Rechtsprechung
| OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 63; StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67d Abs. 6 S. 2; StGB § 67e Abs. 2; StGB § 126; StPO § 126a
Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der Dauer der Unterbringung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der Dauer der Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der Dauer der Unterbringung
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 31.05.2017 - 161 StVK 12/17
- OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 376 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13
Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
Rn. 24 "Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Konkretisierung allgemein dann vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383;… Fischer, a. a. O., Rn. 16; alle mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
Dieser zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784). - BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
Rn. 24 "Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Konkretisierung allgemein dann vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383;… Fischer, a. a. O., Rn. 16; alle mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12
Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
Dieser zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784). - BGH, 26.04.2001 - 4 StR 538/00
Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
Generell ist auf die konkreten Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls und die konkrete Art der zu erwartenden Tatbestandsverwirklichung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 538/00 = StV 2002, 477). - OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92
Maßregelvollzug; Frist; Prüfungsfrist
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
Wie bei der Berechnung der Überprüfungsfristen nach § 67e Abs. 2 StGB (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. April 1992 - 2 Ws 48/92 -, juris), beginnt auch die Unterbringung im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Verurteilten im Maßregelvollzug und damit vorliegend mit Rechtskraft des Urteils.
- BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Verhältnismäßigkeit wird u.a. dadurch gewahrt, dass bei den nach Maßgabe des § 63e StGB erforderlichen Überprüfungen des Maßregelvollzugs durch die Strafvollstreckungskammern strengere Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose zu stellen sind, je länger der Vollzug dauert (vgl. insbesondere § 67d Abs. 6 Satz 2, 3 StGB; zur Nichteinberechnung von einstweiligen Unterbringungszeiten (§ 126a StPO) in die Dauer des Maßregelvollzugs vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 Rn. 19;… OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 Rn. 6-9 …und vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17 Rn. 24). - VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 17-IV-19
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Fortdauer einer Unterbringung in einem …
Diese Auffassung findet ihre Stütze in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 - juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. September 2017 - 3 Ws 542/17 - juris für die Berechnung der Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB;… Jehle/Harrendorf in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 67d Rn. 30). - OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen …
Rn. 24 In die Berechnung der Dauer der Unterbringung fließt die Zeit, die der Untergebrachte aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig im Maßregelvollzug verbracht hat, nicht ein; vielmehr beginnt die Unterbringung im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB - wie bei der Berechnung der Überprüfungsfristen nach § 67e Abs. 2 StGB - erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Untergebrachten im Maßregelvollzug (OLG Celle, Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris; vgl. § 67d Abs. 1 Satz 2 StGB für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt). - OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17
Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei …
An dieser Auffassung zum Beginn der Sechs-Jahres-Frist gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB, die der Senat erst kürzlich in Übereinstimmung mit dem OLG Celle (Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris) mit Beschluss vom 05.09.2017 ( 2 Ws 251/17 - juris) vertreten hat, hält er trotz der vom Verteidiger erhobenen Einwände fest (ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2017 - 3 Ws 542/17 - juris [für die Berechnung der Zehn-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB]).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 454 Abs 1 S 3 StPO, § 463 Abs 1 StPO, § 463 Abs 3 S 1 StPO, § 463 Abs 3 S 3 StPO, § 78b Abs 1 Nr 1 GVG
Entscheidung über die Fortdauer einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verfahrensfehlerhafte Übertragung der mündlichen Anhörung des Untergebrachten auf den beauftragten Richter; notwendige Anhörung eines externen ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 29.08.2016 - 8 StVK 367/07
- OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Papierfundstellen
- StV 2018, 376
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Einen solchen hat er angenommen, wenn dem gesetzgeberischen Zweck der mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO, durch die einerseits dem Verurteilten rechtliches Gehör und andererseits dem Gericht ein persönlicher Eindruck von dem Verurteilten verschafft werden soll, auch durch den beauftragten Richter Rechnung getragen werden kann - insbesondere, wenn dem persönlichen Eindruck von dem Verurteilten im Einzelfall geringere Bedeutung zukommt und von dem anhörenden Berichterstatter dem voll besetzten Spruchkörper ohne weiteres vermittelt werden kann (vgl. BGHSt 28, 138).Rn. 28 'Weder dem Wortlaut noch der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Gesetzesregelungen ist eindeutig zu entnehmen, daß die mündliche Anhörung gemäß § 454 Abs. 1 S. 3 StPO zwingend in der für die Entscheidung vorgeschriebenen Besetzung erfolgen muss (ebenso BGHSt 28, 138, 140f.…).
