültigkeit eines Urteils des Gerichtshofs; Bindungswirkung eines Urteils des Gerichtshofs; Möglichkeit der erneuten Nachprüfung eines in einem Vorabentscheidungsersuchen ergangenen Urteils des Gerichtshofs

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 177

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 947
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.04.1984 - 345/82

    Wünsche

    Auszug aus EuGH, 05.03.1986 - 69/85
    1 DAS VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN HAT MIT BESCHLUSS VOM 21. FEBRUAR 1985 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 15. MÄRZ 1985 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG MEHRERE FRAGEN NACH DER GÜLTIGKEIT DES URTEILS DES GERICHTSHOFES VOM 12. APRIL 1984 IN DER RECHTSSACHE 345/82 ( WÜNSCHE HANDELSGESELLSCHAFT/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND , SLG. 1984, 1995 ) UND NACH DER GÜLTIGKEIT DES ARTIKELS 1 DER VERORDNUNG NR.
  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Denn das Bundesverwaltungsgericht ist als vorlegendes Gericht bei der Entscheidung des Rechtsstreits an die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren gebunden (stRspr vgl. EuGH, Beschluss vom 5. März 1986 - C-69/85 [ECLI:EU:C:1986:104], Wünsche - Rn. 13).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Zwar entfalten seine Entscheidungen formale Bindungswirkung nur für das vorliegende Gericht und ggf. weitere mit dem Ausgangsverfahren befaßte Gerichte (EuGH 5. März 1986 - Rs. 69/85 - [Wünsche] Slg. 1986, 947; BAG 20. Oktober 1993 - 7 AZR 581/92 (A) - BAGE 74, 351).
  • BGH, 17.07.2025 - I ZR 74/24

    Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Eine weitere Vorlage ist insbesondere dann statthaft - und für letztinstanzliche nationale Gerichte nach Art. 267 Abs. 3 AEUV verpflichtend (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 [juris Rn. 21] - Cilfit;… Streinz/Ehricke aaO Art. 267 AEUV Rn. 72) -, wenn sich eine neue Rechtsfrage stellt oder sich neue tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte ergeben haben, die den Gerichtshof der Europäischen Union dazu veranlassen könnten, eine bereits vorgelegte Frage vor diesem neuen Hintergrund abweichend zu beantworten (vgl. EuGH, Beschluss vom 5. März 1986 - 69/85, Slg. 1986, 947 Rn. 15 - Wünsche/Deutschland;… Beschluss vom 30. Juni 2016 - C-634/15, juris Rn. 19 - Sokoll-Seebacher und Naderhirn; Urteil vom 11. Juli 2024 - C-757/22, GRUR 2024, 1357 = WRP 2024, 1049 - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage];… Streinz/Ehricke aaO Art. 267 AEUV Rn. 68).
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