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Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.1987 - 266/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,505
EuGH, 15.01.1987 - 266/85 (https://dejure.org/1987,505)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1987 - 266/85 (https://dejure.org/1987,505)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 266/85 (https://dejure.org/1987,505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 5 Nr. 1

  • EU-Kommission PDF

    Shenavai / Kreischer

    ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968, ARTIKEL 5 NR . 1
    ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - GERICHT DES ERFÜLLUNGSORTS DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG - FÜR DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT MASSGEBLICHE VERPFLICHTUNG - KLAGE AUF ...

  • EU-Kommission

    Shenavai / Kreischer

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Erfüllungsortes im Fall eines Rechtsstreits über die Honorarklage eines mit der Bauplanung befassten Architekten ; Ermittlung der Lage des Erfüllungsortes einer Verpflichtung nach dem für die streitge Verpflichtung maßgebenden Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen Verpflichtung - Für die gerichtliche Zuständigkeit maßgebliche Verpflichtung - Klage auf ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 239
  • NJW 1987, 1131
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 15.01.1987 - 266/85
    WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 6.*OKTOBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 12/76 ( TESSILI/DUNLOP, SLG. 1976, 1473 ) FESTGESTELLT HAT, IST DIESE WAHLMÖGLICHKEIT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES UMSTANDES, DASS IN BESTIMMTEN FÄLLEN ZWISCHEN DER KLAGE UND DEM ZUR ENTSCHEIDUNG HIERÜBER BERUFENEN GERICHT EINE BESONDERS ENGE VERKNÜPFUNG BESTEHT, IM INTERESSE EINER SACHGERECHTEN PROZESSFÜHRUNG IN DAS ÜBEREINKOMMEN AUFGENOMMEN WORDEN.
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 15.01.1987 - 266/85
    8 IN EINEM WEITEREN URTEIL VOM 6.*OKTOBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 14/76 ( DE BLOOS/BOUYER, SLG. 1976, 1497 ) HAT DER GERICHTSHOF UNTER HINWEIS DARAUF, DASS DAS ÜBEREINKOMMEN DIE INTERNATIONALE ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE DER VERTRAGSSTAATEN FESTLEGEN, DIE ANERKENNUNG DER JEWEILIGEN GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG ERLEICHTERN UND EIN BESCHLEUNIGTES VERFAHREN EINFÜHREN SOLL, UM DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN SICHERZUSTELLEN, FESTGESTELLT, DASS DIESE ZIELE ES GEBIETEN, SOWEIT WIE MÖGLICH ZU VERHINDERN, DASS AUS EIN UND DEMSELBEN VERTRAG MEHRERE ZUSTÄNDIGKEITSGRÜNDE HERGELEITET WERDEN, UND DASS ARTIKEL 5 NR.
  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

    Auszug aus EuGH, 15.01.1987 - 266/85
    11 AUS SOLCHEN ERWAEGUNGEN HAT DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 26. MAI 1982 IN DER RECHTSSACHE 133/81 ( IVENEL/SCHWAB, SLG. 1982, 1891 ) ENTSCHIEDEN, DASS BEI EINER KLAGE, DIE AUF VERSCHIEDENE VERPFLICHTUNGEN AUS EIN UND DEMSELBEN VERTRETERVERTRAG GESTÜTZT IST, DER VOM VORLEGENDEN GERICHT ALS ARBEITSVERTRAG QUALIFIZIERT WURDE, DIEJENIGE VERPFLICHTUNG ALS MASSGEBLICH IM SINNE VON ARTIKEL 5 NR.
  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Rn. 39 Der Gerichtshof hat zu Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens, der die Grundlage für den Erlass der Art. 18 bis 21 der Verordnung Nr. 44/2001 bildete, bereits entschieden, dass Arbeitsverträge insofern bestimmte Besonderheiten aufweisen, als sie eine dauerhafte Beziehung begründen, durch die der Arbeitnehmer in einer bestimmten Weise in den Betrieb des Unternehmens oder des Arbeitgebers eingegliedert wird, und als ihr räumlicher Bezugspunkt der Ort der Tätigkeit als der für die Anwendung von Vorschriften zwingenden Rechts und von Tarifverträgen maßgebliche Ort ist (Urteil Shenavai, 266/85, EU:C:1987:11, Rn. 16).
  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 120/14

    Revisionsverfahren betreffend Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über …

    Rn. 7 a) Diese Vorschrift begründet zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keinen einheitlichen Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus einem Vertrag etwa an dem Ort, an dem die vertragscharakteristische Leistung zu erbringen wäre (EuGH, Urteile vom 15. Januar 1987 - Rs. C-266/85 - Shenavai/Kreischer, ECLI:EU:C:1987:11 Rn. 17 f. …und vom 5. Oktober 1999 - Rs. C-420/97 - Leathertex, ECLI:EU:C:1999:483 Rn. 36).

    Vielmehr bestimmt sich der Gerichtsstand solcher Ansprüche nicht danach, wo diese selbst zu erfüllen wären, sondern danach, wo der Primäranspruch, an den sie anknüpfen, zu erfüllen war oder erfüllt wurde (EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1976 - Rs. C-14/76 - de Bloos, ECLI:EU:C:1976, 134 Rn. 15/17, vom 15. Januar 1987 - Rs. C-266/85- Shenavai/Kreischer, ECLI:EU:C:1987:11 Rn. 9 und vom 5. Oktober 1999 - Rs. C-420/97 - Leathertex, ECLI:EU:C:1999:483 Rn. 31; BGH, Urteile vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/96, BGHZ 134, 201, 205 und vom 7. Dezember 2000 - VII ZR 404/99, WM 2001 904, 905; öst.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    {FN:56} Vgl. u. a. die Klageanträge, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 15. Januar 1987, Shenavai (266/85, EU:C:1987:11, Rn. 2 und 18), vom 8. März 1988, Arcado (…9/87, EU:C:1988:127, Rn. 12), und vom 29. Juni 1994, Custom Made Commercial (…C-288/92, EU:C:1994:268, Rn. 2 und 11), ergangen sind.

    Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass Art. 7 Nr. 1 der Brüssel-Ia-Verordnung auf eine Vielzahl verschiedenartiger Verträge Anwendung finden kann (vgl. Urteil vom 15. Januar 1987, Shenavai, 266/85, EU:C:1987:11, Rn. 17).

    {FN:145} Vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 1987, Shenavai (266/85, EU:C:1987:11, Rn. 19).

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