Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 46 StGB
Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der Strafzumessung); Strafzumessung (gefühlsmäßige; ablehnende Haltung gegenüber dem Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Fehlerhafte Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3
Strafschärfende Berücksichtigung der Tatbegehung - datenbank.nwb.de
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 27
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02
Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von …
Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte. - BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen …
Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
Rn. 5 Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14). - BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs
Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte.
- BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01
Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord; …
Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
Rn. 5 Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14). - BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02
Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen …
Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte. - BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89
Verwerfung des Strafausspruchs wegen fehlerhaftem Vorhalten des Begehens einer …
Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
Rn. 5 Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
- BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der …
Die Tatbegehung als solche darf dem Täter aber nicht zusätzlich angelastet werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19, Rn. 6 (unzulässiger Vorwurf der Tatvollendung);… Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, Rn. 16 (energische Verfolgung des Tatziels); Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 (mehrfache Gelegenheit, die Tat abzubrechen);… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 76b mwN). - BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19
Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; …
Damit lastet die Schwurgerichtskammer dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB an, dass er die Tat überhaupt vollendet hat und nicht vom Tötungsversuch zurückgetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, mwN). - BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit …
Auch die strafschärfende Erwägung, dass der Angeklagte von der Möglichkeit, von der Begehung der Taten Abstand zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht hat, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 m.w.N.).
- BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot, …
Auch die strafschärfende Berücksichtigung der "hochgradigen Selbstverständlichkeit', mit der sich die Angeklagte "auf die Taten eingelassen' hat, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 mwN). - BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung …
Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19;… Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN). - BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20
Grundsätze der Strafzumessung (gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen …
b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405). - BGH, 06.11.2013 - 1 StR 525/13
Doppelverwertungsverbot (Strafzumessung beim Versuch: Unterlassen von …
Sie stellen im Ergebnis nur die Feststellung dar, dass der Angeklagte vom Versuch nicht strafbefreiend zurückgetreten ist, was jedoch erst die Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags begründet und daher im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB einer Strafrahmenmilderung nicht entgegenstehen kann (BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 2 StR 381/00, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 13, vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2003 - 5 StR 482/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 2 StGB
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen der Tat zum Nachteil des Angeklagten bei Verschulden) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung eines verletzungsgeeigneten Gegenstandes; Berücksichtigung von Auswirkungen der Tat zum Nachteil des Angeklagten; Handeln in Putativnotwehr
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 2
Strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen der Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 90
- StraFo 2004, 27
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86
Keine Verhängung einer Geldstrafe im Hinblick auf die Folgen der Tat - …
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 482/03
Auswirkungen der Tat dürfen zum Nachteil des Angeklagten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie von diesem verschuldet sind (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 und 5;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 142 und 151;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 322). - BGH, 03.06.1992 - 3 StR 154/92
Zulässigkeit von Aufklärungsrügen - Ablehnung einer weiteren Strafrahmenmilderung …
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 482/03
Auswirkungen der Tat dürfen zum Nachteil des Angeklagten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie von diesem verschuldet sind (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 und 5;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 142 und 151;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 322).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- blutalkohol
, S. 605
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO bei Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erkennbarkeit einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei konkreten Anhaltspunkten für die Bereitschaft des Täters zur Unterordnung der Sicherheit des Straßenverkehrs unter seine eigenen Interessen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hechingen - 13 Js 3409/02
- LG Hechingen - II Ns AK 81/03
- AG Sigmaringen, 11.02.2003 - 5 Ls 13 Js 3409/02
- LG Hechingen, 14.10.2003 - II Ns 13 Js 3409/02
- OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
- OLG Stuttgart, 23.01.2004 - 1 Ss 9/04
Papierfundstellen
- StV 2004, 27
- StraFo 2004, 27
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner jüngsten Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 2378) zur - allerdings verwaltungsrechtlichen - Entziehung der Fahrerlaubnis die diese Maßnahme rechtfertigenden charakterlich-sittlichen Mängel dann als gegeben erachtet, wenn der Betroffene bereit sei, das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise den jeweiligen eigenen Interessen unterzuordnen und hieraus resultierende Gefährdungen des Straßenverkehrs in Kauf zu nehmen. - BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03
Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
Die Rechtslage zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Begehung allgemeiner Straftaten nach § 69 Abs. 1 StGB ist derzeit im Fluss, da der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 u.a. das Anfrageverfahren gemäß § 132 GVG bei den anderen Strafsenaten mit der Absicht eingeleitet hat, in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 5, 179) zu entscheiden:. - BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
Rn. 7 Der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats wird vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03) nicht widersprochen; dieser Senat hat seine bisherige Rechtsprechung ebenso aufgegeben wie der 2. Strafsenat im Urteil vom 26. September 2002 - 2 StR 161/03.
- BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02
Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
Rn. 6 In Verfolgung seiner jüngsten Rechtsprechung hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs - wie schon in seinen in NStZ-RR 2003, 74 und in DAR 2003, 181 veröffentlichten Entscheidungen - dazu ausgeführt, dass anders als bei den in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Katalogtaten allein der Umstand, dass ein Angeklagter ein Kraftfahrzeug zur Begehung einer Straftat benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründe. - BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
Rn. 9 3. Im Gegensatz zu dieser Rechtsauffassung hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 an der früheren Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (…vgl. die Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 69 Rdn. 9a ff.) festgehalten, wonach es für die Annahme der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen genügt, wenn der Angeklagte die rechtswidrige Tat nicht nur bei Gelegenheit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs begangen, sondern dieses gezielt zur Durchführung der Straftat und damit unmittelbar tatbezogen eingesetzt hat. - BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifische Gefährlichkeit; Zustimmung zum …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
Rn. 7 Der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats wird vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03) nicht widersprochen; dieser Senat hat seine bisherige Rechtsprechung ebenso aufgegeben wie der 2. Strafsenat im Urteil vom 26. September 2002 - 2 StR 161/03. - BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03
Die Rechtslage zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Begehung allgemeiner Straftaten nach § 69 Abs. 1 StGB ist derzeit im Fluss, da der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 u.a. das Anfrageverfahren gemäß § 132 GVG bei den anderen Strafsenaten mit der Absicht eingeleitet hat, in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 5, 179) zu entscheiden:.
- OLG Stuttgart, 23.01.2004 - 1 Ss 9/04
Aussetzung des Revisionsverfahrens: Vorgreiflichkeit der Entscheidung des Großen …
Wegen der Einzelheiten wird auf den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 20. November 2003 - 1 Ws 335/03 - Bezug genommen. - OLG Hamburg, 28.05.2004 - 1 Ws 113/04
Beschwerde einer Staatsanwaltschaft gegen die Abänderung eines Haftbefehls; Frist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 07.02.2006 - 1 Ws 249/05 Der dringende Tatverdacht gegen den Angeklagten ... besteht aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 12. Dezember 2003 (1 Ws 335-336/03), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
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