Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.03.1993 - Ss 42/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzung; Versäumung; Revisionsbegründung; Frist; Berufung; Zuständigkeit des Revisionsgerichts
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 199
- StV 1994, 233
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich …
Der Tatrichter muß für das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358; Senatsentscheidung vom 19.11.1993 -Ss 42/93).Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht zwar nur auf rechtliche Fehler überprüft werden; eine solche Überprüfung setzt aber die Mitteilung der tragenden Beweisgründe voraus (Senatsentscheidung VRS 80, 34; 82, 358; Beschluß vom 19.11.1993 -Ss 42/93).
- OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
Rechtsmittelwechsel: Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist zum …
Die versäumte Handlung im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO besteht ebenso wie die rechtzeitige Handlung im Sinne des § 46 Abs. 1 StPO in der die Revisionsbegründung ersetzenden Erklärung, statt der Revision die Berufung zu wählen (aA Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 31.10.1980 - 1 Ws 343/80; OLG Köln Beschluss vom 12.03.1993 - Ss 42/93, jeweils zitiert nach juris;… Meyer-Goßner aaO. § 335 Rn. 13;… Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 46 Rn. 4;… Maul in Karlsruher Kommentar StPO 6. Aufl. § 46 Rn. 1). - OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
Unzulässigkeit der Rechtsmittelwahl nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist
Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (Senat NStZ 1994, 199; OLG Hamm NStZ 1991, 601; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; BayObLG wistra 2001, 279 f. m. w. N.)..
- OLG München, 20.11.2006 - 4St RR 210/06
Verwerfung der Revision bei Übergang zur Berufung erst nach Ablauf der …
Abweichend von den Fällen, in denen zunächst ein unbestimmter Rechtsmittelangriff geführt wurde, führt dies nicht dazu, dass das eingelegte Rechtsmittel nunmehr als Berufung zu behandeln wäre, sondern, da im vorliegenden Fall das Rechtsmittel wirksam als Revision bezeichnet worden war, zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels der Revision (OLG Zweibrücken MDR 1979, 956/957; siehe auch OLG Köln NStZ 1994, 199/200), da diese innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO nicht begründet wurde. - OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 101/11
Frist zur Wahl des Rechtsmittels in Jugendsachen; Wiedereinsetzung in den vorigen …
Rn. 8 Nach der in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig vertretenen und zutreffenden Auffassung ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Wahl nach rechtzeitiger Rechtsmitteleinlegung unzulässig (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 54. Auflage, § 335, Rdnr. 8;… Löwe-Rosenberg, StPO - Hanack, 25. Auflage, § 335, Rdnr. 14;… Karlsruher Kommentar zur StPO - Kuckein, 6. Auflage, § 335, Rdnr. 6; OLG Hamm, NStZ 1991, 601; OLG Köln NStZ 1994, 199; BayObLG wistra 2001, 279 m.w.N.). - OLG Naumburg, 28.04.2009 - 2 Ss 46/09
Auswirkungen des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist auf das Wahlrecht des …
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