Rechtsprechung
| EuG, 12.09.2007 - T-291/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke GRANA BIRAGHI - Schutz der Ursprungsbezeichnung 'grana padano' - Keine Gattungsbezeichnung - Art. 142 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92
- Judicialis
VO (EG) Nr. 40/94 Art. 142; ; VO (EWG) Nr. 2081/92
- Europäischer Gerichtshof
Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano / OHMI - Biraghi (GRANA BIRAGHI)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke GRANA BIRAGHI - Schutz der Ursprungsbezeichnung "grana padano" - Keine Gattungsbezeichnung - Art. 142 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92
- EU-Kommission
Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano / OHMI - Biraghi (GRANA BIRAGHI)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke GRANA BIRAGHI - Schutz der Ursprungsbezeichnung "grana padano" - Keine Gattungsbezeichnung - Art. 142 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92
- EU-Kommission
Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano / OHMI - Biraghi (GRANA BIRAGHI)
Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeitsklage des Inhabers der Ursprungsbezeichnung "grana padano" gegen die Eintragung des Zeichens GRANA BIRAGHI als Gemeinschaftsmarke für Waren der Klasse 29; Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Gemeinschaftsmarke - "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG DAR
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano / OHMI - Biraghi (GRANA BIRAGHI)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke GRANA BIRAGHI - Schutz der Ursprungsbezeichnung "grana padano" - Keine Gattungsbezeichnung - Art. 142 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Der Begriff "grana" ist keine Gattungsbezeichnung für Käsesorten
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
"Grana" keine Gattungsbezeichnung für Käsesorten, daher gilt Markenschutz
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage des Consorzio per la Tutela del Formaggio Grana Padano gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 21. August 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsklage des Inhabers der für Waren der Klasse 29 eingetragenen nationalen und internationalen Bild- und Wortmarken "GRANA" und "GRANA PADANO" gegen die Entscheidung R 153/2002-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den ...
Papierfundstellen
- Slg. 2007, II-3081
- GRUR 2007, 974
- GRUR Int. 2008, 142
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE …
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
95, 96, 99 und 101, Bigi, Randnr. 20, und vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, Slg. I-9115, Randnrn.Rn. 67 Schließlich können weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden, insbesondere die Einstufung einer Bezeichnung im Codex alimentarius als Gattungsbezeichnung (zum Hinweischarakter der Regeln des Codex alimentarius vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 22. September 1988, Deserbais, 286/86, Slg. 1988, 4907, Randnr. 15, und vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 32) und die Aufnahme der Bezeichnung in Anhang II des am 1. Juni 1951 in Stresa unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über die Verwendung der Ursprungsbezeichnungen und sonstigen Bezeichnungen für Käse, da mit dieser Aufnahme, sofern die Herstellungsvorschriften eingehalten wurden und das Herstellungsland angegeben wird, die Verwendung der Bezeichnung in allen Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens gestattet wird, ohne dass diese Möglichkeit auf die Hersteller des entsprechenden geografischen Gebiets beschränkt wäre (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Deutschland und Dänemark/Kommission, Slg. 2005, I-9118, Nr. 168).
Es ist jedoch unerheblich, ob die Bezeichnung "grana" ihren Ursprung darin hat, dass der Käse, auf den sie sich bezieht, eine körnige Konsistenz hat, oder darin, dass er ursprünglich im Valle Grana hergestellt wurde, da nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2081/92 auch eine traditionelle nichtgeografische Bezeichnung eine GUB darstellen kann, wenn sie ein Lebensmittel bezeichnet, das aus einer bestimmten Gegend oder einem bestimmten Ort stammt, die homogene natürliche Faktoren aufweisen, welche sie gegen benachbarte Gebiete abgrenzen (Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnrn.
