Rechtsprechung
| BGH, 07.01.2004 - 5 StR 391/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
Unzureichende Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (strenger Maßstab vor allem beim Zeugenbeweis; Verbot der Beweisantizipation; Begriff des Beweisantrages: Konnexität) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Inhaltliche Anforderungen an ein Beweismittel; Ungeeignetheit eines Beweismittels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Ungeeignetheit des Beweismittels bei möglicherweise fehlender Erinnerung des Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 508
- StV 2004, 465
- StraFo 2004, 137
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung - …
Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 5 StR 391/03
Die völlige Ungeeignetheit muß sich aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4).
- BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung
Es kann nicht von vornherein gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich die Erinnerung der als Zeugin vernommenen Berichterstatterin K.-S. mit dem Auffinden der im Schriftsatz vom 30. Januar 2020 benannten Schriftstücke wiedereingestellt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - V ZR 101/19 - WuM 2020, 239 Rn. 11 und vom 7. Januar 2004 - 5 StR 391/03 - StraFo 2004, 137, 138 zum Maßstab der völligen Ungeeignetheit eines Zeugenbeweises wegen Zeitablaufs). - BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09
Rechtsfehlerhaft wegen völliger Ungeeignetheit abgelehnter Beweisantrag …
Rn. 8 Dies gilt vor allem für die Annahme, ein Zeuge sei deswegen ein völlig ungeeignetes Beweismittel, weil er sich wegen des Zeitablaufs voraussichtlich an die Beweistatsache nicht mehr erinnern könne (vgl. BGH NStZ 2004, 508). - OLG Hamm, 21.02.2005 - 2 Ss 29/05
Beweisantrag; Auslandszeuge; Ablehnung; Ablehnungsgrund, Verfahren; Begründung …
Dieser enthält eine vorweggenommene Beweiswürdigung, weshalb ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGH NStZ 2004, 508, 509 für den Fall der Ablehnung eines Beweisantrages mit der Begründung, ein Beweismittel sei ungeeignet).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.01.2004 - 2 Ws 40/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei ausgesetzten Haftbefehlen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 24.11.2003 - 32 Ls 41/03
- LG Aachen, 17.12.2003 - 67 Qs 47/03
- OLG Köln, 29.01.2004 - 2 Ws 40/04
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 137
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 147/01
Aufhebung des Haftbefehls trotz Haftverschonung und Freigabe von Sicherheiten …
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2004 - 2 Ws 40/04
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der auch bei einem ausgesetzten Haftbefehl zu beachten ist - vgl. Senat 11.05.01 -2 Ws 147/01-; Meyer-Goßner, StPO, 46.A., § 120 Rn 5 m.w.N. - ist nicht mehr gewahrt, weil das Verfahren nicht mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung betrieben wird.
- OLG Köln, 06.07.2004 - 2 Ws 301/04
Unverhältnismäßigkeit; Haftaufhebung
Dabei gilt der Haftaufhebungsgrund der Unverhältnismäßigkeit auch für den - wie hier - außer Vollzug gesetzten Haftbefehl, weil auch die Beschränkungen, denen der Beschuldigte durch die Auflagen und Weisungen nach § 116 StPO ausgesetzt ist, nicht länger andauern dürfen, als es nach den Umständen des Falles erforderlich ist (vgl. Senat 29.01.04 - 2 Ws 40/04 - ; KK-Boujong, StPO, 5.A., § 120 Rn 9 und Meyer-Goßner, StPO, 47.A., § 120 Rn 5 je m.w.N. ). - OLG Köln, 07.09.2004 - 2 Ws 410/04
Wiederholungsgefahr; Einbeziehung rechtskräftiger Verurteilung
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 120 StPO), der auch bei einem nicht vollzogenen Haftbefehl zu beachten ist (vgl. Senat 13.02.92 StV 92, 384; 29.01.04 - 2 Ws 40/04), ist vorliegend noch gewahrt.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 27.01.2004 - HEs 2/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 498
- StraFo 2004, 137
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04 Sie betreffen zumeist andere Sachverhalte, etwa die Frage einer Überschreitung der Sechs-Monats-Frist in § 121 StPO bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot (OLG Oldenburg, Strafverteidiger 2004, 498; ähnlich OLG Stuttgart, Strafverteidiger 2004, 498), der Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls (OLG Frankfurt, Strafverteidiger 2004, 493) oder der Strafaussetzung einer Reststrafe zur Bewährung (BVerfG, NJW 1998, 2202; BVerfG, NJW 2001, 502).
- OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04
Haftprüfung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 18.02.2013 - 1 Ws 55/13
Untersuchungshaft: Umwandlung des einstweiligen Unterbringungsbefehls in einen …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30.3.1998, 1 HEs 22/98, [der zur Veröffentlichung weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht wurde]; Beschlüsse vom 15.12.1998, 1 HEs 71/98, und vom 27.1.2004, 1 HEs 2/04) kann eine solche Entscheidung auch im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO, das ebenfalls die Prüfung der Rechtmäßigkeit der (weiteren) Freiheitsentziehung zum Gegenstand hat, getroffen werden (…ebenso KMR-Wankel, StPO, § 126a Rdnr. 6). - OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04
Haftprüfung, besondere
Letzteres gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass solche Fachkenntnisse erforderlich sind, über welche nur der beauftragte Sachverständige verfügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - Az.: 1 HEs 2/04 - und vom 26.03.2004 - Az.: 1 HEs 9/04 - ).
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