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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.1996

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,229
BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94 (https://dejure.org/1996,229)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1996 - 5 StR 756/94 (https://dejure.org/1996,229)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 (https://dejure.org/1996,229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 137 Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO; § 261 StPO; § 257 StPO
    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung (Konsultationsrecht; Verwertungsverbot bei Vernehmungen bei denen gegen das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers verstoßen wurde; faires Verfahren; Dokumentationsgebot; Rechtsdurchsetzung; ...

  • Wolters Kluwer

    Beschuldigter - Vernehmung - Belehrung - Verteidiger - Fortsetzung der Vernehmung - Verwertbarkeit der Aussage

  • opinioiuris.de

    Polizeiliche Vernehmung eines nichtverteidigten Beschuldigten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Belehrung über Verteidigerkonsultation

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 15
  • NJW 1996, 1547
  • MDR 1996, 623
  • NStZ 1996, 291
  • StV 1996, 187
  • StV 1996, 358
  • StV 1996, 412
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz …

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Dem müssen allerdings ernsthafte Bemühungen des Polizeibeamten vorausgegangen sein, dem Beschuldigten bei der Herstellung des Kontakts zu einem Verteidiger in effektiver Weise zu helfen (Fortführung von BGHSt 38, 372).

    Rn. 10 2. Die Revisionen machen unter Hinweis auf das Urteil des 4. Strafsenats vom 29. Oktober 1992 (BGHSt 38, 372) zutreffend geltend, daß die Vernehmungsbeamten den Angeklagten G. am 4. August 1993 in unzulässiger Weise an der Durchsetzung seines Rechtes, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen (§ 137 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), gehindert haben.

    Rn. 11 a) Zwar liegen im vorliegenden Fall Verhältnisse vor, die nicht vollständig dem in BGHSt 38, 372 behandelten Sachverhalt entsprechen: Während in dem vom 4. Strafsenat entschiedenen Fall die Kontaktaufnahme des Beschuldigten zu einem ihm bekannten Verteidiger verweigert wurde, wußte G. im Zeitpunkt seiner Vernehmung noch nicht, an wen er sich mit der Bitte um "Rechtsbeistand" wenden sollte.

    Gleichwohl gelten auch hier die in BGHSt 38, 372 genannten Grundsätze.

    Verlangt der Beschuldigte nach der Belehrung, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu sprechen, so ist die Vernehmung deshalb zu diesem Zweck sogleich zu unterbrechen (BGHSt 38, 372, 373).

    Nicht die Unkenntnis des Beschuldigten von seinen Rechten, sondern Mängel der Rechtsdurchsetzung begründen hier den Verfahrensverstoß (vgl. BGHSt 38, 372, 375 sowie Ransiek StV 1994, 343; Roxin JZ 1993, 426 f.).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat (BGHSt 38, 372, 373 f.), zieht nicht jedes Verbot, einen Beweis zu erheben, ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot nach sich.

    Die Möglichkeit, sich des Beistands eines Verteidigers zu bedienen, gehört zu den wichtigsten Rechten des Beschuldigten (BGHSt 38, 372, 374).

    Deswegen ist ein Verwertungsverbot angenommen worden, wenn der Verteidiger vom Termin einer Vernehmung des Beschuldigten nicht benachrichtigt worden war (…BGHR StPO § 168c Abs. 5 Satz 1 Verletzung 3); dies gilt erst recht, wenn dem Beschuldigten die Kontaktaufnahme mit seinem Verteidiger verwehrt worden ist (BGHSt 38, 372, 374).

    Zwar war die Beeinträchtigung des Rechts, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen, in dem vom 4. Strafsenat (BGHSt 38, 372) entschiedenen Fall besonders schwerwiegend.

    Zwar weisen die Beschwerdeführer zutreffend darauf hin, daß sich in dem Urteil des 4. Strafsenats vom 29. Oktober 1992 (BGHSt 38, 372) keine Ausführungen über die Notwendigkeit finden, der Verwertung einer unter Verletzung des Rechts auf Verteidigerkonsultation zustande gekommenen Aussage in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter zu widersprechen.

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Zur Verwertbarkeit von Vernehmungen bei Verstößen gegen diese Grundsätze (Fortführung von BGHSt 38, 214, 39, 349).

    All dies ist geboten, weil der Beschuldigte vielfach, insbesondere im Falle einer Festnahme, durch die Ereignisse verwirrt und durch die ungewohnte Umgebung bedrückt und verängstigt ist (BGHSt 38, 214, 222).