Rn. 82 Viertens ist der Verweis auf das Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, mit dem Biraghi ihre Auffassung stützen will, ohne jede Relevanz, da der Gerichtshof darin nicht die Möglichkeit beanstandet hat, dass eine nichtgeografische Bezeichnung eine GUB darstellen kann, sondern lediglich den Umfang des Herstellungsgebiets der nichtgeografischen Bezeichnung "feta" einer Nachprüfung unterzogen hat.
Da die Entscheidung 96/536 lediglich zur Gewährung von Ausnahmen von den Hygienevorschriften nach der Richtlinie 92/46 ermächtigen soll, kann sie auf den Schutz eines Rechts des geistigen Eigentums wie etwa einer geschützten Ursprungsbezeichnung keinen Einfluss haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 96).
Zudem bezieht sich die Entscheidung 96/536 auf den dänischen Grana und auf einen deutschen Käse mit der Angabe "Typ" grana, was nahelegt, dass in Dänemark und Deutschland die Bezeichnung "grana" ohne weitere Qualifizierung jedenfalls ihren Bezug auf "grana padano" behalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 92).
- EuGH, 16.03.1999 - C-289/96
Dänemark / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates - Verordnung (EG) …
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Rn. 61 Eine solche Prüfung erfordert die Nachprüfung eine Reihe von Anforderungen, was in hohem Maße gründliche Kenntnisse sowohl von Besonderheiten des betreffenden Mitgliedstaats (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, Slg. 2001, I-9517, Randnr. 53) als auch von der Situation in den anderen Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. März 1999, Dänemark u. a./Kommission, C-289/96, C-293/96 und C-299/96, Slg. 1999, I-1541, Randnr. 96) verlangt.Wie nämlich der Gerichtshof festgestellt hat, findet die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 stehende Definition des Begriffs "Bezeichnung, die zur Gattungsbezeichnung geworden ist", auch auf Bezeichnungen Anwendung, die stets Gattungsbezeichnungen waren (Urteil Dänemark u. a./Kommission, oben angeführt, Randnr. 80).
Rn. 65 Die rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen, geschichtlichen, kulturellen und sozialen Anhaltspunkte, anhand deren die erforderliche eingehende Prüfung vorgenommen werden kann, sind somit u. a. die einschlägigen nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften einschließlich ihrer Entstehungsgeschichte, die Wahrnehmung der angeblichen Gattungsbezeichnung durch den Durchschnittsverbraucher unter Einbeziehung der Tatsache, dass sich die Bekanntheit der Bezeichnung deshalb weiterhin auf den in einem bestimmten Gebiet hergestellten traditionellen gereiften Käse bezieht, weil sie in anderen Regionen des Mitgliedstaats oder der Europäischen Union nicht gemeinhin verwendet wird, der Umstand, dass ein Erzeugnis unter der fraglichen Bezeichnung in bestimmten Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarktet wurde, die Tatsache, dass ein Erzeugnis unter der fraglichen Bezeichnung in deren Ursprungsland auch ohne Einhaltung der traditionellen Herstellungsmethoden rechtmäßig hergestellt wurde, der Umstand, dass solche Vorgänge fortdauerten, die Menge der nicht nach den traditionellen Methoden hergestellten Erzeugnisse mit der fraglichen Bezeichnung im Verhältnis zu der Menge der nach diesen Methoden hergestellten Erzeugnisse, der Marktanteil der nicht nach den traditionellen Methoden hergestellten Erzeugnisse mit der fraglichen Bezeichnung im Verhältnis zu dem Marktanteil der nach diesen Methoden hergestellten Erzeugnisse, die Tatsache, dass die Aufmachung der nicht nach den traditionellen Methoden hergestellten Erzeugnisse auf die Herstellungsorte der nach diesen Methoden hergestellten Erzeugnisse verweist, der Schutz der fraglichen Bezeichnung durch völkerrechtliche Übereinkünfte und die Zahl der Mitgliedstaaten, die sich etwa auf den angeblichen Gattungscharakter der fraglichen Bezeichnung berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile Dänemark u. a./Kommission, Randnrn.
