Weitere Entscheidung unten: StGH Niedersachsen, 16.06.2006

Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26356
StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2007,26356)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2007 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2007,26356)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2007,26356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 SpielbG ND; § 4 SpielbG ND; § 8 SpielbG ND; § 7 S 1 SpielbG ND; Art 57 Abs 4 Verf ND; Art 57 Abs 3 Verf ND; Art 57 Abs 1 Verf ND; Art 58 Verf ND; Art ... 28 Abs 2 S 3 GG; Art 106 Abs 7 S 2 GG; Art 106 Abs 2 Nr 6 GG; Art 106 Abs 6 S 2 GG; Art 106 Abs 6 S 1 GG; Art 54 Nr 5 Verf ND; § 8 Nr 10 StGHG ND
    Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Selbstverwaltungsgarantie; Kommunale Selbstverwaltung; Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Kommunale Finanzhoheit; Spielbankabgabe; ...

  • Wolters Kluwer

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Selbstverwaltungsgarantie; Kommunale Selbstverwaltung; Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Kommunale Finanzhoheit; Spielbankabgabe; ...

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 159

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Beteiligung der Spielbankgemeinden und der Spielbankabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Die Konzessionierung einer Spielbank wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (BVerfGE 28, 119, 148; 102, 197, 215; BVerwGE 96, 302, 312 f.).

    Mit der Erlaubnis einer Spielbank korrespondiert seit der Möglichkeit der Konzessionierung von Spielbanken durch das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, 480) die Erhebung einer Spielbankabgabe, die darauf abzielt, die Gewinne aus dem Spielbankbetrieb zum wesentlichen Teil für Zwecke der Allgemeinheit abzuschöpfen (BVerfGE 102, 197, 216 und BFHE 58, 556, 559 f.; 177, 276, 285).

    Stattdessen wurde mit der Spielbankabgabe eine besondere Steuer für die Betreiber von Spielbanken eingeführt, die den Gewinn der Spielbankbetreiber - in einem über die "normale" Besteuerung deutlich hinausgehenden Ausmaß - weitgehend abschöpfen soll (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 177, 276, 285).

    Durch die Spielbankabgabe soll grundsätzlich der gesamte Gewinn des Spielbankunternehmers abgeschöpft werden, soweit er dem Spielbankbetreiber nicht nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und Erzielung eines angemessenen Gewinns belassen wird (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 58, 556, 560; 177, 276, 285).

  • StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99

    Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 GG (Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; 3, 299, 311; Nds. StGH, LVerfGE 12, 255, 273).

    Im Rahmen der Garantie eigener Steuerquellen nimmt Art. 58 NV Bezug auf die durch Art. 106 Abs. 5 - 7 GG bundesstaatlich ausgestaltete Ertragshoheit der Kommunen (Nds. StGHE 3, 136, 162; Nds. StGH, LVerfGE 12, 255, 279).

    Sie umschließt die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinden (Nds. StGHE 3, 136, 156; 3, 199, 220 f.; 3, 299, 311; Nds. StGH, LVerfGE 12, 255, 273).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Die wirtschaftlichen Aspekte der Spielbank können lediglich als Rand- und Folgeerscheinungen des Spielbankbetriebs angesehen werden (BVerfGE 28, 119, 146 f.).

    Das Verbot des Betriebs von Spielbanken ist kein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern ein repressives Verbot mit Dispensierungsvorbehalt, da der Betrieb einer Spielbank "an sich unerwünscht" ist und nur aus besonderen Gründen im Einzelfall zugelassen werden darf (BVerfGE 28, 119, 148; BVerwGE 96, 302, 312).

    Die Konzessionierung einer Spielbank wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (BVerfGE 28, 119, 148; 102, 197, 215; BVerwGE 96, 302, 312 f.).

