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   BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R   

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https://dejure.org/2002,2353
BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R (https://dejure.org/2002,2353)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R (https://dejure.org/2002,2353)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2002 - B 4 RA 58/01 R (https://dejure.org/2002,2353)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Rentenhöchstwert - Altersrente - Regelaltersrente - Rentenwert - Neufeststellung - Beginn - Bezugszeit - Lebensjahr

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R

    Recht auf Altersrente, Rangstelle, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Zur Begründung hat das LSG ausgeführt, einem Anspruch auf höhere Altersrente für Zeiten vor dem 1. Dezember 1996 stehe - entgegen der Ansicht des 4. Senats des Bundessozialgerichts ( , Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R, SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) - § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI entgegen.

    Mit ihrer vom LSG zugelassenen Revision rügt die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 2. August 2000 (B 4 RA 40/99 R, aaO) die Verletzung von § 100 Abs. 1 SGB VI iVm § 99 Abs. 1 SGB VI.

    Sie hält das angefochtene Urteil im Ergebnis für zutreffend und trägt vor: Zwar sei dem Urteil des BSG vom 2. August 2000 (B 4 RA 40/99 R, aaO) zu folgen, dass es auf Grund des einen Versicherungsfalls des Alters nur ein einheitliches Stammrecht auf Altersrente gibt und der Antrag keine Entstehungsvoraussetzung dieses Rechts oder der Einzelansprüche hieraus ist.

    Die allgemeine Regelung für materiellrechtliche Rentenerhöhungen in § 100 Abs. 1 SGB VI, die zu demselben Ergebnis führen würde (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 13), wird kraft Spezialität des § 89 Abs. 1 SGB VI insoweit verdrängt.

    Auch nach dieser allgemeinen Vorschrift kommt es also materiellrechtlich auch für die erhöhten Einzelansprüche auf einen Antrag nicht (mehr) an (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 13).

    Etwas anderes gilt aber (vgl § 115 Abs. 1 Satz 1 SGB VI), wenn das Gesetz den Träger verpflichtet, über (ggf ua) die Rentenhöhe von Amts wegen (erneut) zu entscheiden bzw höhere Rente zu zahlen (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Da die BfA (siehe oben A. 1.) das Verfahren auf Antrag der Klägerin wieder aufgegriffen hat, muss nicht entschieden werden, ob die Beklagte es zum September 1994 von Amts wegen hätte wieder aufgreifen müssen (ebenso in BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1; BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 betraf ein Erstfeststellungsverfahren).

    In der insoweit vergleichbaren Situation der (echten) Umwandlung (zum Begriff BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 8) eines (Stamm-)Rechts auf Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente in ein solches auf RAR sieht § 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI (siehe auch Satz 2 aaO) eine Umwandlung von Amts wegen vor, wenn der Berechtigte nicht etwas anderes bestimmt.

    Auch Versicherungsgegenstand, Sicherungsziel und Zweck der Versicherungsleistung ist bei allen "Renten wegen Alters" gleich (stellv BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Materiell bringt sie zum Ausdruck, dass die Versicherungsbiografie des Versicherten nach dem Flexibilisierungskonzept des SGB VI (und abweichend vom früheren "Versicherungsfallprinzip") mit Inanspruchnahme einer "vorgezogenen" Altersrente nicht notwendig abgeschlossen ist (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1; SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Denn der Antrag wurde auch innerhalb von vier Jahren seit der mit Vollendung des 65. Lebensjahres eingetretenen Änderung des Rentenwertes gestellt (zur Nichtanwendbarkeit dieses Einwandes im Erstfeststellungsverfahren stellv BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).

    Das so genannte Versicherungsfallprinzip (dazu näher BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 18 ff) schloss zuvor ua ebenfalls aus, dass nach Entstehung eines Stammrechts auf Altersrente die faktisch mögliche Erfüllung der Voraussetzungen weiterer Rechtsgrundlagen für ein Stammrecht auf Altersrente rechtlich relevant werden konnte.

