Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.02.2006 - 15 W 303/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
PStG § 47; ; PStG § 48; ; PStG § 49 Abs. 1 S. 1; ; PStG § 49 Abs. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PStG § 47
Anordnung der Berichtigung des Heiratsbuches - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Berichtigung eines Personenstandseintrags; Berichtigung des Heiratsbuches bei falscher Schreibung des Namens; Feststellung der richtigen Schreibweise des Namens eines ausländischen Staatsangehörigen für die Berichtigung des Heiratsbuches
Verfahrensgang
- LG Hagen, 17.07.2005 - 3 T 86/05
- OLG Hamm, 02.02.2006 - 15 W 303/05
Papierfundstellen
- StAZ 2006, 166
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93
Begriff der anderen Urkunde
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 15 W 303/05
handelt, ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.10.1993 (StAZ 1994, 43) allgemein anerkannt. - OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 8 W 414/04
Personenstandsverfahren auf Berichtigung eines griechischen Familiennamens im …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 15 W 303/05
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass ein erst nach dem Personenstandseintrag ausgestellter Pass Grundlage einer Berichtigung sein kann, wenn die darin dokumentierte Schreibweise der Namen nicht auf einer nach dem Eintrag eingetretenen Änderung beruht, der keine Rückwirkung zukommt (KG StAZ 2000, 216; OLG Stuttgart StAZ 2005, 77ff; Senat StAZ 2002, 124). - KG, 04.04.2000 - 1 W 8107/99
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 15 W 303/05
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass ein erst nach dem Personenstandseintrag ausgestellter Pass Grundlage einer Berichtigung sein kann, wenn die darin dokumentierte Schreibweise der Namen nicht auf einer nach dem Eintrag eingetretenen Änderung beruht, der keine Rückwirkung zukommt (KG StAZ 2000, 216; OLG Stuttgart StAZ 2005, 77ff; Senat StAZ 2002, 124). - OLG Hamm, 06.11.2001 - 15 W 217/01
Antrag auf Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens der Eltern und des …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 15 W 303/05
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass ein erst nach dem Personenstandseintrag ausgestellter Pass Grundlage einer Berichtigung sein kann, wenn die darin dokumentierte Schreibweise der Namen nicht auf einer nach dem Eintrag eingetretenen Änderung beruht, der keine Rückwirkung zukommt (KG StAZ 2000, 216; OLG Stuttgart StAZ 2005, 77ff; Senat StAZ 2002, 124).
- OLG Nürnberg, 31.03.2015 - 11 W 2502/14
Personenstandssache auf Berichtigung der Namensangabe im Geburtseintrag für ein …
Auf die Frage, wann die ausländische Urkunde ausgestellt oder vorgelegt worden ist, kommt es nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht an (OLG Hamburg a. a, O.; OLG München FamRZ 2010, 75; OLG Stuttgart StAZ 2005, 77; OLG Hamm StAZ 2006, 166 und 2002, 124; KG StAZ 2000, 216; OLG Frankfurt, StAZ 1996, 330; LG Hagen, StAZ 2006, 166;… Staudinger/ Reinhard Hepting/ Rainer Hausmann, a. a. O. Rn 61). - OLG München, 28.05.2009 - 31 Wx 43/09
Personenstandsverfahren: Transliteration eines in einem griechischen …
Ein berichtigungsfähiger unrichtiger Namenseintrag liegt jedoch nach inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung auch dann vor, wenn die gewählte Transliteration zum Zeitpunkt der Eintragung dem damaligen Erkenntnisstand entsprach, der aktuelle amtliche ausländische Ausweis aber eine andere lateinische Schreibweise des Namens enthält (vgl. OLG Köln StAZ 2006, 107; OLG Hamm StAZ 2006, 166 und StAZ 2002, 124; OLG Stuttgart StAZ 2005, 77; KG Berlin StAZ 2000, 216). - OLG Hamburg, 28.04.2014 - 2 W 11/11
Personenstandsverfahren: Anwendbares Recht bei Überführung eines Namens in …
Beruhte die erste Registereintragung - wie hier - auf einem seinerzeit gültigen und gemäß Art. 2 NamÜbK verbindlichen Reisepass (die in der Standesamtsakte enthaltene Kopie des alten Reisepasses wies entgegen dem Antragstellervorbringen den vollständigen Namen des Antragstellers in der beurkundeten Schreibweise aus), stellt sich die Frage, ob bei einer abweichenden Transliteration in einem neueren Reisepass dessen Schreibweise des Namens ohne weiteres als von Anfang an zutreffend unterstellt und der Berichtigung des Registereintrages zugrunde gelegt werden kann (offen gelassen in OLG München, a.a.O., OLG Stuttgart, a.a.O., OLG Hamm, StAZ 2006, 166 Tz. 6; a.A. AG Hagen StAZ 2005, 363;… Staudinger-Hepting, Art. 10 EGBGB, Rn. 58).
- AG Hamburg, 12.12.2017 - 60 III 100/16
Personenstandssache: Berichtigung der Schreibweise eines griechischen …
Auf die Frage, wann die ausländische Urkunde ausgestellt oder vorgelegt worden ist, kommt es nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht an ( OLG Hamburg FamRZ 2014, 1554 ; OLG München FamRZ 2010, 75; OLG Stuttgart StAZ 2005, 77; OLG Hamm StAZ 2006, 166 und 2002, 124; KG StAZ 2000, 216; OLG Frankfurt, StAZ 1996, 330; LG Hagen, StAZ 2006, 166;… Staudinger/Reinhard Hepting/Rainer Hausmann, a. a. O. Rn 61). - AG Hagen, 05.03.2007 - 8 III 151/06
Änderung der lateinischen Schreibweise in einem späteren Pass, keine Rückwirkung, …
Soweit die Entscheidungen des KG vom 04.04.2000 (StAZ, 2000, 216 f) und des OLG Hamm vom 02.02.2006 (15 W 303/05) dahin missverstanden werden, dass aufgrund eines später ausgestellten Passes stets eine Berichtigung der zeitlich früheren deutschen Personenstandsbeurkundung zulässig sei, so ist das nicht richtig. - AG Hagen, 06.03.2007 - 8 III 37/07
Keine Berichtigung der unüblichen lateinischen Schreibweise des Vornamens eines …
Soweit die Entscheidungen des KG vom 04.04.2000 (StAZ, 2000, 216 f) und des OLG Hamm vom 02.02.2006 (15 W 303/05) dahin missverstanden werden, dass aufgrund eines später ausgestellten Passes stets eine Berichtigung der zeitlich früheren deutschen Personenstandsbeurkundungen zulässig sei, so ist das nicht richtig. - AG Hagen, 05.03.2007 - 8 III 152/06
Berichtigung der lateinischen Schreibweise der Namen von griechischen …
Soweit die Entscheidungen des KG vom 04.04.2000 (StAZ, 2000, 216 f) und des OLG Hamm vom 02.02.2006 (15 W 303/05) dahin missverstanden werden, dass aufgrund eines später ausgestellten Passes stets eine Berichtigung der zeitlich früheren deutschen Personenstandsbeurkundung zulässig sei, so ist das nicht richtig.
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