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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13574
BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09 (https://dejure.org/2009,13574)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2009 - 3 StR 132/09 (https://dejure.org/2009,13574)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 3 StR 132/09 (https://dejure.org/2009,13574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 232 StGB; § 181 Abs. 1 StGB a.F.; § 28 Abs. 2 StGB; § 181a StGB
    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches Merkmal); Zuhälterei

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 365
  • StraFo 2009, 429
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel …

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
    Rn. 5 Das Tatbestandsmerkmal "Anwerben" im Sinne dieser Vorschrift ist einengend auszulegen und setzt voraus, dass der Täter massiv und nachdrücklich auf die Willensbildung des Tatopfers einwirkt (vgl. BGH NStZ 1992, 434; BGH NStZ-RR 2004, 233).

    Das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setzt voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
    Fördert der Gehilfe, wie es hier bei der ersten Vermittlungstätigkeit geschehen ist, durch denselben Tatbeitrag zeitgleich mehrere Einzeldelikte, so werden ihm die Taten des Haupttäters als tateinheitlich zugerechnet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH NStZ-RR 2003, 265).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung …

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
    Zur Bemessung der Einzelstrafen unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots verweist der Senat auf BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12.
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die …

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
    Rn. 15 Jedoch stehen diese zum Nachteil der sechs brasilianischen Frauen begangenen Taten im Verhältnis der Tateinheit, da sich die Ausführungshandlungen des Haupttäters zeitgleich gegen mehrere Frauen richteten (vgl. BGHSt 48, 314, 322).
  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung; …

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
    Es kommt deshalb nicht darauf an, dass auch ein "Einwirken" im Sinne der ersten Tatvariante des § 180 Abs. 2 StGB nicht belegt ist (vgl. dazu BGHSt 45, 158, 161).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der …

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
    Rn. 8 bb) Schließlich hat die Strafkammer, die der Zumessung der Strafen für die Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung jeweils den nach §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 181 Abs. 1 StGB aF zugrunde gelegt hat, nicht bedacht, dass der Qualifikationstatbestand des § 181 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (vgl. BGHSt 42, 179, 183) auf den Gehilfen nur anwendbar ist, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat.
  • BGH, 03.04.1992 - 4 StR 93/92

    Anforderungen an das Merkmal des "Anwerbens" in § 181 Nr. 2 StGB - Vermittlung …

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
    Rn. 5 Das Tatbestandsmerkmal "Anwerben" im Sinne dieser Vorschrift ist einengend auszulegen und setzt voraus, dass der Täter massiv und nachdrücklich auf die Willensbildung des Tatopfers einwirkt (vgl. BGH NStZ 1992, 434; BGH NStZ-RR 2004, 233).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution; …

    Da der Angeklagte als weiterer Tatbeteiligter dieses strafschärfende besondere persönliche Merkmal in seiner Person nicht erfüllte, machte er sich aber gemäß § 28 Abs. 2 StGB nach dem Grundtatbestand des § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    In seiner Entscheidung vom 07.07.2009 (3 StR 132/09) hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen sei, der Täter also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt.

    Rn. 59 Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner jüngeren Entscheidungen zu diesem Problemkreis (Beschluss vom 07.07.2009 in 3 StR 132/09) ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 245/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution)

    Der Täter muss also einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, der Prostitution nachzugehen, erst hervorrufen oder das Opfer von dem von ihm gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringen (vgl. zu § 232 StGB, aF, BGH, Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03, NStZ-RR 2004, 233, 234; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430;… siehe zur Neufassung des § 232a auch BT-Drucks. 18/9095, S. 32 f.: Das Schutzgut der freien sexuellen Selbstbestimmung des Opfers wird beeinträchtigt, wenn der Täter "es zu einer Entscheidung ‚veranlasst', die es ohne sein Dazutun nicht getroffen hätte').
  • BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18

    Menschenhandel (Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten)

    Die Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF würde voraussetzen, dass die Nebenklägerin die zunächst von ihr aufgenommene Prostitutionstätigkeit zwischenzeitlich beendete oder zumindest aufgeben wollte und sodann vom Angeklagten zu deren erneuter Aufnahme bzw. deren Fortsetzung gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340, 341; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris; vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430;… LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 25).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2024 - 13 KLs 372 Js 23339/23

    Täterschaft sowie Konkurrenzen bei Vergewaltigung, besonders schwerer …

    Rn. 201 Da die Angeklagte C. - anders als der Angeklagte B. - die strafschärfenden besonderen persönlichen Merkmale der Gewerbsmäßigkeit und der Bandenmitgliedschaft (§ 232a Abs. 4, § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StGB) in ihrer Person nicht erfüllte, hat sie sich gemäß § 28 Abs. 2 StGB nach dem Grundtatbestand des § 232a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB strafbar gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430; BGH…, Beschluss vom 04.08.2020 - 3 StR 132/20 -, juris, Rn. 22).
  • LG Münster, 12.02.2026 - 21 KLs 7/25
    Ebenfalls ausreichend war es insoweit, wenn der Täter den Entschluss der Prostitution nachzugehen, beim Opfer hervorruft oder sie davon abbringt, die Prostitution aufzugeben oder nur noch in geringerem Maße auszuüben (BGH 07.07.2009 - Az. 3 StR 132/09).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2636
BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09 (https://dejure.org/2009,2636)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - 5 StR 149/09 (https://dejure.org/2009,2636)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09 (https://dejure.org/2009,2636)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 63 StGB; § 306a StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Brandstiftung (Vorsatz)

  • lexetius.com

    StGB §§ 55, 63

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2903
  • NStZ 2009, 565
  • FamRZ 2009, 1491
  • StraFo 2009, 429
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Rn. 9 a) Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen und ihr Einfluss auf seine soziale Anpassungsfähigkeit so stark ausgeprägt sind, dass sie - was für die angegebenen Störungsbilder nur in besonderen Fällen anzunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 385, 388; 49, 45, 52; BGH NStZ-RR 2003, 165, 166; 2008, 70, 71) - den sicheren Schluss auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Tat aufgrund eines dauerhaften Zustands tragen.

