Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5393
OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00 (https://dejure.org/2001,5393)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.04.2001 - 15 UF 96/00 (https://dejure.org/2001,5393)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. April 2001 - 15 UF 96/00 (https://dejure.org/2001,5393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindesname: Keine Anpassung des Namens des Kindes an den des ledigen Vaters nach dem Tode der Mutter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1617a Abs. 2 BGB ; § 1617b Abs. 1 BGB ; § 1618 S. 3 BGB ; § 1618 S. 4 BGB
    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes; Namensneubestimmung ; Einwilligung

  • Judicialis

    BGB § 1617 a Abs. 2; ; BGB § 1617 b Abs. 1; ; BGB § 1618 Satz 3; ; BGB § 1618 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Namengebung durch ledigen Vater nach Tod der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes; Namensneubestimmung ; Einwilligung

Verfahrensgang

  • AG Hildesheim - 37 F 231/00
  • AG Hildesheim - 37 F 37231/00
  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

Papierfundstellen

  • StAZ 2002, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach …

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).

    Dieses Band kann er nur nicht mehr selbst einfordern oder gegenüber dem Integrationswunsch zugunsten des Kindes zurückstellen, es bleibt aber als Residualrecht bestehen (a. A. OLG Stuttgart StAZ 2001, 68) und umfasst, wenn sich der Name des Kindes vom verstorbenen Elternteil ableitet, auch die namensmäßige Verbindung; zur Disposition der nächsten Angehörigen ist es nicht gestellt.

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Die Beschwerde ist zulässig (§§ 621 Abs. 1 Nr. 1, 621 e Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BGH NJW-RR 2000, 665 = FamRZ 1999, 1648 = StAZ 2000, 45), jedoch sieht auch der Senat sich nicht in der Lage, die beantragte familiengerichtliche Ersetzungsentscheidung zu treffen.
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99

    Einbenennung nach dem Tod des leiblichen Vaters; Notwendigkeit der Ersetzung der …

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00

    Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des …

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Die Regelung des § 1617 a Abs. 2 BGB, wonach dann, wenn die Eltern - etwa weil sie nicht miteinander verheiratet sind - keinen gemeinsamen Ehenamen führen und die elterliche Sorge - etwa weil sie für das nicht ehegeborene Kinde keine Sorgeerklärung (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB) abgegeben haben - einem Elternteil allein zusteht, der sorgeberechtigte Elternteil dem Kind den Namen des anderen Eheteils mit dessen Einwilligung erteilen kann, wird für entsprechend anwendbar gehalten dann, wenn das Sorgerecht auf den anderen Elternteil wechselt und dieser nunmehr seinen eigenen Namen dem Kind mit Zustimmung des früher sorgeberechtigt gewesenen Elternteils erteilt (BayObLG FamRZ 2000, 1435).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00

    Zur analogen Anwendung des § 1618 BGB nach Namenswechsel des sorgeberechtigten …

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allein der Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils ohne neue Familiengründung, etwa durch Wiederannahme eines früher geführten Namens des unverheiratet bleibenden sorgeberechtigten Elternteils, genügt nicht, wenn das Kind den Namen des anderen Elternteils trägt (BayObLG FamRZ 2001, 49).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt …

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99
    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der …

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05

    Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters

    Die Gegenmeinung hält eine analoge Anwendung des § 1617 a Abs. 2 BGB für nicht zulässig (OLG Celle [15. ZS] StAZ 2002, 366; OLG Bremen FamRZ 2003, 1687;… Staudinger/Coester BGB 13. Bearb. § 1617 a Rdn. 6, 18, 21;… Bamberger/Roth BGB § 1617 a Rdn. 2;… Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht, § 1617 a Rdn. 23).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03

    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

    Der Senat bejaht die analoge Anwendung nunmehr auch für den hier gegebenen Fall, dass der Vater nach dem Tod der Mutter das Sorgerecht erhält und dem Kind seinen Namen erteilt; der Umstand, dass die Mutter nicht mehr zustimmen kann, steht der Wirksamkeit der Namenserteilung nicht entgegen (a.A. OLG Celle - Familiensenat - vom 24.4.2001, 15 UF 97/00 = StAZ 2002, 366).

    Soweit der Senat mit diesem Beschluss von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 24.4.2001, 15 UF 96/00 (StAZ 2002, 366) abweicht, liegen die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nicht vor; denn die Entscheidung des dortigen Familiensenats ist nicht auf weitere Beschwerde ergangen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Celle
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht