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Rechtsprechung
   LG Aachen, 28.10.2008 - 68 Qs 120/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37429
LG Aachen, 28.10.2008 - 68 Qs 120/08 (https://dejure.org/2008,37429)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.10.2008 - 68 Qs 120/08 (https://dejure.org/2008,37429)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 68 Qs 120/08 (https://dejure.org/2008,37429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit einer Anordnung zur Entnahme von Körperzellen zum Zweck der Identitätsfeststellung

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06

    Zulässigkeit der Feststellung, Speicherung und Verwendung eines …

    Auszug aus LG Aachen, 28.10.2008 - 68 Qs 120/08
    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG, Beschluss vom 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06).
  • OLG Köln, 16.08.2005 - 2 Ws 345/05

    Anlasstat für die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters

    Auszug aus LG Aachen, 28.10.2008 - 68 Qs 120/08
    Deshalb scheiden hier die vom Verurteilten begangenen Betrugstaten aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts B vom 17.10.2007 (####), auch wenn diese zu einer Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von 5 Jahren sowie einer weiteren Gesamtstrafe von 7 Jahren und der Anordnung von Sicherungsverwahrung geführt haben, als Anlasstaten für eine Anordnung nach § 81 g Strafprozessordnung aus (angedeutet auch in OLG Köln, Beschluss vom 16.08.2005 - 2 Ws 345/05- zitiert nach Juris).
  • LG Saarbrücken, 01.06.2021 - 2 Qs 9/21

    Corona-Subventionsbetrügern darf genetischer Fingerabdruck abgenommen werden

    Vor diesem Hintergrund tritt die Kammer derjenigen Auffassung entgegen, wonach bei bestimmten Deliktsgruppen (insbesondere Vermögensdelikte wie §§ 263, 266, 266a StGB, die Anschlussdelikte der §§ 257 ff. StGB und Betäubungsmittelstraftaten) die Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters ausscheiden soll, da verwertbare Spuren üblicherweise nicht verursacht würden (vgl. LG Leipzig 19.7.2007 - 1 Qs 215/07, StraFo 2007, 464; LG Aachen 28.10.2008 - 68 Qs 120/08, StraFo 2009, 18, 19; OLG Köln 3.2.2004 - 2 Ws 41/04, StraFo 2004, 317; OLG Celle 7.12.2009 - 1 Ws 556/09, NStZ-RR 2010, 149, 150).
  • LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10

    Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung nach rechtskräftiger Verurteilung …

    Rn. 12 Diese Wahrscheinlichkeit wird bei Straftaten aus dem Bereich der Vermögensdelikte oftmals zu verneinen sein (vgl. LG Aachen, StraFo 2009, 18, 19).

    Die Anordnung kann daher nicht mit dem Argument abgelehnt werden, für die Aufklärung zukünftiger Straftaten stünden gegebenenfalls andere Ermittlungsmaßnahmen und Beweismittel zur Verfügung (so aber wohl LG Aachen, StraFo 2009, 18, 19).

  • LG Trier, 21.12.2012 - 5 Qs 143/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Abgabe einer Speichelprobe …

    Maßstab der Prognoseentscheidung ist somit das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifizierungsmuster ein Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (vgl. LG Leipzig vom 19.07.2007, 1 Qs 215/07, LG Aachen vom 28.10.2008, 68 Qs 120/08, Heidelberger Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 81 g, Rn. 11).
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