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Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1987 - 256/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2356
EuGH, 07.05.1987 - 256/84 (https://dejure.org/1987,2356)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1987 - 256/84 (https://dejure.org/1987,2356)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 256/84 (https://dejure.org/1987,2356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 14; ; VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 10 Abs. 6

  • EU-Kommission PDF

    Koyo Seiko / Rat

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL*173 ABSATZ*2; VERORDNUNG NR.*3017/79 DES RATES
    1 . NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN

  • EU-Kommission

    Koyo Seiko / Rat

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Antidumpingzolls; Einfuhr von Kugellagern aus Japan; Berechnung eines Ausfuhrpreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1899
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 256/84
    5 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( SIEHE NAMENTLICH DAS URTEIL VOM 21. FEBRUAR 1984 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 239 UND 275/82, ALLIED CORPORATION U.*A./KOMMISSION, SLG. 1984, 1005 ) KÖNNEN DIE RECHTSAKTE, DURCH DIE IN ANWENDUNG DER VERORDNUNG NR.*3017/79 DES RATES VOM 20.*DEZEMBER 1979 ÜBER DEN SCHUTZ GEGEN GEDUMPTE ODER SUBVENTIONIERTE EINFUHREN AUS NICHT ZUR EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT GEHÖRENDEN LÄNDERN ( ABL. L*339, S.*1 ) ANTIDUMPINGZÖLLE EINGEFÜHRT WERDEN, DIEJENIGEN PRODUZIERENDEN UND EXPORTIERENDEN UNTERNEHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 173 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG UNMITTELBAR UND INDIVIDÜLL BETREFFEN, DIE NACHWEISEN KÖNNEN, DASS SIE IN DEN RECHTSAKTEN DER KOMMISSION ODER DES RATES NAMENTLICH GENANNT SIND ODER VON DEN VORHERGEHENDEN UNTERSUCHUNGEN BETROFFEN WAREN.
  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 256/84
    20 UNTER DIESEN UMSTÄNDEN VERFÜGEN DIE ORGANE, WIE DER GERICHTSHOF IM URTEIL VOM 28.*OKTOBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 52/81 ( FAUST/KOMMISSION, SLG. 1982, 3745 ) ENTSCHIEDEN HAT, ÜBER EINEN ERMESSENSSPIELRAUM BEI DER WAHL DER ZUR VERWIRKLICHUNG IHRER POLITIK ERFORDERLICHEN MITTEL, UND DIE WIRTSCHAFTSTEILNEHMER DÜRFEN NICHT AUF DIE BEIBEHALTUNG DES URSPRÜNGLICH GEWÄHLTEN MITTELS VERTRAUEN, DAS DIE ORGANE IM RAHMEN DER AUSÜBUNG IHRER BEFUGNISSE ÄNDERN KÖNNEN.
  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 256/84
    29 ES IST DARAUF HINZUWEISEN, DASS DIE NACH ARTIKEL 190 EWG-VERTRAG NOTWENDIGE BEGRÜNDUNG NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG, AUF DIE INSBESONDERE IM URTEIL VOM 26.*JUNI 1986 IN DER RECHTSSACHE 203/85 ( NICOLET INSTRUMENT, SLG. 1986, 2049 ) HINGEWIESEN WORDEN IST, DIE ÜBERLEGUNGEN DER GEMEINSCHAFTSBEHÖRDE, DIE DEN ANGEFOCHTENEN RECHTSAKT ERLASSEN HAT, SO KLAR UND UNZWEIDEUTIG WIEDERGEBEN MUSS, DASS ES DEN BETROFFENEN MÖGLICH IST, ZUR WAHRNEHMUNG IHRER RECHTE DIE TRAGENDEN GRÜNDE FÜR DIE MASSNAHME KENNENZULERNEN, UND DASS DER GERICHTSHOF SEINE KONTROLLE AUSÜBEN KANN.
  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    113 Darüber hinaus ist der Umstand, daß zur Zeit der Geltung der früheren Regelung vielleicht eine andere Methode der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts angewandt wurde, für die vorliegende Rechtssache unerheblich, da die Wirtschaftsteilnehmer keinen Anspruch darauf erheben können, daß Vorschriften auf sie angewandt werden, die möglicherweise durch Entscheidungen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihres Ermessens erlassen haben, geändert worden sind (vgl. z. B. Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …

    7 und 8, 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnrn.
  • EuGH, 19.11.1998 - C-284/94

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - Verordnungen (EG) …

    So verfügen nämlich die Organe - ohne daß geprüft werden müßte, ob die durch die streitige Verordnung vorgenommene Änderung wesentlich ist - bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel über einen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27, vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, sowie vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20, in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und in der Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28).

    Was die Begründetheit dieses Klagegrundes betrifft, so ist daran zu erinnern, daß die Organe nach ständiger Rechtsprechung über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel verfügen und die Wirtschaftsteilnehmer deshalb nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die durch Entscheidungen verändert werden kann, die diese Organe im Rahmen ihres Ermessens treffen (Urteile Edeka, Randnr. 27, Faust/Kommission, Randnr. 27, Koyo Seiko/Rat, Randnr. 20, Nippon Seiko/Rat, Randnr. 34, und Minebea/Rat, Randnr. 28).

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