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Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 28.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03 (Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9755
OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03 (Z) (https://dejure.org/2003,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2003 - Ss 210/03 (Z) (https://dejure.org/2003,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - Ss 210/03 (Z) (https://dejure.org/2003,9755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 242
  • NZV 2004, 52
  • StraFo 2003, 278
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Mit der Rüge, der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sei vor dessen Verwerfung durch das angefochtene Urteil zurückgenommen worden, macht der Betroffene ein Verfahrenshindernis geltend, das nach § 80 Abs. 5 OWiG vor Zulassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 36, 59; Senatsentscheidung vom 22.10.1996 - Ss 461/96).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).

  • OLG Köln, 07.04.1987 - Ss 14/87

    Ermittlungsverfahrens; Verfahrenseinstellung; Rechtsbeschwerde; …

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG gerade für die Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; Senatsentscheidungen VRS 73, 140 und Beschluss vom 22.10.1996 - Ss 461/96).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).

  • BGH, 11.10.1977 - 5 StR 395/77

    Beachtung der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides vom Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).
  • OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Einspruchsrücknahme; Gehörsverletzung; …

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Wenn das Amtsgericht eine Einspruchsrücknahme nicht zur Kenntnis nimmt und den Einspruch gleichwohl nach § 74 Abs. 2 OWiG verwirft, so liegt darin auch eine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Koblenz VRS 85, 100, 103; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 22.10.1996 - Ss 461/96 Z - und vom 01.04.1997 - Ss 112/97 Z).
  • BayObLG, 09.12.1987 - 1 ObOWi 222/87
    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG gerade für die Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; Senatsentscheidungen VRS 73, 140 und Beschluss vom 22.10.1996 - Ss 461/96).
  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06

    Rücknahme des Einspruchs; Verwerfung des Einspruchs; Rechtsbeschwerde

    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG gerade für Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; OLG Köln NZV 2004, 52).

    Denn dadurch, dass der Einspruch der Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat diese nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; sie ist aber in der Hauptsache nicht beschwert (OLG Köln NStZ-RR 2003, 242; NZV 2004, 52; vgl. auch OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 2 Ss OWi 2 Z/07

    Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil nach Einspruchsrücknahme

    Im Zulassungsverfahren soll nach dem Sinn und Zweck des § 80 Abs. 5 OWiG die angefochtene Entscheidung in Ordnungswidrigkeitssachen auch nicht bezüglich des Verfahrenshindernisses, welches durch die Rechtskraft des Bußgeldbescheids nach Rücknahme des Einspruchs entstanden war, geprüft werden (BGHSt 36, 59 ff.; OLG Koblenz, NZV 1993, 282, 283; OLG Köln, NZV 2004, 52).

    Darin liegt kein unabwendbarer Nachteil, denn im Kostenansatzverfahren nach § 4 Abs. 2 GKG kann über die Nichterhebung der Kosten entschieden werden (OLG Koblenz NZV 1993, 282, 283; im Ergebnis auch OLG Köln NZV 2004, 52).

  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 5 RBs 217/11

    Eintritt von Rechtskraft bei wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen einen …

    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG gerade für Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242).

    Denn dadurch, dass der Einspruch des Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat dieser nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; er ist aber nicht in der Hauptsache beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 2 Ss OWi 653/06; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242).

  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 RBs 131/21

    Keine Verfahrenseinstellung bei Verfahrenshindernis im erstinstanzlichen …

    Diese Frage ist auch obergerichtlich geklärt (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06 m.w.N.; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242), so dass eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts ausscheidet.
  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 535/20
    Dieser Rechtsfehler könnte nämlich auch nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen, da die Betroffene dadurch, dass der Einspruch trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, lediglich einen Kostennachteil erlitten hat, nicht aber in der Hauptsache beschwert ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2003 - Ss 210/03 (Z) - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20213
LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,20213)
LG Köln, Entscheidung vom 28.05.2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,20213)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,20213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 507
  • StraFo 2003, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

    Auszug aus LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03
    Die Gemeinden sind nach allgemeiner Auffassung, auch soweit sie Satzungen erlassen, im System der staatlichen Gewaltenteilung (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen (vergl. BVerfGE 65, 283; 289; BVerwG NJW 1993, 411, 412).
  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03
    Die Gemeinden sind nach allgemeiner Auffassung, auch soweit sie Satzungen erlassen, im System der staatlichen Gewaltenteilung (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen (vergl. BVerfGE 65, 283; 289; BVerwG NJW 1993, 411, 412).
  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Mit dieser staatsrechtlichen Einordnung korrespondiert in gewissem Umfang auch die rechtliche Ausgestaltung des Amtes der Ratsmitglieder in der GO-NRW (vgl. LG Krefeld NJW 1994, 2036, 2037; LG Köln StV 2003, 507, 508): Im Gegensatz zu "echten" Parlamentariern sind die Mitglieder des Rates nach § 43 Abs. 2 i.V.m. § 30 GO-NRW zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 557/05

    Verurteilung im sog. "Kölner Müllskandal" wegen Bestechlichkeit teilweise …

    Die vom Landgericht umfassend erörterten Gründe für die Gegenansicht (so auch OLG Braunschweig MDR 1950, 629; OLG Stuttgart Die Justiz 1989, 679; LG Krefeld NJW 1994, 2036; LG Köln StV 2003, 507), die auch in der Literatur vertreten wird (…vgl. zuletzt etwa Rübenstahl HRRS 2006, S. 23), haben Gewicht, dringen aber nach Abwägung der vom 5. Strafsenat in der genannten Entscheidung vom 9. Mai 2006 aufgeführten Argumente, die so oder ähnlich auch von der überwiegenden Literaturmeinung geteilt werden (…vgl. u. a. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 37; Rudolphi/Stein in SKStGB;… § 11 Rdn. 21; Deiters NStZ 2003, 453; Marel StraFo 2003, 259; Dahs/Müssig NStZ 2006, 191;… differenzierend auch Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 11 Rdn. 23;… Radtke in MünchKomm § 11 Rdn. 48), im Ergebnis nicht durch.
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Denn als Angehöriger des Stadtrates war der Angeklagte C Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.05.2003, 114 Qs 5/03, StV 2003, 507 f.).
  • LG Köln, 24.03.2006 - 103-16/05

    Einordnung eines Gemeinderatsmitglieds unter den strafrechtlichen Begriff des …

    Die Kammer vermag die in der Anklage unter Bezugnahme auf den Beschluss der 7. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 28.05.2003 - 114 Qs 5/03 - vertretene Auffassung von der Amtsträgereigenschaft des Angeschuldigten in seiner Funktion als Ratsmitglied nicht zu teilen.
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