Rechtsprechung
| BGH, 07.03.2006 - 2 StR 555/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 232 Abs. 1 StGB; § 337 StPO
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; milderes Gesetz; Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § ... 2 Abs. 3; ; StGB § 180 b; ; StGB § 180 b Abs. 2 aF; ; StGB § 181; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 aF.; ; StGB § 232; ; StGB § 232 Abs. 1; ; StGB § 232 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 232 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 232 Abs. 4; ; StGB § 232 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Qualifizierung eines neu gefassten Gesetzes als "milderes Recht"; Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 232 Abs. 1
Kriterien für die Annahme eines minder schweren Falls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 306
- StV 2006, 418 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04
Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer …
Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 2 StR 555/05
§ 232 Abs. 1 StGB kann milderes Recht im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB sein, wenn im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen eines minder schweren Falles gemäß § 232 Abs. 5 StGB gegeben sind (Senatsbeschluss vom 7. April 2005 - 2 StR 524/04 = NStZ-RR 2005, 234).
- BGH, 18.07.2006 - 4 StR 98/06
Milderes Recht (lex mitior; konkreter Einzelfallvergleich)
Darin liegt aber kein durchgreifender Rechtsfehler: § 232 StGB kann milderes Recht im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB sein, wenn im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen eines minder schweren Falles (§ 232 Abs. 5 StGB) gegeben sind (BGH NStZ 2005, 445; NStZ-RR 2005, 234, 235; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 StR 555/05).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2006 - 3 StR 373/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 249 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB
Schwerer Raub (Finalität zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme; keine Qualifikation wegen Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung bei Gewaltanwendung ohne Wegnahmevorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 c; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Begehung eines schweren Raubes; Vornahme der Handlung vor Bestehen des Wegnahmevorsatzes
- rechtsportal.de
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1c
Gefahrverursachung durch Handlung während der Raubtat - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2006, 418
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.08.2012 - 4 StR 277/12
Besonders schwere Vergewaltigung (vorherige schwere Misshandlung; bei der Tat; …
Ist aber der Entschluss zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs erst nach Abschluss der Gewalthandlungen entstanden, ist die schwere körperliche Misshandlung nicht während der Vergewaltigung erfolgt, was die Anwendung des Qualifikationstatbestandes ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2006 - 3 StR 373/05 Rn. 5, StV 2006, 418 und vom 23. Juni 2009 - 5 StR 195/09;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09 Rn. 4 ff., NStZ 2010, 150).
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