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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1627
BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97 (https://dejure.org/1997,1627)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1997 - 3 StR 250/97 (https://dejure.org/1997,1627)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 250/97 (https://dejure.org/1997,1627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 209 Abs. 2 StPO; § 243 Abs. 3 StPO; § 261 StPO
    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen (Verletzung dieser Grundsätze durch Verlesen eines Vorlagebeschlusses vor Eintritt in die Beweisaufnahme; Inbegriff der Hauptverhandlung)

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 209 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Verlesen eines Vorlagebeschlusses vor Eintritt der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 209 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 360
  • NJW 1998, 1163
  • NStZ 1998, 264
  • StV 1998, 636
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Zu dieser ablehnenden Haltung neigt auch der erkennende Senat (dazu im einzelnen und mit weiteren Nachweisen BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt = NStZ 1997, 506 f.).

    Er neigt aus den in BGH NStZ 1997, 506, 507 näher dargelegten Bedenken - keine unterschiedliche Behandlung von Berufs- und Laienrichtern - dazu, in vergleichbaren Fällen einen Verstoß gegen die genannten Grundsätze nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen.

    Sie haben, wie der Senat in seinem Urteil NStZ 1997, 506, 507 (mit zustimmender Anmerkung von Katholnigg) im einzelnen ausgeführt hat, dabei an einer Vielzahl von Entscheidungen in der Hauptverhandlung mitzuwirken, die Aktenkenntnis voraussetzen, wie etwa Vorliegen eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO, Berechtigung einer Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO, Zulässigkeit von Fragen nach § 242 StPO und andere im Freibeweisverfahren zu treffende Entscheidungen.

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß, JR 1987, 389, 392).

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Andernfalls bestünde die Gefahr, daß die Schöffen insbesondere in komplizierten Verfahren gegenüber den Berufsrichtern benachteiligt und zu bloßen Statisten werden (vgl. zu dieser "modernen" Auffassung Dehn, NStZ 1997, 607, 608;… Schreiber in: Festschrift für Welzel, S. 941, 953).
  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 648/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Der 1. Strafsenat hat in einem obiter dictum Bedenken geäußert, ob dieser Rechtsprechung weiter zu folgen ist, weil die im Gesetz nicht vorgesehene unterschiedliche Behandlung von Berufs- und Laienrichtern nicht überzeugend begründbar sei (Urteil vom 23. Februar 1960 - 1 StR 648/59).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Rn. 11 cc) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einer frühen Entscheidung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung angenommen, wenn der verlesene Eröffnungsbeschluß Ausführungen enthält, die das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen wiedergeben oder auf eine vorweggenommene Würdigung der Ermittlungen hinauslaufen (BGHSt 5, 261 ff.).
  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Rn. 9 aa) So hat der Bundesgerichtshof das Überlassen einer schriftlichen Darstellung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen an die Schöffen sowie die Einsichtnahme der Schöffen hierin für unzulässig erklärt (vgl. BGHSt 13, 73; RGSt 69, 120, 124).
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Bei diesen von außen kommenden Einwirkungen geht die Rechtsprechung davon aus, daß der Schöffe seine Pflicht, ihnen keinen Einfluß zu gewähren und seine Überzeugungen ausschließlich aufgrund der Hauptverhandlung zu gewinnen, kennt und beachtet (BGHSt 22, 289, 294).
  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Rn. 9 aa) So hat der Bundesgerichtshof das Überlassen einer schriftlichen Darstellung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen an die Schöffen sowie die Einsichtnahme der Schöffen hierin für unzulässig erklärt (vgl. BGHSt 13, 73; RGSt 69, 120, 124).
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
    Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Dabei ist die Feststellung des Ergebnisses der Beweisaufnahme grundsätzlich der Urteilsberatung vorbehalten, denn die für das Urteil maßgeblichen Feststellungen muß der Tatrichter nach § 261 StPO aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewinnen (BGHSt 43, 360).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 ARs 53/09

    Anfragebeschluss; summarischer Anklagesatz (Serien-Vermögensstraftaten)

    Die Befürchtung, wonach diese Kenntnis der Schöffen insbesondere im Widerstreit mit ihrer Unvoreingenommenheit stehe (vgl. BGHSt 43, 360, 365 f.;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2 m.w.N.), ist ohnehin zweifelhaft.
  • BGH, 16.01.2025 - 2 StR 544/24