    Rn. 13 Es empfiehlt sich, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Vorgänge und Erklärungen zu dokumentieren, damit Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vernehmung des Beschuldigten ohne Mitwirkung eines Verteidigers nicht entstehen können (vgl. BGHSt 38, 214, 224).

    Vielmehr ist die Entscheidung für oder gegen ein Verwertungsverbot aufgrund einer Abwägung der namentlich im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen verfassungsrechtlichen Gebote und Ziele (dazu BGHSt 38, 214, 219 ff.) zu treffen.

    Insoweit entspricht die Sachlage den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 214 und BGHSt 39, 349 zugrunde liegen und die ebenfalls die Verwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen zum Gegenstand haben (siehe BGHSt 38, 214, 225).

    Rn. 19 a) Der Senat hat in BGHSt 38, 214, 225 f. ausgesprochen, daß der Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO kein Verwertungsverbot auslöst, wenn der verteidigte Angeklagte einer Verwertung der Aussage des Beschuldigten bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt nicht widersprochen hat.

    Auch wenn es im vorliegenden Zusammenhang, anders als in dem in BGHSt 38, 214 entschiedenen Fall, nicht um die Unterrichtung des Beschuldigten über seine Rechte, sondern um die Durchsetzung eines dieser Rechte geht, so ist der innere Zusammenhang der in Betracht kommenden Rügen doch eindeutig: Die Befragung eines Verteidigers soll den Beschuldigten in die Lage versetzen, die ihm zustehende Entscheidung, ob er aussagen will oder nicht, sachgemäß zu treffen.

    Rn. 20 Die Rechtsansicht des Senates, daß sich der Revisionsführer in den Fällen mangelhafter Belehrung des Beschuldigten nur nach vorangegangener rechtzeitiger Beanstandung in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter auf das Verwertungsverbot berufen kann (BGHSt 38, 214, 225 f.), ist inzwischen in BGHSt 39, 349, 352 vom 1. Strafsenat bestätigt worden.

    Hier liegt ein Fall vor, in dem der Senat Verwertungsverbote in Fortführung seiner Entscheidung in BGHSt 38, 214 erweitert.

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen …

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Insoweit entspricht die Sachlage den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 214 und BGHSt 39, 349 zugrunde liegen und die ebenfalls die Verwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen zum Gegenstand haben (siehe BGHSt 38, 214, 225).

    Rn. 20 Die Rechtsansicht des Senates, daß sich der Revisionsführer in den Fällen mangelhafter Belehrung des Beschuldigten nur nach vorangegangener rechtzeitiger Beanstandung in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter auf das Verwertungsverbot berufen kann (BGHSt 38, 214, 225 f.), ist inzwischen in BGHSt 39, 349, 352 vom 1. Strafsenat bestätigt worden.

    Zur Zeit der Verhandlung vor dem Tatrichter waren diese Entscheidung und die ihr folgende Entscheidung des 1. Strafsenats in BGHSt 39, 349 mit der dort ausgesprochenen Voraussetzung eines Widerspruchs für ein Verwertungsverbot bekannt.

  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Indessen bedurfte es in dem vom 4. Strafsenat entschiedenen Fall hierzu keiner Ausführungen, weil - wie der Senat im Freibeweisverfahren nach Erörterung in der Revisionshauptverhandlung festgestellt hat (unrichtig gesehen noch im Anfragebeschluß des Senats vom 22. März 1995 - 5 StR 680/94 - , StV 1995, 283, 286) - der Verteidiger der Verwertung widersprochen hatte.

    Die vom Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 680/94 - vorgesehene Übergangslösung betrifft eine vernehmungsähnliche Situation; diese ist mit den hier vorliegenden Fallgestaltungen einer förmlichen Vernehmung nur bedingt vergleichbar.

