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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.01.1985

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,259
BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84 (https://dejure.org/1985,259)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 1 StR 645/84 (https://dejure.org/1985,259)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84 (https://dejure.org/1985,259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Ausgleich einer nicht mehr in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbeziehbaren bereits vollstreckten Freiheitsstrafe - Angemessenheit eines Härteausgleichs als Teil der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 54 Abs. 2 S. 1, § 55 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 131
  • NJW 1985, 1231
  • MDR 1985, 421
  • NStZ 1985, 309 (Ls.)
  • StV 1985, 234
  • JR 1986, 345
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Kann eine frühere Strafe nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB herangezogen werden, weil sie bereits vollstreckt ist, so ist die darin liegende Härte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w.N.; BGH StrafVert 1984, 72).

    Wie der Tatrichter diesen Härteausgleich im Einzelfall vornimmt, ob er insbesondere zunächst eine "fiktive Gesamtstrafe" bildet und diese um die vollstreckte Strafe mindert oder ob er den Nachteil unmittelbar bei der Festsetzung der neuen Strafe berücksichtigt, bleibt ihm überlassen; der Härteausgleich muß jedoch angemessen sein (BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82].

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Da die Beurteilung dieser Frage als Teil der Strafzumessung Sache des Tatrichters ist, entzieht sie sich allerdings im allgemeinen einer exakten Richtigkeitskontrolle (vgl. BGHSt 29, 319, 320 [BGH 17.09.1980 - 2 StR 355/80] m. w. N.).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. - …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 297/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - …

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Sie hat - zutreffend - mildernd erwogen, daß mit den wegen Hehlerei und anderen Delikten ausgesprochenen Strafen keine Gesamtstrafe mehr gebildet werden kann, weil sie bereits vollstreckt sind (BGHSt 31, 102; 33, 131; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1987 - 2 StR 289/87) und hat ergänzend ausgeführt, die (unrichtige) Verurteilung wegen Hehlerei müsse "anderweitig ihre Erledigung finden".
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …

    Rn. 8 Auch der 1. Strafsenat hat ausgesprochen (BGHSt 33, 131, 132), die Tatsache, daß eine durch Vollstreckung erledigte Strafe sinnvollerweise nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden könne und § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB eine solche Handhabung deshalb ausdrücklich ausschließe, ändere nichts an der dem Prinzip der nachträglichen Gesamtstrafenbildung zugrunde liegenden Forderung nach einem Ausgleich der sich durch getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile.
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …

    Rn. 6 a) Der Nachteil, der darin liegt, dass eine an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, weil die frühere Strafe bereits vollstreckt oder anderweitig erledigt ist, ist nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132;… vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1;… Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 397/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15; vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80;… Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; vom 10. März 2009 - 5 StR 73/09, StV 2010, 240).

    Erforderlich ist nur, dass er einen angemessenen Härteausgleich vornimmt und dies den Urteilsgründen zu entnehmen ist (vgl. nur BGH…, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, aaO; vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1985 - 3 StR 535/84   

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https://dejure.org/1985,1222
BGH, 25.01.1985 - 3 StR 535/84 (https://dejure.org/1985,1222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung - Gesamtwürdigung wesentlicher Ümstände - Doppelberücksichtigung der Umstände - Findung des Strafrahmens - Strafhöheentscheidung - Vorliegen von "besonderen Umständen" für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 2, § 177

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 261
  • StV 1985, 234
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger …

    Keiner der für eine Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände ist von einer Einbeziehung in diese wertende Prüfung deswegen ausgeschlossen, weil er bei der Festsetzung der Strafe - sei es im Rahmen der Findung des Strafrahmens, sei es bei der Festsetzung der konkreten Strafhöhe - bereits berücksichtigt worden ist (BGH NStZ 1985, 261;… Fischer a.a.O. § 56 Rz. 20).
  • BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von …

    Rn. 8 Bei der Ausübung des Ermessens ist der Tatrichter "strikt an die Wert- und Zweckvorstellungen des Gesetzes" gebunden (BGH NStZ 1985, 261).
  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Abgrenzung von Unterschlagung und Diebstahl; Alleingewahrsam; Mitgewahrsam des …

    Rn. 30 c) Soweit die Strafkammer darauf abstellt, daß der Angeklagte längere Haft noch nicht verbüßt hat, ist dies (jedenfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung gemäß § 66 Abs. 2 StGB) ein nicht zu beanstandender Ansatz (BGH StV 1982, 114; NStZ 1985, 261).
  • KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23

    Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens …

    Keiner der für die Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände ist dabei von der Einbeziehung in die Prüfung der "besonderen Umstände" deshalb ausgeschlossen, weil er bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden ist (vgl. BGH NStZ 1985, 261).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2002 - 3 Ws 695/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung nach Halbstrafenverbüßung

    Ferner ist keiner der für die Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände von der Einbeziehung in die Prüfung der "besonderen Umstände" deshalb ausgeschlossen, weil er bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden ist (vgl. BGH NStZ 1985, 261).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 3 Ws 1085/06

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Abgrenzung der Zuständigkeit von erkennendem …

    Ferner ist keiner der für die Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände von der Einbeziehung in die Prüfung der "besonderen Umstände" deshalb ausgeschlossen, weil er bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 261).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04

    Voraussetzungen der Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt

    Ferner ist keiner der für die Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände von der Einbeziehung in die Prüfung der "besonderen Umstände" deshalb ausgeschlossen, weil er bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 261).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 3 Ws 1167/10

    Strafaussetzungsverfahren: Überprüfbarkeit der Versagung der rückwirkenden …

    Ferner ist keiner der für die Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände von der Einbeziehung in die Prüfung der "besonderen Umstände" deshalb ausgeschlossen, weil er bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 261).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, daß es für die Gefährlichkeitsprognose auf die Verhältnisse zur Zeit der (erneuten) Hauptverhandlung ankommt (vgl. BGHSt 24, 160, 164 sowie BGH NStZ 1985, 261).
  • BGH, 11.06.1986 - 2 StR 292/86

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Sexualdelikten - Berücksichtigung von …

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Strafe gemäß § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sind alle für die Festsetzung der Strafe bereits maßgeblichen Umstände erneut mitzuberücksichtigen (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1985 - 3 StR 535/84).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 53 Ss 168/10
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss 339/97
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