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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.11.1990 | BGH, 08.01.1992

Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,964
BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91 (https://dejure.org/1992,964)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1992 - 5 StR 338/91 (https://dejure.org/1992,964)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91 (https://dejure.org/1992,964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB
    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen Wohnungsbauunternehmens in der privatrechtlichen Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Wolters Kluwer

    Amtsträger - Sozialer Wohnungsbau - Geschäftsführer einer GmbH - Landeseigenes Unternehmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB 1975 § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 331
    Vorteilsannahme; Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines Unternehmens des sozialen Wohnungsbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 11, § 331
    Keine Amtsträgereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Strafrecht; Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen passiver Beamtenbestechung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Korruption: Geschäftsführer einer staatseigenen Wohnungsbau-GmbH kein Amtsträger (IBR 1992, 480)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 199
  • NJW 1992, 847
  • MDR 1992, 600
  • NStZ 1992, 279
  • StV 1992, 224 (Ls.)
  • JR 1992, 471
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft - …

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).

    Unter den Dienstverrichtungen war sowohl die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu verstehen als auch die Ausübung von Diensten der staatlichen Daseinsvorsorge, die bestimmt waren, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268, jeweils m. w. Nachw.).

    Der Betrieb wirtschaftlicher Unternehmungen, die der Daseinsvorsorge des Staates dienen, die bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen, ist Betätigung der Staatsgewalt" (BGHSt 12, 89, 90 m. Nachw.).

    Die in BGHSt 12, 89 abgedruckte Entscheidung betraf ebenfalls einen Eigenbetrieb einer Gemeinde, der zudem organisatorisch in die Bundesbahn eingegliedert war.

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Unter den Dienstverrichtungen war sowohl die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu verstehen als auch die Ausübung von Diensten der staatlichen Daseinsvorsorge, die bestimmt waren, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268, jeweils m. w. Nachw.).

    Ob darüber hinaus auch der erwerbswirtschaftlich-fiskalische Bereich als Verwaltungsaufgabe anzusehen ist, ist umstritten (vgl. BGHSt 31, 264, 269 m. w. Nachw.), braucht hier aber nicht entschieden zu werden, da erwerbswirtschaftlich-fiskalische Tätigkeit nicht vorliegt.

    In BGHSt 31, 264 war der Angeklagte Amtsträger, weil er Aufgaben wahrnahm, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Rn. 23 2. Für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH NJW 1990, 2073).
  • BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 157/55
    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Die Urteile vom 14. Juni 1951 - 4 StR 132/50 - und vom 26. Juni 1952 - 4 StR 9/52 - betrafen Stadtwerke bzw. ein städtisches Elektrizitätswerk, also offenbar Eigenbetriebe.
  • RG, 19.07.1938 - 1 D 243/38

    1. Ist der Obermeister einer Innung i. S. des § 359 StGB. Beamter? Ist er nach …

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.06.1951 - 4 StR 132/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Die Urteile vom 14. Juni 1951 - 4 StR 132/50 - und vom 26. Juni 1952 - 4 StR 9/52 - betrafen Stadtwerke bzw. ein städtisches Elektrizitätswerk, also offenbar Eigenbetriebe.
  • RG, 19.03.1926 - I 532/25

    Über die rechtliche Natur der Reichsbahngesellschaft und des Dienstverhältnisses …

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Ihre Angestellten bleiben Privatangestellte ohne amtliche Eigenschaft ..." (RGSt 60, 139, 141).
  • RG, 12.06.1936 - 1 D 187/36

    Sind auch die Vertragsangestellten eines Arbeitsamtes, die nur in der …

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen …

    - ob sie gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGH, Urteile vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 204; vom 3. März 1999 - 2 StR 437/98, BGHSt 45, 16, 20),.
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Zu den öffentlichen Aufgaben gehören dabei nicht nur solche der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, sondern auch diejenigen der staatlichen Daseinsvorsorge (BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201; Urteil vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, BGHSt 54, 202, 208).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß die Tätigkeit der Privatrechtssubjekte Merkmale aufweisen, die ihre Gleichstellung mit behördlichem Handeln rechtfertigen könnten (vgl. BGHSt 43, 370; 38, 199).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07

    Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im …

    Der Ausbau und die Erhaltung des Schienennetzes gehören zu den Aufgaben der Leistungsverwaltung einschließlich der Daseinsvorsorge, die nach ständiger Rechtsprechung zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB gezählt werden (BGHSt 31, 264, 268; 38, 199, 201 f.; 43, 370, 375; 49, 214, 220 ff.).