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die …

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.;… BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.;… BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.;… BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung …

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Rn. 25 Der Senat hat, da die Revisionen an dem Fehlen eines Widerspruchs in der Hauptverhandlung scheitern, keinen Anlaß, die Frage zu erörtern, ob sich bei einer Verfahrensrüge der vorliegenden Art der Revisionsführer darauf berufen kann, daß nicht ihm selbst, sondern einem Mitangeklagten der in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO vorausgesetzte Zugang zum Verteidiger behindert worden sei (vgl. nur BGHR StPO § 136 Belehrung 5, dazu Dencker StV 1995, 232).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen; …

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.;… BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor …

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
    In ähnlichem Zusammenhang, nämlich beim Verstoß gegen die Pflicht, den Beschuldigten nach § 168c Abs. 5 StPO zu benachrichtigen, hat der Bundesgerichtshof schon früher einen Widerspruch in der Hauptverhandlung vorausgesetzt (BGHSt 31, 140, 145; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 207).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung …

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung - …

  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94

    "Zeuge vom Hörensagen" - Aussage - Erfordernis weiterer Beweisanzeichen

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91

    Voraussetzungen für die Verlesung von Geständnissen des Beschuldigten vor …

  • BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86

    Anforderungen an eine richterliche Vernehmung eines Beschuldigten und an den …

  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis …

  • BGH, 22.11.1988 - 5 StR 454/88

    Verlesung von Niederschriften über die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche …

  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 301/54

    Verwertbarkeit bzw. Verlesbarkeit formblattmäßiger Niederschriften von …

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 409/88

    Verwertung der rechtsfehlerhaft erlangten Aussage des Angeklagten - Unterlassen …

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Teilweise macht der Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot davon abhängig, dass der Verwertung der betroffenen Information nach ihrer Einführung in die Hauptverhandlung widersprochen wird ("Widerspruchslösung"); ein Angeklagter ohne Verteidiger muss darüber belehrt werden (vgl. BGHSt 38, 214 ; 39, 349 ; 42, 15 ; 50, 272 ; 51, 367 ; 52, 38 ; 52, 110 ;… Gössel, in: Löwe- Rosenberg, StPO, Bd. 1, 26. Aufl. 2006, Einl. Abschn. L Rn. 28 ff.).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …

    Bittet ein Beschuldigter, der seine Aussagebereitschaft an die vorherige Konsultation eines Verteidigers knüpft, ausdrücklich um Benachrichtigung eines benannten Verteidigers, darf nicht weiter in den Beschuldigten gedrungen werden, wenn die erbetene Benachrichtigung nicht erfolgt (vgl. auch BGHSt 42, 15, 19; 38, 372, 373 einerseits, BGHSt 42, 170, 171 f. andererseits).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht …

    Der Widerspruch muss spätestens in der Erklärung enthalten sein, die der Angeklagte oder sein Verteidiger im Anschluss an diejenige Beweiserhebung abgibt, die sich auf den Inhalt der ohne Belehrung gemachten Aussage bezieht (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 225 f.; Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96   

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https://dejure.org/1996,4809
BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96 (https://dejure.org/1996,4809)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1996 - 3 StR 14/96 (https://dejure.org/1996,4809)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1996 - 3 StR 14/96 (https://dejure.org/1996,4809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 412 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere …

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96
    Hierzu konnten auch die ggf. auf den Vorhalt der Vernehmungsniederschriften erfolgten Angaben des Angeklagten herangezogen werden; insoweit handelt es sich auch nicht um einen sachlichrechtlich erheblichen Kreisschluß (vgl. BGH NStZ 1992, 553, 554).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96
    Das Landgericht ist der Verpflichtung, bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen zunächst darzulegen, welchen Sachverhalt es als festgestellt erachtet (BGHR StPO § 267 V Freispruch 7 m.w.N.), in ausreichendem Maße nachgekommen.
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und …

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96
    Der Tatrichter ist nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 351/95 - m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Die Konstanz der Aussagen des in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen Sch. konnte bereits durch dessen eigene Angaben zu seiner früheren Aussage, gegebenenfalls nach deren Vorhalt, in die Hauptverhandlung eingeführt werden (…BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH StV 1996, 412).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Dabei ist es aus revisionsrechtlicher Sicht als ausreichend angesehen worden, wenn dies nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe möglich ist (BGH, Urt. vom 27. März 1996 - 3 StR 14/96; vgl. dazu auch Fischer StV 1993, 670 ff.).
  • BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03

    Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Verdacht eines Verbrechens; …

    Rn. 4 Ein Zirkelschluß liegt hierin - entgegen dem Revisionsvorbringen - nicht, da die Zuverlässigkeit des auf Vorhalt gewonnenen Erinnerungsbildes unabhängig von der Bewertung der übrigen Zeugenaussage beurteilt werden kann (vgl. BGH StV 1993, 59; 1996, 412; Fischer StV 1993, 670).
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