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   BGH, 23.02.2017 - StB 4/17   

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https://dejure.org/2017,6463
BGH, 23.02.2017 - StB 4/17 (https://dejure.org/2017,6463)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - StB 4/17 (https://dejure.org/2017,6463)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - StB 4/17 (https://dejure.org/2017,6463)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 27 StGB; § 211 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über fünf Jahre bei dringendem Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen im NSU-Verfahren (Verhältnismäßigkeit; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Straferwartung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112 Abs. 3 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haftfortdauer der Untersuchungshaft; Haftgrund der Schwerkriminalität; Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des Angeklagten und dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung; Dringender Tatverdacht der Beihilfe zu neun ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haftfortdauer der Untersuchungshaft; Haftgrund der Schwerkriminalität; Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des Angeklagten und dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung; Dringender Tatverdacht der Beihilfe zu neun ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 3 ; StPO § 116 Abs. 1
    Anordnung der Haftfortdauer der Untersuchungshaft; Haftgrund der Schwerkriminalität; Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des Angeklagten und dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung; Dringender Tatverdacht der Beihilfe zu neun ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    5 Jahre U-Haft und das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    5 Jahre Untersuchungshaft - und das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - StB 4/17
    Die Beschwerde des Angeklagten gegen einen die Haftfortdauer anordnenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2014 hat der Senat am 5. Februar 2015 verworfen (StB 1/15).

    Hierzu und zum auch insoweit eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts verweist der Senat - erneut - auf seinen Beschluss vom 5. Februar 2015 (StB 1/15, juris Rn. 7, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3).

    Im Übrigen verweist der Senat zum Umfang und zu den Schwierigkeiten des Verfahrens auf seine Beschwerdeentscheidung vom 5. Februar 2015 (StB 1/15, juris Rn. 8) und hält daran fest, dass die dem Angeklagten vorgeworfenen Beihilfehandlungen isolierter Betrachtung nicht zugänglich sind; ein gesondertes Urteil im Verfahren gegen den Angeklagten scheidet deshalb nach wie vor aus.

  • BGH, 14.06.2012 - AK 18/12

    Untersuchungshaft: Rangverhältnis von besonderer Haftprüfung und Haftbeschwerde

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - StB 4/17
    Der Angeklagte wurde am 29. November 2011 festgenommen aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011 (3 BGs 97/11), neu gefasst durch dessen Beschluss vom 15. Mai 2012 (3 BGs 169/12) und abgeändert durch Senatsbeschluss vom 14. Juni 2012 (AK 18/12).

    Zum Tatvorwurf nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 14. Juni 2012 (AK 18/12) und auf die Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 5. November 2012.

    Die Begründung durch das Oberlandesgericht, die auch auf die zahlreichen in dieser Sache ergangenen Haftentscheidungen des Oberlandesgerichts (Beschlüsse vom 25. Juni und vom 22. Dezember 2014, vom 24. Februar und vom 8. Juni 2016) und des Senats (Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - AK 18/12, vom 4. Oktober 2012 - AK 30/12, vom 8. Januar 2013 - AK 36/12, vom 11. April 2013 - AK 9/13 und vom 14. Juli 2016 - StB 20/16) Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Senats, wonach die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vorzunehmen hat, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 mwN), nicht zu beanstanden.

  • BGH, 14.07.2016 - StB 20/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach vier Jahren und sieben Monaten (Beurteilung

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - StB 4/17
    Ebenso ist er verfahren mit der Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2016, mit dem dieses seine Anträge vom 18. Januar 2016 auf Aufhebung des Haftbefehls, hilfsweise auf Außervollzugsetzung abgelehnt und wiederum Haftfortdauer angeordnet hatte; diese hat der Senat mit Beschluss vom 14. Juli 2016 (StB 20/16) verworfen.

