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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3983
BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05 (https://dejure.org/2005,3983)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2005 - 5 StR 263/05 (https://dejure.org/2005,3983)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 (https://dejure.org/2005,3983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 266a StGB; § 53 StGB; § 46 StGB; § 28i SGB IV
    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Strafzumessung (Darstellung; gebotene Hervorhebung von Umständen, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer ...

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 266a StGB
    LSt-Hinterziehung und § 266a Abs. 1 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 227
  • StV 2006, 14
  • StraFo 2005, 515
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Die Tatsache, dass der Arbeitgeber gemäß § 28e Abs. 1 SGB IV erst im Rückgriff seine Leistungen vom Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers abziehen darf (vgl. Senat, NJW 2002, 2480), ändert an diesem Ergebnis nichts.
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 9 § 266a StGB schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BT-Drs. 10/5058 S. 31; BVerfG, NJW 2003, 961; BGH, NJW 2000, 2993, 2994; Martens, wistra 1986, 154, 155).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Soweit in der Literatur teilweise die Ansicht vertreten wird (vgl. Rolletschke wistra 2005, 211; Vogelberg PStR 2004, 90, 95), der Senat hätte in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02 (wistra 2003, 262, 266) diese Rechtsprechung aufgeben wollen, beruht dies auf einem unzutreffenden Verständnis des Beschlusses.
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Da dieses Aufkommen nicht gefährdet ist, soweit Dritte - z. B. Subunternehmer - aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung die betroffenen Arbeitnehmer bei den zuständigen Kassen angemeldet und fristgerecht Beiträge an die zuständige Einzugsstelle abgeführt haben, können diese Zahlungen dem Arbeitgeber zugute kommen, obwohl er selbst keine Beiträge abgeführt hat (vgl. BGH, wistra 2001, 464, 465; insoweit nicht abgedruckt in BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 2 und Sozialabgaben 5).
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 4 Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass innerhalb derselben Tatzeiträume zwischen der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) einerseits und dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) andererseits Tatmehrheit gemäß § 53 StGB vorliegt (vgl. BGHSt 35, 14; BGH wistra 1990, 235).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 4 Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass innerhalb derselben Tatzeiträume zwischen der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) einerseits und dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) andererseits Tatmehrheit gemäß § 53 StGB vorliegt (vgl. BGHSt 35, 14; BGH wistra 1990, 235).
  • BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02

    Begriff des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 9 § 266a StGB schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BT-Drs. 10/5058 S. 31; BVerfG, NJW 2003, 961; BGH, NJW 2000, 2993, 2994; Martens, wistra 1986, 154, 155).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.;… vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17 und Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17 und Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen - …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 8 Es liegt jedoch ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechtsund Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahe lag (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82 - und vom 7. Juli 1983 - 4 StR 222/83;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. § 46 Rdn. 106).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 222/83

    Außerachtlassung besonderer Umständen bei der Strafzumessung - Verkennung des …

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Zwar können Beitragszahlungen, die ein Dritter aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung leistet, den Tatbestand entfallen lassen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01 Rn. 9; Beschluss vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 Rn. 9;… vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 4. Aufl., § 266a Rn. 49 mwN;… a.A. Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl., § 266a Rn. 7).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für …

    b) Hieran hält der Senat nach erneuter Überprüfung im Hinblick auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschl. v. 21. September 2005 - 5 StR 263/05, ZIP 2005, 1678 ff.), nach der der vom Senat erwogene Vorrang der im Interesse aller Gläubiger angeordneten Massesicherungspflicht angesichts der Strafandrohung einer Nichtabführung von Sozialabgaben nicht anerkannt werden kann, nicht fest.
  • OLG Hamm, 20.08.2024 - 4 ORs 57/24

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verursachung einer Kollision mit dem …

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt aber auch vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahelag (vgl. BGH NStZ 2006, 227).
  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der …

    Rn. 1525 Die 24 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und die 18 Beihilfetaten zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gegenüber Sozialversicherungsträgern stehen jeweils untereinander und zu der für die gleichen Monat jeweils begangene Tat der Lohnsteuerhinterziehung bzw. der Beihilfe zur Lohnsteuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt in Tatmehrheit gemäß § 53 StGB (vgl. BGH NStZ 2006, 227).

    Rn. 1573 Die 24 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegenüber Sozialversicherungsträgern stehen jeweils untereinander und zu den für die gleichen Monate jeweils begangene Tat der Lohnsteuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt in Tatmehrheit gemäß § 53 StGB (vgl. BGH NStZ 2006, 227).