    Der dynamisierbare Geldwert auch eines zuerkannten Rechts auf Altersrente kann sich neuerdings noch bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhöhen (zum Fall einer Erstfeststellung BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).

    Demgegenüber erfüllt ein Altersrentner bei Vollendung des 65. Lebensjahres rechtlich notwendig alle Voraussetzungen für RAR; ein Antrag ist im Übrigen auch im Erstfeststellungsverfahren keine Tatbestandsvoraussetzung für ein (Stamm-)Recht auf RAR (BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 21 ff).

    Er ist (direkt) nur in Erstfeststellungsverfahren, nur gegen Einzelansprüche und nur dann anwendbar, wenn das Stammrecht auf Altersrente nach dem 31. Dezember 1991 entstanden ist (BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).

    Da die BfA (siehe oben A. 1.) das Verfahren auf Antrag der Klägerin wieder aufgegriffen hat, muss nicht entschieden werden, ob die Beklagte es zum September 1994 von Amts wegen hätte wieder aufgreifen müssen (ebenso in BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1; BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 betraf ein Erstfeststellungsverfahren).

    Die Einzelansprüche auf Zahlung entfließen in der gesetzlichen Rentenversicherung monatlich dem Recht auf Rente, dem Rentenstammrecht (stRspr, vgl stellv BSG Urteil vom 2. August 1989 - 1 RA 101/88 - SozR 2200 § 1321 Nr. 17, Urteile des Senats vom 23. Juni 1994 - 4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 und vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 jeweils mwN).

    Sie wird von dem Sachgrund getragen, dass Gestaltungs- und Dispositionsbefugnisse der Versicherten in Änderungsfällen im Sinne von § 100 Abs. 1 SGB VI keine für die Versicherungsträger wesentlich nachteiligen Auswirkungen nach sich ziehen, anders als beim Einwand der verspäteten Antragstellung iS des § 99 Abs. 1 SGB VI (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Jedoch hat der Ausdruck "Anspruch" im SGB (auch im SGB VI) keine einheitliche und teils sogar eine im Kontext derselben Vorschrift unterschiedliche rechtliche Bedeutung (vgl stellv BSG Urteil vom 31. März 1998 - B 4 RA 114/95 R, SozR 3-2600 § 311 Nr. 1; Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 28/98 R, SozR 3-2600 § 300 Nr. 14).

    Die nach den §§ 35 ff SGB VI primär sich ergebende Rechtsfolge, nämlich der "Anspruch auf Altersrente", also das Recht des Versicherten, wegen Alters monatlich wiederkehrend Zahlung eines Betrages in Höhe des Geldwertes des Stammrechts verlangen zu können (vgl BSGE 79, 113 = SozR 3-5070 § 18 Nr. 2; ähnlich BSG Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 28/98 R, aaO unter Verweis auf Urteil vom 19. Mai 1983 - 1 RA 51/82 - BSGE 55, 131 = SozR 6555 Art. 26 Nr. 1 mwN), geht ebenfalls ins Leere, weil gerade dieses Recht auf Rente bereits besteht.

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 8/96

    Begrenzte Gesamtleistungsbewertung von Anrechnungszeiten bei Umwandlung einer

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Materiell bringt sie zum Ausdruck, dass die Versicherungsbiografie des Versicherten nach dem Flexibilisierungskonzept des SGB VI (und abweichend vom früheren "Versicherungsfallprinzip") mit Inanspruchnahme einer "vorgezogenen" Altersrente nicht notwendig abgeschlossen ist (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1; SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Denn das grundsätzliche Verbot, EP für Zeiten nach Beginn der "zu berechnenden Rente" zu "ermitteln", bezieht sich ohnehin nur auf diesen "Berechnungsfall", nicht aber auf spätere "Berechnungsfälle" (BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80

    Vormund - Rente - Gegenvormund - Geistesschwäche

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Monatliche Einzelansprüche auf Rente entstehen aber kraft Gesetzes als Rechtsfrüchte des Stammrechts in Höhe von dessen Geldwert (stellv schon BSGE 53, 8, 12 f = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 17, jeweils mwN; dazu unten B. 1.).

