Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuG, 08.07.2004 - T-270/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8111
EuG, 08.07.2004 - T-270/02 (https://dejure.org/2004,8111)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2004 - T-270/02 (https://dejure.org/2004,8111)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - T-270/02 (https://dejure.org/2004,8111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke bestpartner - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Marke ohne Unterscheidungskraft - Beschreibende Marke

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • Europäischer Gerichtshof

    MLP Finanzdienstleistungen / HABM (bestpartner)

  • EU-Kommission PDF

    MLP Finanzdienstleistungen AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke bestpartner - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Marke ohne Unterscheidungskraft - Beschreibende Marke

  • EU-Kommission

    MLP Finanzdienstleistungen AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Ablehnung der Eintragung des Wortzeichens "bestpartner" als Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen der Klassen 36, 38 und 42 ; Anforderungen an die Unterscheidungskraft einer Marke gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 hinsichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    MLP Finanzdienstleistungen / HABM (bestpartner)

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke bestpartner - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Marke ohne Unterscheidungskraft - Beschreibende Marke

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 206/2002-3 der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 26. Juni 2002, mit dem die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der dieser die Eintragung der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, II-2837
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-270/02
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung gemäß Artikel 44 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts, der gemäß den Artikeln 130 § 1 und 132 § 1 dieser Verfahrensordnung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums gilt, der Text der Klageschrift zu bestimmten Punkten durch Bezugnahmen auf als Anlagen beigefügte Aktenauszüge untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen ausgleichen, die nach den genannten Bestimmungen in der Klageschrift enthalten sein müssen (Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 39).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-270/02
    12 Ferner ergebe sich aus diesen Umständen, dass dem Zeichen bestpartner nicht das Minimum an Unterscheidungskraft fehle, das von der Rechtsprechung gefordert werde (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-34/00, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], Slg. 2002, II-683, Randnr. 39).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-270/02
    Das Fehlen von Unterscheidungskraft könne sich nicht aus der bloßen Feststellung ergeben, dass dem fraglichen Zeichen ein Phantasieüberschuss fehle oder dass es weder ungewöhnlich noch auffallend sei (Urteil des Gerichts vom 5. April 2001 in der Rechtssache T-87/00, Bank für Arbeit und Wirtschaft/HABM [EASYBANK], Slg. 2001, II-1259, Randnr. 39).
  • EuG, 31.01.2001 - T-135/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Action)

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-270/02
    Insoweit ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99 (Taurus-Film/HABM [Cine Action], Slg. 2001, II-379, Randnr. 29), dass ein Zeichen keinen beschreibenden Charakter in Bezug auf Dienstleistungen habe, wenn das Verhältnis zwischen beiden zu vage und unbestimmt sei.
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-270/02
    Begriffe, die bestimmte Waren oder Dienstleistungen beschreiben, haben jedoch keine Unterscheidungskraft hinsichtlich dieser Waren oder Dienstleistungen (Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 40; gegen das Urteil ist ein Rechtsmittel anhängig).
  • EuG, 12.01.2000 - T-19/99

    DKV / OHMI (COMPANYLINE)

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-270/02
    24 Daher ist festzustellen, dass die Wörter "best" und "partner" Oberbegriffe sind, die lediglich die Qualität der Dienstleistungen bezeichnen, die ein Unternehmen seinen Kunden erbringt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99, DKV/HABM [COMPANYLINE], Slg. 2000, II-1, Randnr. 26, bestätigt durch Rechtsmittelurteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnrn.
  • EuG, 20.03.2002 - T-355/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TELE AID)

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-270/02
    19 Die Unterscheidungskraft eines Zeichens kann nur in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wurde, sowie unter Berücksichtigung des Verständnisses, das die maßgeblichen angesprochenen Verkehrskreise von ihm haben, beurteilt werden (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-355/00, DaimlerChrysler/HABM [TELE AID], Slg. 2002, II-1939, Randnr. 51).
  • EuG, 17.06.2008 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV) - …

    Rn. 92 Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung gemäß Art. 44 § 1 der Verfahrensordnung, der auf dem Gebiet des geistigen Eigentums gemäß Art. 130 § 1 und Art. 132 § 1 der Verfahrensordnung anwendbar ist, die Klageschrift zwar zu bestimmten Punkten durch Bezugnahme auf in der Anlage beigefügte Aktenauszüge untermauert und ergänzt werden kann, jedoch eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen kann, die nach den genannten Bestimmungen in der Klageschrift selbst enthalten sein müssen (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, MLP Finanzdienstleistungen/HABM [bestpartner], T-270/02, Slg. 2004, II-2837, Randnr. 16, und vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, Slg. 2007, II-449, Randnr. 14).
  • EuG, 12.06.2007 - T-190/05

