Rechtsprechung
| EuG, 31.03.2004 - T-20/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung des Wortbildzeichens HAPPY DOG als Gemeinschaftsmarke - Ältere nationale Wortmarke HAPPIDOG - Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
- Judicialis
Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke Art. 8 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die ... Gemeinschaftsmarke Art. 12
- Europäischer Gerichtshof
Interquell / OHMI - SCA Nutrition (HAPPY DOG)
- EU-Kommission
Interquell GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung des Wortbildzeichens HAPPY DOG als Gemeinschaftsmarke - Ältere nationale Wortmarke HAPPIDOG - Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
- EU-Kommission
Interquell GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM
Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen die Zurückweisung der Anmeldung einer Wortbildmarke für die Waren "Futtermittel für Hunde" wegen Verwechslungsgefahr mit älteren Marken; Markenschutz bei Ähnlichkeit der älteren Marke über den Fall der Identität hinaus; Einfluss einer schwachen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Interquell / OHMI - SCA Nutrition (HAPPY DOG)
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung des Wortbildzeichens HAPPY DOG als Gemeinschaftsmarke - Ältere nationale Wortmarke HAPPIDOG - Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Interquell / OHMI - SCA Nutrition (HAPPY DOG)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage des Anmelders der Bildmarke "HAPPY DOG" für Waren der Klasse 31 auf Aufhebung der Entscheidung R 264/2000-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 27. November 2001, mit der die Beschwerde gegen die ...
Papierfundstellen
- Slg. 2004, II-1001
- GRUR Int. 2004, 654
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
35 Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Gefahr von Verwechslungen beim Publikum, von deren Vorliegen die Anwendung des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 abhängt und die dann besteht, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 29, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-104/01, Oberhauser/HABM - Petit Liberto [Fifties], Slg. 2002, II-4359, Randnr. 25), unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen ist (Urteile Canon, Randnr. 16, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 18, und Fifties, Randnr. 26).So kann ein geringer Grad von Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad von Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile Canon, Randnr. 17, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 19, und Fifties, Randnr. 27).
Dabei nimmt ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher, auf den für diese Beurteilung abzustellen ist, eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, Sabèl, Slg. 1997, II-6191, Randnr. 23, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 25; Urteil Fifties, Randnr. 28).
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 26).
40 Was den Vergleich der Zeichen angeht, so ist nach der Rechtsprechung bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken im Bild, im Klang oder in der Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (Urteile Sabèl, Randnr. 23, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 25).
Soweit sich die Klägerin damit auf den in der Rechtsprechung anerkannten Zusammenhang zwischen dem Grad der Kennzeichnungskraft der älteren Marke und ihrem Schutzumfang (Urteile Sabèl, Randnr. 24, Canon, Randnr. 18, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 20) bezieht und demgemäß aus der schwachen Kennzeichnungskraft der hier fraglichen älteren Wortmarke ein Fehlen von Verwechslungsgefahr herleiten möchte, greift diese Argumentation nicht durch.
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
Für die absoluten Eintragungshindernisse habe der Gerichtshof dies auch schon entschieden (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779), und zwar aufgrund von Erwägungen, die auch für ein Widerspruchsverfahren nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 gälten.Artikel 12 der Verordnung Nr. 40/94 kann somit im Eintragungsverfahren nicht berücksichtigt werden, da er Dritten nicht, wie die Klägerin geltend macht, das Recht einräumt, solche beschreibenden Ausdrücke als Marke zu verwenden, sondern lediglich sicherstellt, dass Dritte diese Ausdrücke tatsächlich beschreibend, also als Angaben zur Bezeichnung der Beschaffenheit oder anderer Merkmale der Waren, benutzen können, sofern diese Benutzung den anerkannten Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht (vgl. analog Urteil Windsurfing Chiemsee, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2003 in der Rechtssache T-295/01, Nordmilch/HABM [OLDENBURGER], Slg. 2003, II-0000, Randnrn.
- EuG, 15.10.2003 - T-295/01
Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
Artikel 12 der Verordnung Nr. 40/94 kann somit im Eintragungsverfahren nicht berücksichtigt werden, da er Dritten nicht, wie die Klägerin geltend macht, das Recht einräumt, solche beschreibenden Ausdrücke als Marke zu verwenden, sondern lediglich sicherstellt, dass Dritte diese Ausdrücke tatsächlich beschreibend, also als Angaben zur Bezeichnung der Beschaffenheit oder anderer Merkmale der Waren, benutzen können, sofern diese Benutzung den anerkannten Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht (vgl. analog Urteil Windsurfing Chiemsee, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2003 in der Rechtssache T-295/01, Nordmilch/HABM [OLDENBURGER], Slg. 2003, II-0000, Randnrn.
