Rechtsprechung
| EuGH, 07.05.1987 - 256/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 14; ; VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 10 Abs. 6
- EU-Kommission
Koyo Seiko / Rat
EWG-VERTRAG, ARTIKEL*173 ABSATZ*2; VERORDNUNG NR.*3017/79 DES RATES
1 . NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN - EU-Kommission
Koyo Seiko / Rat
- Wolters Kluwer
Einführung eines Antidumpingzolls; Einfuhr von Kugellagern aus Japan; Berechnung eines Ausfuhrpreises
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigkeitsklage - Antidumpingzölle.
Verfahrensgang
- EuGH, 08.05.1985 - 256/84
- EuGH, 07.05.1987 - 256/84
Papierfundstellen
- Slg. 1987, 1899
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.02.1984 - 239/82
Allied Corporation u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 256/84
5 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( SIEHE NAMENTLICH DAS URTEIL VOM 21. FEBRUAR 1984 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 239 UND 275/82, ALLIED CORPORATION U.*A./KOMMISSION, SLG. 1984, 1005 ) KÖNNEN DIE RECHTSAKTE, DURCH DIE IN ANWENDUNG DER VERORDNUNG NR.*3017/79 DES RATES VOM 20.*DEZEMBER 1979 ÜBER DEN SCHUTZ GEGEN GEDUMPTE ODER SUBVENTIONIERTE EINFUHREN AUS NICHT ZUR EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT GEHÖRENDEN LÄNDERN ( ABL. L*339, S.*1 ) ANTIDUMPINGZÖLLE EINGEFÜHRT WERDEN, DIEJENIGEN PRODUZIERENDEN UND EXPORTIERENDEN UNTERNEHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 173 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG UNMITTELBAR UND INDIVIDÜLL BETREFFEN, DIE NACHWEISEN KÖNNEN, DASS SIE IN DEN RECHTSAKTEN DER KOMMISSION ODER DES RATES NAMENTLICH GENANNT SIND ODER VON DEN VORHERGEHENDEN UNTERSUCHUNGEN BETROFFEN WAREN. - EuGH, 28.10.1982 - 52/81
Faust / Kommission
Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 256/84
20 UNTER DIESEN UMSTÄNDEN VERFÜGEN DIE ORGANE, WIE DER GERICHTSHOF IM URTEIL VOM 28.*OKTOBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 52/81 ( FAUST/KOMMISSION, SLG. 1982, 3745 ) ENTSCHIEDEN HAT, ÜBER EINEN ERMESSENSSPIELRAUM BEI DER WAHL DER ZUR VERWIRKLICHUNG IHRER POLITIK ERFORDERLICHEN MITTEL, UND DIE WIRTSCHAFTSTEILNEHMER DÜRFEN NICHT AUF DIE BEIBEHALTUNG DES URSPRÜNGLICH GEWÄHLTEN MITTELS VERTRAUEN, DAS DIE ORGANE IM RAHMEN DER AUSÜBUNG IHRER BEFUGNISSE ÄNDERN KÖNNEN. - EuGH, 26.06.1986 - 203/85
Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen
Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 256/84
29 ES IST DARAUF HINZUWEISEN, DASS DIE NACH ARTIKEL 190 EWG-VERTRAG NOTWENDIGE BEGRÜNDUNG NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG, AUF DIE INSBESONDERE IM URTEIL VOM 26.*JUNI 1986 IN DER RECHTSSACHE 203/85 ( NICOLET INSTRUMENT, SLG. 1986, 2049 ) HINGEWIESEN WORDEN IST, DIE ÜBERLEGUNGEN DER GEMEINSCHAFTSBEHÖRDE, DIE DEN ANGEFOCHTENEN RECHTSAKT ERLASSEN HAT, SO KLAR UND UNZWEIDEUTIG WIEDERGEBEN MUSS, DASS ES DEN BETROFFENEN MÖGLICH IST, ZUR WAHRNEHMUNG IHRER RECHTE DIE TRAGENDEN GRÜNDE FÜR DIE MASSNAHME KENNENZULERNEN, UND DASS DER GERICHTSHOF SEINE KONTROLLE AUSÜBEN KANN.