    In die Gesamtbetrachtung sind alle wesentlichen Merkmale der Gesellschaft einzubeziehen, namentlich, ob diese gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGHSt 38, 199, 204), ob im Gesellschaftsvertrag eine öffentliche Zwecksetzung festgeschrieben ist (BGHSt 43, 370, 372 f.), ob sie im Eigentum der Öffentlichen Hand steht und ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird (BGHSt 45, 16, 20) sowie in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (BGHSt 43, 370, 378 f.; 45, 16, 20 f.; 49, 214, 224 f.).

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …

    Dem entspricht die Tendenz in der Entscheidung BGHSt 38, 199, 203, nach der keine Handlung als Amtsträger vorliegt, wenn "die ausgeübte Tätigkeit ... nicht schon ihrer Art nach Verwaltungstätigkeit ist".
  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher …

    aa) Beim Stadtschulamt der Stadt F. handelt es sich um eine "Behörde', die im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, NJW 2004, 3129, 3130 f.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201;… vgl. auch MüKo/Radtke, StGB, 2. Aufl., § 11 Rn. 51, 52).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …

    Zu den öffentlichen Aufgaben gehören dabei nicht nur die der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, sondern auch der Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge (st. Rechtspr.; vgl. BGHSt 38, 199, 201 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH …

    Die verfahrensgegenständlichen Vorgänge beziehen sich allein auf den Bereich der Energieversorgung, so daß der Senat nicht darüber zu befinden hat, ob eine rein erwerbswirtschaftliche Tätigkeit des Staates bei der Bestimmung des Amtsträgerbegriffs dem Bereich der öffentlichen Aufgaben zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 264, 269; 38, 199, 202).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für …

    Rn. 17 Der Senat kann diese Wertung vornehmen, ohne sich damit in Widerspruch zu der Rechtsauffassung zu setzen, die der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seiner Entscheidung BGHSt 38, 199 zugrunde gelegt hat; dieser hat dort die Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers einer landeseigenen Wohnungsbau GmbH mit der Begründung verneint, es spreche, wenn sich die öffentlich-rechtliche Körperschaft bewußt für die Verwendung der privatrechtlichen Organisationsform entscheide, "in der Regel" dafür, daß auch im Zusammenhang mit dem Wirken der privatrechtlichen Gesellschaft die Regeln gelten, die sonst auf privatrechtliche Gesellschaften und die in ihrem Rahmen Handelnden anzuwenden sind (…a.a.O. 203).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft …

    Ein Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von vielen Anbietern von Wohnraum ist, der mit städtischen Belegungsrechten belastet ist (im Anschluss an BGHSt 38, 199).

    Rn. 24 a) Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung (BGHSt 38, 199) den Geschäftsführer eines in Rechtsform einer GmbH geführten, auf dem Gebiet des Wohnungsbaus tätigen landeseigenen Unternehmens nicht als Amtsträger im Sinne der §§ 331 ff. StGB angesehen.

    Dies spreche gegen eine Amtsträgerschaft, auch wenn es Ausnahmefälle geben mag, in denen der Bürger zur Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse ohne Ausweichmöglichkeiten auf die Leistungen einer von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in privatrechtlicher Form organisierten Einrichtung angewiesen sei (BGHSt 38, 199, 204).

  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen …

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17

    Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von …

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1997 - 12 KLs 95 Js 61326/97
  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Strafrecht; Mitwirkung an Submissionskartell

  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
  • OVG Hamburg, 03.12.2004 - 1 Bf 113/04

    Anforderungen an ein Verbandsklagerecht; Berücksichtigung der Stellungnahmen der …

  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1333
BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90 (https://dejure.org/1990,1333)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1990 - 2 StR 424/90 (https://dejure.org/1990,1333)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1990 - 2 StR 424/90 (https://dejure.org/1990,1333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine Berrechnung der Blutalkoholkonzentration mangels Kenntnis der konsumierten Alkoholmenge - Ablehnung einer verminderten Schuldfähigkeit aufgrund fehlender Berrechnung der Blutalkoholkonzentration - Gewichtige Indizwirkung des Blutalkoholgehalts bei der Beurteilung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 21
    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

Papierfundstellen

  • StV 1992, 224
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).