  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Mit der Erlaubnis einer Spielbank korrespondiert seit der Möglichkeit der Konzessionierung von Spielbanken durch das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, 480) die Erhebung einer Spielbankabgabe, die darauf abzielt, die Gewinne aus dem Spielbankbetrieb zum wesentlichen Teil für Zwecke der Allgemeinheit abzuschöpfen (BVerfGE 102, 197, 216 und BFHE 58, 556, 559 f.; 177, 276, 285).

    Stattdessen wurde mit der Spielbankabgabe eine besondere Steuer für die Betreiber von Spielbanken eingeführt, die den Gewinn der Spielbankbetreiber - in einem über die "normale" Besteuerung deutlich hinausgehenden Ausmaß - weitgehend abschöpfen soll (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 177, 276, 285).

    Durch die Spielbankabgabe soll grundsätzlich der gesamte Gewinn des Spielbankunternehmers abgeschöpft werden, soweit er dem Spielbankbetreiber nicht nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und Erzielung eines angemessenen Gewinns belassen wird (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 58, 556, 560; 177, 276, 285).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 71, 25, 36 m.w.N.) und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs (Nds. StGHE 3, 136, 156 und 3, 299, 311) die Finanzhoheit der Kommunen.

    Auch die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gewährleistet eine Finanzhoheit der Gemeinden, nämlich die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfGE 26, 228, 244; 71, 25, 36 f.).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Das Verbot des Betriebs von Spielbanken ist kein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern ein repressives Verbot mit Dispensierungsvorbehalt, da der Betrieb einer Spielbank "an sich unerwünscht" ist und nur aus besonderen Gründen im Einzelfall zugelassen werden darf (BVerfGE 28, 119, 148; BVerwGE 96, 302, 312).

    Die Konzessionierung einer Spielbank wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (BVerfGE 28, 119, 148; 102, 197, 215; BVerwGE 96, 302, 312 f.).

  • BFH, 21.01.1954 - V D 1/53
    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Mit der Erlaubnis einer Spielbank korrespondiert seit der Möglichkeit der Konzessionierung von Spielbanken durch das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, 480) die Erhebung einer Spielbankabgabe, die darauf abzielt, die Gewinne aus dem Spielbankbetrieb zum wesentlichen Teil für Zwecke der Allgemeinheit abzuschöpfen (BVerfGE 102, 197, 216 und BFHE 58, 556, 559 f.; 177, 276, 285).

    Durch die Spielbankabgabe soll grundsätzlich der gesamte Gewinn des Spielbankunternehmers abgeschöpft werden, soweit er dem Spielbankbetreiber nicht nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und Erzielung eines angemessenen Gewinns belassen wird (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 58, 556, 560; 177, 276, 285).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 93 Abs. 3 BVerfGG beginnt die bei Kommunalverfassungsbeschwerden i.S.d. § 91 BVerfGG zu wahrende Jahresfrist grundsätzlich nicht neu, wenn der Gesetzgeber eine unverändert gebliebene Norm eines im übrigen geänderten Gesetzes neu in seinen Willen aufgenommen hat (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 11, 255, 259 f. und 18, 1, 9; vgl. etwa BVerfGE 43, 108, 116; 80, 137, 149).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Vielmehr können Gemeinden schon wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung nicht kraft eigenen Rechts Steuern erheben, sondern nur aufgrund einer durch Landesgesetz übertragenen Ermächtigung (BVerfGE 65, 325, 343; 98, 106, 123 u. 125).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Vielmehr können Gemeinden schon wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung nicht kraft eigenen Rechts Steuern erheben, sondern nur aufgrund einer durch Landesgesetz übertragenen Ermächtigung (BVerfGE 65, 325, 343; 98, 106, 123 u. 125).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

  • StGH Niedersachsen, 02.05.2024 - StGH 4/23

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Beschwerdebefugnis; Anhörungsrecht; kommunale

    Rspr., vgl. NdsStGH, Urt. v. 11.6.2007 - StGH 1/05 -, Nds. StGHE 4, 152 (160), juris Rn. 55 f.; Urt. v. 7.3.2008 - StGH 2/05 -, Nds. StGHE 4, 202 (212 f.), juris Rn. 44 ff.; LVerfG SH, Urt. v. 27.1.2017 - LVerfG 5/15 -, juris Rn. 71 f.; LVerfG MV, Urt. vom 30.11.2023 - LVerfG 5/22 -, Rn. 56; zur Parallelregelung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG vgl. BVerfG, Urt. v. 7.10.2014 - 2 BvR 1641/11 -, BVerfGE 137, 108 (136), juris Rn. 62 ff.).

