Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist einegegangenen Schriftsatzes - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen bei bereits begründeter Revision in anderer Weise - Wirksammachen einer dem Gericht bereits ...
- Wolters Kluwer
Grenzüberschreitender Warenverkehr zur Umgehung der Mehrwertsteuer - Anforderungen an die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung - Unzureichender Schuldauspruch
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Einhaltung der Berufungsbegründungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 161
- MDR 1983, 243
- NStZ 1983, 132
- StV 1983, 89
- Rpfleger 1983, 171
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
Sie konnten daher aufrechterhalten bleiben (vgl. BGHSt 14, 30, 34 ff.). - BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73
Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil …
Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
Ob eine umfassende Würdigung vorgenommen worden ist und dabei alle nach den Umständen naheliegenden Erwägungen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen könnten, einbezogen worden sind, läßt sich nur nachprüfen, wenn die Urteilsgründe entsprechende Darlegungen enthalten, die sich nicht nur mit einzelnen Umständen je für sich, sondern mit dem Gesamtbild befassen, das sich aus dem Zusammenhang aller in Betracht kommenden Umstände ergibt (vgl. BGH NJW 1962, 549; BGHSt 25, 285; BGH bei Dallinger MDR 1974, 548;… BGH GA 1974, 61). - BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
Ob eine umfassende Würdigung vorgenommen worden ist und dabei alle nach den Umständen naheliegenden Erwägungen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen könnten, einbezogen worden sind, läßt sich nur nachprüfen, wenn die Urteilsgründe entsprechende Darlegungen enthalten, die sich nicht nur mit einzelnen Umständen je für sich, sondern mit dem Gesamtbild befassen, das sich aus dem Zusammenhang aller in Betracht kommenden Umstände ergibt (vgl. BGH NJW 1962, 549; BGHSt 25, 285; BGH bei Dallinger MDR 1974, 548; BGH GA 1974, 61). - BGH, 01.12.1961 - 3 StR 31/61
Aufnehmen und Unterhalten von Beziehungen zum sowjetzonalen FDGB in …
Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
Ob eine umfassende Würdigung vorgenommen worden ist und dabei alle nach den Umständen naheliegenden Erwägungen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen könnten, einbezogen worden sind, läßt sich nur nachprüfen, wenn die Urteilsgründe entsprechende Darlegungen enthalten, die sich nicht nur mit einzelnen Umständen je für sich, sondern mit dem Gesamtbild befassen, das sich aus dem Zusammenhang aller in Betracht kommenden Umstände ergibt (vgl. BGH NJW 1962, 549; BGHSt 25, 285; BGH bei Dallinger MDR 1974, 548;… BGH GA 1974, 61).
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90
Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …
Unter diesen Umständen kann aus den irrigen Zustellungshinweisen kein Vertrauenstatbestand abgeleitet werden, der geeignet sein könnte, den Zweck der gesetzlichen Revisionsbegründungsfrist, ein geordnetes und straffes Verfahren zu gewährleisten (BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]), zurücktreten zu lassen. - BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Rn. 5 Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den Fall entschieden, bei dem ein an sich rechtzeitig eingegangener Schriftsatz mit weiteren Verfahrensrügen versehentlich nicht unterzeichnet war (BGHSt 31, 161, 163).
- BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen
Das ist als Regel - mit freilich nicht wenigen Ausnahmen bei besonderen Verfahrenslagen - in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs auch für das Strafverfahrensrecht anerkannt (vgl. BGHSt 1, 44, 46 f.; 14, 330, 332 f.; 31, 161; Beschluß vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93 - wistra 1993, 347; vom 25. April 1996 - 1 StR 6/96 - NStZ-RR 1996, 233, 234;… vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12) und basiert - neben dem Wortlaut der §§ 233 ZPO, 44 StPO (Versäumung der Frist, nicht einzelner Prozeßhandlungen; vgl. RGZ 121, 5, 6) - auf dem Gedanken, das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht dazu bestimmt, die inhaltliche Unvollständigkeit einer an sich fristgerecht eingelegten Rechtsmittelbegründung durch Nachschieben von Rügen zu heilen (…Senatsurteil vom 13. Februar 1997 aaO; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21 f.).Aus diesen Gründen gewähren zu Recht auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen es lediglich an einer fristgerechten Übersendung von Teilen einer einheitlichen Revisionsbegründung (oder einer von mehreren gleichzeitigen Revisionsbegründungsschriften) fehlt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHSt 14, 330, 333 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110; Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82 - NStZ 1983, 34;… vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11 = NStZ 1997, 46; s. auch BGHSt 31, 161, 162 f.).
- BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter …
Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers). - BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift
Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (…vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (…BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225). - BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05
Wiedereinsetzung bei unvollständiger Fax-Übermittlung; Vorbereitungszeit für das …
Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163;… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04). - OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06
Erkennbarkeit der Tragweite und Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des § …
Nach feststehender Rechtsprechung ist die Vorschrift deshalb kein Instrument zur Heilung von Qualitätsmängeln einer grundsätzlich fristgerechten Prozesshandlung, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war (vgl. BGHSt 14, 330, 333; 31, 161, 162; OLG Braunschweig NStZ 1996, 298; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212; Hilger NStZ 1983, 152, 153 f.). - OLG Hamm, 05.10.2004 - 4 Ss OWi 524/04
Verjährung; Unterbrechung; Zustellungsvollmacht; Verteidigervollmacht; Entbindung …
Ob dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen zu gewähren ist (vgl. hierzu BGH NStZ 1983, 132 f), kann dahinstehen, da der Betroffene mit seinem Wiedereinsetzungsgesuch keine Tatsachen vorgetragen hat, die nicht schon Gegenstand des rechtzeitig eingegangenen Schriftsatzes vom 9. Juni 2004 waren. - BGH, 25.01.2002 - 2 StR 511/01
Begründete Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vollständiger Faxeingang kurz …
Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der Verfahrensrügen, da es allein darum geht, einen in der fehlenden Unterschrift liegenden Formfehler bei einer bereits innerhalb der Frist eingegangenen Revisionsbegründung zu beseitigen (vgl. auch BGHSt 31, 161). - BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem …
Daß der Verteidiger bereits bei der Einlegung der Revision allgemein die Verletzung sachlichen Rechts gerügt hat, steht der Gewährung der Wiedereinsetzung hier nicht entgegen (vgl. BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]). - BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur …
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und …
- BGH, 24.04.1990 - 5 StR 111/90
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung weiterer …
- BGH, 09.08.1995 - 5 StR 125/95
Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Gesamtabwägung - Täterschaft des …
- BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 05.11.1991 - 5 StR 498/91
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von …
- BGH, 29.10.1991 - 5 StR 485/91
Unzulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 22.10.1991 - 5 StR 449/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
- BGH, 03.04.1991 - 2 StR 71/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäßer Begründung einer …
- BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87
Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts durch Rücknahme der Bestellung eines …
- BGH, 12.04.1985 - 3 StR 16/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Satand gegen die Versäumung der …
- BGH, 18.01.1984 - 3 StR 516/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung der Begründung für eine in …
- BGH, 21.02.1983 - 3 StR 11/83
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verstößen …
- BGH, 18.09.1985 - 2 StR 495/85
Anrtrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren …
- BGH, 06.04.1984 - 2 StR 863/83
Revisionsgrund durch Mängel im Bereich der Strafzumessungserwägungen - …
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Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen unter Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist - Rechtliches Gehör
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 34
- StV 1983, 89
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80
Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung …
Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
Im vorliegenden Fall ist das Wiedereinsetzungsgesuch hinsichtlich der nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erhobenen Verfahrensrüge zulässig und begründet (§§ 44 Satz 1, 45 StPO), weil anderenfalls das Recht des Angeklagten H. auf volle Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist geschmälert wäre (vgl. BGH, Urt. vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110): Rechtsanwalt S. hat durch Vorlage einer Versicherung seiner Kanzleiangestellten an Eides Statt glaubhaft gemacht, daß der die Aufklärungsrüge enthaltende Schriftsatz vom 20. Februar 1982 noch in der Mittagszeit desselben Tages zur Post gegeben worden ist; er durfte darauf vertrauen, daß diese Schrift bei normalem Verlauf der Postbeförderung noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - diese lief bis zum 22. Februar 1982 - beim Landgericht Rottweil eingehen werde.Da die erhebliche Verzögerung, die bei dieser Briefbeförderung eingetreten ist, nicht vom Angeklagten H. zu vertreten ist, kann sie ihm nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]/45; 41, 23, 26/27; BGH NStZ 1981, 110).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
Da die erhebliche Verzögerung, die bei dieser Briefbeförderung eingetreten ist, nicht vom Angeklagten H. zu vertreten ist, kann sie ihm nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]/45; 41, 23, 26/27; BGH NStZ 1981, 110). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
Da die erhebliche Verzögerung, die bei dieser Briefbeförderung eingetreten ist, nicht vom Angeklagten H. zu vertreten ist, kann sie ihm nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]/45; 41, 23, 26/27; BGH NStZ 1981, 110).
- BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …
Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
Zwar ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332/333; BGH, Beschl. vom 27. März 1979 - 5 StR 110/79;… KK - Pikart § 345 Rdn. 26). - BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60
Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist …
Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
Zwar ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332/333; BGH, Beschl. vom 27. März 1979 - 5 StR 110/79;… KK - Pikart § 345 Rdn. 26). - BGH, 27.03.1979 - 5 StR 110/79
Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei ordnungsgemäßer Revisionseinlegung - …
Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
Zwar ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332/333; BGH, Beschl. vom 27. März 1979 - 5 StR 110/79;… KK - Pikart § 345 Rdn. 26).
- BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift
Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (…vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (…BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225). - BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen
Aus diesen Gründen gewähren zu Recht auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen es lediglich an einer fristgerechten Übersendung von Teilen einer einheitlichen Revisionsbegründung (oder einer von mehreren gleichzeitigen Revisionsbegründungsschriften) fehlt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHSt 14, 330, 333 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110; Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82 - NStZ 1983, 34;… vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11 = NStZ 1997, 46; s. auch BGHSt 31, 161, 162 f.). - LG Münster, 24.01.1992 - 7 Qs 216/91 Solche Handlungen unterfallen keinem Straftatbestand, soweit sie sich lediglich als Ausübung "prozessualer Grundrechte« (vgl. BGHSt 31, 16, 19 [= StV 1983, 89]) erweisen.
Er muß auch für das prozessuale Verhalten des Beschuldigten gelten (BGHSt 31, 16 [= StV 1983, 89]).
- BGH, 12.04.1985 - 3 StR 16/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Satand gegen die Versäumung der …
Ein Fall, in dem trotz Fristwahrung ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen eine Wiedereinsetzug zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34), ist dem Vorbringen des Angeklagten nicht zu entnehmen. - BGH, 18.01.1984 - 3 StR 516/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung der Begründung für eine in …
Eine besondere Verfahrenslage, in der die Wiedereinsetzung geboten wäre (vgl. BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1983, 34), besteht unter den hier gegebenen Umständen nicht schon deshalb, weil der auswärtigen Pflichtverteidigerin die Strafakten nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht nicht zur Einsichtnahme in ihr Büro überlassen worden sind. - KG, 23.09.1999 - 1 Ss 163/99 Ausnahmen von dieser Regel können nur dort zugelassen werden, wo die Ablehnung der Wiedereinsetzung zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung des dem Beschwerdeführer zuzugestehenden rechtlichen Gehörs (vgl. BGH NStZ 1983, 34) oder auch sonst zu unannehmbaren Ergebnissen führen wÜrde.
- BGH, 20.01.1984 - 2 StR 647/83
Wiedereinsetzungsantrag gegen Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz (vgl. BGHSt 14, 330; BGH NStZ 1983, 34) kommt hier nicht in Betracht, weil der Schriftsatz des Verteidigers vom 15. August 1983, dessen Berücksichtigung mit dem Wiedereinsetzungsantrag erreicht werden soll, nach dem glaubhaft gemachten Vorbringen des Beschwerdeführers nicht einmal abgesandt worden ist; in solchem Falle folgt auch aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) kein Recht auf Wiedereinsetzung.
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