- EuGH, 07.05.1991 - C-69/89
Nakajima All Precision / Rat
113 Darüber hinaus ist der Umstand, daß zur Zeit der Geltung der früheren Regelung vielleicht eine andere Methode der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts angewandt wurde, für die vorliegende Rechtssache unerheblich, da die Wirtschaftsteilnehmer keinen Anspruch darauf erheben können, daß Vorschriften auf sie angewandt werden, die möglicherweise durch Entscheidungen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihres Ermessens erlassen haben, geändert worden sind (vgl. z. B. Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20). - EuGH, 15.02.2001 - C-239/99
Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …
7 und 8, 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnrn. - EuGH, 19.11.1998 - C-284/94
Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - Verordnungen (EG) …
So verfügen nämlich die Organe - ohne daß geprüft werden müßte, ob die durch die streitige Verordnung vorgenommene Änderung wesentlich ist - bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel über einen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27, vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, sowie vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20, in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und in der Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28).Was die Begründetheit dieses Klagegrundes betrifft, so ist daran zu erinnern, daß die Organe nach ständiger Rechtsprechung über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel verfügen und die Wirtschaftsteilnehmer deshalb nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die durch Entscheidungen verändert werden kann, die diese Organe im Rahmen ihres Ermessens treffen (Urteile Edeka, Randnr. 27, Faust/Kommission, Randnr. 27, Koyo Seiko/Rat, Randnr. 20, Nippon Seiko/Rat, Randnr. 34, und Minebea/Rat, Randnr. 28).
- EuGH, 19.11.1998 - C-150/94
Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - …
Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Gemeinschaftsorgane, wie der Rat und die zur Unterstützung seiner Anträge beigetretenen Streithelferinnen vorgetragen haben, bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel über einen Ermessensspielraum (Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27; vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, sowie vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20, in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und in der Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28). - EuGH, 14.03.1990 - 156/87
Gestetner Holdings / Rat und Kommission
9 Wie jedoch aus den Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84 ( Toyo Bearing/Rat, Slg. 1987, 1809 ), 255/84 ( Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861 ) und 256/84 ( Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899 ) hervorgeht, können die Wirtschaftsteilnehmer jede sich auf die Ablehnung ihrer Verpflichtungsangebote beziehende Rechtswidrigkeit in der Weise geltend machen, daß sie die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls anfechten. - EuGH, 14.03.1990 - 133/87
Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat
10 Wie jedoch aus den Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84 ( Toyo Bearing/Rat, Slg. 1987, 1809 ), 255/84 ( Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861 ) und 256/84 ( Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899 ) hervorgeht, können die Wirtschaftsteilnehmer jede sich auf die Ablehnung ihrer Verpflichtungsangebote beziehende Rechtswidrigkeit in der Weise geltend machen, daß sie die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls anfechten. - EuG, 18.12.1997 - T-159/94
Ajinomoto / Rat
Aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen NTN Toyo Bearing u. a./Rat und Nachi Fujikoshi/Rat (zitiert in Randnr. 130 dieses Urteils) sowie in der Rechtssache 256/84 (Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899) in Verbindung mit dem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) ergebe sich, daß die endgültige Entscheidung über die Ablehnung einer Verpflichtungserklärung, die die Interessen der Klägerin erheblich beeinträchtige, Sache des Rates sei. - EuG, 25.10.2011 - T-192/08
Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing / Rat - Dumping - Einfuhren …
Rn. 232 Angesichts der Unzulänglichkeit der von den Klägerinnen vorgelegten Beweise ist deren Argumentation umso weniger gerechtfertigt, als die Grundverordnung spezifische Mechanismen zur Berücksichtigung bestimmter Entwicklungen nach dem Untersuchungszeitraum vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 1987, Koyo Seiko/Rat, 258/84, Slg. 1987, 1899, Randnr. 53). - Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-239/99
Nachi Europe
19: - Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84 (Toyo/Rat, Slg 1987, 1809), 255/84 (Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861), 256/84 (Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899) und 258/84 (Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923). - Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-69/89
Nakajima All Precision Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
1987, 2755, Randnr. 33; Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, a. a. O., Randnr. 33.78 - Vgl. Urteile vom 7. Mai 1987: Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28 f.; Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34; Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20. - EuG, 03.10.2006 - T-313/04
Hewlett-Packard / Kommission - Prejudiciële verwijzing - Begrip "nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
Nashua Corporation gegen Kommission Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-216/91
Rima Eletrometalurgia SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
Enital SpA gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 174/87
Ricoh & Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Antidumpingzölle auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 260/85
Tokyo Electric Company Ltd (TEC) und andere gegen Rat der Europäischen …
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