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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2193
BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95 (https://dejure.org/1995,2193)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1995 - 1 StR 238/95 (https://dejure.org/1995,2193)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95 (https://dejure.org/1995,2193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung des Verfalls

  • Wolters Kluwer

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter - Verfall des Geldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 642
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 31, 145, 148; Beschluß des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 29. November 1994, 4 StR 632/94) haben die Angeklagten an diesem beim Verkauf des Rauschgiftes erhaltenen Geld kein Eigentum erworben.
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95
    Diese Überzeugungsbildung ist rechtlich nicht zu beanstanden (siehe Beschluß des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 22. November 1994, 4 StR 516/94).".
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94

    Verfall - Scheingeschäft mit Polizei

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 31, 145, 148; Beschluß des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 29. November 1994, 4 StR 632/94) haben die Angeklagten an diesem beim Verkauf des Rauschgiftes erhaltenen Geld kein Eigentum erworben.
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …

    Es erscheint abwegig, etwa ein Ehepaar (BGH bei Dallinger MDR 1967, 369), eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (BGH StV 1995, 642 f.) oder eine Zweier-Wohngemeinschaft (…vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9; s. auch BGH NJW 1998, 2913 f.) als "Bande" anzusehen.
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …

    Es erscheint widersinnig, etwa ein Ehepaar (BGH bei Dallinger MDR 1967, 369), eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (BGH StV 1995, 642 f.) oder eine Zweier-Wohngemeinschaft (…vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9; s. auch BGH NJW 1998, 2913 f.) als "Bande" anzusehen.
  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des …

    Er hat sich dabei am Wortsinn des Begriffs der Bande, an einer Abgrenzung zur kriminellen Vereinigung und vornehmlich an den Materialien zu Gesetzesvorhaben orientiert, die belegen, daß der Gesetzgeber bei Novellierungen in den letzten Jahren von einer gefestigten Rechtsprechung zum Bandenbegriff ausgegangen ist (vgl. nur BGHSt 38, 26; siehe weiter u.a.: BGH StV 1995, 642 (tragend); NStZ 1996, 443; 1998, 255, jeweils zur sogenannten BtM-Bande; BGH StV 1995, 586 zur Diebesbande; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2000 - 1 StR 603/99 - zur Bandenhehlerei).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (…BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92].

    Aus den Motiven des Gesetzgebers läßt sich hingegen nicht unmittelbar eine Einengung des Tatbestandes herleiten (vgl. BGH StV 1995, 642; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95 -).

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen …

    Außer Frage steht, daß von einer Bande unter Umständen auch dann gesprochen werden kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (vgl. BGHSt 23, 239; 38, 26), wie auch das Bestehen einer ehelichen, nichtehelichen oder sonstigen Lebensgemeinschaft die Annahme einer solchen Verbindung nicht ausschließt (vgl. BGH StV 1995, 642, 643;… NStZ 1998, 255, 256 m. Anm. Körner aaO S. 256 f.).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer …

    Dafür ist kennzeichnend, daß sich ein Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGHSt 38, 26, 31;… BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3; BGH, Urteile vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95 sowie 349/95;… Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).

    Die in diesem Zusammenhang angesprochenen Gesichtspunkte, aus denen sich die besondere Gefährlichkeit einer Bandentat ergibt (wie sorgfältige Planung und Vorbereitung, zweckmäßige Arbeitsteilung, genaue Buchführung, gemeinsame Kasse, umfassende Absicherung, gegenseitige Kontrolle und gegenseitiger Schutz sowie ständiger Anreiz zur Fortsetzung des strafbaren Tuns), kommen zwar als Indizien für bandenmäßiges Handeln in Betracht, stellen aber keine Voraussetzungen für die Anwendung des Strafgesetzes dar (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95).

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …

    Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung" , eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642; NStZ 1996, 443;… BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00

    Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort

    Es erscheint widersinnig, etwa ein Ehepaar (BGH bei Dallinger MDR 1967, 369), eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (BGH StV 1995, 642 f.) oder eine Zweier-Wohngemeinschaft (…vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9; s. auch BGH NJW 1998, 2913 f.) als "Bande" anzusehen.
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97

    Umfang der Berücksichtigung von Aufklärungsbemühungen durch den Angeklagten als …

    Trotz einer durch die Lebensgemeinschaft gekennzeichneten gemeinsamen Interessenlage (vgl. BGH StV 1995, 642, 643) kommt hier eine bandenmäßige Tatbegehung nicht in Frage.
  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß - …

    Die Annahme einer Bande i.S.v. § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 a Abs. 1 BtMG hat eine bestimmte Struktur, wie sie die besondere Gefährlichkeit einer Rauschgifthändlerbande kennzeichnet, nicht zur Voraussetzung (vgl. BGH StV 1995, 642 f.).
  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des …

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

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