  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke - …

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise …

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.;… vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige …

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Möglicherweise hätte diese Berechnung (zur Berechnungsmethode siehe BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; § 21 Blutalkoholkonzentration 12; Salger DRiZ 1989, 174) bereits ohne den Konsum in der Diskothek Werte erbracht, die für eine erhebliche Einschränkung des Hemmungsvermögens zur Tatzeit sprechen.
  • BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90

    Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit durch Berechnung der …

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
    Dabei war der Anteil des Angeklagten am gemeinsam getrunkenen Asbach und Champagner zu seinen Gunsten zu schätzen, wenn die Anhörung der Zeugen dazu genauere Erkenntnisse nicht brachte (BGH, Beschl. vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …

    Danach ist der Tatrichter grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen (BGHSt 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23); denn nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung liegt bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 2%o - einem Wert, der beim Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen haben kann - eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (BGHSt 37, 231, 234, 244;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines …

    Von ihr ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Wenn dies im Einzelfall auch schwierig sein mag, entheben lückenhafte Angaben zu Trinkmengen und -zeiten den Tatrichter nicht in jedem Fall von der Verpflichtung, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anzustellen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).

    Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23).

  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der …

    Von einer entsprechenden Berechnung ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258 und vom 20. November 1990 - 2 StR 424/90, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96

    Konkurrenzverhältnis - Körperverletzung - Nötigung

    Dabei war der Anteil des Angeklagten an dem gemeinsamen mit einem Arbeitskollegen getrunkenen aufgesetzten Schnaps zu seinen Gunsten zu schätzen, wenn seine Anhörung - gegebenenfalls die seines Arbeitskollegen als Zeugen - dazu genauere Erkenntnisse nicht brachte (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93

    Kraftfahrzeughalter; Führung; Ermöglichen; Mitverursacher; Unfall; …

    Insbesondere ist nicht erkennbar, weshalb das Berufungsgericht, das beim angeklagten Ehemann (Blutalkoholkonzentration zur Entnahmezeit um 22.20 Uhr 1, 59 Promille) die Rückrechnung auf eine maximale Tatzeit (Blutalkoholkonzentration von 2, 23 Promille vorgenommen und die Voraussetzungen der §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als erfüllt angesehen hat, für die Angeklagte J. andere Maßstäbe anwenden will. Überzeugende Gründe hierfür sind weder mitgeteilt worden noch sonst ersichtlich. Bei einer maximalen Tatzeit - Blutalkoholkonzentration von 2, 3 Promille kommt erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB auch für die Angeklagte in Betracht und hätte vom Berufungsgericht geprüft werden müssen (vgl. BGH NStZ 1992, 78; StV 1992, 224; OLG Köln VRS 64, 197;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rn. 9 b m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK; …

    Von ihr ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 358/05

    Vergewaltigung; verminderte Schuldfähigkeit (Ausschluss einer Strafmilderung bei …

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von …

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit - …

  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • BGH, 07.12.2017 - 4 StR 287/17

    Lückenhafte Beweiswürdigung

  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung - …

  • BGH, 08.03.1995 - 2 StR 21/95

    Tötungsdelikt - Totschlag - Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - …

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur …

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter …

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 132/93

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 …

  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92

    Erforderlichkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten bei …

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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5634
BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,5634)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1992 - 2 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,5634)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 2 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,5634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Bewertung des Fehlens eines Geständnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91
    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGHSt 35, 184 ff [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGH StV 1986, 149; 1984, 329).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - …

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91
    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGHSt 35, 184 ff [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGH StV 1986, 149; 1984, 329).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des …

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91
    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGHSt 35, 184 ff [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGH StV 1986, 149; 1984, 329).
  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 492/91

    Ziehung nachteiliger Schlüsse aus anfänglichem Berufen auf das Schweigerecht - …

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91
    Von der Ankündigung des Zeugen E. bis zum Eintreffen der Polizei mußte naturgemäß eine gewisse Zeit vergehen, von der der Angeklagte einen Teil nutzen konnte, um die Tat fortzuführen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1991 - 2 StR 492/91).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92

    Fehlerhafte Beweiswürdigung als Revisionsgrund - Anforderungen an …

    Es ist daher nicht ohne weiteres einsichtig, daß er meinte, die Tat nicht vollenden zu können, weil eine weitere Person am Tatort erscheinen könnte (vgl. BGH StV 1992, 224).
  • BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angekl. zu lösen (BGH, StV 1992, 224).".
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