Rn. 66 Im Übrigen hat der Gerichtshof nicht die Möglichkeit ausgeschlossen (Urteil Dänemark u. a./Kommission, Randnrn.
- EuGH, 25.06.2002 - C-66/00
AUS GRÜNDEN DES VERBRAUCHERSCHUTZES UND DER LAUTERKEIT DES WETTBEWERBS KANN DER …
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Rn. 33 Der Gerichtshof habe die Ansicht, dass einfache Bestandteile von zusammengesetzten Ursprungsbezeichnungen Gattungscharakter hätten, bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2002, Bigi (C-66/00, Slg. 2002, I-5917), zurückgewiesen, in dem, wie vom Consorzio del Formaggio Parmigiano Reggiano gewünscht, ausgeschlossen worden sei, dass die Bezeichnung "Parmesan" den Charakter einer Gattungsbezeichnung erlangt habe.Rn. 45 Ferner sei es in dem vom Kläger angeführten Urteil Bigi um eine aus zwei Wörtern zusammengesetzte Bezeichnung gegangen, von denen sich jedes auf Herstellungsorte bezogen habe: "parmigiano" für Käse aus dem Gebiet um die Stadt Parma und "reggiano" für Käse aus dem Gebiet um die Stadt Reggio Emilia.
95, 96, 99 und 101, Bigi, Randnr. 20, und vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, Slg. I-9115, Randnrn.
- EuGH, 09.06.1998 - C-129/97
Chiciak und Fol - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen …
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Außerdem habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 1998, Chiciak und Fol (C-129/97 und C-130/97, Slg. 1998, I-3315), zur GUB "Epoisses de Bourgogne" ausgeführt, dass "bei einer [gemäß dem vereinfachten Verfahren in Artikel 17 der Verordnung Nr. 2081/92 eingetragenen] 'zusammengesetzten' Ursprungsbezeichnung der Umstand, dass es zu ihr keinen Hinweis in Form einer Fußnote im Anhang der Verordnung [Nr. 1107/96] gibt, wonach für einen der Bestandteile dieser Bezeichnung keine Eintragung beantragt ist, nicht zwangsläufig bedeutet, dass alle ihre Bestandteile geschützt sind".Ferner bedeutet der Umstand, dass die Verordnung Nr. 1107/96 keinen Hinweis in Form einer Fußnote enthält, wonach für das Wort "grana" keine Eintragung beantragt ist, nicht zwangsläufig, dass alle Bestandteile der Bezeichnung "grana padano" geschützt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Chiciak und Fol, Randnr. 39).
Rn. 59 Insoweit geht aus dem Urteil Chiciak und Fol (Randnr. 38) hervor, dass in dem durch die Verordnung Nr. 2081/92 geschaffenen gemeinschaftlichen Eintragungssystem die Fragen des Schutzes der verschiedenen Bestandteile einer Bezeichnung und insbesondere die Frage, ob es sich möglicherweise um einen Gattungsnamen oder um einen gegen die in Art. 13 dieser Verordnung genannten Praktiken geschützten Bestandteil handelt, anhand einer eingehenden Prüfung des jeweiligen Sachverhalts zu beurteilen sind.
- EuGH, 07.05.1997 - C-321/94
FREIER WARENVERKEHR
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Den Schutz von Gattungsbezeichnungen habe der Gerichtshof auch in den Urteilen vom 10. November 1992, Exportur (C-3/91, Slg. 1992, I-5529), und vom 7. Mai 1997, Pistre u. a. (C-321/94 bis C-324/94, Slg. 1997, I-2343) ausgeschlossen.Ebenso geht Biraghis Bezugnahme auf das Urteil Pistre u. a. ins Leere, da dieses Urteil, wie aus seiner Randnr. 35 hervorgeht, eine Bezeichnung ("montagne") betrifft, die nicht die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe im Sinne von Art. 2 der Verordnung Nr. 2081/92 erfüllte, da zwischen der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses und seinem spezifischen geografischen Ursprung kein unmittelbarer Zusammenhang bestand.
- EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
Exportur / LOR und Confiserie du Tech
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Den Schutz von Gattungsbezeichnungen habe der Gerichtshof auch in den Urteilen vom 10. November 1992, Exportur (C-3/91, Slg. 1992, I-5529), und vom 7. Mai 1997, Pistre u. a. (C-321/94 bis C-324/94, Slg. 1997, I-2343) ausgeschlossen.Da es sich um Käse handelt, der für die Ausfuhr nach Ländern bestimmt war, in denen die Bezeichnung "grana" nicht durch Rechtsvorschriften besonders geschützt war, greift dieses Argument gemäß dem Territorialitätsprinzip, das der Gerichtshof in seinem Urteil Exportur (Randnr. 12) im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums anerkannt hat, nicht durch.
- EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN …
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Rn. 67 Schließlich können weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden, insbesondere die Einstufung einer Bezeichnung im Codex alimentarius als Gattungsbezeichnung (zum Hinweischarakter der Regeln des Codex alimentarius vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 22. September 1988, Deserbais, 286/86, Slg. 1988, 4907, Randnr. 15, und vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 32) und die Aufnahme der Bezeichnung in Anhang II des am 1. Juni 1951 in Stresa unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über die Verwendung der Ursprungsbezeichnungen und sonstigen Bezeichnungen für Käse, da mit dieser Aufnahme, sofern die Herstellungsvorschriften eingehalten wurden und das Herstellungsland angegeben wird, die Verwendung der Bezeichnung in allen Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens gestattet wird, ohne dass diese Möglichkeit auf die Hersteller des entsprechenden geografischen Gebiets beschränkt wäre (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Deutschland und Dänemark/Kommission, Slg. 2005, I-9118, Nr. 168). - EuGH, 29.03.1979 - 113/77
NTN Toyo Bearing / Rat
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Rn. 92 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag auch dann stattgegeben werden, wenn die obsiegende Partei ihn erst in der mündlichen Verhandlung stellt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. März 1979, NTN Bearing u. a./Rat, 113/77, Slg. 1979, 1185, Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, Slg. 1990, II-367, Randnr. 79, und vom 16. November 2006, Jabones Pardo/HABM - Quimi Romar [YUKI], T-278/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 75). - EuGH, 06.12.2001 - C-269/99
Carl Kühne u.a. - "Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Geographische Angaben und …
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Rn. 61 Eine solche Prüfung erfordert die Nachprüfung eine Reihe von Anforderungen, was in hohem Maße gründliche Kenntnisse sowohl von Besonderheiten des betreffenden Mitgliedstaats (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, Slg. 2001, I-9517, Randnr. 53) als auch von der Situation in den anderen Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. März 1999, Dänemark u. a./Kommission, C-289/96, C-293/96 und C-299/96, Slg. 1999, I-1541, Randnr. 96) verlangt. - EuG, 10.07.1990 - T-64/89
Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren - …
Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-291/03
Rn. 92 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag auch dann stattgegeben werden, wenn die obsiegende Partei ihn erst in der mündlichen Verhandlung stellt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. März 1979, NTN Bearing u. a./Rat, 113/77, Slg. 1979, 1185, Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, Slg. 1990, II-367, Randnr. 79, und vom 16. November 2006, Jabones Pardo/HABM - Quimi Romar [YUKI], T-278/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 75). - EuGH, 22.09.1988 - 286/86
Ministère public / Deserbais
- EuG, 20.04.2005 - T-318/03
Atomic Austria / OHMI - Fabricas Agrupadas de Muñecas de Onil (ATOMIC BLITZ) - …
- EuG, 16.11.2006 - T-278/04
Jabones Pardo / OHMI - Quimi Romar (YUKI)
- EuGH, 13.03.2007 - C-29/05
HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …
- EuG, 25.10.2005 - T-379/03
Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …
- EuG, 04.05.2005 - T-22/04
Reemark / OHMI - Bluenet (Westlife) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …
- EuG, 12.12.2002 - T-247/01
eCopy / OHMI (ECOPY)
- EuG, 30.06.2004 - T-107/02
GE Betz / OHMI - Atofina Chemicals (BIOMATE) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 12.07.2006 - T-97/05