    Rn. 1582 Die 18 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegenüber den Sozialversicherungsträgern stehen zu den für die gleichen Monate jeweils begangenen Lohnsteuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt in Tatmehrheit gemäß § 53 StGB (vgl. BGH NStZ 2006, 227).

  • KG, 03.11.2015 - 161 Ss 233/15

    Berechnung des Ablaufs der Bewährungszeit

    Ein auf die Sachrüge hin zu korrigierender Fehler liegt z.B. vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahe lag (vgl. z.B. BGH NStZ 2006, 227, 228 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung durch Beschäftigung …

    Rn. 21 Geschütztes Rechtsgut der Absätze 1 und 2 des § 266a StGB ist in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05;… Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier StGB § 266a Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer …

    Während der Straftatbestand des § 266 a StGB das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung schützt (vgl. beispielhaft BGH in NStZ 2006, 227 f.), dient § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III dem Schutz des Arbeitsmarktes und des ausländischen Arbeitnehmers.
  • OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18

    Schuhe als gefährliches Werkzeug bei Körperverletzung

    Eine erschöpfende Darstellung ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21.9.2005, 5 StR 263/05, juris).
  • LG München I, 14.09.2007 - 14 HKO 1877/07

    Leo Kirch

    Es entspricht jedoch bereits gefestigter Rechtsprechung des 5. Strafsenats des BGH (vgl. auch 5 StR 263/05 v. 21.9.2005), dass am Vorrang der (im Interesse aller Gläubiger angeordneten) Massesicherungspflicht, die früher die Zivilrechtsprechung als notwendig angesehen hat, angesichts der Strafandrohung einer Nichtabführung beispielsweise von Sozialabgaben nicht festgehalten werden kann.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25
    Dabei ist zu beachten, dass der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 StPO im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen braucht, die für die Strafzumessung bestimmend sind, eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (…std. Rspr. des BGH, vgl. nur Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11 - Rz. 3 f., juris = NStZ-RR 2011, 370; BGH…, Urteil vom 07. November 2007 - 1 StR 164/07 - Rz. 11, juris = StraF0 2008, 81 m. w. N.; BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02 - Rz. 4, juris = NStZ-RR 2002, 329; BGH…, Urteil vom 16. Januar 2001 - 1 StR 503/00 - Rz. 10, juris = NStZ 2001, 333; BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 - Rz. 6 und 12, juris = NStZ 2006, 227, 228).
  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des …

  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines …

  • OLG Brandenburg, 28.01.2026 - 1 ORs 36/25

    Voraussetzungen für eine Schuldspruchkorrektur bzgl. Widerstandes gegen …

  • KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13

    Berufung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer …

  • OLG Hamm, 13.02.2006 - 4 Ws 51/06

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; Urteil; Beschleunigungsgrundsatz; …

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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05   

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https://dejure.org/2005,8797
BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05 (https://dejure.org/2005,8797)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 StR 219/05 (https://dejure.org/2005,8797)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05 (https://dejure.org/2005,8797)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB
    Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen; Generalprävention: Bedürfnis)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 515
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
    Jedoch ist dies nur zulässig, wenn es so genau mitgeteilt wird, dass dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung ermöglicht wird (…Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rn. 40; OLG Köln NStZ 2003, 421).
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im …

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher …

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 173/07

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall); Strafzumessung …

    Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung (nicht nur des Angeklagten, sondern auch) anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH StraFo 2005, 515 m.N.).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 304/20

    Amtsanmaßung (kein eigenhändiges Delikt; keine Beihilfe durch bloße Kenntnis von …

    Sie hat, ausgehend von der rechtsfehlerfreien Einzelfreiheitsstrafe im Fall II.1 der Urteilsgründe von zwei Jahren und vier Monaten und unter rechtsfehlerfreier Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18, juris Rn. 8;… Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, juris Rn. 2;… vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515) eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ausgesprochen.
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 663/17

    Strafzumessung (Zulässigkeit strafschärfender generalpräventiver Erwägungen)

    Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515).
  • OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06

    Hundeleine

    Jedoch ist dies nur zulässig, wenn es so genau mitgeteilt wird, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die erforderliche Nachprüfung ermöglicht wird (vgl. BGH, StraFo 2005, 515).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20

    Strafzumessung, fahrlässige Tötung, Generalprävention, Trunkenheitsfahrt

    So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH…, Beschluss vom 07. März 2018 --1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 216/20

    Anforderungen an die Begründung des Strafschärfungsgrundes der Generalprävention

    So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH…, Beschluss vom 07. März 2018 - 1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).
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