Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Rechtsstreit über die Durchführung des Eheschließungsverfahrensdurchführung
- Justiz Hamburg
Art 6 GG, § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 50 PStG vom 01.01.2009, § 13 Abs 4 S 1 PStG vom 01.01.2009, § 49 PStG vom 01.01.2009
Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Rechtsstreit über die Durchführung des Eheschließungsverfahrensdurchführung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet; Folgen des Vorweises einer standesamtlichen Mitteilung im Sinne des § 13 Abs. 4 S. 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bevorstehende Eheschließung erspart Abschiebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet; Folgen des Vorweises einer standesamtlichen Mitteilung im Sinne des § 13 Abs. 4 S. 1 ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.11.2009 - 9 E 2368/09
- OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 595
- StAZ 2001, 186
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei …
Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
Steht die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet unmittelbar bevor, kann zum Schutz der Eheschließungsfreiheit ein Anspruch des ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG bestehen (Fortführung OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, 3 Bs 28/07, juris).Das Beschwerdegericht hat die insoweit geltenden Grundsätze bisher wie folgt umrissen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, InfAuslR 2007, 282):.
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
"Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht. - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
"Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht. - BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
"Hinkende Ehen"
Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
"Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht. - VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
Umgekehrt ist nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 13.11.2001, InfAuslR 2002 S. 228, 230, 231).
- VG Hamburg, 13.10.2016 - 15 E 2861/16
Eilverfahren gegen die Abschiebung in den Kosovo, Abschiebung erfolgt ohne …
Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vor dem Standesbeamten geforderte Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 4.4.2007, 3 Bs 28/07, juris Rn. 8, und Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 10)..Rn. 48 Jedenfalls nach der Mitteilung nach § 13 Abs. 4 S. 1 PStG, dass die Eheschließung vorgenommen werden könne, liegen deshalb die Duldungsvoraussetzungen vor (OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 12). Dies schließt einen Duldungsanspruch in einem früheren Stadium jedoch nicht aus.
Rn. 50 Es fehlte damit zum Zeitpunkt der Abschiebung für den Antragsteller nur noch die Erteilung der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht (offen bislang dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 13). Diese dauert oft nur wenige Tage, und nach der positiven Prüfung der vorgelegten Urkunden durch eine deutsche Botschaft war mit Verzögerungen nicht zu rechnen.
Ab dieser Mitteilung hätte nach der Rechtsprechung unzweifelhaft ein Anspruch auf Duldung bestanden (OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 12).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16
Notwendigkeit der unmittelbar bevorstehenden Eheschließung als …
Rn. 2 Der Antragsgegner weist zutreffend darauf hin, dass die beabsichtigte Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit nur dann ein rechtliches Abschiebungshindernis als Voraussetzung eines Duldungsanspruchs nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründet, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, was nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen ist (…Beschluss vom 9. Februar 2007 - OVG 3 S 5.07 - juris Rn. 3; s. a. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09 - juris Rn. 4 ff.;… Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 60a AufenthG Rn. 21 f.; offen gelassen von OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 13). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17
Abschiebung eines Ausländers trotz geplanter Eheschließung
Solange die Überprüfung der von dem Ausländer vorgelegten Dokumente durch die deutschen Botschaft - wie hier - noch nicht abgeschlossen ist, liegt eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung nicht vor (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.06.2004 - 2 M 359/04 - st. Rspr.; HambOVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 -, Juris RdNr. 13).
- OVG Bremen, 28.09.2016 - 1 B 153/16
Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung - Duldung; Eheschließung
Die Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Ausländer aus Gründen des Schutzes der Eheschließungsfreiheit einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG hat, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2014 - OVG 2 S 18.14, juris sowie Beschl. v. 04.04.2011 - OVG 11 S 9.11, juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09, StAZ 2001, 186; Nds. OVG, Beschl. v. 07.07.2010 - 8 ME 139/10, AuAS 2010, 219; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.03.2007 - 18 B 2564/065, juris; vgl. auch Beschl. des Senats vom 13.10.2004 - 1 B 347/04, n. v.). - VG Hamburg, 17.05.2024 - 1 A 2264/23
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen (insbesondere zur Frage …
Aus diesem Vortrag ergibt sich, dass die Eheschließung nicht in einer Art. 6 GG berührenden Weise unmittelbar bevorsteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2010, 3 Bs 238/09 , juris Rn. 12 ). - VG Köln, 10.09.2024 - 27 L 1491/24
Verlobung, Verlöbnis, Abschiebungsandrohung, Familiäre Bindungen
Rn. 31 Vgl. OVG S.-H., Beschluss vom 14.3.2023 - 4 MB 4/23 -, juris Rn. 20; OVG Bremen, Beschluss vom 28.9.2016 - 1 B 153/16 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2010 - 3 Bs 238/09 -, juris Rn. 8 ff. - VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228
Keine Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Duldung zum Zweck der Eheschließung
Rn. 29 Die Beantwortung der Frage, ob ein Standesamt es im Rahmen seiner Prüfung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG im konkreten Einzelfall zu Unrecht für erforderlich gehalten hat, die Echtheit ihm vorgelegter ausländischer Urkunden durch dritte Behörden überprüfen zu lassen, mit der Folge, dass es keine Positivmitteilung macht, unterfällt nicht der Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.2.2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 14). - OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 4 MB 4/23
Ausländerrecht (Abschiebung)
Ausnahmsweise kann es genügen, dass das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist und die Eheschließung sich nur aus nicht in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen verzögert (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.09.2016 - 1 B 153/16 -, juris Rn. 2;… VGH München, Beschl. v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 -, juris Rn. 8 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 11 S 1623/23
Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung
Zudem ist die Maßnahme der Sphäre des Antragstellers zuzurechnen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.08.2023 - 12 S 1401/23 - BA S. 5 ). - VG Schleswig, 29.07.2025 - 11 B 67/25
Eilantrag gegen geplante Abschiebung auch im Beschwerdeverfahren erfolglos
In Ausnahmefällen kann es ausreichend sein, dass das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist, wenn sich die Eheschließung nur aus nicht in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen verzögert (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 14.03.2023 --- 4 MB 4/23 ---, juris Rn. 20 ; OVG Bremen…, Beschluss vom 28.09.2016 --- 1 B 153/16 ---, juris Rn. 2; VGH München…, Beschluss vom 28.11.2016 --- 10 CE 16.2266 ---, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2010 --- 3 Bs 238/09 ---, juris Rn. 8 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14
Vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung bei ernsthaft beabsichtigter …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - L 9 SO 213/17
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Leistungsausschluss für …
- VG Schleswig, 16.10.2024 - 11 B 101/24
- VG Schleswig, 26.07.2024 - 11 B 40/24
- VG Köln, 11.04.2025 - 22 L 856/25
- VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1359
Kein Anspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung
- VG Schleswig, 23.02.2023 - 11 B 28/23
Geltendmachung eines Abschiebungshindernisses im Abänderungsverfahren; …
- VG Gelsenkirchen, 04.03.2016 - 7a L 353/16
Dublin-Verfahren Frankreich Eheschließung
- VG Schleswig, 07.07.2023 - 11 B 82/23
- VG Köln, 10.02.2025 - 27 L 143/25
- VG Schleswig, 19.09.2024 - 11 B 83/24
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