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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.09.1985

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85   

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https://dejure.org/1985,1062
BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de

    §§ 249, 242 StGB; §§ 267, 261 StPO
    Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines lediglich auf einen Raub gestützen Haftbefehl aufgrund der Abänderung der Verurteilung in eine Beihilfe zum Diebstahl - Erwägungen zur Aurechterhaltung eines Haftbefehls aufgrund bereits weitere schwerwiegender Verurteilungen - Untersuchungshaft - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltbegriff - Raub - Diebstahlsfälle - Abgrenzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 218
  • StV 1986, 299
  • StV 1986, 61
  • StV 1986, 65
  • JR 1986, 273
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend …

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Weiter ist in einem früheren Urteil Raub mit der Begründung angenommen worden, der Täter wolle durch den plötzlichen Zugriff auf die Sache gerade einen in aller Regel zu erwartenden und auch in Rechnung gestellten Widerstand des Opfers ausschalten (BGHSt 18, 329).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 179/55
    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67).
  • BGH, 13.06.1967 - 5 StR 246/67

    Voraussetzungen einer Gewaltanwendung im Sinne des § 249 StGB - Erfordernis einer …

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17;… 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 590/67

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Gewalt gegen eine Person als …

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67).
  • BGH, 15.01.1975 - 2 StR 607/74

    Strafbarkeit wegen Diebstahls oder Raubes bei Wegnahme einer Aktentasche nach …

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 15.03.1977 - 5 StR 105/77

    Abgrenzung von Diebstahl und Raub bei Kraftentfaltung zum Zweck der Wegnahme - …

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 18.05.1982 - 5 StR 261/82

    Zueignungsabsicht des Mittäters hinsichtlich abmontierter Kennzeichenschilder als …

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Mittäter bei Diebstahl oder Raub kann jedoch nur sein, wer selbst in Zueignungsabsicht handelt (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1982 - 5 StR 261/82).
  • BGH, 03.07.1974 - 3 StR 154/74
    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 349/67

    Gewaltausübung durch überraschenden Angriff

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des …

    Auch kann angesichts der - wenngleich ebenfalls inhaltlich nur knapp wiedergegebenen - Geständnisse noch ausgeschlossen werden, dass die Angeklagten im Flur so überraschend schnell und listig zugriffen, dass sie nur dem Tragen der Tabletten dienende Kraft überwinden mussten (dazu BGH…, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4;… Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - 3 StR 568/88, juris Rn. 3 f.;… vom 4. Juni 1991 - 5 StR 192/91, juris Rn. 3; vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85, NStZ 1986, 218).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte …

    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden" (…BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 2; ebenso BGH NStZ 1986, 218).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 445/21

    Nötigungsmittel beim Raub (Gewalt gegen eine Person; durch List, Schnelligkeit …

    Sie muss so erheblich sein, dass sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muss sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12. November 1985 - 1 StR 516/85, BeckRS 9998, 85388).
  • BGH, 23.01.2020 - StB 1/20

    Bestehen eines dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 StPO bei …

    Dies gilt unabhängig von den weiteren Anklagevorwürfen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. November 1985 - 1 StR 516/85, StV 1986, 65; BVerfG…, Beschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., juris Rn. 21 aE) und zu denen das Oberlandesgericht keine weiteren Ausführungen gemacht hat.
  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung …

    Er ist hiernach durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen; er brauchte gegen die Opfer nicht in einem solchen Maße Kraft einzusetzen, daß das Erscheinungsbild der Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (BGH Urteil vom 15. März 1977 - 5 StR 105/77 - und Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 405/83 - BGH bei Dallinger MDR 1975, 22, 243; BGH NStZ 1986, 218).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung …

    Sie dürfen erst nach einer entsprechenden Erweiterung des Haftbefehls Berücksichtigung finden (OLG Stuttgart, Justiz 1997, 62; BGH StV 1986, 65;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, Rn. 4 zu § 210).
  • LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Raubes im Sinne der Bedingungen einer …

    Im Beschluss vom 12.11.1985 - 1 StR 516/85 - (ebenfalls zu recherchieren über juris) hat der BGH ausgeführt, Gewalt gegen eine Person liege nur dann vor, wenn die Kraft, die der Täter entfalte, wesentlicher Bestandteil der Wegnahme sei.
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Es durfte in diesem Zusammenhang nur die zu erwartende Freiheitsstrafe für die dem Haftbefehl zugrunde liegende Tat in die Abwägung einbeziehen (vgl. etwa BGH, Strafverteidiger 1986, 65; OLG Hamm, Strafverteidiger 1998, 553), so dass bei Zugrundelegung des erstinstanzlichen Urteils die gegen den Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollstreckte und nach § 51 StGB anzurechnende Untersuchungshaft von etwa zehn Monaten ca. die Hälfte der danach zu erwartenden Freiheitsstrafe von 20 Monaten umfasste, wobei sich letztere bei erfolgreicher Berufung der Staatsanwaltschaft jedoch noch erhöhen kann.
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (BGH NStZ 1986, 218).
  • KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16

    Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung

    Der dem OLG nach § 122 Abs. 1 StPO mit den Akten vorgelegte Haftbefehl bleibt auch dann alleiniger Prüfungsgegenstand, wenn der Haftbefehl auf weitere Taten hätte erweitert werden können, aber - wie hier - nicht erweitert worden ist (…vgl. Schultheis in KK-StPO 7. Aufl. § 121 Rn. 17, § 120 Rn. 10 mwN; s. auch [allgemein zur Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft i.S.d. § 120 StPO] BGH StV 1986, 65; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 252, 253; StV 2009, 258).
  • LG Düsseldorf, 16.07.2020 - 11 KLs 11/20
  • BGH, 27.08.1991 - 5 StR 297/91

    Anwendung von Gewalt in Form des Entreissens einer am Körper getragenen …

  • LG Kaiserslautern, 09.02.2004 - 5 Qs 17/04

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft bei einem …

  • OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96
  • BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88

    Vorliegen des Raubmerkmals "Gewalt gegen eine Person" bei überraschendem aus der …

  • AG Düsseldorf, 26.04.2004 - 43 C 5879/03

    Raubüberfall i.R. eines von einer Hausratversicherung gedeckten …

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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1741
BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85 (https://dejure.org/1985,1741)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1985 - 2 StR 521/85 (https://dejure.org/1985,1741)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85 (https://dejure.org/1985,1741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben bei Vereinbarung zweier Rauschgiftkonsumenten, gemeinsam Rauschgift zum Eigenverbrauch zu erwerben

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 3
    Mittäterschaft beim Handeltreiben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 794
  • MDR 1986, 161
  • NStZ 1986, 127
  • StV 1986, 102
  • StV 1986, 61
  • StV 1986, 61/102
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1985 - 2 StR 62/85

    Voraussetzungen für den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit …

    Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85
    Eigennützigkeit allein beim Erwerb zum Eigenverbrauch vermag aber den Vorwurf des Handeltreibens nicht zu begründen (vgl. auch BGH, Strafverteidiger 1984 S. 242 und BGH, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 2 StR 62/85).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der …

    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248;… vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 2a Ss 308/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim …

    Beim Kauf ist insoweit der Verwendungszweck entscheidend, wobei die Eigennützigkeit allein beim Erwerb zum Eigenverbrauch den Vorwurf des Handeltreibens nicht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1986, 127; StV 1983, 308).
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