    Dafür müssen sie konkret aufzeigen, durch die angegriffene Rechtsnorm in ihrem verfassungsmäßig geschützten Recht aus Art. 57 f. NV unmittelbar, selbst und gegenwärtig betroffen zu sein (vgl. NdsStGH, Urt. v. 11.6.2007 - StGH 1/05 -, Nds. StGHE 4, 152 (160), juris Rn. 55 f.; Urt. v. 7.3.2008 - StGH 2/05 -, Nds. StGHE 4, 202 (212 f.), juris Rn. 44 ff.; LVerfG SH, Urt. v. 27.1.2017 - LVerfG 5/15 -, juris Rn. 71 f.; LVerfG MV, Urt. vom 30.11.2023 - LVerfG 5/22 -, Rn. 56; zur Parallelregelung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG vgl. BVerfG, Urt. v. 7.10.2014 - 2 BvR 1641/11 -, BVerfGE 137, 108 (136), juris Rn. 62 ff.).

  • StGH Niedersachsen, 04.06.2010 - StGH 1/08

    Übergemeindlicher Finanzausgleich; Finanzausgleich; vertikaler Finanzausgleich;

    Ob das rechtsstaatliche Willkürverbot und seine Ausprägungen in Art. 58 NV aufgehen (so Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 156; Urteil vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 161, 164) oder einen selbständigen verfassungsrechtlichen Maßstab bilden, kann unterdessen offen bleiben, weil die zu diesen Prinzipien entwickelten Grundsätze zumindest als integrierte Bestandteile des Art. 58 NV bei der Überprüfung der angegriffenen Regelungen heranzuziehen sind (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61 zum grundsätzlichen Gebot der Gleichbehandlung aller Kommunen und vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 164 f., 166 zum interkommunal en Gleichbehandlungsgebot).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44734
StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2006,44734)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2006 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2006,44734)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2006,44734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,44734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 1 StGHG ND; § 19 Abs 3 BVerfGG; § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG; § 19 Abs 1 BVerfGG
    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; Befangenheitsanzeige; Besorgnis der Befangenheit; Selbstablehnung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; Befangenheitsanzeige; Besorgnis der Befangenheit; Selbstablehnung

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 140

    Selbstablehnung eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (BVerfGE 88, 1 [3]).

    Die Sorge, dass er die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist bei lebensnaher Betrachtungsweise dann verständlich (BVerfGE 88, 1 [4]).

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05
    a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 109, 130 [132] m.w.N.).
  • BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92

    Herzog

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05
    Maßstab hierfür ist, ob ohne Rücksicht auf Besonderheiten einzelner Verfahren Anlass besteht, allgemein an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln BVerfGE 89, 359 [363] m.w.N.).
  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 1/20
    Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8 m.w.N.; NdsStGH, Beschl. v. 16.6.2006 - StGH 1/05 -, Nds. StGHE 4, 133, 135 = juris Rn. 8; Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 18; Beschl. v. 27.2.2008 - StGH 2/07 -, Nds. StGHE 229, 231 = juris Rn. 11).
  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 3/20

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses vom Richteramt bzw zur Besorgnis der

    Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8 m.w.N.; NdsStGH, Beschl. v. 16.6.2006 - StGH 1/05 -, Nds. StGHE 4, 133, 135 = juris Rn. 8; Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 18; Beschl. v. 27.2.2008 - StGH 2/07 -, Nds. StGHE 229, 231 = juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht