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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 08.02.2017

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17 - 1 OBL 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29898
OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17 - 1 OBL 20/17 (https://dejure.org/2017,29898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - 2 Ws 36/17 - 1 OBL 20/17 (https://dejure.org/2017,29898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - 2 Ws 36/17 - 1 OBL 20/17 (https://dejure.org/2017,29898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 22 StPO, §§ 22 ff StPO, § 23 StPO, § 25 StPO, § 26a Abs 1 Nr 1 StPO
    Nachträgliche Richterablehnung: Fehlen der normativen Beschwer als besonderer Zulässigkeitsvoraussetzung bei gesetzlich nicht geregelter Rechtsverfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 ; StPO § 25 ; StPO § 26a
    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters, der über ein Ablehnungsgesuch entschieden hat, wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters, der über ein Ablehnungsgesuch entschieden hat, wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 804
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 24.09.1998 - 1 Ws 189/98

    Sofortige Beschwerde bei Entscheidungen über als unbegründet verworfene …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17
    Erkennender Richter ist zwar auch, wer zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufen ist; allerdings nur solange, bis die Entscheidung erfolgt ist (HansOLG Hamburg, Beschluss vom 24. September 1998 - 1 Ws 189/98 -, zitiert nach juris).

    Insoweit sind die Fälle verspäteter bzw. verfrühter Ablehnungsanträge so zu behandeln, wie die Fälle, in denen ein Ablehnungsgesuch gegen einen von vornherein nicht mit der Sache befassten Richter erhoben wird (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 24. September 1998, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. April 1989, Az.:1 Ws 194/89, NStE Nr. 2 zu § 25 StPO).

  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17
    Fehlt es hingegen bereits an Normen, die als Folge die erstrebte Entscheidung vorsehen, so fehlt es an der normativen Beschwer (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 2008, 479; Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014, Az.: 2 Ws 68/14; vom 15. September 2016, Az.: 2 Ws 194/16;… Frisch, a.a.O. Vor § 296 Rn. 128).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17
    Allerdings zieht - ohne dass § 26a StPO dieses ausdrücklich erwähnt - eine absolute Grenze stets die gerichtliche Entscheidung: danach kann ein Ablehnungsgesuch nie erfolgreich angebracht werden (BGH NStZ 2007, 416; NStZ 1993, 600).
  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten erfordert …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17
    Fehlt es hingegen bereits an Normen, die als Folge die erstrebte Entscheidung vorsehen, so fehlt es an der normativen Beschwer (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 2008, 479; Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014, Az.: 2 Ws 68/14; vom 15. September 2016, Az.: 2 Ws 194/16;… Frisch, a.a.O. Vor § 296 Rn. 128).
  • KG, 13.08.1982 - 2 Ws 176/82 Vollz - 2 Ws 171/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17
    Rn. 15 Gleichermaßen unzulässig ist es, Ablehnungsgesuche gegen Richter, die nicht ausschließbar in der Zukunft zuständig werden könnten, vorzeitig anzubringen: Das Stellen von Ablehnungsanträgen "auf Vorrat" ist unzulässig (RGSt 66, 391; KG Berlin, NStZ 1983, 44).
  • OLG Koblenz, 20.04.1989 - 1 Ws 194/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17
    Insoweit sind die Fälle verspäteter bzw. verfrühter Ablehnungsanträge so zu behandeln, wie die Fälle, in denen ein Ablehnungsgesuch gegen einen von vornherein nicht mit der Sache befassten Richter erhoben wird (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 24. September 1998, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. April 1989, Az.:1 Ws 194/89, NStE Nr. 2 zu § 25 StPO).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.06.2021 - 24 Qs 11/21

    Andreas Müller (Richter)

    Ob die sofortige Beschwerde bereits aufgrund fehlender normativer Beschwer unzulässig ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 6 Ws 1/07-, juris m.w.N., Beschluss vom 8. März 2017 - 2 Ws 36/17-, juris m.w.N.), kann vorliegend im Ergebnis dahinstehen.

    Ablehnungsanträge, die noch keinen Richter, der schon zur Mitwirkung berufen ist betreffen, zum Beispiel einen Richter, der demnächst vielleicht als nach der Geschäftsverteilung ursprünglich zuständiger Richter entscheiden könnte oder der nicht ausschließbar in der Zukunft zuständig werden könnte, aber auch eine Ablehnung aufgrund von Umständen, die zur Zeit nicht gegeben sind, sondern nur möglicherweise einmal eintreten werden, sind verfrüht und als solche im Verfahren nach § 26a StPO als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 3 ARs 41/93 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. März 2017, a.a.O., m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 13. August 1982 - 2 Ws 176/82-, juris;… Siolek, a.a.O., § 26a Rn. 36 f. m.w.N.).