    Sherwin-Williams / HABM (TWIST & POUR) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Damit habe die Beschwerdekammer im Übrigen die gleiche Würdigung vorgenommen wie zuvor das Gericht in verschiedenen Urteilen, in denen es die Unterscheidungskraft des jeweils geprüften Ausdrucks verneint habe (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Rewe-Zentral/HABM [LITE], T-79/00, Slg. 2002, II-705, und vom 8. Juli 2004, MLP Finanzdienstleistungen/HABM [bestpartner], T-270/02, Slg. 2004, II-2837).
  • EuG, 27.09.2005 - T-123/04

    Cargo Partner / HABM (CARGO PARTNER) - Gemeinschaftsmarke - Wortzeichen CARGO …

    52 Das Wort "partner" wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet, so auch im Dienstleistungsbereich, um Verbindungen oder partnerschaftliche Beziehungen zu beschreiben und dabei positive Konnotationen der Zuverlässigkeit und der Dauer zu vermitteln (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-270/02, MLP Finanzdienstleistungen/HABM [bestpartner], Slg. 2004, II-0000, Randnr. 23).
  • EuG, 15.02.2007 - T-204/04

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM (HAIRTRANSFER) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung …

    Die Tatsache, dass ein Wortzeichen als solches - zusammen oder getrennt geschrieben - nicht in Wörterbüchern aufgeführt sei, ändere nichts an dieser Beurteilung (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, MLP Finanzdienstleistungen/HABM [bestpartner], T-270/02, Slg. 2004, II-2837, Randnr. 26).
  • EuG, 13.03.2024 - T-117/23

    Kantstraße Paris Bar/ EUIPO - Superstudio21 (Bar Paris) - Unionsmarke - …

    Wie die Beschwerdekammer ausgeführt hat, ist jedoch bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft der Bestandteile eines Zeichens nicht nur auf die explizite und unmittelbare Bedeutung der Wörter, die ein zusammengesetztes Zeichen bilden, abzustellen, sondern auch auf die Konnotationen, die sie vermitteln können (Urteil vom 8. Juli 2004, MLP Finanzdienstleistungen/HABM [bestpartner], T-270/02, EU:T:2004:226, Rn. 20).
  • BPatG, 26.10.2010 - 33 W (pat) 137/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "National-Bank" - Freihaltungsbedürfnis - keine …

    Rn. 27 Da es sich bei den begehrten Dienstleistungen aus dem Finanz-, Immobilien- und Versicherungswesen ebenso wie bei den Dienstleistungen rechtlicher (juristische Dienstleistungen, Rechtsberatung- und vertretung) oder betriebswirtschaftlicher Art (Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten; Werbung) um Dienstleistungen handelt, bei denen die "Person" des Dienstleisters eine wesentliche Rolle spielt, wird durch den Hinweis auf einen bestimmten Banktypus, der die Dienstleistungen erbringt, zugleich ein Merkmal der Dienstleistung selbst bezeichnet (ebenso BPatG 33 W (pat) 152/98 - BayernBank; vgl. EuG Urteil v. 8. Juli 2004 T-270/02 - bestpartner).
  • BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volksbank Ostallgäu" - Gattungsangabe - …

    Da es sich bei den begehrten Dienstleistungen aus dem Finanz-, Immobilien- und Versicherungswesen (Klasse 36) ebenso wie bei den Dienstleistungen betriebswirtschaftlicher Art (Klasse 35: Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten; Werbung) und wissenschaftlich-technologischer Art (Klasse 42) um Dienstleistungen handelt, bei denen die "Person" des Dienstleisters eine wesentliche Rolle spielt, wird durch den Hinweis auf einen bestimmten Banktypus, der die Dienstleistungen erbringt, zugleich ein Merkmal der Dienstleistung selbst bezeichnet (ebenso BPatG 33 W (pat) 137/09 - Nationalbank; BPatG 33 W (pat) 152/98 - BayernBank; vgl. EuG Urteil v. 8. Juli 2004 T-270/02 - bestpartner).
  • BPatG, 10.07.2012 - 33 W (pat) 528/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ETHIKBANK" - Freihaltungsbedürfnis - keine …

    Durch den Hinweis auf einen bestimmten Banktypus, der die Dienstleistung erbringt, wird daher zugleich ein Merkmal der Dienstleistung selbst bezeichnet (ebenso BPatG 33 W (pat) 137/09 - National-Bank; BPatG 33 W (pat) 142/98 - Bayern-Bank; vgl. EuG Urteil v. 8. Juli 2004 T-270/02 - bestpartner).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht