Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Transportfahrt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen einer Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 § 29a § 30
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Drogenkurier - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2006, 342
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06
Rn. 4 Gemessen an den auch bei Betäubungsmittelstraftaten geltenden allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 2005, 3790, 3793) tragen die Feststellungen nicht die Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. - BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99
Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben
Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06
Eigennützigkeit des Rauschgiftkuriers ist zwar notwendige, nicht aber hinreichende Bedingung für die Annahme (mit)täterschaftlichen Handeltreibens (st. Rspr.; BGH NStZ 1999, 451 m. w. N.). - BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04
Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern …
Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06
Im Verhältnis zu Österreich kam nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ-RR 2003, 364). - BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03
Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung …
Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06
Im Verhältnis zu Österreich kam nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ-RR 2003, 364). - BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann - …
Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06
Rn. 5 2. Auf der Grundlage der - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte indessen jedenfalls des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116) mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Winkler, NStZ 2005, 315 f.) und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …
Rn. 123 2. In der Urteilsformel ist der Anrechnungsmaßstab für die von den Angeklagten R. S. und E. S. in Österreich erlittene Auslieferungshaft anzugeben, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB (vgl. BGH…, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09; Beschl. vom 6. April 2006 - 3 StR 93/06 jew. m.w.N.). - BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und …
Da der Angeklagte W. nach den Feststellungen in diesen drei Fällen jeweils ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte, um seine Betäubungsmittelgeschäfte abzuwickeln, decken sich die Ausführungshandlungen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils mit einem Teilakt des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln, nämlich dem Transport des Heroins, sodass Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen diesen Delikten gegeben ist (BGH, Beschluss von 6. April 2006 - 3 StR 93/06, StraFo 2006, 342;… Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff., Rn. 472 f. mwN). - BGH, 29.03.2022 - 2 StR 25/22
Ergänzung der Urteilsformel hinsichtlich des Anrechnungsmaßstabs der in …
Im Hinblick darauf, dass eine Anrechnung der in Österreich erlittenen Freiheitsentziehung nur im Maßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 2 StR 16/05; BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - 3 StR 93/06), kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen.
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Rechtsprechung
| KG, 10.02.2006 - 2 AR 26/06 - 5 Ws 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 140 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de
StPO § 140 Abs. 2 S. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren über die Reststrafenaussetzung; Übertragung der Rechtsprechung über die Notwendigkeit der Verteidigung wegen der Schwere der Tat auf das Vollstreckungsverfahren; Bedeutung der Ergebnisse des eingeholten ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.01.2006 - P 12/83 Js 31/03 VRs - 542 StVK 681/05
- KG, 10.02.2006 - 2 AR 26/06 - 5 Ws 61/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 284 (Ls.)
- StV 2007, 94
- StraFo 2006, 342
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Danach ist dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.), oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Danach ist dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.), oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe). - BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf seiten des Verurteilten besteht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2773, 2774).
- OLG Stuttgart, 15.03.1993 - 2 Ws 34/93
Bestellung eines Verteidigers; Geisteskrankheit; Untergebrachter; …
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Danach ist dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.), oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe). - KG, 30.04.2001 - 5 Ws 233/01
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO einschränkend zu beurteilen (vgl. KG StraFo 2002, 244). - KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Das Vollstreckungsgericht ist an die rechtskräftigen Feststellungen des Tatrichters in dem Urteil gebunden, dessen Vollstreckung den Gegenstand des Verfahrens bildet (vgl. KG ZfStrVo 1996, 247).
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