Rossi / OHMI - Marcorossi (MARCOROSSI)
- LG Mannheim, 15.09.2015 - 2 O 187/14
Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch …
Rn. 61 Im Rahmen der Beurteilung des generischen Charakters einer Bezeichnung sind die Gegend der Herstellung des betreffenden Erzeugnisses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mitgliedstaats, der die Eintragung der fraglichen Bezeichnung erwirkt hat, der Verbrauch dieses Erzeugnisses, das Verständnis dieser Bezeichnung durch den Verbraucher innerhalb und außerhalb des genannten Mitgliedstaats, das Bestehen einer spezifischen nationalen Regelung für das genannte Erzeugnis und die Art der Verwendung der fraglichen Bezeichnung in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (…EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Parmesan; vgl. ausführlich EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO; siehe Art. 41 Abs. 2 VO 1151/2012).Vielmehr kommt es auf das Verständnis im gesamten Gemeinschaftsgebiet oder zumindest in einem wesentlichen Teil davon an (EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 83 - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).
Rn. 63 Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob eine für das Erstarken zur Gattungsbezeichnung behauptete Verwendung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten rechtmäßig erfolgt ist (…vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Rn. 79, 91 ff - Feta), wobei etwa bloßen Hygienevorschriften, die auf die Bezeichnung Bezug nehmen, ihrer Zielsetzung nach keine entscheidende Bedeutung für die Frage zukommt, ob diese als Gattungsbezeichnung im Rahmen der Vermarktung im Anwendungsbereich der Vorschrift erlaubt sind (vgl. EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 83 ff - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).
Rn. 64 bb) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es sich bei der Bezeichnung "Balsamico" um eine Gattungsbezeichnung in diesem Sinn handeln soll, liegt bei der Klägerin, die sich darauf berufen hat (…vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 52 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 72 - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).
Außerdem geht zumindest die bereits erwähnte Brockhaus Enzyklopädie (Anlage B 41) davon aus, dass es sich bei "Balsamico" um die Bezeichnung eines Weinessigs gerade "aus Norditalien (Modena, Reggio Emilia)", also dem Gebiet der geschützten geografischen Angabe, und somit nicht um eine davon losgelöste Gattung im Sinn von Art. 3 Nr. 6, Art. 41 VO 1151/2012 handelt (siehe auch EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 71 - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).
Rn. 91 Dass es sich bei dem Begriff "Aceto Balsamico" um einen Oberbegriff handelt, unter den alle drei geschützten Namen fallen, macht ihn noch nicht zu einem Gattungsbegriff im Sinn von Art. 3 N. 6, Art. 41 VO 1151/2012 (siehe auch EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 85 - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).
- OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen
In rechtlicher Hinsicht ist insofern festzuhalten, dass es nach gefestigter unionsrechtlicher Rechtsprechung betreffend die Regelungen über geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen (VO 1151/2012), die auch vom BPatG geteilt wird, gegen das Vorliegen einer Gattungsbezeichnung spricht, wenn auf der Verpackung des Erzeugnisses nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (…EuGH GRUR Int 2006, 728, 734 Rn. 87 - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Rn. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano; BPatG GRUR 2017, 528, 531 - Hiffenmark II). - Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18
Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:18} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. September 2007, Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM - Biraghi (GRANA BIRAGHI) (T-291/03, EU:T:2007:255, Rn. 58).In seinem Urteil vom 12. September 2007, Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM-Biraghi (GRANA BIRAGHI) (T-291/03, EU:T:2007:255' Rn. 81), hat das Gericht festgestellt, dass "[Biraghi] mit dem Vorbringen, das Wort 'grana' bezeichne kein geografisches Gebiet als solches, im Kern dartun [möchte], dass die Bezeichnung 'grana' deshalb keinesfalls unter den Schutz nach der Verordnung Nr. 2081/92 fallen könne, weil sie nicht der in Art. 2 dieser Verordnung gegebenen Definition der Ursprungsbezeichnung entspreche.
