Rechtsprechung
| BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB
Strafzumessung bei schwerem Raub (minder schwerer Fall; Wertungsfehler bei einer Vielzahl gewichtiger Strafmilderungsgründe; Verhältnis zur Strafe der Mitangeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Revision eines Angeklagten im Hinblick auf Strafmilderungsgründe i.R.e. Verurteilung wegen besonders schweren Raubes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 71
- StV 2009, 351
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08
Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht aus der Sache selbst ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1). - BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91
Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände - …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08
Zwar muss, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst gefunden werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).
- BGH, 14.07.2026 - KRB 22/26
Aluminiumschmieden
Hieraus folgt, dass es einer nachvollziehbaren Begründung im Urteil bedarf, wenn gegen Beteiligte derselben Tat in demselben Verfahren verhängte Sanktionen trotz vergleichbarer Strafzumessungsumstände erheblich voneinander abweichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08, NStZ-RR 2009, 71, 72 [juris Rn. 4];… vom 24. Februar 2009 - 5 StR 8/09, NStZ 2009, 382, 382 f. [juris Rn. 6];… vom 11. August 2010 - 2 StR 318/10, StV 2010, 677, 677 [juris Rn. 3];… vom 16. Juni 2011 - 2 StR 435/10, wistra 2011, 383 Rn. 3;… vom 12. März 2025 - 2 StR 3/25, juris Rn. 4;… van Gemmeren in Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Teil 4 Rn. 872 ff.). - BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; …
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).
Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).
- BGH, 12.03.2025 - 2 StR 3/25
Schuldspruch (Einfuhr von Betäubungsmitteln); Strafzumessung (Mittäterschaft: …
Rn. 4 a) Zwar muss, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommender Umstände aus der Sache selbst gefunden werden (BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08, NStZ-RR 2009, 71, 72 mwN).Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht aus der Sache selbst ergeben (…BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1, und vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08, aaO).
- OLG Hamm, 06.01.2015 - 1 RVs 112/14
Keine Anordnung von Zahlungserleichterungen bei Möglichkeit des Ansparens auf die …
Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht aus der Sache selbst ergeben (BGH NStZ-RR 2009, 71).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".