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   BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R   

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BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R (https://dejure.org/2001,2018)
BSG, Entscheidung vom 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R (https://dejure.org/2001,2018)
BSG, Entscheidung vom 13. März 2001 - B 3 P 10/00 R (https://dejure.org/2001,2018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine Beschränkung auf Tageshöchstsatz - Berechnung des anteiligen Pflegegeldes bei Kombinationsleistung - Verwaltungsakt - Versicherungsnehmer als Anspruchsberechtigter - Einrichtung der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Private Pflegeversicherung - Berechnung der Pflegeleistungen - Erstattungsbetrag - Ambulanter Pflegedienst - Pflegegeld - Aktivlegitimation - Leistungsklage

  • Judicialis

    SGB XI § 36; ; SGB XI § 37; ; SGB XI § 38; ; SGB XI § 39

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 38
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R

    Ersatz- bzw Verhinderungspflege während des Urlaubs, Tagessatz

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Der Umstand, daß § 110 Abs. 1 Nr. 2f und Abs. 3 Nr. 6 SGB XI für die private Pflegeversicherung die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder des Versicherungsnehmers unter denselben Voraussetzungen vorschreibt, wie sie in § 25 SGB XI festgelegt sind, bewirkt lediglich eine Verpflichtung zur Gleichstellung der Kinder in der sozialen und privaten Pflegeversicherung bezüglich des Beitragsrechts und des materiellen Leistungsrechts (vgl dazu auch § 23 Abs. 1 SGB XI), läßt jedoch die Stellung des Versicherungsnehmers als alleinigen Anspruchsberechtigten in der privaten Pflegeversicherung unberührt (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R - SozR 3-3300 § 39 Nr. 3).

    Daß im Bereich der Verhinderungspflege ein Tageshöchstsatz von 100 DM (2.800 DM : 28 Tage) weder in der sozialen Pflegeversicherung (§ 39 SGB XI) noch in der privaten Pflegeversicherung (§ 4 Abs. 6 MB/PPV 1996) vorgesehen oder zulässig ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R - SozR 3-3300 § 39 Nr. 3).

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Da die Feststellungsklage somit gegenüber der Leistungsklage subsidiär ist, hätte die Klägerin ihren Leistungsanspruch nicht nur für die Zeit bis Juni 1997, sondern - durch Klageerweiterung (§ 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG) - bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem SG (18. Oktober 1999) beziffern und in Form der Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) geltend machen müssen (vgl BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R

    Zuschüsse in der Pflegeversicherung bei nachträglicher Beantragung,

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Es handelt sich bei der Leistung nach § 43a SGB XI also - anders als zB der Zuschuß zu den Kosten für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI (Urteil des Senats vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 1/00 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) - nicht um einen Geldleistungsanspruch des Versicherten; die Geldleistung kann nur der Heimträger als Entgelt für die Pflegeleistungen verlangen.
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Die Feststellungsklage ist auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber einer Leistungsklage grundsätzlich subsidiär (BSGE 43, 150; 46, 81; 57, 184; 58, 153; vgl auch Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 55 RdNr 19).
  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Allerdings gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, daß der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befaßt werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfaßt werden (BGH NJW 1984, 1119; BAG JZ 1990, 194; Meyer-Ladewig aaO § 55 RdNr 19a mwN).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 2/99 R

    Anteiliges Pflegegeld bei vorpbergehender Pflege im elterlichen Haushalt,

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Pflegegeld ist also zu zahlen, wenn dieser Aufenthalt unterbrochen wird, um zB die Wochenenden und Ferienzeiten zu Hause zu verbringen, und dort häusliche Pflege erfolgt (so bereits das Urteil des Senats vom 17. Mai 2000 - B 3 P 2/99 R - SozR 3-3300 § 37 Nr. 2; ebenso Udsching, SGB XI, 2. Aufl 2000, § 43a RdNr 5).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Die Klage ist in der vorliegenden Form unzulässig, was ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl BSGE 10, 218, 219; 42, 212, 215).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Für Klagen gegen juristische Personen des Privatrechts gilt die Durchbrechung des Subsidiaritätsgrundsatzes im allgemeinen nicht (BGHZ 28, 126; BAG NJW 1962, 270).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R

    Nächtliche Hilfeleistung in der Pflegeversicherung, Aufnahme in elterlichen

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Dieses Pflegegeld kann für jeden Tag der häuslichen Pflege beansprucht werden, wobei die Zwölf-Uhr-Grenze maßgebend ist (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 11/98 R - und 30. März 2000 - B 3 P 10/99 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 11/98 R

    Anspruch auf anteiliges Pflegegeld - Wohnen in Behinderteneinrichtung -

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R
    Dieses Pflegegeld kann für jeden Tag der häuslichen Pflege beansprucht werden, wobei die Zwölf-Uhr-Grenze maßgebend ist (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 11/98 R - und 30. März 2000 - B 3 P 10/99 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 26.06.1973 - 7 RU 34/71

    Versicherungsverhältnis - Bestehen - Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Keine

  • BSG, 16.03.1978 - 11 RK 9/77

    Landwirtschaft - Krankenversicherung - Subsidiarität - Nebenerwerbslandwirt -

  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 91/83

    Einstweilige Verfügung gegen die Behauptung über die Umgehung von Gesetzen im

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Soweit vereinzelt eine sogenannte Elementenfeststellungsklage für möglich gehalten worden ist, betrifft dies Fallgestaltungen, in denen der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (vgl BSG vom 24.10.1996 - 4 RA 108/95 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 9; BSG vom 13.3.2001 - B 3 P 10/00 R - SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 - juris RdNr 35) .
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 26/04 R

    Krankenversicherung - Zuschuss zur stationären Sterbebegleitung in einem Hospiz -

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach das SGB XI keine Tagespflegehöchstsätze für Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege vorsehe (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2), sei auf den zu entscheidenden Fall zu übertragen.

    Trotz der geringen Normdichte der gesetzlichen Vorgaben des SGB XI bedarf es im vorliegenden Fall nicht der Vertiefung, ob mit Blick auf die im Jahre 1999 geltenden Regelungen des Heimgesetzes und den Rechtsgedanken einer für die Versicherten optimierten Leistungsverteilung aus § 2 Abs. 2 zweiter Halbsatz Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sowie aus § 38 SGB XI (vgl zur Anwendbarkeit der Kombinationsleistung bei häuslicher und vollstationärer Pflege BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 LS 2) bereits vor Geltung des § 87a SGB XI davon auszugehen war, dass die Monatspauschalbeträge nach § 43 Abs. 5 Satz 1 SGB XI auf alle in Betracht kommenden Einzeltage zu verteilen sind.

    Entgegen ihrer Ansicht kann die Beklagte nichts aus der Rechtsprechung des BSG für sich ableiten, wonach die Kostenerstattung für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst nicht auf einen Tageshöchstsatz beschränkt ist (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2).

    Dies bedeutet, dass die Versicherungsleistungen nicht für den ganzen Monat reichen, wenn die Aufwendungen vor Ablauf des Kalendermonats bereits den Betrag von 2.800 DM erreicht haben (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 S 12).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 2/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Kurzzeitpflege - Verhinderungspflege - häusliche

    Zu diesen Einrichtungen zählen ua auch Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a SGB XI; vgl auch § 55 SGB XII) , selbst wenn sie nicht dem Leistungserbringerrecht des SGB XI unterliegen (vgl § 71 Abs. 4 SGB XI; vgl auch Senatsurteil vom 13.3.2001 - B 3 P 10/00 R - SozR 3-3300 § 38 Nr. 2) .
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