    Sie sind Rechtsfrüchte (§ 99 Abs. 2 BGB) des Rechts auf Altersrente, nämlich die Erträge, die das Stammrecht "vermöge seines Bestehens aus sich selbst hervorbringt" (stRspr des BSG, die der 1. Senat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 104/80, BSGE 53, 8, 12 f = SozR 7610 § 1813 Nr. 1 im Anschluss ua an das Reichsgericht zusammengefasst hat, mwN).

  • BSG, 02.08.1989 - 1 RA 101/88

    Rente wegen Berufsunfähigkeit bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Monatliche Einzelansprüche auf Rente entstehen aber kraft Gesetzes als Rechtsfrüchte des Stammrechts in Höhe von dessen Geldwert (stellv schon BSGE 53, 8, 12 f = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 17, jeweils mwN; dazu unten B. 1.).

    Die Einzelansprüche auf Zahlung entfließen in der gesetzlichen Rentenversicherung monatlich dem Recht auf Rente, dem Rentenstammrecht (stRspr, vgl stellv BSG Urteil vom 2. August 1989 - 1 RA 101/88 - SozR 2200 § 1321 Nr. 17, Urteile des Senats vom 23. Juni 1994 - 4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 und vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 jeweils mwN).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Dies schließt nicht aus, dass sie objektiv auch den Zweck verfolgt, einerseits dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der von einer Neuregelung nachteilig Betroffenen Rechnung zu tragen und außerdem die Verwaltung davon zu entbinden, allein wegen dieser Rechtsänderung - von Amts wegen oder auf Antrag - alle schon bindend beschiedenen Rentenansprüche erneut überprüfen und ggf neu feststellen zu müssen (vgl zu Art. 2 § 12b Abs. 1 S 2 AnVNG BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

    Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Vielmehr besteht hier ein einziges, aber mehrfach begründetes Recht auf die "eine" Rente wegen Alters und damit eine Konkurrenzlage nur auf der Ebene von Tatbestandsvoraussetzungen im Sinne einer Anspruchsgrundlagen- oder Anspruchsnormenkonkurrenz (stellv BGH Urteil vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 102/97 - BGHZ 143, 246; zu dem Begriff der Anspruchsnormenkonkurrenz Larenz/Canaris, Schuldrecht Besonderer Teil, 2. Halbband, 13. Auflage 1994, S 597; Georgiades, Die Anspruchskonkurrenz im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht, 1967, S 167 ff).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Die Einzelansprüche auf Zahlung entfließen in der gesetzlichen Rentenversicherung monatlich dem Recht auf Rente, dem Rentenstammrecht (stRspr, vgl stellv BSG Urteil vom 2. August 1989 - 1 RA 101/88 - SozR 2200 § 1321 Nr. 17, Urteile des Senats vom 23. Juni 1994 - 4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 und vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 jeweils mwN).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 116/00 R

    Wechsel von Altersteilrente zur Altersvollrente - Berücksichtigung von während

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R
    Ferner wird es ua durch die spezielleren Regelungen für Teilrenten, Neubewertungsfälle und Neufeststellungsfälle verdrängt (BSG SozR 3-2600 § 42 Nr. 1 S 5 f).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95

    Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 85/95

    Anspruch auf Auslandsrente bei Auslandswohnsitz, der verfolgungsbedingt ist

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96

    Altersruhegeld - DDR - Wohnsitzwechsel - Westniveau - Ostniveau - Rentenhöhe

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 114/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 51/82

    Auszahlung von Leistungen - Auszahlung von Kinderzuschüssen - Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Dies habe der Gesetzgeber des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz - RVNG) klargestellt, nachdem der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Urteilen vom 2.8.2000 (B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1), vom 30.8.2001 (B 4 RA 116/00 R - BSGE 88, 293 = SozR 3-2600 § 42 Nr. 1) und vom 9.4.2002 (B 4 RA 58/01 R - SozR 3-2600 § 89 Nr. 2) das Bestehen unterschiedlicher Altersrentenansprüche verneint gehabt habe.

