Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Teilnahme eines vertretenen Richters aus einer anderen Strafkammer aufgrund Verhinderung des Vorsitzenden Richters - Zusammenwirken mit der Verhinderung zweier weiterer Mitglieder - Feststellung einer Verhinderung vor der Inangriffnahme der richterlichen Aufgabe - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 268
- NJW 1982, 1404
- MDR 1982, 337
- NStZ 1982, 295
- StV 1982, 153
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).An sich zutreffend weist der Beschwerdeführer zwar auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin, wonach die Feststellung einer Verhinderung vor der Inangriffnahme der richterlichen Aufgabe getroffen werden müsse (BGHSt 21, 174, 179).
- BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56
Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, der die Verlesung anordnende Gerichtsbeschluß sei nicht ausreichend begründet, ist die Beanstandung an sich berechtigt (vgl. BGHSt 9, 230, 231). - BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54
Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Maßgebend sind die am Vernehmungsort geltenden Verfahrensvorschriften (BGHSt 7, 15, 16). - BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).
- OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Daraus folgt, dass eine nach dem Zeitpunkt des Beginns der Hauptverhandlung im vorstehenden Sinne eintretende Änderung in der Besetzung des Spruchkörpers nach der Intention des Gesetzes keinen Fall einer erneuten Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO in derselben laufenden Hauptverhandlung begründen kann: Vielmehr ist etwa dann, wenn das Ausscheiden eines Schöffen wegen Verhinderung oder Befangenheit das Eintreten des bereits in der ursprünglichen Besetzungsmitteilung benannten Ergänzungsschöffen nach § 192 GVG zur Folge hat, das Verfahren ohne erneute Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO in der laufenden Hauptverhandlung fortzusetzen, oder aber das Verfahren ist unter Neubeginn der Hauptverhandlung in der geänderten Besetzung neu zu verhandeln (siehe BGH, Urteil vom 01.12.1981 - 1 StR 393/81, juris Rn. 8, BGHSt 30, 268). - BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines …
Für eine feststellende Tätigkeit dieses Gremiums ähnlich der durch den Präsidenten des Landgerichts zu treffenden Entscheidung darüber, ob ein Richter, insbesondere wegen konkurrierender Aufgaben, überhaupt verhindert ist (vgl. BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81] m.w.Nachw.), ist hier kein Raum. - BGH, 20.03.2025 - StB 10/25
Besetzungseinwand; Feststellung des Verhinderungsfalls (eingeschränkte Kontrolle …
Denn zuständig für die Feststellung der Verhinderung ist der Präsident oder sein nach § 21h GVG bestimmter Vertreter, wenn - wie hier - ein Richter aus einem anderen Spruchkörper heranzuziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 35/88, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 1; Urteile vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 393/81, BGHSt 30, 268; vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66, BGHSt 21, 174, 176; vom 29. Januar 1974 - 1 StR 533/73, NJW 1974, 870; vom 21. Oktober 1958 - 5 StR 412/58, BGHSt 12, 113, 114; vom 5. August 1958 - 5 StR 160/58, BGHSt 12, 33, 34 ff.;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 21e GVG Rn. 10;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 34;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e Rn. 148;… MüKoStPO/Schuster, 2. Aufl., § 21e GVG Rn. 23).
- BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88
Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht …
Dieser hätte grundsätzlich vor Inangriffnahme der richterlichen Tätigkeit (BGHSt 21, 174, 179), spätestens aber im Rahmen des Verfahrens nach §§ 222 a, 222 b StPO (BGHSt 30, 268), in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise die Feststellung treffen müssen, daß der Vorsitzende der 8. Strafkammer an der Mitwirkung in dieser Sache verhindert sei. - BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags …
- BGH, 09.09.1987 - 3 StR 233/87
Notwendigkeit der Feststellung des Wegfalls der Verhinderung eines Richters - …
Der Revision ist zuzugeben, daß aus Gründen der Rechtsicherheit und Klarheit in aller Regel der Präsident des Landgerichts, der eine vorübergehende Verhinderung ausdrücklich festgestellt hat (vgl. hierzu BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81]; BGH MDR 1974, 416), auch den Wegfall dieser Verhinderung feststellen sollte.
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Rechtsprechung
| BGH, 05.02.1982 - 3 StR 22/82 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hauptverhandlung - Fernbleiben von der Hauptverhandlung - Eigenmacht - Tatsächliche Eigenmacht - Annahme des Gerichts
Papierfundstellen
- StV 1982, 153
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens
Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421). - BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen ist (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281; BGH…, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153; BGH, Beschl. vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209). - BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen ist (BGHSt 10; 304, 305; 16, 178, 180;… BGH GA 1969, 281;… Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153).
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