{FN:33} Für einen umfassenden Überblick über die vom nationalen Gericht zu prüfenden Beweise, vgl. Urteil vom 12. September 2007, Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM - Biraghi (GRANA BIRAGHI) (T-291/03, EU:T:2007:255' Rn. 65 bis 67).
- BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch …
Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus dem bezeichneten Gebiet stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77 f. - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).
Rn. 65 gg) Die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein Faktor unter zahlreichen Faktoren, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Nr. 75 - Feta II; GRUR 2008, 524 Nr. 53 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Nr. 63 ff. - GRANA BIRAGHI/grana padano).
- BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
Obazda - Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer …
Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus der bezeichneten Region u.s.w. stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77f. -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).
- BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13
Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer …
Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus dem bezeichneten Gebiet stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77 f. - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als …
Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur ein Faktor unter zahlreichen Faktoren ist, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. Oktober 2005 - C-465/02 und C-466/02, GRUR 2006, 71 Rn. 75 ff. - Deutschland u.a./Kommission [Feta II];… Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Kommission u.a./Deutschland u.a. [Parmesan]; vgl. auch EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-291/03, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff. - Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM [Grana Padano]). - EuG, 16.12.2008 - T-225/06
DAS GERICHT HEBT DIE ENTSCHEIDUNGEN DES HABM ÜBER DIE EINTRAGUNG DES ZEICHENS …
Rn. 206 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag auch dann stattgegeben werden, wenn die obsiegende Partei ihn erst in der mündlichen Verhandlung stellt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. März 1979, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, 113/77, Slg. 1979, 1185; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, Slg. 1990, II-367, Randnr. 79, YUKI, oben in Randnr. 151 angeführt, Randnr. 75, und vom 12. September 2007, Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM - Biraghi [GRANA BIRAGHI], T-291/03, Slg. 2007, II-3081, Randnr. 92). - EuG, 24.05.2023 - T-2/21
Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden
Rn. 71 Hierzu ergibt sich zunächst aus der Rechtsprechung, dass die Einstufung einer Bezeichnung im Codex Alimentarius als Gattungsbezeichnung ein relevanter Gesichtspunkt für die Beurteilung ist, ob die angemeldete Marke für eine Käsesorte beschreibend sein kann (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. September 2007, Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM - Biraghi [GRANA BIRAGHI], T-291/03, EU:T:2007:255, Rn. 67, …sowie vom 14. Dezember 2017, Consejo Regulador "Torta del Casar"/EUIPO - Consejo Regulador "Queso de La Serena" [QUESO Y TORTA DE LA SERENA], T-828/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:918, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 53/25
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen
In rechtlicher Hinsicht ist insofern festzuhalten, dass es nach gefestigter unionsrechtlicher Rechtsprechung betreffend die Regelungen über geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen (VO 1151/2012), die auch vom BPatG geteilt wird, gegen das Vorliegen einer Gattungsbezeichnung spricht, wenn auf der Verpackung des Erzeugnisses nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (…EuGH GRUR Int 2006, 728, 734 Rn. 87 - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Rn. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano; BPatG GRUR 2017, 528, 531 - Hiffenmark II). - EuG, 07.06.2018 - T-72/17
Schmid/ EUIPO - Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark …
- OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 60/25
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen
- EuG, 02.02.2017 - T-510/15
Mengozzi / EUIPO - Consorzio per la tutela dell'olio extravergine di oliva …
- EuG, 15.10.2008 - T-307/06
Air Products and Chemicals / OHMI - Messer Group (ALUMIX)
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