Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.08.2015 - III-1 RBs 250/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, Spurwechsel, Google Maps, Unterlagen, Gegenstand der Hauptverhandlung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
"Umfahren" des Rotlichts beim Wechsel auf die durch Rotlicht gesperrte Fahrspur im Kreuzungsbereich
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Rotlichtverstoßes durch Fahrstreifenwechsel nach Passieren der Haltelinie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Grün für geradeaus , Rot für links ab -> Spurwechsel -> Rotlichverstoß
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Google Maps-Karte im Urteil verwertet, aber nicht in Augenschein genommen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß bei Wechsel auf die Abbiegerspur
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorliegen eines Rotlichtverstoßes durch Fahrstreifenwechsel nach Passieren der Haltelinie
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß beim Spurwechsel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Spurwechsel auf Kreuzung zum Umfahren einer roten Ampel kann Rotlichtverstoß darstellen - Fahrspurwechsel muss Umfahren der roten Ampel zum Zweck haben
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Überfahren von Rotlicht nach Wechsel von grünlichtzeigender Geradeausspur auf Linksabbiegerspur stellt Rotlichtverstoß dar
Papierfundstellen
- StV 2015, 761 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).Rn. 19 Nach Auffassung des Bayerische Obersten Landesgerichts kommt es dabei für das Vorliegen eines Rotlichtverstoßes nicht darauf an, ob der Entschluss zum Fahrstreifenwechsel vor oder erst nach Passieren der Haltelinie gefasst wurde (BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).
- BayObLG, 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01
Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; …
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).Rn. 19 Nach Auffassung des Bayerische Obersten Landesgerichts kommt es dabei für das Vorliegen eines Rotlichtverstoßes nicht darauf an, ob der Entschluss zum Fahrstreifenwechsel vor oder erst nach Passieren der Haltelinie gefasst wurde (BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).
- OLG Köln, 07.01.2000 - 19 U 71/99
Sachverhaltsdarstellung bei gestelltem Unfall
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).Rn. 19 Nach Auffassung des Bayerische Obersten Landesgerichts kommt es dabei für das Vorliegen eines Rotlichtverstoßes nicht darauf an, ob der Entschluss zum Fahrstreifenwechsel vor oder erst nach Passieren der Haltelinie gefasst wurde (BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).
- BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96
Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine …
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308). - KG, 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10
Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; …
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308). - BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94
Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der …
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Jedenfalls geht der Senat im Einklang mit der - einen Verstoß gegen § 243 Abs. 3 S. 1 StPO betreffenden - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.1994 - 1 StR 641/94 - (= NStZ 1995, 200, 201) davon aus, dass bei einer solchen Fallgestaltung das Beruhen des Urteils auf dem Mangel auszuschließen ist. - BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95
Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein …
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308). - AG Landstuhl, 08.11.2001 - 3 C 92/01
Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz nach einem PKW-Unfall; …
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308). - BayObLG, 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01
Auszug aus OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15
Rn. 18 Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (…vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).
- BayObLG, 24.10.2025 - 201 ObOWi 699/25
Verhängung des Regelfahrverbots grundsätzlich auch bei Wechsel auf die durch …
Dabei ist es unerheblich, ob der Entschluss zum Spurwechsel vor oder - wie hier - nach dem Überfahren der Haltlinie gefasst wurde (BayObLG, Beschluss vom 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00 u. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01; OLG Köln, Beschluss vom 07.08.2015 - 1 RBs 250/15; OLG Dresden, Beschluss vom 03.04.2002 - Ss (OWi) 9054/01).
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Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 16 GVG, § 21e GVG, § 21g GVG, § 192 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Strafverfahren: Anforderungen an die Bestimmung von Ergänzungsrichtern im Geschäftsverteilungsplan - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere Männer
Sonstiges
- sachsen-anhalt.de (Terminmitteilung, 01.04.2015)
Verfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere Männer
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
- LG Magdeburg, 23.06.2017 - 24 KLs 3/14
- BGH, 13.09.2018 - 1 StR 115/18
Papierfundstellen
- StV 2015, 761
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- LG Magdeburg, 23.06.2017 - 24 KLs 3/14
Verfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere …
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Rn. 6 VRiLG ... hat in dem Verfahren 24 KLs 491 Js 18043/09 (3/14) die Zuziehung eines Ergänzungsrichters angeordnet.Rn. 8 Zur Ergänzungsrichterin in dem Verfahren 24 KLs 491 Js 18043/09 (3/14) wird Ri'inLG ... bestimmt.
