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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9634
BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20 (https://dejure.org/2021,9634)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - 2 StR 170/20 (https://dejure.org/2021,9634)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - 2 StR 170/20 (https://dejure.org/2021,9634)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB
    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei fortdauernder Wirkung des Nötigungsmittels; besonders schwerer Fall: Tatbestandsmerkmal bei der Tat)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer Raub: Finaler Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme im Fall unmittelbar vorangegangener zahlreicher Gewalteinwirkungen; körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Wegnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Schwerer Raub: Finaler Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme im Fall unmittelbar vorangegangener zahlreicher Gewalteinwirkungen; körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Wegnahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des Einsatzes von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache zur Erfüllung des Tatbestands des Raubes; Einsatz des Nötigungsmittels zum Zwecke der Wegnahme des Fernsehgerätes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfordernis des Einsatzes von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache zur Erfüllung des Tatbestands des Raubes; Einsatz des Nötigungsmittels zum Zwecke der Wegnahme des Fernsehgerätes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Der Einsatz von Gewalt/Drohung beim Raub - Motivwechsel

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 245
  • StV 2022, 18
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12

    Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    War das Tatopfer allerdings zahlreichen, nicht notwendig im Zusammenhang mit Raub oder räuberischer Erpressung stehenden körperlichen Übergriffen ausgesetzt, liegt es nahe, dass der Täter für den Fall, dass sich das Opfer seinem erpresserischen Ansinnen verweigert oder einer Wegnahme entgegentritt, zumindest konkludent mit der Anwendung weiterer Gewalt droht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, BeckRS 2013, 1325; vom 16. September 2015 - 5 StR 331/15, NStZ-RR 2015, 372).

    Dies gilt insbesondere im Falle einer zeitlich an solche körperlichen Übergriffe unmittelbar anschließenden Wegnahmehandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, NStZ-RR 2013, 210; vgl. zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 2. Dezember 2020 - 6 StR 148/20, BeckRS 2020, 36559).

    Allein sein Wille und seine Vorstellung, etwa von einer nötigungsbedingten Schwächung der Verteidigungsfähigkeit und -bereitschaft des Tatopfers, sind für den Finalzusammenhang maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144; Senatsbeschluss vom 29. August 2019 - 2 StR 85/19, BeckRS 2019, 27175; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, BeckRS 2013, 1325).

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. September 1964 - 1 StR 26/64, BGHSt 20, 32, 33, vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144).

    Allein sein Wille und seine Vorstellung, etwa von einer nötigungsbedingten Schwächung der Verteidigungsfähigkeit und -bereitschaft des Tatopfers, sind für den Finalzusammenhang maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144; Senatsbeschluss vom 29. August 2019 - 2 StR 85/19, BeckRS 2019, 27175; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, BeckRS 2013, 1325).

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. September 1964 - 1 StR 26/64, BGHSt 20, 32, 33, vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144).

    Er ist auch dann erfüllt, wenn die zunächst mit anderer Zielrichtung vorgenommene Gewalt zum Zeitpunkt der Wegnahme noch andauert oder als aktuelle Drohung mit erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkt und der Täter diesen Umstand bewusst dazu ausnutzt, dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagt, die Beute wegzunehmen (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 174/12, NStZ 2013, 471, 472).

  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15

    Besonders schwere räuberische Erpressung (schwere körperliche Misshandlung bei …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    Es ist daher nur dann erfüllt, wenn eine schwere körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Wegnahme oder zumindest zur Sicherung der Beute verübt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277).

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem die Misshandlung der Wegnahme unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277; Beschluss vom 26. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150).

  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. September 1964 - 1 StR 26/64, BGHSt 20, 32, 33, vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    Erforderlich hierfür ist etwa, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch Äußerungen oder sonstige Handlungen genügend erkennbar macht; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihm ein empfindliches Übel zufügen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253; Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, BeckRS 2015, 6005).
  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    Ein schlichter räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Raub und einer schweren Misshandlung genügt hierfür hingegen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234, 236).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    Erforderlich hierfür ist etwa, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch Äußerungen oder sonstige Handlungen genügend erkennbar macht; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihm ein empfindliches Übel zufügen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253; Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, BeckRS 2015, 6005).
  • BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19

    Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme: …

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    Allein sein Wille und seine Vorstellung, etwa von einer nötigungsbedingten Schwächung der Verteidigungsfähigkeit und -bereitschaft des Tatopfers, sind für den Finalzusammenhang maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144; Senatsbeschluss vom 29. August 2019 - 2 StR 85/19, BeckRS 2019, 27175; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, BeckRS 2013, 1325).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. September 1964 - 1 StR 26/64, BGHSt 20, 32, 33, vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 174/12

    Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: Zeitpunkt des Vorliegens …

  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang; …

  • BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09

    Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch ( …

  • BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10

    Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt/Drohung: erforderliche Feststellungen zur …

  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 331/15

    Räuberische Erpressung (Koinzidenz von Nötigung und Erpressungsvorsatz; Ausnutzen …

  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 148/20

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte (lückenhafte) Beweiswürdigung

  • BGH, 27.08.2024 - 5 StR 403/24

    Strafverurteilung wegen Raubes: Qualifizierte Nötigung bei Ausnutzen der Angst …

    Rn. 6 aa) Allerdings ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine Drohung im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB auch dann gegeben ist, wenn die zunächst mit anderer Zielrichtung vorgenommene Gewalt zum Zeitpunkt der Wegnahme noch andauert oder als aktuelle Drohung mit erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkt und der Täter diesen Umstand bewusst dazu ausnutzt, dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagt, die Beute wegzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, StV 2022, 18, 19; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 174/12, NStZ 2013, 471, 472).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, die Drohung im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB also durch ein bestimmtes Verhalten, etwa Äußerungen oder sonstige Handlungen - mindestens konkludent - genügend erkennbar macht (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, StV 2022, 18, 19; Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 3 StR 488/16, NStZ-RR 2017, 143, 144; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110).

  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 379/22

    Räuberische Erpressung (finaler Zusammenhang: Ausnutzen der Fortwirkung der …

    Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um eine Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beidem nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20, StV 2021, 493, 494;… Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, juris, jeweils zu § 255 StGB; vgl. zu § 249 StGB BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 298/21, NStZ 2022, 42 Rn. 5; Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, StV 2022, 18, 19 f.; Beschluss vom 11. September 2018 - 1 StR 413/18, StV 2020, 234, 235; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 488/16, NStZ-RR 2017, 143, 144).
  • BGH, 23.07.2024 - 6 StR 301/24

    Schwerer Raub (finale Verknüpfung zwischen qualifiziertem Nötigungsmittel und …

    Ebenso wenig liegt die für einen Raub notwendige subjektiv-finale Verknüpfung derart vor, dass die vor der Wegnahme erfolgte, aber nicht mehr andauernde Gewalt als aktuelle Drohung mit erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkte und die Mittäter des Angeklagten diesen Umstand bewusst dazu ausnutzten, der Zeugin L., welche sich dagegen nicht mehr zu wehren wagte, den Schmuck wegzunehmen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 3. März 2021 ? 2 StR 170/20, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Erforderlich hierfür ist, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch Äußerungen oder sonstige Handlungen genügend erkennbar macht; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihm ein empfindliches Übel zufügen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2021 ? 2 StR 170/20, juris Rn. 16 m. w. N.).

  • BGH, 23.01.2025 - 6 StR 569/24

    Besonders schwerer Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und …

    Weiterhin ist festgestellt, dass der Nebenkläger die Wegnahme der Wertgegenstände vor dem Hintergrund der vorangegangenen Gewalttätigkeiten des Angeklagten duldete, der Angeklagte die Wirkung der zuvor - ohne Wegnahmeabsicht - angewendeten massiven körperlichen Gewalt bewusst als aktuelle Drohung mit erneuter Gewaltanwendung einsetzte und konkludent eine Wiederholung der Gewalthandlungen für den Fall des Widerstands in Aussicht stellte (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, Rn. 19).
  • BGH, 19.03.2025 - 6 StR 412/24

    Schwerer Raub (Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen …

    Rn. 28 Zwar kann ein Raub auch dadurch erfüllt sein, dass eine zunächst mit anderer Zielrichtung vorgenommene Gewalt zum Zeitpunkt der Wegnahme noch andauert oder als aktuelle Drohung mit erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkt und der Täter diesen Umstand bewusst dazu ausnutzt, dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagt, die Beute wegzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, Rn. 15 mwN).
  • BGH, 20.07.2021 - 5 StR 149/21

    Finaler Zusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme beim schweren Raub

    Insbesondere ist der notwendige finale Zusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, auch zu § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB) nicht ausreichend belegt.
  • LG Düsseldorf, 26.09.2022 - 9 O 416/21
    Rn. 73 Erforderlich hierfür ist etwa, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch Äußerungen oder sonstige Handlungen genügend erkennbar macht; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihm ein empfindliches Übel zufügen (BGH Urt. v. 3.3.2021 - 2 StR 170/20, BeckRS 2021, 8272 Rn. 16, beck-online).
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