Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97 - 260 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Anwaltsblatt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue; Treuepflichten eines Rechtsanwalts bzgl. empfangener Fremdgelder eines Mandanten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1999, 608
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.07.1989 - 2 StR 214/89
Strafmilderung bei Untreue durch Unterlassen
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97
Auf dieses Verhalten der Angeklagten, das sich im Unterlassen erschöpft, weil ein weiteres Tätigwerden der Angeklagten zur Sicherung der Untreue (z.B. durch Ableugnen des Zahlungseingangs) nicht festgestellt werden konnte, ist die Strafmilderungsvorschrift des § 13 Abs. 2 StGB anwendbar (vgl. BGHSt 36, 227, 228 = NJW 1990, 332 = NStZ 1990, 77; BGH NStZ-RR 1997, 357). - BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94
Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97
Die Frage, ob eine Vermögensgefährdung ausscheidet, wenn der Täter zum Ersatz des Geldes ständig eigene Mittel bereithält (vgl. BGH NStZ 1995, 233 = StV 1995, 302 = wistra 1995, 144), bedarf hier keiner Erörterung, weil in der Nichtverfügbarkeit der Unterhaltsbeträge für die Mandanten der Angeklagten bereits ein vollendeter Vermögensnachteil liegt (…BGH a.a.O.). - BGH, 25.07.1997 - 3 StR 179/97
Wegen Untreue verurteilter Rechtsanwalt und ausgesprochenes Berufsverbot
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97
Auf dieses Verhalten der Angeklagten, das sich im Unterlassen erschöpft, weil ein weiteres Tätigwerden der Angeklagten zur Sicherung der Untreue (z.B. durch Ableugnen des Zahlungseingangs) nicht festgestellt werden konnte, ist die Strafmilderungsvorschrift des § 13 Abs. 2 StGB anwendbar (vgl. BGHSt 36, 227, 228 = NJW 1990, 332 = NStZ 1990, 77; BGH NStZ-RR 1997, 357). - OLG Karlsruhe, 30.08.1989 - 1 Ws 60/89
- RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39
Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97
Geschieht das nicht, liegt jedenfalls bei Unterhaltsbeträgen der Vermögensnachteil des Auftraggebers darin, daß er außerstande ist, seine Ansprüche gegen den Rechtsanwalt unverzüglich geltend zu machen und über die Geldbeträge sofort in anderer Weise zu verfügen (…vgl. BGH a.a.O.; RGSt 73, 283, 286; RG HRR 1940, 257).
- BGH, 26.11.2019 - 2 StR 588/18
Untreue (Treubruchstatbestand; Prinzip der Gesamtsaldierung; Weiterleitung von …
Unbeschadet der Frage, welche konkrete Zeitspanne als unverzüglich anzusehen ist, was sich nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt (…s. Feuerich/Weyland/Träger, Bundesrechtsanwaltsordnung, 9. Aufl., 2016, § 43a Rn. 90, die eine Frist von maximal drei Wochen ab Eingang des Geldes annehmen), kann diese Verzögerung als solche regelmäßig noch keinen Vermögensnachteil begründen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1971, 64, 65; aA OLG Köln, AnwBl 1999, 608 f.). - KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19 Auf die für die strafrechtliche Würdigung gem. § 266 StGB bedeutende Frage, ob eine Vermögensgefährdung ausscheidet, wenn der Täter zum Ersatz des Geldes ständig eigene Mittel bereithält, kommt es dann nicht an, weil in der Nichtverfügbarkeit der Unterhaltsbeträge für den Mandanten bereits ein vollendeter Vermögensnachteil liegen kann (OLG Köln, Beschluss v. 9.1.1998, Az. Ss 670/97 - 260, BeckRS 1998, 13457), so dass sogar eine berechtigte und wirksame Aufrechnung mit Gebührenforderungen, die erst mit Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung möglich ist, nicht zurück wirkt und eine Verwirklichung des Treubruchstatbestands nicht nachträglich entfallen lässt (KG, AnwBl. 2007, 867, 868).
- AGH Brandenburg, 29.06.2020 - AGH I 9/18
Rechtsanwaltszulassung bei Verurteilung wegen Untreue von Mandantengeldern
Rn. 25 Dem kann entgegen der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vertretenen Ansicht nicht entgegengehalten werden, dass das Landgericht Cottbus im Urteil vom 25.9.2017 die von ihm herangezogene Rechtsprechung des OLG Köln (Beschluss vom 9.1.1998, Ss 670/97-260, zitiert nach juris) fehlerhaft und unter Übergehung einer entgegenstehenden Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 29.10.1976, 28 T 201/76, zitiert nach juris) angewandt habe.
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