Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche Körperverletzung; erfolgreiche Aufklärungsrüge der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Vorstrafen des Angeklagten - lexetius.com
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- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung zwischen Mitteltäterschaft und Beihilfe; Aufklärungsrüge wegen Berücksichtigung eines unzutreffenden Bundeszentralregisterauszugs bei der Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 244 Abs 2 StPO
Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung zwischen Mitteltäterschaft und Beihilfe; Aufklärungsrüge wegen Berücksichtigung eines unzutreffenden Bundeszentralregisterauszugs bei der Strafzumessung - Wolters Kluwer
Eröffnung eines Beurteilungsspielraums des Tatrichters insbesondere in Grenzfällen bzgl. der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Vorliegen eines Verfahrensverstoßes im Hinblick auf eine irrtümliche Annahme von Vorstrafen aufgrund fehlender Eintragung im ...
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Eröffnung eines Beurteilungsspielraums des Tatrichters insbesondere in Grenzfällen bzgl. der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Vorliegen eines Verfahrensverstoßes im Hinblick auf eine irrtümliche Annahme von Vorstrafen aufgrund fehlender Eintragung im ...
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Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 28.05.2009 - 3 KLs 6/09
- BGH, 23.03.2010 - 4 StR 522/09
- BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 236
- NStZ-RR 2011, 34
- StraFo 2010, 258
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.). - BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Dass das Zusammenwirken eines Täters mit einem Gehilfen zur Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreichen kann (vgl. dazu BGHSt 47, 383, 386), führt nicht dazu, dass der Gehilfe schon deshalb als Mittäter zu bestrafen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10). - BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08
Gefährliche Körperverletzung (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich); …
Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Dass das Zusammenwirken eines Täters mit einem Gehilfen zur Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreichen kann (vgl. dazu BGHSt 47, 383, 386), führt nicht dazu, dass der Gehilfe schon deshalb als Mittäter zu bestrafen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10).
- BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …
Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung kann vielmehr auch derjenige bestraft werden, der die Verletzung nicht mit eigener Hand ausführt, jedoch auf Grund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses mit dem Willen zur Tatherrschaft zum Verletzungserfolg beiträgt (Senatsurteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190). - BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82
Strafzumessung - Durchschnittliche Schwere - Tateinordnung - Gesetzlicher …
Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Wird jedoch - wie im vorliegenden Fall - zur Begründung des Rechtsfolgenausspruchs lediglich ein tragender Gesichtspunkt herangezogen, ist zu besorgen, dass der Tatrichter die durch § 46 Abs. 2 StGB gebotene Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Tatsachen nicht in der erforderlichen Weise rechtsfehlerfrei vorgenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1983 - 4 StR 667/82, NStZ 1983, 217). - BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93
Verletzung des Aufklärungsgebots eines Gerichts
Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Denn das Aufklärungsgebot richtet sich an das Gericht; das Verhalten der Verfahrensbeteiligten ist deshalb grundsätzlich ohne Einfluss auf die dem Gericht aus diesem Gebot erwachsenden Pflichten (Senatsurteil vom 11. März 1993 - 4 StR 70/93, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 5).
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14
Hooligans als kriminelle Vereinigung
Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich auch im Bereich des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB - sowohl hinsichtlich der an den Körperverletzungshandlungen unmittelbar Beteiligten, als auch der Außenstehenden und Abwesenden - nach den allgemeinen Regeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270). - BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10
Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; …
Der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, der neben einem weiteren (Mit-)Täter auch den Teilnehmer ausdrücklich einschließt (BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 384, 386), setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bewusst zusammenwirken, wobei die eigenhändige Ausführung von Verletzungshandlungen durch jeden der Anwesenden nicht erforderlich ist (vgl. nur Senatsurteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236 m.w.N.). - BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung …
Die Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) drängte danach, ihn als Zeugen anzuhören, unabhängig davon, ob die Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung auf seine Vernehmung verzichtet haben sollten (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09 - Rn. 11, NStZ-RR 2010, 236, 237).
- BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss …
Ob Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat das Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen: maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19, juris Rn. 8;… vom 29. Juni 2017 - 3 StR 58/17, juris Rn. 8; Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236). - BGH, 19.11.2019 - 4 StR 449/19
Mittäterschaft (Maßstab)
Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236;… vom 10. Dezember 2013 - 5 StR 387/13, juris Rn. 10 …und vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 514, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 190/19, juris Rn. 21). - BGH, 28.11.2024 - 3 StR 53/24
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil …
Denn die bisherigen Feststellungen zum Beginn der körperlichen Auseinandersetzung legen einen zumindest konkludent geschlossenen Tatplan der beiden Angeklagten nahe (vgl. zu den übrigen Voraussetzungen der Mittäterschaft BGH…, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 mwN; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270; Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236). - BGH, 17.12.2025 - AK 118/25
Rechtmäßige Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate …
Rn. 25 (d) Die einzelnen Tötungen, Folterungen und Freiheitsberaubungen, soweit sie durch andere Personen durchführt wurden, sind dem Angeschuldigten gemäß § 25 Abs. 2 StGB, § 2 VStGB mittäterschaftlich zuzurechnen (zu den Voraussetzungen der Mittäterschaft BGH…, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 mwN; Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270; vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236). - LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18 Insoweit greift auch der Bundesgerichtshof auf Basis der grundsätzlich nach wie vor vertretenen Theorie vom Täterwillen regelmäßig und verstärkt auf den von weiten Teilen der Literatur (…vgl. Münchener Kommentar-Joecks, 3. Aufl. 2017, § 25 Rn. 13 mit entsprechenden Nachweisen) ohnehin von jeher als maßgeblich zur Abgrenzung beurteilten Begriff der Tatherrschaft zurück, wenngleich er sich teilweise damit begnügt, einen entsprechenden Willen festgestellt zu wissen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 71; wistra 2005, 380; NStZ 2007, 697; NStZ-RR 2010, 139; NStZ-RR 2010, 236;… Münchener Kommentar-Joecks, a.a.O., § 25 Rn. 29).
- BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16
Beweiswürdigung des Tatrichters (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe: …
Enthalten die Urteilsgründe eine hinreichende Darlegung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, ist die Bejahung mittäterschaftlicher Tatbegehung durch den Tatrichter vom Revisionsgericht daher selbst dann hinzunehmen, wenn im Einzelfall eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236 mwN). - BGH, 17.12.2025 - 3 BJs 738/23
Rechtmäßige Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate …
(d) Die einzelnen Tötungen, Folterungen und Freiheitsberaubungen, soweit sie durch andere Personen durchführt wurden, sind dem Angeschuldigten gemäß § 25 Abs. 2 StGB , § 2 VStGB mittäterschaftlich zuzurechnen (zu den Voraussetzungen der Mittäterschaft BGH…, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 mwN; Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270 ; vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236 ). - OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine …
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Rechtsprechung
| BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 54d Nr. 1 BeurkG; § 266 StGB
Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von einem geplanten Betrug; Pflichtwidrigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und subjektive Einschränkung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Untreue des Notars: Auszahlung hinterlegter Gelder trotz vor der Beurkundung erlangter Kenntnis von Betrugsplan der Kaufvertragsparteien
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54d Nr 1 BeurkG, § 266 StGB, § 14 Abs 2 BNotO
Untreue des Notars: Auszahlung hinterlegter Gelder trotz vor der Beurkundung erlangter Kenntnis von Betrugsplan der Kaufvertragsparteien - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 54d Nr. 1; StGB § 266
Disziplinar- und strafrechtliche Relevanz der Auszahlung hinterlegter Gelder trotz Kenntnis von zum Nachteil der finanzierenden Bank geplanten Betrugs - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar bei Kenntnis noch vor Beurkundung von einem von den Kaufvertragsparteien zum Nachteil des finanzierenden Geldinstituts geplanten Betrug
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
BeurkG § 54d Nr. 1; StGB § 266
Rechtmäßigkeit der Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar bei Kenntnis noch vor Beurkundung von einem von den Kaufvertragsparteien zum Nachteil des finanzierenden Geldinstituts geplanten Betrug - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Untreue schon durch Umbuchungen vom Notaranderkonto auf Geschäftskonto bei geplanter nachfolgender Auszahlung
Verfahrensgang
- LG Limburg, 12.11.2008 - 1 KLs 3 Js 11650/04
- BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1764
- NStZ-RR 2013, 194
- NJ 2011, 34
- StraFo 2010, 258
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Rn. 16 Die Rechtsprechung des Senats zum voluntativen Vorsatzelement in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung (BGH BGHSt 51, 100, 118 ff.; NStZ 2007, 704, 705) hat das Landgericht dem angefochtenen Urteil in rechtsfehlerfreier Weise zu Grunde gelegt. - BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08
Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Auf die in mehreren Entscheidungen jeweils nichttragend geäußerte abweichende Rechtsauffassung des 1. Strafsenats, wonach der bedingte Vorsatz nicht auch die Billigung eines eventuellen Endschadens umfassen müsse (BGHSt 53, 199, 204 Rn. 17; so auch schon NJW 2008, 2451, 2452;… offen gelassen durch den 3. Strafsenat Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 576/08 - Rn. 25), kommt es damit hier nicht an. - BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08
Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Auf die in mehreren Entscheidungen jeweils nichttragend geäußerte abweichende Rechtsauffassung des 1. Strafsenats, wonach der bedingte Vorsatz nicht auch die Billigung eines eventuellen Endschadens umfassen müsse (…BGHSt 53, 199, 204 Rn. 17; so auch schon NJW 2008, 2451, 2452; offen gelassen durch den 3. Strafsenat Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 576/08 - Rn. 25), kommt es damit hier nicht an.
- BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Auf die in mehreren Entscheidungen jeweils nichttragend geäußerte abweichende Rechtsauffassung des 1. Strafsenats, wonach der bedingte Vorsatz nicht auch die Billigung eines eventuellen Endschadens umfassen müsse (…BGHSt 53, 199, 204 Rn. 17; so auch schon NJW 2008, 2451, 2452;… offen gelassen durch den 3. Strafsenat Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 576/08 - Rn. 25), kommt es damit hier nicht an. - BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03
Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Vielmehr führt die Vermischung treuhänderisch verwahrter fremder mit eigenen Geldern nur dann nicht zu einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn der die Treuepflicht Verletzende uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (st. Rechtspr.; vgl. nur RGSt 73, 283, 285 f.; BGHSt 15, 342, 344 f.; BGH BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 56), was hier angesichts der Feststellungen zur finanziellen Lage des Angeklagten für alle von ihm veranlassten Umbuchungen ausgeschlossen werden kann. - BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Vielmehr führt die Vermischung treuhänderisch verwahrter fremder mit eigenen Geldern nur dann nicht zu einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn der die Treuepflicht Verletzende uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (st. Rechtspr.; vgl. nur RGSt 73, 283, 285 f.; BGHSt 15, 342, 344 f.;… BGH BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 56), was hier angesichts der Feststellungen zur finanziellen Lage des Angeklagten für alle von ihm veranlassten Umbuchungen ausgeschlossen werden kann. - BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06
Untreue (Vermögensgefährdung durch unzureichende Kreditsicherung); voluntatives …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Rn. 16 Die Rechtsprechung des Senats zum voluntativen Vorsatzelement in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung (BGH BGHSt 51, 100, 118 ff.; NStZ 2007, 704, 705) hat das Landgericht dem angefochtenen Urteil in rechtsfehlerfreier Weise zu Grunde gelegt. - BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08
Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Das Verbot trifft vielmehr auch den Notar, der bereits bei der der Verwahrung zu Grunde liegenden Beurkundung davon Kenntnis hatte, dass die Beteiligten einen Betrug zum Nachteil des künftigen Hinterlegers planen, und der deshalb nach § 14 Abs. 2 BNotO seine Amtstätigkeit insgesamt hätte versagen müssen (BGH - NotS - NJW-RR 2009, 488, 489). - RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39
Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn …
Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Vielmehr führt die Vermischung treuhänderisch verwahrter fremder mit eigenen Geldern nur dann nicht zu einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn der die Treuepflicht Verletzende uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (st. Rechtspr.; vgl. nur RGSt 73, 283, 285 f.; BGHSt 15, 342, 344 f.;… BGH BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 56), was hier angesichts der Feststellungen zur finanziellen Lage des Angeklagten für alle von ihm veranlassten Umbuchungen ausgeschlossen werden kann.