  • BGH, 07.04.2020 - StB 8/20

    Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines sichergestellten Kraftfahrzeugs …

    Für die Zulässigkeit der Beschwerde ist dabei die Möglichkeit einer Rechtsgutsbeeinträchtigung ausreichend (…vgl. MüKO StPO/Neuheuser, § 304 Rn. 38;… KK/Zabeck, StPO, 8. Aufl., § 304 Rn. 30; vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2017 - 2 Ws 36/17, juris Rn. 9 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 1990 - 1 Ss 44/90, NStZ 1990, 296).

    Ob diese tatsächlich vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit des Rechtsmittels (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2017 - 2 Ws 36/17, juris Rn. 9 f.).

  • LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22

    Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach …

    Ein Befangenheitsantrag auf Vorrat ist aber nicht zulässig (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 20.06.1932, II 583 [RGSt 66, 385, 391]; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.08.1982, 2 Ws 176/82 Vollz - 2 Ws 171/82 - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 08.03.2017, 2 Ws 36/17).
  • LG Karlsruhe, 27.03.2024 - 16 Qs 14/24

    Beschwer bei falscher Adressierung eines Strafbefehls

    Dabei genügt für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde die reine Möglichkeit einer Rechtsgutsbeeinträchtigung (…BGH a.a.O.;… Neuhauser, in MüKo-StPO, 2. Auflage 2024, § 304, Rn. 38; OLG Hamburg (2. Strafsenat), Beschluss vom 08.03.2017 - 2 Ws 36/17 , Rn. 10 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7333
OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17 (https://dejure.org/2017,7333)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2017 - 1 Ss 3/17 (https://dejure.org/2017,7333)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 1 Ss 3/17 (https://dejure.org/2017,7333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 274 StPO; § 303 StPO; § 349 Abs. 4 StPO; StPO § 274; StPO § 303; StPO § 318
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Unwirksamkeit einer vom Berufungsgericht für wirksam erachteten Berufungsbeschränkung von Amts wegen; Negative Beweiskraft des Protokolls der Berufungshauptverhandlung; Freibeweisliche Klärung der konkludenten Zustimmung des Angeklagten ...

  • verkehrslexikon.de

    Prüfungspflicht des Revisionsgerichts bei notwendiger Zustimmung des Rechtsmittelgegners zu einer Berufungsbeschränkung

  • rechtsportal.de

    StPO § 274 ; StPO § 303 ; StPO § 318
    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung des Rechtsmittelgegners zu einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Unwirksamkeit einer vom Berufungsgericht für wirksam erachteten Berufungsbeschränkung von Amts wegen; Negative Beweiskraft des Protokolls der Berufungshauptverhandlung; Freibeweisliche Klärung der konkludenten Zustimmung des Angeklagten ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 152
  • StV 2018, 804
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09

    Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn sich das Berufungsgericht - wie hier - wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt worden ist (st. Rspr., siehe nur BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 St RR 68/98, NStZ 1998, 532; BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 4 St RR 137/97, NStZ-RR 1998, 55; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 Ss 134/01, NStZ-RR 2001, 300; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20. November 2014 - 1 Ss 278/14, NStZ-RR 2015, 150;… KK-StPO-Gericke, 7. Aufl. 2013, § 352 Rn. 23;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4;… KK-StPO-Paul, 7. Aufl. 2013, § 318 Rn. 11, § 327 Rn. 11;… MüKo-StPO-Quentin, Bd. 2, § 318 Rn. 78 f.).

    Auch hinsichtlich der letztgenannten Umstände, von denen das Revisionsgericht erst durch Nachschau in den Akten oder im Hauptverhandlungsprotokoll Kenntnis erlangen kann, erfolgt in der Revision eine Prüfung von Amts wegen, ohne dass es insofern der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09 m.w.N.).

    2 St 244/84|AG Königstein/Taunus; 17.10.1984; 7 OWi 26 Js 33220/84">NJW 1985, 754; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; MüKo-StPO-Allgayer, Bd. 2, 2016, § 303 Rn. 6; LR-StPO-Jesse, 26. Aufl. 2014, § 303 Rn. 13).