    Anklageverlesung (vollständige Verlesung der Anklageschrift statt nur des …

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Kenntnisnahme der Schöffen vom wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen dem Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit zuwiderläuft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Januar 1954 - 1 StR 476/53, BGHSt 5, 261 ff. in Fortführung von RG, Urteil vom 8. Februar 1935 - 4 D 787/34, RGSt 69, 120, 123 f.; BGH, Urteil vom 17. November 1958 - 2 StR 188/58, BGHSt 13, 73, 74 f.; vgl. auch Nr. 126 Abs. 3 Satz 1 RiStBV), weil zu befürchten stehe, dass sich die Eindrücke, die den Schöffen aus verschiedenen Quellen zufließen, verwischen und sie deshalb ihre Überzeugung nicht mehr allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung bilden, sondern durch die Bewertung des Tatverdachts durch die Staatsanwaltschaft beeinflusst werden, uneingeschränkt aufrecht zu erhalten ist (…vgl. zur Kritik BGH, Urteile vom 23. Februar 1960 - 1 StR 648/59, BeckRS 1960, 105943, Rn. 4; vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 39 ff., und vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 250/97, BGHSt 43, 360, 363;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 113 und LR-StPO/Sander, 27. Aufl., § 261 Rn. 33 ff.;… KK-StPO/Barthe, 9. Aufl., GVG, § 30 Rn. 2;… MüKo-StPO/Schuster, 2. Aufl., GVG, § 30 Rn. 5 ff.; Rieß, JR 1987, 389 ff.;… aA KMR-StPO/Eschelbach, 81. EL., § 243 Rn. 77; Danckert, StV 1988, 282 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2159
BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98 (https://dejure.org/1998,2159)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - 5 StR 464/98 (https://dejure.org/1998,2159)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - 5 StR 464/98 (https://dejure.org/1998,2159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 2 Satz; ; StGB § 4 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind, durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    StPO § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 636
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 79/92

    Fehlende Feststellungen zur Person des Angeklagten als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).

    Deshalb hebt der Senat (wie in der Sache BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 12) den Strafausspruch auf.

  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 480/98

    Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung - Aufklärungspflicht und …

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Er neigt deshalb dazu, Rechtsfehler der vorliegenden Art künftig allein auf eine entsprechende Verfahrensrüge - namentlich auf eine Rüge der Verletzung der Vorschrift des § 244 Abs. 2 StPO - zu beachten, wenn sich nicht schon aus dem angefochtenen Urteil eindeutig ergibt, daß der Tatrichter seiner Rechtsfolgenentscheidung einen lückenhaft gebliebener Sachverhalt zugrunde gelegt hat (vgl. auch Senatsbeschluß vom heutigen Tat - 5 StR 480/98 -).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90

    Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck - …

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (…BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 380/97

    Wertende Gesamtschau der Tatgeschehens zur Strafzumessung - Unvollständigkeit der …

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 471/90

    Rechtsfolgen der Verlesung ärztlicher Untersuchungsberichte - Änderung des …

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 20.12.1985 - 2 StR 715/85

    Bezugnahme auf Feststellungen eines früheren Urteils zur Person eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zum persönlichen Werdegang des Angeklagten enthalten und zudem nicht erkennen lassen, daß der Tatrichter sich - angesichts des Schweigens des Angeklagten zu seinem Lebenslauf - anderweitig um die Aufklärung des Lebens des Angeklagten bemüht hat (…BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12, 17; BGH NJW 1976, 2220; BGH StV 1986, 287 und 1992, 463).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer …

    Solche Feststellungen aber sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht Voraussetzung für eine Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (§ 46 Abs. 2 StGB), ohne die eine an den anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung jedenfalls bei Straftaten von einigem Gewicht in der Regel nicht möglich ist (…BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10, 12, 17; BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 5 StR 464/98 und 5 StR 480/98).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Beurteilung der alkoholbedingten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines …

    Es ist daher rechtsfehlerhaft, wenn die Urteilsgründe keine Feststellungen zu den persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und seinem Werdegang enthalten (BGH StV 1998, 636;… SenE v. 10.12.1999 - Ss 523/99 - Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 337 Rdnr. 188).
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen …

    Wesentliche Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung sind das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind (BGH StV 1998, 636; BGH NStZ 2003, 133 [D]; SenE v. 10.12.1999 - Ss 523/99 - SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 -).
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 480/98

    Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung - Aufklärungspflicht und …

    Er neigt deshalb dazu, Rechtsfehler der vorliegenden Art künftig allein auf eine entsprechende Verfahrensrüge - namentlich auf eine Rüge der Verletzung der Vorschrift des § 244 Abs. 2 StPO - zu beachten, wenn sich nicht schon aus dem angefochtenen Urteil eindeutig ergibt, daß der Tatrichter seiner Rechtsfolgenentscheidung einen lückenhaft gebliebenen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (vgl. auch Senatsbeschluß vom heutigen Tag - 5 StR 464/98 -).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01

    Unzulässige Bezugnahmen in den Urteilsgründen

    Rn. 7 Die fehlenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten führen deshalb zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 18; BGH NStZ-RR 1999, 46) und erneuten Zurückverweisung.
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften …

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem sich schon aus dem angefochtenen Urteil eindeutig ergibt, dass der Tatrichter seiner Rechtsfolgenentscheidung einen lückenhaft gebliebenen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, genügt jedoch auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Erhebung der Sachrüge (BGH StV 1998, 636; BGH NStZ-RR 1999, 46).
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