Rn. 29 Nach Ansicht des Senats ist in den Fällen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die mündliche Anhörung durch einen an der späteren Entscheidung mitwirkenden beauftragten Richter auch regelmäßig dazu geeignet, der mit § 454 Abs. 1 S. 3 StPO gesetzgeberisch intendierten Zielsetzung einer "unmittelbaren Kontaktaufnahme" der Strafvollstreckungskammer mit dem Untergebrachten (vgl. hierzu BGHSt 28, 138, 141 …) in ausreichender Weise Rechnung zu tragen..
- BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Rn. 39 bb) Ob im Hinblick auf die Umstände des konkreten Einzelfalles von einer Anhörung durch den gesamten Spruchkörper ein erkenntnisbezogener "Mehrwert" gegenüber einer Anhörung durch den beauftragten Richter zu erwarten ist, hat die Strafvollstreckungskammer in eigener Verantwortung unter Wahrung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.01.2015, 2 BvR 2049/13, bei juris; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2014, 2 BvR 1056/12, bei juris) abzuwägen, wobei ihr ein weiter Ermessensspielraum zukommt (…vgl. OLG Braunschweig, a. a. O.).In dem vorstehend skizzierten Rahmen ergibt sich aus der vorgesehenen Regelung zugleich die Befugnis, entsprechende Erkenntnisse auch zum Behandlungsverlauf zu offenbaren; sie ist aber beschränkt auf die Erkenntnisse, die das Gericht benötigt, um eine eigenverantwortliche prognostische Beurteilung im Hinblick auf seine Fortdauerentscheidung treffen zu können; in der Regel reichen hier die Angaben, die im Behandlungs- und Eingliederungsplan dokumentiert werden, während Informationen aus der unmittelbaren Vertrauensbeziehung hierfür nicht erforderlich sind (so schon zum bisherigen Recht Schöch, FS Hans-Ludwig Schreiber, 2003, 437, 446 f.; Beier/Hinrichs, MschKrim 1996, 25, 30 f.; enger Waider, Recht und Psychiatrie 1996, 65, 73; ders. in Pollähne/Rode, Schweigepflicht und Datenschutz 2010, 99, 111; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2015, 2 BvR 2049/13, u. a., bei juris Rn. 39)..
- OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder …
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Vielmehr ist in verfahrensmäßiger Hinsicht von den Strafvollstreckungskammern zu verlangen, dass sie - falls sie eine Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Berichterstatter erwägen - im Rahmen einer bewussten Ermessensentscheidung prüfen, ob nicht gerade bei der anstehenden Überprüfungsentscheidung Sachgründe eine Anhörung des Untergebrachten durch den voll besetzten Spruchkörper angezeigt erscheinen lassen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014, 1 Ws 205/14).Dies geschieht einerseits dadurch, dass dem nach § 63 StGB aufgrund einer psychischen Erkrankung Untergebrachten - im Sinne einer effektiven Gewährung rechtlichen Gehörs - die Äußerung zum Gegenstand der Entscheidung - gegenüber einer bloßen schriftlichen Erklärungsmöglichkeit - erleichtert wird und so sein Vorbringen besser erfasst werden kann, und anderseits dadurch, dass sich der Spruchkörper einen persönlichen Eindruck vom Verurteilten verschaffen und diesen bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014, 1 Ws 205/14).
- OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Ws 1030/03
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Rn. 25 bb) Auf der Grundlage dieser Entscheidung besteht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zumindest darüber Einigkeit, dass eine mündliche Anhörung des Verurteilten durch die voll besetzte Strafvollstreckungskammer unter sachlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, was beispielsweise angenommen worden ist, wenn eine Erledigterklärung der Maßregel, vor allem wegen Fehleinweisung, in Betracht kommt oder eine Fortdauerentscheidung unmittelbar nach Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zu treffen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2001, 2 Ws 66/01, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 28; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München StV 2014, 159; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris).Die Kammer muss daher auch nicht bereits in ihrem Beschluss, mit dem die Anhörung dem beauftragten Richter übertragen wird, die hierfür maßgeblichen Ermessenserwägungen mitteilen (…vgl. OLG Braunschweig, a. a. O.; anderer Ansicht OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Stuttgart NStZ 1983, 92 mit der Einschränkung, dass 'spätestens in der abschließenden Entscheidung' Übertragungsgründe darzulegen sind;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454, Rn. 16), mag dies auch zur Vermeidung eines grundsätzlich zu beanstandenden 'Übertragungsautomatismus' nützlich sein.
- OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13
Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem …
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Rn. 25 bb) Auf der Grundlage dieser Entscheidung besteht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zumindest darüber Einigkeit, dass eine mündliche Anhörung des Verurteilten durch die voll besetzte Strafvollstreckungskammer unter sachlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, was beispielsweise angenommen worden ist, wenn eine Erledigterklärung der Maßregel, vor allem wegen Fehleinweisung, in Betracht kommt oder eine Fortdauerentscheidung unmittelbar nach Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zu treffen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2001, 2 Ws 66/01, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 28; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München StV 2014, 159; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris).Rn. 26 cc) Dagegen vermag der Senat der von einzelnen Oberlandesgerichten in jüngster Zeit vertretenen, darüber hinausgehenden Auffassung, dass eine mündliche Anhörung des Untergebrachten durch den Berichterstatter als beauftragter Richter - unabhängig von sachlichen Erwägungen - stets nur dann zulässig sei, wenn die Strafvollstreckungskammer ihn in ihrer aktuellen Dreierbesetzung schon einmal angehört hat (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris), nicht zu folgen.
- OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 2 Ws 66/01
Unterbringung in der Psychiatrie; Aussetzung zur Bewährung; Vorbereitung; …
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Rn. 25 bb) Auf der Grundlage dieser Entscheidung besteht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zumindest darüber Einigkeit, dass eine mündliche Anhörung des Verurteilten durch die voll besetzte Strafvollstreckungskammer unter sachlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, was beispielsweise angenommen worden ist, wenn eine Erledigterklärung der Maßregel, vor allem wegen Fehleinweisung, in Betracht kommt oder eine Fortdauerentscheidung unmittelbar nach Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zu treffen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2001, 2 Ws 66/01, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 28; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München StV 2014, 159; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris).Rn. 27 dd) Soweit es die Annahme eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses zwischen der Anhörung durch den gesamten Spruchkörper und der durch den beauftragten Richter sowie die Bedeutung der Gewinnung eines persönlichen Eindrucks vom Verurteilten betrifft, schließt sich der Senat - jedenfalls für den Fall der Anhörung durch den hiermit beauftragten, an der Entscheidung mitwirkenden Berichterstatter - den folgenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2001, a. a. O.) an:.
- OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
Strafvollstreckungsverfahren: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der …
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Rn. 25 bb) Auf der Grundlage dieser Entscheidung besteht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zumindest darüber Einigkeit, dass eine mündliche Anhörung des Verurteilten durch die voll besetzte Strafvollstreckungskammer unter sachlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, was beispielsweise angenommen worden ist, wenn eine Erledigterklärung der Maßregel, vor allem wegen Fehleinweisung, in Betracht kommt oder eine Fortdauerentscheidung unmittelbar nach Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zu treffen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2001, 2 Ws 66/01, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 28; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München StV 2014, 159; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris).Rn. 26 cc) Dagegen vermag der Senat der von einzelnen Oberlandesgerichten in jüngster Zeit vertretenen, darüber hinausgehenden Auffassung, dass eine mündliche Anhörung des Untergebrachten durch den Berichterstatter als beauftragter Richter - unabhängig von sachlichen Erwägungen - stets nur dann zulässig sei, wenn die Strafvollstreckungskammer ihn in ihrer aktuellen Dreierbesetzung schon einmal angehört hat (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris), nicht zu folgen.
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) müssen, da sie den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf einer bestmöglichen richterlichen Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 307 ff.; BVerfGK 15, 287, 294 ff.; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011, 2 BvR 2413/10 = EuGRZ 2011, 521; Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12 - "Fall Mollath" = NJW 2013, 3228, bei juris Rn. 40, 42;… Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, bei juris Rn. 26 ff.). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) müssen, da sie den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf einer bestmöglichen richterlichen Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 307 ff.; BVerfGK 15, 287, 294 ff.; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011, 2 BvR 2413/10 = EuGRZ 2011, 521;… Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12 - "Fall Mollath" = NJW 2013, 3228, bei juris Rn. 40, 42;… Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, bei juris Rn. 26 ff.). - BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08
Geltung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung für das Verfahren der Überprüfung …
Auszug aus OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) müssen, da sie den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf einer bestmöglichen richterlichen Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 307 ff.; BVerfGK 15, 287, 294 ff.; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011, 2 BvR 2413/10 = EuGRZ 2011, 521;… Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12 - "Fall Mollath" = NJW 2013, 3228, bei juris Rn. 40, 42;… Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, bei juris Rn. 26 ff.). - BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Anordnung der Unterbringung in einem …
- BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung; …
- BVerfG, 02.07.2014 - 2 BvR 1056/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der …
- OLG Stuttgart, 27.09.1982 - 3 Ws 245/82
- OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 217/14
Anhörungspflichten im Überprüfungsverfahren der Unterbringung in einem …
- OLG Frankfurt, 19.03.2009 - 3 Ws 185/09
Strafvollstreckungsverfahren: Erforderlichkeit der Anhörung des Untergebrachten …
- OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09
Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem …
- OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 530/14
Maßregelvollstreckung: Übertragung der mündlichen Anhörung des Untergebrachten …
- OLG Bremen, 26.04.2022 - 1 Ws 32/22
Grundsätzlich keine mündliche Anhörung per Video bei Unterbringung in …
Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner weiteren Entscheidung, ob auch deswegen dem Anhörungserfordernis im Hinblick auf den Beschluss vom 15.02.2022 nicht mit der Anhörung vom 26.10.2021 Genüge getan werden konnte, weil sich zwischenzeitlich ein Wechsel in der Zusammensetzung der Kammer ergeben hat und im Hinblick auf die Erkenntnisse aus der ergänzenden schriftlichen Stellungnahme des Sachverständigen vom 14.01.2022 zweifelhaft sein könnte, ob die Anhörung durch nur zwei der an der späteren Entscheidung beteiligten Richter nach den Grundsätzen einer in Ausnahmefällen auch bei Entscheidungen über die Fortdauer einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zulässigen Anhörung durch den beauftragten Richter angesehen werden kann (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 13.09.1978 - StB 187/78, juris Rn. 6, BGHSt 28, 138; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 03.11.2009 - 3 Ws 868/09, juris Rn. 3, NStZ-RR 2010, 188; OLG Jena, Beschluss vom 17.10.2016 - 1 Ws 424/16, juris Rn. 36 ff., StV 2018, 376 (Ls.); OLG Nürnberg…, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13, juris Rn. 20, OLGSt StPO § 463 Nr. 3; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 12.05.2014 - 1 Ws 50/14, juris Rn. 19, StV 2015, 231;… aus der Literatur siehe Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, 27. Aufl., § 454 StPO Rn. 24 ff.), was dann in Betracht kommen soll, wenn auch im Hinblick auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung dem persönlichen Eindruck des Gerichts eine eher untergeordnete Rolle zukommt, namentlich wenn die Kammer den Untergebrachten in voller und unveränderter Besetzung schon einmal gehört hat, ohne dass sich in der Zwischenzeit die Sachlage wesentlich verändert hätte.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2018, 376
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung …
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Seite2 Maßregelaussetzung zur Bewährung und denen der Erledigung, der Wortlaut dieser Vorschrift spreche aber eher dafür, dass nach § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB die Maßregel selbst weiter vollstreckt wird, weil vom Vollzug "der Maßregel" (und nicht etwa vom Vollzug der "Strafe in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs") die Rede sei (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 3 Ws 298-299/05 [juris]), weshalb die Vorschrift das Nebeneinander von Strafe und Maßregel voraussetze, teilt der Senat die daraus gezogene Schlussfolgerung nicht. - OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13
Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28). - OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der …
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28).
- OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15
Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer …
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28). - KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14
Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung …
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28). - OLG Koblenz, 04.04.2011 - 2 Ws 150/11
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28). - OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28). - LG Leipzig, 13.05.2011 - I StVK 246/11
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28). - KG, 07.04.1998 - 5 Ws 811/97
Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (…vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (…Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris;… kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 08.11.2017 - 2 Ws 549/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2018, 376 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17
Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen …
Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten hat das Oberlandesgericht Nürnberg (2 Ws 549/17) mit Beschluss vom 08.11.2017 den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Ansbach vom 24.07.2017 aufgehoben, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt, angeordnet, dass mit der Erledigung der Unterbringung keine Führungsaufsicht eintritt, festgestellt, dass die Überschreitung der am 02.08.2014 endenden Frist zur Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bis zum Erlass des Fortdauerbeschlusses vom 24.07.2017 im Ausmaß von insgesamt sechs Monaten und 19 Tagen rechtswidrig war und einen Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit und Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf den vorgenannten Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 08.11.2017 (2 Ws 549/17) Bezug genommen.
- OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20
Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach …
Vor Erreichen dieser Grenze trägt hingegen - verfassungsrechtlich unbedenklich (…BVerfG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, juris Rn. 39, …und vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15, juris Rn. 24 ff.) - die negative Prognose des Tatgerichts die Fortdauer der Unterbringung, solange dem Untergebrachten nicht eine günstige Prognose gestellt werden kann (§ 67d Abs. 2 S. 1 StGB) oder die Unterbringungsvoraussetzungen - im Sinne des zweifelsfreien Wegfalls des Defektzustands oder der Gefährlichkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 ; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 Ws 549/17, juris Rn. 79 f. m.w.N.) - nicht mehr vorliegen (§ 67d Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB). - OLG Bamberg, 18.05.2018 - 1 Ws 183/18
Gesetzliche Führungsaufsicht nach § 68f I 1 StGB auch bei Erledigung von …
Nach überwiegender Auffassung kommt allerdings eine Führungsaufsicht nach § 68f I StGB dann in Betracht, wenn ein Verurteilter nach einer Erledigterklärung die Voraussetzungen des § 68f I 1 StGB erfüllt (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.12.2017 - 2 Ws 549/17 [unveröffentlicht];… Fischer § 67d Rn. 25). - LG Bayreuth, 07.12.2017 - StVK 1370/17
Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus
Rn. 3 Mit Beschluss vom 08.11.2017 (2 Ws 549/17), auf den Bezug genommen wird, hat der 2. Strafsenat des OLG Nürnberg u.a. die Unterbringung für erledigt erklärt und angeordnet, dass deswegen keine Führungsaufsicht eintritt.
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