    2 St 244/84|AG Königstein/Taunus; 17.10.1984; 7 OWi 26 Js 33220/84">NJW 1985, 754; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; LR-StPO-Jesse, 26. Aufl. 2014, § 303 Rn. 10; KK-StPO-Paul, 7. Aufl. 2013, § 303 Rn. 4).

    Eine konkludente Zustimmungserklärung (zum Beispiel durch Schweigen) kann insbesondere dann naheliegen, wenn dem Rechtsmittelgegner durch die Rücknahme nur Vorteile erwachsen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68, NJW 1969, 151) oder sicher ist, dass der Rechtsmittelgegner die Beschränkungserklärung zur Kenntnis genommen hat, ihm Bedeutung und Tragweite bewusst gewesen sind und sein weiteres Prozessverhalten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass er mit der Beschränkung nicht einverstanden gewesen sein könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Februar 1990 - 3 Ss 562/89).

    Ob eine konkludente Zustimmung zur (teilweisen) Rechtsmittelrücknahme (Rechtsmittelbeschränkung) erteilt wurde, ist erforderlichenfalls im Freibeweisverfahren - etwa durch Einholung dienstlicher Stellungnahmen - aufzuklären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Hamm, Urteil vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68, NJW 1969, 151;… MüKo-StPO-Allgayer, Bd. 2, 2016, § 303 Rn. 6;… LR-StPO-Jesse, 26. Aufl. 2014, § 303 Rn. 13).

  • BayObLG, 30.10.1984 - RReg. 2 St 244/84

    Zustimmung; Angeklagter; Verteidiger; Rücknahme; Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Damit ist bewiesen, dass dieser keine ausdrückliche Zustimmung erklärt hat; insofern - aber auch nur insofern - entfaltet das Hauptverhandlungsprotokoll negative Beweiskraft im Sinne des § 274 StPO (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

    Rn. 7 b) Allerdings kann die Zustimmungserklärung, weil sie formfrei ist, auch konkludent abgegeben werden (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

    Hinsichtlich einer solchen, nicht ausdrücklich erklärten Zustimmung hat das Protokoll keine negative Beweiskraft (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

    Wenn ein erstes Berufungsurteil unter Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht aufgehoben worden ist, kann mithin auch vor dem Beginn der neuerlichen Hauptverhandlung die Berufung nicht mehr ohne Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

  • OLG Celle, 23.06.2014 - 32 Ss 83/14

    Trunkenheitsfahrt mit einem Mofa als erhebliche rechtswidrige Tat; …

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Alle diese Erwägungen sind vor dem Hintergrund der getroffenen Feststellungen nicht tragfähig (vgl. zur Bewertung von Trunkenheitsfahrten mit motorisierten Zweirädern als erhebliche Straftaten im Sinne des § 64 StGB OLG Celle, Urteil vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24).

    So könnte sich insbesondere bei erneuter Verurteilung des Angeklagten zu einer sechs Monate nicht übersteigenden Freiheitsstrafe eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter Umständen als unverhältnismäßig erweisen (vgl. insofern aber auch OLG Celle, Urteil vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24).

  • OLG Hamm, 05.09.1968 - 2 Ss 915/68
    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Eine konkludente Zustimmungserklärung (zum Beispiel durch Schweigen) kann insbesondere dann naheliegen, wenn dem Rechtsmittelgegner durch die Rücknahme nur Vorteile erwachsen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68, NJW 1969, 151) oder sicher ist, dass der Rechtsmittelgegner die Beschränkungserklärung zur Kenntnis genommen hat, ihm Bedeutung und Tragweite bewusst gewesen sind und sein weiteres Prozessverhalten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass er mit der Beschränkung nicht einverstanden gewesen sein könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Februar 1990 - 3 Ss 562/89).

    Ob eine konkludente Zustimmung zur (teilweisen) Rechtsmittelrücknahme (Rechtsmittelbeschränkung) erteilt wurde, ist erforderlichenfalls im Freibeweisverfahren - etwa durch Einholung dienstlicher Stellungnahmen - aufzuklären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Hamm, Urteil vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68, NJW 1969, 151;… MüKo-StPO-Allgayer, Bd. 2, 2016, § 303 Rn. 6;… LR-StPO-Jesse, 26. Aufl. 2014, § 303 Rn. 13).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15

    Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren …

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    In der vorliegenden Fallkonstellation ist allerdings die innerprozessuale Bindungswirkung derjenigen tatsächlichen Feststellungen zu beachten, die den Schuldspruch tragen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15; BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung …

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    In der vorliegenden Fallkonstellation ist allerdings die innerprozessuale Bindungswirkung derjenigen tatsächlichen Feststellungen zu beachten, die den Schuldspruch tragen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15; BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182).
  • BGH, 04.11.2008 - 3 StR 336/08

    Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens (Rechtskraft …

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Die Frage, ob ein Angeklagter bei auszuschließender Schuldunfähigkeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war (§ 21 StGB), gehört dagegen zur Frage der Strafzumessung und bedarf bei einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch einer eigenständigen Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, wobei dieses grundsätzlich auch eigene Feststellungen zur alkoholischen Beeinflussung des Angeklagten bei der Tatbegehung zu treffen hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 2 Rev 62/15. Siehe auch BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148; BGH, Urteil vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237).
  • OLG Hamm, 07.05.2001 - 2 Ss 134/01

    Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, ausreichende Feststellungen, …

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn sich das Berufungsgericht - wie hier - wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt worden ist (st. Rspr., siehe nur BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 St RR 68/98, NStZ 1998, 532; BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 4 St RR 137/97, NStZ-RR 1998, 55; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 Ss 134/01, NStZ-RR 2001, 300; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20. November 2014 - 1 Ss 278/14, NStZ-RR 2015, 150;… KK-StPO-Gericke, 7. Aufl. 2013, § 352 Rn. 23;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4;… KK-StPO-Paul, 7. Aufl. 2013, § 318 Rn. 11, § 327 Rn. 11;… MüKo-StPO-Quentin, Bd. 2, § 318 Rn. 78 f.).
  • OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit …

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Die Frage, ob ein Angeklagter bei auszuschließender Schuldunfähigkeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war (§ 21 StGB), gehört dagegen zur Frage der Strafzumessung und bedarf bei einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch einer eigenständigen Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, wobei dieses grundsätzlich auch eigene Feststellungen zur alkoholischen Beeinflussung des Angeklagten bei der Tatbegehung zu treffen hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 2 Rev 62/15. Siehe auch BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148; BGH, Urteil vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2014 - 1 Ss 278/14

    Unwirksamkeit einer Beufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn sich das Berufungsgericht - wie hier - wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt worden ist (st. Rspr., siehe nur BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 St RR 68/98, NStZ 1998, 532; BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 4 St RR 137/97, NStZ-RR 1998, 55; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 Ss 134/01, NStZ-RR 2001, 300; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20. November 2014 - 1 Ss 278/14, NStZ-RR 2015, 150;… KK-StPO-Gericke, 7. Aufl. 2013, § 352 Rn. 23;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4;… KK-StPO-Paul, 7. Aufl. 2013, § 318 Rn. 11, § 327 Rn. 11;… MüKo-StPO-Quentin, Bd. 2, § 318 Rn. 78 f.).
  • BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97

    Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen …

  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung …

  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

  • OLG Stuttgart, 06.02.1990 - 3 Ss 562/89
  • OLG Hamm, 24.02.2026 - 2 ORs 4/26

    Konkludente Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Berufungsbeschränkung in der …

    Die gemäß § 303 S. 1 StPO erforderliche Zustimmung kann jedoch auch konkludent abgegeben werden (vgl. OLG Celle, StV 2018, 804; OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2015, III - 1 RVs 14/15 -, Beschluss vom 13.10.2009 - 3 Ss 422/09 -, jew. zit. n. juris).

    Damit ist bewiesen, dass diese keine ausdrückliche Zustimmung erklärt hat; insofern - aber auch nur insofern - entfaltet das Hauptverhandlungsprotokoll negative Beweiskraft im Sinne des §§ 274 StPO (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2017, StV 2018, 804).

  • OLG Saarbrücken, 11.02.2025 - 1 Ss 3/25

    Strafurteil: Öffentlichkeit einer Beleidigung; Begriff der Versammlung

    Das Schweigen des Protokolls beweist nur, dass keine ausdrückliche Zustimmung nach § 303 Satz 1 StPO erteilt wurde (vgl. OLG Hamm, Entscheidung vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68 -, juris und Beschluss vom 9. Juni 2015 - III-1 RVS 14/15 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 1 Ss 3/17 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 1. Dezember 2023 - 204 StRR 527/23 -, juris;… Allgayer in: MüKo-StPO, 2. Aufl., § 303 Rn. 6 m.w.N.).
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