- KG, 12.04.2013 - 6 U 132/11
Notarhaftung: Amtspflichtverletzung durch Auszahlung einer hinterlegten Summe im …
Diese Pflichten treffen einen Notar erst recht, wenn er die Verwahrungsanweisung in Kenntnis des unerlaubten Zwecks angenommen hat (BGH…, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 13/08, DNotZ 2009, 290 Rz. 8 zitiert nach Juris; Beschluss vom 7.4.2010 - 2 StR 153/09, NJW 2010, 1764 Rz. 16).Rn. 40 Ein derartiges betrügerisches Vorgehen gegenüber finanzierenden Banken, an dem sich ein Notar nicht beteiligen darf, ist in der notarrechtlichen Literatur und Rechtsprechung im Jahre 2007 schon seit vielen Jahren unter anderem unter dem Stichwort des Kickback-Geschäftes bekannt gewesen und demzufolge nicht derart außergewöhnlich, dass der Beklagte trotz der massiven Anzeichen keinen konkreten Verdacht in diese Richtung hätte hegen und diesem nicht hätte nachgehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.1977 - VI ZR 176/76, DNotZ 1978, 373 ; Urteil vom 14.7.2000 - 3 StR 454/99, DNotZ 2001, 566; Beschluss vom 17.8.2005 - 2 StR 6/05, DNotZ 2006, 182;… Beschluss vom 14.12.2009 - NotSt (B) 2/09, DNotZ 2010, 116, Rz. 17; Beschluss vom 7.4.2010 - 2 StR 153/09, a.a.O. mit Anmerkung Küpper in jurisPR-StrafR 11/2010 Anm 3, zum Tatkomplex 2, Fall 22) .
Dies gilt erst recht dann, wenn der Darlehensnehmer mangels Kreditwürdigkeit überhaupt keinen Kredit erhalten würde (vgl. BGH NJW 2010, 1764 f., Rz. 5;… BGH DNotZ 2006, 182 f., Rz. 8, 9).
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten restriktiven Auslegung des § 266 StGB spricht aus Sicht des Senats mehr für die Auffassung, die verlangt, dass der Täter sich auch mit der Realisierung des Vermögensnachteils zumindest abfindet (vgl. BGHSt 51, 100; 52, 182; NStZ 2007, 704; 2013, 715; NJW 2010, 1764). - OLG Frankfurt, 08.07.2015 - 4 U 248/06
Haftung des Notars wegen pflichtwidriger Freigabe der Darlehensvaluta zur …
Denn die Pflicht, dem Unrecht zu wehren, geht dem Schutz des Notargeheimnisses vor (vgl. BGH vom 22.11.1977, Az. VI ZR 176/76 Rz. 17 f., vom 07.04.2010, Az. 2 StR 153/09 Rz. 16 - juris). - OLG Köln, 22.01.2013 - 9 U 141/12
Umfang der Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers eines Notars bei …
Auch aus dem Strafurteil des Landgerichts Limburg vom 12.11.2008 - 3 Js 11650/04 - 1Kls - BGH 2 StR 153/09 (BB 1, BB 2; NJW 2010, 156) lassen sich systematische Amtspflichtverletzungen und Verstöße gegen Elementarpflichten entnehmen (vgl. BGH NJW 2010, 560).
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