    Denn es gebe nur ein Recht auf Altersrente, das nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 9.4.2002 - SozR 3-2600 § 89 Nr. 2) zum Zeitpunkt einer maßgeblichen Rechtsänderung iS des § 48 SGB X - hier: rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - iS von § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI neu bewertet werden müsse.

    Damit liegt weder ein Fall des Wechsels von einer Altersrente in die andere (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 iVm § 89 Abs. 1 SGB VI) noch ein "Neubewertungsfall" iS der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (SozR 3-2600 § 89 Nr. 2; SozR 3-2600 § 100 Nr. 1; BSGE 88, 293 = SozR 3-2600 § 42 Nr. 1) vor.

  • BSG, 13.11.2002 - B 8 KN 2/01 R

    Beginn der Regelaltersrente - Knappschaftsruhegeldbezieher - Bestandsrentner -

    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts, insbesondere der §§ 99, 100, 300 SGB VI. Er stützt sich vorrangig auf die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteile vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), wonach von einem einheitlichen Versicherungsfall des Alters auszugehen sei und der Anspruch auf die RAR bei einem Versicherten mit erfüllter Wartezeit im Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres kraft Gesetzes entstehe - unabhängig von einem (neuerlichen) Rentenantrag.

    Nach dem Lösungsweg des 4. Senats des BSG in seinen Entscheidungen vom 2. August 2000 (B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) und vom 9. April 2002 (B 4 RA 58/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist § 99 Abs. 1 SGB VI bei den Umwandlungsfällen nicht anwendbar.

    Wie der 4. Senat speziell in der Entscheidung vom 9. April 2002 (B 4 RA 58/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) weiter dargelegt hat, komme der Regelung des § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI aus seiner Sicht für das Verständnis des Systems von mehreren Rechtsgrundlagen für das "eine" (Stamm-) Recht zentrale Bedeutung zu.

    Die allgemeine Regelung für materiell-rechtliche Rentenerhöhungen in § 100 Abs. 1 SGB VI, die zu demselben Ergebnis führen würde, werde kraft Spezialität des § 89 Abs. 1 SGB VI insoweit verdrängt (so ausdrücklich Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R, Urteilsumdruck S 10 - zur Veröffentlichung vorgesehen - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die frühere Entscheidung vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 13, in der auf die Regelung des § 100 Abs. 1 SGB VI abgestellt worden war).