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
Dabei nimmt ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher, auf den für diese Beurteilung abzustellen ist, eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, Sabèl, Slg. 1997, II-6191, Randnr. 23, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 25; Urteil Fifties, Randnr. 28). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
35 Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Gefahr von Verwechslungen beim Publikum, von deren Vorliegen die Anwendung des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 abhängt und die dann besteht, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 29, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-104/01, Oberhauser/HABM - Petit Liberto [Fifties], Slg. 2002, II-4359, Randnr. 25), unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen ist (Urteile Canon, Randnr. 16, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 18, und Fifties, Randnr. 26). - EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
Zudem könne die Wortkombination "happy dog" nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P (Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, I-6251) nicht als beschreibend angesehen werden. - EuG, 23.10.2002 - T-104/01
Oberhauser / OHMI - Petit Liberto (Fifties)
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
35 Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Gefahr von Verwechslungen beim Publikum, von deren Vorliegen die Anwendung des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 abhängt und die dann besteht, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 29, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-104/01, Oberhauser/HABM - Petit Liberto [Fifties], Slg. 2002, II-4359, Randnr. 25), unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen ist (Urteile Canon, Randnr. 16, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 18, und Fifties, Randnr. 26). - EuG, 15.01.2003 - T-99/01
Mystery Drinks / OHMI - Karlsberg Brauerei (MYSTERY)
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
46 Selbst wenn nämlich die Wortkombination "happy dog" als beschreibend für Hundefutter angesehen und daraus geschlossen werden könnte, dass die ältere Wortmarke ihrerseits nur eine geringe Kennzeichnungskraft hat, wäre doch festzustellen, dass angesichts der gegenseitigen Abhängigkeit zwischen den für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgebenden Faktoren eine Identität der gekennzeichneten Waren in Verbindung mit einer großen Ähnlichkeit der konfligierenden Zeichen, wie sie im vorliegenden Fall gegeben sind, ausreichen, um das Vorliegen von Verwechslunsgefahr zu bejahen (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2003 in der Rechtssache T-99/01, Mystery Drinks/HABM - Karlsberg Brauerei [MYSTERY], Slg. 2003, II-43, Randnr. 26). - EuG, 07.11.1997 - T-84/96
Cipeke / Kommission
Auszug aus EuG, 31.03.2004 - T-20/02
20 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Klageschrift insoweit, als darin pauschal auf das Vorbringen in den Schriftsätzen des Verwaltungsverfahrens Bezug genommen wird, nicht den Anforderungen des Artikels 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung genügt und demgemäß nicht berücksichtigt werden kann (Urteil des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-84/96, Cipeke/Kommission, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 33).
- EuG, 07.06.2005 - T-316/03
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) - …
23 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Klageschrift insoweit, als darin pauschal auf das Vorbringen in den Schriftsätzen des Verwaltungsverfahrens vor dem HABM Bezug genommen wird, nicht den Anforderungen des Artikels 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung genügt und demgemäß nicht berücksichtigt werden kann (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-84/96, Cipeke/Kommission, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 33, und vom 31. März 2004 in der Rechtssache T-20/02, Interquell/HABM - SCA Nutrition [HAPPY DOG], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke …
{FN:40} - Urteile vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik (C-342/97, Slg. 1999, I-3819), vom 23. Oktober 2002, 0berhauser/HABM (T-104/01, Slg. 2002, II-4359), vom 15. Januar 2003, Mystery Drinks/HABM (T-99/01, Slg. 2003, II-43), vom 3. März 2004, Muelhens/HABM (T-355/02, Slg. 2004, II-791), und vom 31. März 2004, 1nterquell/HABM (T-20/02, Slg. 2004, II-1001). - OLG Düsseldorf, 17.12.2003 - Kart 5/03
Unbegründete Untersagungsverfügung gegen Stromnetzbetreiber wegen …
Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des B. vom 17. Februar 2003 (B 11 - 40 100 - T - 20/02) in Ziffer 1 - 7 und Ziffer 9 aufgehoben.
