Rechtsprechung
| BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 34a Abs. 2 und 3; ; StVollzG § 89; ; StVollzG § 88; ; StVollzG § 4 Abs. 2; ; StVollzG § 81 Abs. 2; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 88 Abs. 1; ; StVollzG § 108; ; StVollzG § 85; ; StVollzG § 88 Abs. 5; ; StVollzG § 89 Abs. 1; ; StVollzG § 82 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Strafgefangener - Langjährige Freiheitsstrafe - Aufrechterhaltung von Einzelhaft - Sicherheiheitsmaßnahmen - Fluchtgefahr - Menschenwürde - Freiheit der Person - Rechtliches Gehör - Gleichheitsgebot - Rechtsweggarantie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Effektivität des Rechtsschutzes bei Anfechung von Maßnahmen im Strafvollzug
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 18.02.1998 - 5b StVK 240/97
- OLG Schleswig, 20.04.1998 - 2 VollzWs 131/98
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 428
- StV 1999, 551
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Die maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NJW 1993, S. 3188 f., …und vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28 f.).Auch die Fachgerichtsbarkeit hat die individuellen Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
Rn. 23 b) Art. 19 Abs. 4 GG verlangt Vorkehrungen dafür, daß der Einzelne staatliche Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Die maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NJW 1993, S. 3188 f., …und vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28 f.).Rn. 23 b) Art. 19 Abs. 4 GG verlangt Vorkehrungen dafür, daß der Einzelne staatliche Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 53, 30 ; 70, 297 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., …und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.;… Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436, 437) hätten die Maßnahmen nicht gerichtlich bestätigt werden dürfen, ohne daß zuvor alle verfügbaren Erkenntnismittel ausgeschöpft worden wären, um den psychischen wie physischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zu ermitteln und die gegen den Beschwerdeführer erhobenen weiteren Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit und ihr Gewicht zu überprüfen.Rn. 30 b) Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) kann durch staatliche Maßnahmen verletzt werden, die eine depressive Erkrankung bewirken und so zu einer konkreten Lebensgefahr führen (vgl. BVerfGE 52, 214 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., …und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.).
- BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 53, 30 ; 70, 297 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.;… Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436, 437) hätten die Maßnahmen nicht gerichtlich bestätigt werden dürfen, ohne daß zuvor alle verfügbaren Erkenntnismittel ausgeschöpft worden wären, um den psychischen wie physischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zu ermitteln und die gegen den Beschwerdeführer erhobenen weiteren Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit und ihr Gewicht zu überprüfen.Rn. 30 b) Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) kann durch staatliche Maßnahmen verletzt werden, die eine depressive Erkrankung bewirken und so zu einer konkreten Lebensgefahr führen (vgl. BVerfGE 52, 214 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.).
- BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92
Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Die maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NJW 1993, S. 3188 f., …und vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28 f.).Dieses Prozeßrecht ist im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NJW 1993, S. 3188 f., …und vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28 f.).
- BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94
Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 53, 30 ; 70, 297 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., …und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.;… Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436, 437) hätten die Maßnahmen nicht gerichtlich bestätigt werden dürfen, ohne daß zuvor alle verfügbaren Erkenntnismittel ausgeschöpft worden wären, um den psychischen wie physischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zu ermitteln und die gegen den Beschwerdeführer erhobenen weiteren Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit und ihr Gewicht zu überprüfen.Rn. 30 b) Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) kann durch staatliche Maßnahmen verletzt werden, die eine depressive Erkrankung bewirken und so zu einer konkreten Lebensgefahr führen (vgl. BVerfGE 52, 214 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., …und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.).
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 1758/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung in Strafvollzugssachen
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Die maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NJW 1993, S. 3188 f., und vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28 f.).Dieses Prozeßrecht ist im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NJW 1993, S. 3188 f., und vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28 f.).
- BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Der zugleich angegriffene Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ist damit gegenstandslos (BVerfGE 69, 233 ). - BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 53, 30 ; 70, 297 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., …und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.;… Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436, 437) hätten die Maßnahmen nicht gerichtlich bestätigt werden dürfen, ohne daß zuvor alle verfügbaren Erkenntnismittel ausgeschöpft worden wären, um den psychischen wie physischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zu ermitteln und die gegen den Beschwerdeführer erhobenen weiteren Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit und ihr Gewicht zu überprüfen. - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 53, 30 ; 70, 297 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., …und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.;… Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436, 437) hätten die Maßnahmen nicht gerichtlich bestätigt werden dürfen, ohne daß zuvor alle verfügbaren Erkenntnismittel ausgeschöpft worden wären, um den psychischen wie physischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zu ermitteln und die gegen den Beschwerdeführer erhobenen weiteren Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit und ihr Gewicht zu überprüfen. - BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen
- BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach …
Zwar darf nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch eine solche Sicherungsmaßnahme nicht länger aufrechterhalten werden als es notwendig und angemessen ist; sie ist ferner zu beenden, wenn mildere Mittel den Zweck ebenfalls erreichen würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98, NStZ 1999, 428, 429). - BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …
Die als besondere Sicherungsmaßnahme in § 88 Abs. 1, Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 5 StVollzG vorgesehene Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit permanenter Videoüberwachung stellt schon für sich genommen einen erheblichen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen dar (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 …und vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 50). - BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
Auch bei der Entscheidung über die Anordnung und Aufrechterhaltung besonderer Sicherungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. für den Strafvollzug BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f.; …und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998, a.a.O.) haben die Gerichte vor einer Bestätigung der durch die Anstalt getroffenen Anordnungen die verfügbaren Erkenntnismittel auszuschöpfen und die von der Anstalt ihrer Gefahrenprognose zugrunde gelegten Sachverhaltsangaben zu überprüfen, um auf dieser Grundlage die - in der Untersuchungshaft besonders strikt zu beachtende - Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen beurteilen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).
Die erneute Bestätigung der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und mit Videoüberwachung mehr als zwei Wochen nach deren Beginn ohne Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschwerdeführers wird den eingangs dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen auch deshalb nicht gerecht, weil das Gericht zu berücksichtigen gehabt hätte, dass besondere Sicherungsmaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten bleiben, verschärften Prüfungsanforderungen begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 2533/95, 2 BvR 2534/95 -, juris; und vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 , …und vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ). - BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug …
Die engen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung dieser mit besonders weitreichendem Einschluss verbundenen Maßnahmen tragen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, der hier besonders strikte Beachtung erfordert (vgl. für die Einzelhaft BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 ). - BVerfG, 20.04.2026 - 2 BvR 1650/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine jahrelange Absonderung im …
Rn. 37 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet es, eine besondere Sicherungsmaßnahme oder Einzelhaft länger aufrechtzuerhalten, als es notwendig oder angemessen ist (vgl. § 88 Abs. 5, § 89 Abs. 1, § 81 Abs. 2 StVollzG; vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 22).Dies ist bei der näheren Bestimmung der von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten effektiven Rechtsschutzmöglichkeit gegen besondere Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 22).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt deswegen besonders strikte Beachtung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 31).
- BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21
Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines …
Dabei hat das Landgericht außer Acht gelassen, dass die Vorschrift des § 109 Abs. 1 StVollzG im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).Im Bereich des Strafvollzugsrechts wird Art. 19 Abs. 4 GG durch §§ 109 ff. StVollzG auf der Ebene des einfachen Rechts konkretisiert, die ihrerseits im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03
Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …
Diese verfassungsrechtliche Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes wird im Bereich des Strafvollzugsrechts durch §§ 109 ff. StVollzG konkretisiert (…Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NStZ 1993, S. 301 und vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 ). - BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05
Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen im Strafvollzug nach Erledigung
Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 , …und vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ). - BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05
Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben; …
Das Gericht hat dementsprechend den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde als Voraussetzungen ihrer Entscheidung alle Tatsachen zutreffend angenommen und den zugrundegelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ff.;… Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.; Beschluss vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 f.). - BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung …
- KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13
Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23 …
- BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17
Überwachung von Telefongesprächen in der Sicherungsverwahrung (automatisierte …
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07
Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines …
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
Anfechtbarkeit einer im Stationszimmer einer forensisch psychiatrischen Klinik …
- BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Recht auf effektiven Rechtsschutz im Vollzug der Sicherungsverwahrung …
- OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10
Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug …
- KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug; maßgeblicher …
- KG, 08.05.2019 - 5 Ws 34/19
Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Berliner Strafvollzug: Beobachtung …
- KG, 04.05.2020 - 2 Ws 50/20
Strafvollzug in Berlin: Voraussetzungen besonderer Sicherungsmaßnahmen wegen der …
- BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG
- BayObLG, 30.11.2022 - 203 StObWs 430/22
Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.01.1997 - 1 ARs 13/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 382
- StV 1999, 551
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1975 - 2 ARs 15/75
Zuständiges Gericht bei nächträglicher Entscheidung über die Aussetzung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 29.01.1997 - 1 ARs 13/97
Dies ist indes Voraussetzung der als Ausnahmeregelung eng auszulegenden Vorschrift (vgl. BGH NJW 1975, 1130;… KK Fischer § 462 a Rdnr. 12). - OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
Auszug aus OLG Dresden, 29.01.1997 - 1 ARs 13/97
Letztendlich entsprach dies auch dem Willen der Verfahrensbeteiligten der Berufungshauptverhandlung, die den Verurteilten im Hinblick auf den nahen Zweidrittel-Zeitpunkt gerade nicht in Strafhaft nehmen wollten und ihn deshalb noch während der Hauptverhandlung aus der Haft entließen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1996, 155 f). - OLG Celle, 18.09.1984 - 3 Ws 330/84
Auszug aus OLG Dresden, 29.01.1997 - 1 ARs 13/97
Zwar geht nach geltender Rechtsprechung mit dem Tag der Rechtskraft die vollzogene Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft über, ohne daß es der förmlichen Einleitung der Strafhaft nach § 451 StPO bedarf (OLG Celle, NStZ 85, 188; BGHSt 38, 64).
- OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 263/01
sachliche Zuständigkeit, Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Gericht des …
Zwar geht nach geltender Rechtsprechung mit dem Tag der Rechtskraft die vollzogene Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft über, ohne dass es der förmlichen Einleitung der Strafhaft nach § 451 StPO bedarf (vgl. BGHSt 38, 64; OLG Celle, NStZ 1985, 188; vgl. auch OLG Dresden StV 1999, 551; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 155, 156).Dies ist indes Voraussetzung der als Ausnahmeregelung eng auszulegenden Vorschrift (vgl. OLG Dresden, StV 1999, 551).
- OLG Dresden, 03.12.2009 - 2 Ws 571/09
Zuständigkeit zur Reststrafenaussetzung nach Verbüßung der in eine Gesamtstrafe …
Zwar war durch die Vollstreckung der (einbezogenen) Strafen zuvor die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer begründet gewesen, so dass aus der eng auszulegenden (OLG Dresden StV 1999, 551) Ausnahmevorschrift des § 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO grundsätzlich auch eine Fortwirkungszuständigkeit dieser Kammer für nachfolgende Entscheidungen hergeleitet werden könnte. - OLG Jena, 30.09.2011 - 1 Ws 410/11
Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit für den …
Denn eine Fixierung der zu diesem Zeitpunkt nach § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO noch gegebenen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29.01.1997, 1 ARs 13/97, bei juris) durch Befasstsein mit dem Widerrufsantrag kommt nicht in Betracht. - KG, 14.05.2001 - 5 Ws 36/01 Maßgebend für den tatsächlichen Vollzugsbeginn und damit die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ist der Tag der Rechtskraft des Urteils (vgl. BGHSt 27, 302, 304; OLG Celle NStZ 1985, 188; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 382;… Wendisch a.a.O., § 462 a Rdn. 10).
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