    Ergibt diese, dass der Zahlungsanspruch auf Grund der RAR höher ist als der nach der bisher gezahlten Rente, tritt jener entsprechend der "Höchstwertgarantie" des § 89 Abs. 1 SGB VI an dessen Stelle und die frühere Rentenbewilligung für die Bezugszeit ab 1. März 1992 ist rückwirkend nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X (hier: iVm § 44 Abs. 1 SGB X) insoweit aufzuheben (vgl BSG Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R, Urteilsumdruck S 10 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Verletzung der sich aus § 115 Abs. 6 SGB VI ergebenden Pflicht ist nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich geeignet, einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu begründen, wobei unschädlich ist, ob gemeinsame Richtlinien (wie inzwischen erlassen: DAngVers 1998, 449) bestanden oder nicht (so die übereinstimmende Rechtsprechung der Arbeiterrentenversicherungssenate des BSG und des erkennenden Senats [vgl zusammenfassend BSG Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 73/98 R - SozR 3-2600 § 115 Nr. 5 mwN]; ausdrücklich offen gelassen in den Entscheidungen des 4. Senats vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R, Urteilsumdruck S 24 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass sich die Bestandsrentner, dh die Bezieher einer vorgezogenen Altersrente nach RVO- (RKG-) Recht, bei Vollendung des 65. Lebensjahres unter der Geltung des SGB VI mit einem Antrag auf RAR nicht der Gefahr einer Verschlechterung ihrer Rechtsposition aussetzen; ihre "bisherige Rente", dh hier das Knappschaftsruhegeld bzw die an dessen Stelle getretene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (vgl § 300 Abs. 4 Satz 2 SGB VI), ist nach § 88 Abs. 1 Satz 1 SGB VI besitzgeschützt und die Regelung in § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI garantiert außerdem, dass die "höchste Rente" geleistet wird (vgl BSG Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R, Urteilsumdruck S 10 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der RAR ist, anders als bei den vorgezogenen Altersrenten, die Rechtsgrundlage für einen Anspruch hierauf immer erfüllt, sobald der Altersrentner 65 Jahre alt wird, während dies bei den anderen Rechtsgrundlagen für Altersrenten stets auch die Ausübung eines Gestaltungsrechts und dessen Geltendmachung gegenüber dem Versicherungsträger voraussetzt (vgl BSG Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R, Urteilsumdruck S 10 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insofern stellt sich hier die Frage eines Antragserfordernisses nach § 99 SGB VI und die ggf bestehende Notwendigkeit eines Hinweises nach § 115 Abs. 6 SGB VI nicht notwendig in gleicher Weise (dies ausdrücklich offen lassend auch BSG Urteil vom 9. April 2002 - aaO).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Mit der Abschaffung des so genannten Versicherungsfallprinzips ergab sich ferner für Bezieher "vorzeitiger" Altersrenten bei begünstigenden Rechtsänderungen ein Antragsproblem, weil sie nur dann vor Vollendung des 65. Lebensjahres an den Begünstigungen teilnehmen konnten, wenn sie die Voraussetzungen einer weiteren Rechtsgrundlage für ein Stammrecht auf Altersrente erfüllten und dieses (im Regelfall) durch Stellung eines Antrags gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machten (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, dazu BSG SozR 3-2600 § 89 Nr. 2).
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 2/19 R

    Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

    Dabei handelt es sich um unterschiedliche, nebeneinander bestehende Renten wegen Alters, auf die nach den gesetzlichen Vorschriften jeweils ein Anspruch bestehen kann (BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2600 § 77 Nr. 12 vorgesehen - juris RdNr 21 unter Hinweis auf die ausdrückliche Klarstellung in der Begründung des Entwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9.12.2003, BT-Drucks 15/2149, S 21 zu Art. 1 Nr. 4 und S 24 zu Art. 1 Nr. 17 als Reaktion auf anderslautende Rechtsprechung: BSG Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 58/01 R - SozR 3-2600 § 89 Nr. 2) .
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Ab 1. Juli 2003 erfüllt der Kläger die Voraussetzungen einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen, sodass die Beklagte im Bescheid vom 27. April 2004 zu Recht ab diesem Zeitpunkt den Wert des Rechts auf Altersrente nach dieser Rechtsgrundlage festgestellt hat; denn gemäß § 89 Abs. 1 SGB VI bestimmt sich bei einer Rechtsgrundlagenkonkurrenz der Wert des Rentenrechts immer nach der "höchsten Rente", also nach der Rechtsgrundlage, die den höchsten Rentenwert vermittelt (vgl BSG, Urteil vom 31. Oktober 2002, SozR 3-2600 § 101 Nr. 2; Urteil vom 9. April 2002, SozR 3-2600 § 89 Nr. 2; Urteil vom 30. September 1997, 4 RA 106/95).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

    Der Senat hat ua im Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R (SozR 3-2600 § 89 Nr. 2 S 20) ausgeführt, dass § 306 Abs. 1 SGB VI schon tatbestandlich nur für gesetzliche Rechtsänderungen im SGB VI gilt, die die Vorschriften über die EP oder den Zugangsfaktor und damit materiellrechtlich die persönlichen Rangstellen der Rentenberechtigten verändern.