- EuG, 23.10.2007 - T-405/04
Borco-Marken-Import Matthiesen / HABM (Caipi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung …
So kann sich ein angeblicher Verletzer von Markenrechten zu seiner Verteidigung auf diese Bestimmung berufen, um dem Vorwurf zu begegnen, er habe in die Rechte des Markeninhabers aus einer Gemeinschaftsmarke eingegriffen, die u. a. Ausdrücke enthält, mit denen die Merkmale der fraglichen Waren bezeichnet werden (Urteil des Gerichts vom 31. März 2004, 1nterquell/HABM - SCA Nutrition [HAPPY DOG], T-20/02, Slg. 2004, II-1001, Randnr. 56). - EuG, 19.04.2005 - T-380/02
Success-Marketing / OHMI - Chipita (PAN & CO) - Gemeinschaftsmarke - Antrag auf …
70 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Klageschrift sowohl in der Rechtssache T-128/03 als auch in der Rechtssache T-380/02 insoweit, als darin pauschal auf das Vorbringen in den Schriftsätzen des Verwaltungsverfahrens Bezug genommen wird, nicht den Anforderungen des Artikels 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung genügt und demgemäß nicht berücksichtigt werden kann (Urteile des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-84/96, Cipeke/Kommission, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 33, und vom 31. März 2004 in der Rechtssache T-20/02, Interquell/HABM - SCA Nutrition [HAPPY DOG], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20). - EuG, 13.07.2005 - T-40/03
Murúa Entrena / OHMI - Bodegas Murúa (Julián Murúa Entrena) - …
46 Diese Bestimmung kann daher im Eintragungsverfahren der Gemeinschaftsmarke nicht berücksichtigt werden, da sie Dritten nicht, wie der Kläger offenbar meint, das Recht einräumt, ihren Namen oder ihre Anschrift als Marke zu benutzen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-404/02, Nichols, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 33, und - zu Artikel 12 der Verordnung Nr. 40/94 - Urteil des Gerichts vom 31. März 2004 in der Rechtssache T-20/02, Interquell/HABM - SCA Nutrition [HAPPY DOG],Slg. 2004, II-0000, Randnr. 56). - OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Kart 5/03
Märkte für das Leistungsbündel aus Zählerbereitstellung, Verrechnung und Inkasso …
Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 17. Februar 2003 (B 11 - 40 100 - T - 20/02) wieder-hergestellt. - EuG, 29.04.2009 - T-81/08
Enercon / OHMI (E-Ship) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Rn. 24 In Übereinstimmung mit dem HABM ist daran zu erinnern, dass Art. 12 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere für Marken, die nicht ausschließlich beschreibenden Charakter haben und deshalb nicht unter diese Vorschrift fallen, u. a. bestimmt, dass die Benutzung von die fragliche Ware oder Dienstleistung beschreibenden Angaben, die auch Bestandteil einer komplexen Marke sind, zulässig ist und nicht vom Inhaber einer solchen Marke aufgrund von Art. 9 der Verordnung verboten werden kann, wenn die Verwendung einer solchen Angabe den anerkannten Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht (Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2001, DKV/HABM [EuroHealth], T-359/99, Slg. 2001, II-1645, Randnr. 28, vom 15. Oktober 2003, Nordmilch/HABM [OLDENBURGER], T-295/01, Slg. 2003, II-4365, Randnr. 55, und vom 31. März 2004, 1nterquell/HABM - SCA Nutrition [HAPPY DOG], T-20/02, Slg. 2004, II-1001, Randnr. 56; vgl. analog Urteil des Gerichtshofs vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 28). - EuG, 11.09.2014 - T-185/13
Continental Wind Partners / OHMI - Continental Reifen Deutschland (CONTINENTAL …
Rn. 17 Zwar ist darauf hinzuweisen, dass die Klageschrift insoweit, als darin pauschal auf das Vorbringen in den Schriftsätzen des Verwaltungsverfahrens Bezug genommen wird, nicht den Anforderungen des Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung genügt und demgemäß nicht berücksichtigt werden kann (…Urteil des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Rn. 33, und vom 31. März 2004, 1nterquell/HABM - SCA Nutrition (HAPPY DOG), T-20/02, Slg. 2004, II-1001, Rn. 20).
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