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Rn. 14 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof hingegen hat in der Entscheidung vom 02.11.2010 (Az.: 1 StR 544/09) ausgeführt, dass der dort in Rede stehende Jahresgeschäftsverteilungsplan mit der namentlichen Benennung von drei Richtern (in der dort angegebenen Reihenfolge und der getroffenen Regelung für den Fall der Verhinderung und der in dem Geschäftsjahr bereits erfolgen Heranziehung) eine hinreichend abstrakte Regelung zur Frage enthalte, welcher Richter im nicht vorhersehbaren Fall der Notwendigkeit eines Ergänzungsrichters heranzuziehen ist. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Für die Bestimmung des gesetzlichen Richters ist es deshalb erforderlich, die Geschäftsverteilung im Voraus abstraktgenerell nach allgemeinen objektiven Merkmalen so eindeutig zu fassen, dass die zur Entscheidung berufenen Richter möglichst eindeutig bestimmt werden können (BVerfG, B. v. 08.04.1997, Az.: 1 PBvU 1/95; B. v. 18.03.2009, Az: 2 BvR 229/09;… LG Köln a. a. O).
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09
Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Für die Bestimmung des gesetzlichen Richters ist es deshalb erforderlich, die Geschäftsverteilung im Voraus abstraktgenerell nach allgemeinen objektiven Merkmalen so eindeutig zu fassen, dass die zur Entscheidung berufenen Richter möglichst eindeutig bestimmt werden können (BVerfG, B. v. 08.04.1997, Az.: 1 PBvU 1/95; B. v. 18.03.2009, Az: 2 BvR 229/09;… LG Köln a. a. O). - LG Köln, 14.03.2013 - 116 KLs 2/12
Staatsanwälte fordern mehrjährige Haftstrafen im Sal. Oppenheim-Prozess
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Rn. 16 Hiernach hat ferner das Landgericht Köln mit Beschluss vom 14.03.2013 (Az.: 116 KLs 2/12) in der Zuweisung eines Ergänzungsrichters abseits einer abstrakt-generellen Regelung eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, § 16 S. 2 GVG gesehen. - BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01
Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in …
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 01.08.2002 (Az.: 3 StR 496/01) ausgeführt, dass das Präsidium auf die entsprechende Anforderung des Vorsitzenden der Kammer einen Richter lediglich für ein Verfahren als Ergänzungsrichter zuweisen könne. - BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung …
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Rn. 12 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 07.04.1976 (Az.: 2 StR 640/75) in der vom Präsidium für das dortige Verfahren erfolgten Zuweisung der Ergänzungsrichterin keinen Rechtsverstoß gesehen. - LG Halle, 20.01.2005 - 23a KLs 3/04
Präklusion von Besetzungsrügen betreffend den Ergänzungsrichter; Anforderungen an …
Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Rn. 15 Das Landgericht Halle hat mit Beschluss vom 20.01.2005 (Az.: 23a KLs 3/2004) entschieden, dass eine abstrakt-generelle Regelung, anhand derer sich aufgrund vorab festgelegter, allgemeiner Merkmale vorherbestimmen lässt, welche spruchkörperfremden Richter und in welcher Reihenfolge diese von den Vorsitzenden der einzelnen Spruchkörper als Ergänzungsrichter heranzuziehen sind, erforderlich sei, um den Anforderungen, die gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG an die Bestimmung des gesetzlichen Richters gestellt werden, zu genügen.
- OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Dem entspricht, dass in der Rechtsprechung - ebenso wie nach § 222a Abs. 1 S. 1 StPO die Angabe der Ergänzungsschöffen in der Besetzungsmitteilung bereits vor deren Eintreten vorgesehen ist - auch der Besetzungseinwand in Bezug auf die Person eines Ergänzungsrichters bereits zu dem Zeitpunkt seiner Benennung in der ursprünglichen Besetzungsmitteilung als statthaft angesehen wird, ohne dass es auf das tatsächliche spätere Eintreten ankäme (so BGH…, Urteil vom 12.07.2001 - 4 StR 550/00, juris Rn. 13, NJW 2001, 3062; siehe auch LG Halle (Saale)…, Beschluss vom 20.01.2005 - 23a KLs 3/2004, juris Rn. 15, StV 2005, 208; LG Köln…, Beschluss vom 14.01.2013 - 116 KLs 2/12, juris Rn. 31, StV 2013, 557; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2015 - 24 KLs 3/14, juris Rn. 10, StV 2015, 761).
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Rechtsprechung
| LG München I, 06.03.2015 - J KLs 454 Js 122107/15 jug, JKLs 454 Js 122107/15 jug |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2015, 761
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