    Hierbei hat das Landgericht verkannt, dass die - zudem für den Bereich der erheblich verminderten Schuldfähigkeit nicht ganz eindeutig - formulierte Anforderung, es müsse für die Anordnung der Maßregel feststehen, dass der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt habe (BGHSt 42, 385, 388; BGH NStZ-RR 2008, 70, 71), auf die Feststellung eines dauerhaften Zustands im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit gerichtet ist.

  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Ist der Angeklagte rechtskräftig bestraft und im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, so ist bei einer Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat, die zur nachträglichen Gesamtstrafbildung nach § 55 StGB führt, allein die Aufrechterhaltung der Maßregel geboten, hingegen die erneute Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht zulässig (im Anschluss an BGHSt 30, 305).

    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Rn. 9 a) Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen und ihr Einfluss auf seine soziale Anpassungsfähigkeit so stark ausgeprägt sind, dass sie - was für die angegebenen Störungsbilder nur in besonderen Fällen anzunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 385, 388; 49, 45, 52; BGH NStZ-RR 2003, 165, 166; 2008, 70, 71) - den sicheren Schluss auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Tat aufgrund eines dauerhaften Zustands tragen.
  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Weitergehende ausdrückliche Überlegungen zu Möglichkeiten bedingt vorsätzlicher Inbrandsetzung ohne gleichzeitige bewusste Selbstgefährdung waren in diesem Zusammenhang nicht unerlässlich (vgl. zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB durch Feuerlegen in Kellerräumen BGH NStZ 2007, 270).
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung; …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Auf die Frage der Berechtigung einer wiederholten Anordnung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. hierzu BGHSt 50, 199, 205; BGH NStZ-RR 2007, 8, 9) kommt es hier nicht an, da eine solche im Anwendungsbereich des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB gänzlich ausscheidet.
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Auf die Frage der Berechtigung einer wiederholten Anordnung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. hierzu BGHSt 50, 199, 205; BGH NStZ-RR 2007, 8, 9) kommt es hier nicht an, da eine solche im Anwendungsbereich des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB gänzlich ausscheidet.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger …

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Rn. 9 a) Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen und ihr Einfluss auf seine soziale Anpassungsfähigkeit so stark ausgeprägt sind, dass sie - was für die angegebenen Störungsbilder nur in besonderen Fällen anzunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 385, 388; 49, 45, 52; BGH NStZ-RR 2003, 165, 166; 2008, 70, 71) - den sicheren Schluss auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Tat aufgrund eines dauerhaften Zustands tragen.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer …

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 188/95

    Einziehung - Unterbringung - Maßregelung - Sicherheitsverwahrung - Nachträgliche …

  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91

    Bestellung als Pflichtverteidiger für das Wiedereinsetzungsverfahren - …

  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08

    Christoph Broelsch

    Der Verkehr erwartet vor allem dann eine wahrheitsgemäße Darstellung im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs, wenn die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGH, Beschluss vom 09.06.2009, Az.: 5 StR 394/08; vgl. dazu Bittmann, NJW 2009, S. 2903).
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 142/10

    Mord; Sicherungsverwahrung (Aufrechterhaltung der Maßregelanordnung bei …

    Bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bestimmt aber § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, dass in der neuen Entscheidung die frühere Anordnung der Maßregel aufrecht zu erhalten, nicht also erneut (doppelt) anzuordnen ist (BGHSt 30, 305; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4 und 10).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit …

    Solche Taten dürften daher in in der Regel ausreichend erheblich sein, um die Unterbringung des Beschuldigten nach § 63 StGB anzuordnen, auch wenn sie eine Heimeinrichtung betreffen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09, juris, Rdnr. 10 für vorsätzliches Legen von Feuer in einer betreuten Wohnanlage für Behinderte).
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (keine Aufrechterhaltung von in früheren …

    Dem Grundgedanken des § 55 StGB entsprechend soll der Täter auch im Bereich der Nebenfolgenentscheidung so gestellt werden, wie er bei gleichzeitiger Aburteilung aller Taten in dem "früheren" Urteil gestanden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 10 Rn. 10; vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276;… Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 358/17, juris Rn. 8;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 58).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer …

    Lediglich die Gefahr der erneuten Begehung von schweren Brandstiftungsdelikten nach § 306a StGB wäre vorliegend geeignet, die Fortdauer der Unterbringung über sechs Jahre hinaus zu rechtfertigen (KG Berlin…, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, juris, Rdnr. 25), und zwar - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - auch dann, wenn hiervor eine Betreuungseinrichtung, in der der Untergebrachte lebt, betroffen wäre (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09, juris).
  • BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der …

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGHSt 30, 305; BGH Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91;… BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; § 64 Anordnung 4; BGH Beschluss vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 - NStZ 2009, 565) ..." Dem schließt sich der Senat an.
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