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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,272
BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97 (https://dejure.org/1998,272)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1998 - 2 StR 636/97 (https://dejure.org/1998,272)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1998 - 2 StR 636/97 (https://dejure.org/1998,272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Verdacht des Mordes; Überspannung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes aufgehoben

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Monika Böttcher (Monika Weimar)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 301
  • StV 1999, 5
 
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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Die Angeklagte war durch Urteil des Landgerichts Fulda vom 8. Januar 1988, das der Senat am 17. Februar 1989 bestätigt hatte (BGHSt 36, 119), wegen Mordes an ihren Kindern M. und K. zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt worden.
  • OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 1 Ws 160/95

    Wiederaufnahme: Relevanz eines Fasergutachtens

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Mit Beschluß vom 4. Dezember 1995 (vgl. StV 1996, 138 f) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten der Angeklagten und die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet.
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem …

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Wenn die Schwurgerichtskammer dann trotzdem an der Richtigkeit der Bekundungen zweifelte, ist dies allenfalls mit einer Überspannung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung zu erklären (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7 = BGH NStZ 1988, 236, 237; zuletzt Urteil des Senats vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 361/93

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht einer versuchten Vergewaltigung oder einer …

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98

    Hehlerei und Begünstigung

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Wenn die Schwurgerichtskammer dann trotzdem an der Richtigkeit der Bekundungen zweifelte, ist dies allenfalls mit einer Überspannung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung zu erklären (…vgl. dazu BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7 = BGH NStZ 1988, 236, 237; zuletzt Urteil des Senats vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 339/97

    Überprüfung der Beweiswürdigung eines Tatrichters bzgl. der Täterschaft

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 471/97

    Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung von Maßnahmen und Entscheidungen des …

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen …

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 sowie zuletzt BGH…, Urteil vom 14.01.2009 - 2 StR 516/08 = NStZ-RR 2009, 210 ff. und OLG Bamberg aaO., jeweils m.w.N.).

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (…OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.;… vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Dabei hat es die "Zweifel" ebenso wie die "Überzeugung" so darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dem Tatgericht bei seiner Bewertung Rechtsfehler unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98   

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BGH, Entscheidung vom 12.10.1998 - 5 StR 333/98 (https://dejure.org/1998,2789)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1998 - 5 StR 333/98 (https://dejure.org/1998,2789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2 u. 3; ; StPO § 274; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; StGB § 250 Abs. 2 a.F.; ; JGG § 18 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers durch Sitzungsprotokoll - Sachlichrechtliche Überprüfung eines Urteils - Anwendung von Erwachsenenstrafrecht durch eine Jugendstrafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18 ; StPO § 258, § 337

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 5
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht - …

    Auszug aus BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98
    Hierbei hätte die Jugendkammer aufgrund der erwähnten Tatbesonderheiten ausdrücklich die Frage prüfen und näher erörtern müssen, ob bei diesem Angeklagten für den Fall der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ein minder schwerer Fall des schweren Raubes hätte angenommen werden müssen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 - minder schwerer Fall 3).
  • OLG Hamburg, 20.12.2004 - II-125/04

    Strafverfahren: Gewährung des letzten Wortes

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  • BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …

    Rn. 8 Dem steht weder die Entscheidung BGH StV 1999, 5 entgegen, da dort dem Angeklagten neben anderen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Ausführung gegeben wurde, noch die Entscheidung BGH, Beschluß vom 7. Mai 2002 5 - StR 499/01, da in diesem Fall der Angeklagte im Protokoll nicht als letzter aufgeführt ist.
  • BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Jugendlichen …

    Zwar ist ein Jugendgericht bei der Bemessung der Jugendstrafe nicht an die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gebunden (§ 18 Abs. 1 Satz 3 JGG); es darf aber die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafdrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, nicht außer Betracht lassen (…st. Rspr., vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 2 minder schwerer Fall 2, 3; BGH StV 1999, 5).
  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03

    Versagung des letzten Worts (noch genügende Protokollierung bei Wiedereintritt); …

    Rn. 13 Mit der so im Hauptverhandlungsprotokoll wiedergegebenen Verfahrensweise ist - zumal in der besonderen Situation des Wiedereintritts in die Verhandlung nach vorher bereits erfolgter Gewährung eines Schlußworts (vgl. BGH StV 1999, 5) - die ausreichende Gelegenheit der Angeklagten zum letzten Wort belegt, wenngleich eine formal noch deutlichere Protokollierung ("die Angeklagten hatten das letzte Wort") vorzuziehen gewesen wäre (vgl. BGHSt 13, 53, 59 f.; 18, 84;… Schoreit in KK 5. Aufl. § 258 Rdn. 17).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99

    Aufhebung, letztes Wort, unklares Protokoll

    Wird einem Angeklagten nach Schluss der Beweisaufnahme nach dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern lediglich Gelegenheit zu Ausführungen und Anträgen gegeben, ist ihm das letzte Wort nicht gewährt worden (vgl. BGH StV 99, 5).

    Ein Beruhen der Verurteilung des bestreitenden Angeklagten auf dem aufgezeigten Verstoß lässt sich nicht ausschließen (vgl. BGH StV 99, 5 und NStZ-RR 1998, 15).

  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99

    Beweiswirkung des Protokolls; Gewährung des letzten Wortes

    Dies belegt, daß dem Angeklagten persönlich nicht das letzte Wort erteilt worden ist (vgl. auch BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1998 - 5 StR 333/98).
  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Haftentscheidung, …

    Da das Beruhen der Verurteilung des bestreitenden Angeklagten auf dem vorliegenden Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 15; StV 99, 5;… Senat, a.a.O.), war das angefochtene Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Amtsgericht Herne zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 10.08.2001 - 5St RR 198/01

    Das letzte Wort des Angeklagten

    Eine Unklarheit in der Sitzungsniederschrift, wie sie ausnahmsweise eine Aufklärung des formalen Verfahrensablaufs im Freibeweis gestatten würde (BGH StV 1999, 5; OLG Hamm StV 2000, 298;… KK StPO 4. Aufl. § 258 Rn. 33), oder ein auslegungsfähiger Vermerk im Protokoll (…KK § 258, Rn. 17, 33) liegt hier nicht vor.
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