    Eine "analoge" Anwendung des § 306 Abs. 1 SGB VI, der gemäß § 300 Abs. 5 SGB VI eine Ausnahme vom Grundsatz des § 300 Abs. 1 SGB VI regelt (vgl BSG SozR 3-2600 § 89 Nr. 2 S 21), scheidet ua schon mangels einer konzeptwidrigen Lücke in den §§ 300 ff SGB VI aus; die von der Beklagten bevorzugte Handhabung des § 306 Abs. 1 SGB VI wäre mit dessen Wortlaut unvereinbar und schon deshalb keine sog "erweiternde Auslegung".

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Die zwischen beiden Renten bestehende (echte) Anspruchs-(Gesetzes-)konkurrenz (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist in § 89 Abs. 1 SGB VI geregelt.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R

    Berechnung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen

    Dies wurde in Reaktion auf die abweichende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 58/01 R - SozR 3-2600 § 89 Nr. 2) durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz (vom 21.7.2004, BGBl I 1791) ausdrücklich klargestellt (vgl Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9.12.2003, BT-Drucks 15/2149, S 21 zu Art. 1 Nr. 4 und S 24 zu Art. 1 Nr. 17 ) .
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

    Eine "wesentliche Änderung" liegt vor, sobald die bisherige Regelung (§ 31 SGB X) auf Grund einer nach ihrer Bekanntgabe eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage nicht mehr mit demselben Regelungsinhalt erlassen werden dürfte (vgl BSG SozR 3-2600 § 89 Nr. 2 S 5).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 6/19 R

    Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

    Dies wurde in Reaktion auf die abweichende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 58/01 R - SozR 3-2600 § 89 Nr. 2) durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz (vom 21.7.2004, BGBl I 1791) ausdrücklich klargestellt (vgl Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9.12.2003, BT-Drucks 15/2149, S 21 zu Art. 1 Nr. 4 und S 24 zu Art. 1 Nr. 17 ) .
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

  • BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97

    Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf

  • LSG Bayern, 09.03.2006 - L 13 R 4237/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Altersrente für

  • LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15

    Kein Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Rente für besonders

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 21 R 614/08

    Umdeutung eines Rücknahmebescheides und Aufhebung eines Vormerkungsbescheides mit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 14 R 967/10

    Weiterzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Ruhen des Rechts auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - L 8 R 764/08

    Altersrente; Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses; Weiterwirken des

  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - L 8 R 354/06

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Altersrente wegen Schwerbehinderung an

  • BSG, 20.01.2011 - B 5 R 12/11 B
  • LSG Bayern, 23.11.2005 - L 13 R 551/05

    Anspruch auf Erbringung von Rentenleistungen bereits ab Vollendung des 65.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2003 - L 1 RA 136/01

    Zulässigkeit der Absenkung der Bewertung beitragsfreier Zeiten bei Frauen

  • SG Düsseldorf, 08.07.2004 - S 10 RJ 57/03

    Rentenversicherung

  • SG Düsseldorf, 03.06.2004 - S 10 RJ 145/03

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 8 R 1110/08
  • SG Hamburg, 08.10.2004 - S 15 RJ 568/03

    Rentensteigernde Anrechnung einer Ghetto-Beitragszeit; Neubestimmung der der

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2018 - L 8 R 2296/18
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2018 - L 8 R 2171/18
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 4690/13
  • SG Hamburg, 08.10.2004 - S 15 RJ 373/03

    Neufeststellung einer Altersrente nach Inkrafttreten des ZRBG -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 149/06
  • SG Oldenburg, 25.10.2005 - S 82 RJ 37/03
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