    Die Begründung durch das Oberlandesgericht, die auch auf die zahlreichen in dieser Sache ergangenen Haftentscheidungen des Oberlandesgerichts (Beschlüsse vom 25. Juni und vom 22. Dezember 2014, vom 24. Februar und vom 8. Juni 2016) und des Senats (Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - AK 18/12, vom 4. Oktober 2012 - AK 30/12, vom 8. Januar 2013 - AK 36/12, vom 11. April 2013 - AK 9/13 und vom 14. Juli 2016 - StB 20/16) Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Senats, wonach die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vorzunehmen hat, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 mwN), nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - StB 4/17
    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 mwN, juris Rn. 39 ff.; BGH, aaO).
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - StB 4/17
    Die Begründung durch das Oberlandesgericht, die auch auf die zahlreichen in dieser Sache ergangenen Haftentscheidungen des Oberlandesgerichts (Beschlüsse vom 25. Juni und vom 22. Dezember 2014, vom 24. Februar und vom 8. Juni 2016) und des Senats (Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - AK 18/12, vom 4. Oktober 2012 - AK 30/12, vom 8. Januar 2013 - AK 36/12, vom 11. April 2013 - AK 9/13 und vom 14. Juli 2016 - StB 20/16) Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Senats, wonach die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vorzunehmen hat, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 mwN), nicht zu beanstanden.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.11.2011 - 3 BGs 97/11

    Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - StB 4/17
    Der Angeklagte wurde am 29. November 2011 festgenommen aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011 (3 BGs 97/11), neu gefasst durch dessen Beschluss vom 15. Mai 2012 (3 BGs 169/12) und abgeändert durch Senatsbeschluss vom 14. Juni 2012 (AK 18/12).
  • OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17

    Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur

    Es verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (BVerfG, Beschl. v. 3. Mai 1966 - 1 BvR 58/66, BVerfGE 20, 45, 50 und Beschl. v. 17. Januar 2013- 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640, 642; BGH, Beschl. v. 23. Februar 2017 - StB 4/17).
  • OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19

    Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03, juris Rn. 2, StV 2004, 143; Beschluss vom 08.10.2012 - StB 9/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.10.2012 - StB 12/12, juris Rn. 6, NJW 2013, 247; Beschluss vom 21.04.2016 - StB 5/16, juris Rn. 11, NStZ-RR 2016, 217; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 7, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 5, NJW 2017, 341; Beschluss vom 23.02.2017 - StB 4/17, juris Rn. 7).

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 43, StV 2013, 640; BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - StB 5/16, juris Rn. 17, NStZ-RR 2016, 217; Beschluss vom 23.02.2017 - StB 4/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.10.2018 - StB 45/18, juris Rn. 10).

  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03, juris Rn. 2, StV 2004, 143; Beschluss vom 08.10.2012 - StB 9/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.10.2012 - StB 12/12, juris Rn. 6, NJW 2013, 247; Beschluss vom 21.04.2016 - StB 5/16, juris Rn. 11, NStZ-RR 2016, 217; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 7, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 5, NJW 2017, 341; Beschluss vom 23.02.2017 - StB 4/17, juris Rn. 7).
  • OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17

    Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03, juris Rn. 2, StV 2004, 143; Beschluss vom 08.10.2012 - StB 9/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.10.2012 - StB 12/12, juris Rn. 6, NJW 2013, 247; Beschluss vom 21.04.2016 - StB 5/16, juris Rn. 11, NStZ-RR 2016, 217; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 7, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 5, NJW 2017, 341; Beschluss vom 23.02.2017 - StB 4/17, juris Rn. 7).

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 43, StV 2013, 640; BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - StB 4/17, juris Rn. 11).

  • OLG Bremen, 26.05.2023 - 1 Ws 40/23

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bei fundierter Gefahrenprognose der

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 43, StV 2013, 640; BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - StB 5/16, juris Rn. 17, NStZ-RR 2016, 217; Beschluss vom 23.02.2017 - StB 4/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.10.2018 - StB 45/18, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis

    Auch insoweit gilt im Beschwerdeverfahren bei laufender Hauptverhandlung der eingeschränkte Prüfungsmaßstab (BGH, Beschluss vom 05.02.2015 - StB 1/15 - juris; Beschluss vom 23.02.2017 - StB 4/17- juris).
  • BGH, 06.04.2017 - StB 6/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - StB 4/17, juris Rn. 10).
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