Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 213 StGB; § 46a StGB
Minder schwerer Fall des Totschlages; Täter-Opfer-Ausgleich bei Überschreitung des zulässigen Maßes der Verteidigungshandlung (Notwehrlage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Totschlags in minder schwerem Fall; Anforderungen an die Strafzumessung bei Verurteilung wegen versuchtem Totschlags in minder schwerem Fall; Auswirkungen einer vor der versuchten Totschlagshandlung vorausgehenden ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Totschlags in minder schwerem Fall; Anforderungen an die Strafzumessung bei Verurteilung wegen versuchtem Totschlags in minder schwerem Fall; Auswirkungen einer vor der versuchten Totschlagshandlung vorausgehenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- merkur-online.de (Pressebericht, 11.09.2009)
Nach Messerattacke am Maibaumplatz: Milderes Urteil für Sven G. absehbar
- spiegel.de (Pressebericht, 06.11.2009)
Streitfall Notwehr: "Ich habe noch nie so viel Angst gehabt"
- Telepolis (Pressebericht, 22.09.2009)
Münchner Urteile gegen Zivilcourage
- tz.de (Pressebericht, 11.09.2009)
Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess!
Verfahrensgang
- LG München I, 09.01.2009 - 1 Ks 121 Js 10459/08
- BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09
- LG München I, 09.11.2009 - 2 Ks 121 Js 10459/08
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 82
- StV 2010, 303
- StraFo 2010, 37
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09
Danach bedarf es insbesondere bei schweren Gewaltdelikten regelmäßig eines Geständnisses, das der Angeklagte hier abgelegt hat (vgl. BGHSt 48, 134, 141).
- LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord
Voraussetzung für die Annahme eines derartigen Täter-Opfer-Ausgleiches ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls bei schwer wiegenden Straftaten oder solchen, durch die das Opfer psychisch stark belastet worden ist, zunächst zumindest grundsätzlich ein Geständnis des jeweiligen Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 2010, 82 f.). - LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
Dazu gehört auch, dass der Täter die Verantwortung für das Geschehene in Anerkennung der Opferrolle des Geschädigten übernimmt (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09). - LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten …
Dieser kommunikative Prozess ist u. a. bei gravierenden Gewaltdelikten zwar nicht grundsätzlich (BGH, Beschluss vom 25.06.2008 - 2 StR 217/08), aber doch regelmäßig ohne ein umfassendes Geständnis kaum denkbar (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09; Urteil vom 19.02.2002 - 1 StR 405/02).Es kommt grundsätzlich entscheidend darauf an, ob ein Täter den Geschädigten als Opfer der Tat respektiert und erkennen lässt, dass er für seine Tat die Verantwortung übernimmt (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09; Urteil vom 09.10.2019 - 2 StR 468/19 und 22.05.2019 - 2 StR 203/18) und sich letztlich dadurch eine "friedensstiftende Wirkung" entfaltet oder angebahnt wird, ohne dass eine Versöhnung im engeren Sinn erforderlich ist (BGH, Urteil vom 12.01.2012 - 4 StR 290/11;… Fischer, Strafgesetzbuch, 69. Auflage 2022, § 46a Rz. 11 mwN).
- LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22
Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung, …
Ein Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Nr. 1 StGB verlangt bei schweren Gewalttaten unter anderem einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer, den das Opfer als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09). - LG Kiel, 05.07.2022 - 13 Ks 598 Js 62014/21 Darüber hinaus muss das Verhalten des Angeklagten als Ausdruck der Übernahme von Verantwortung in Anerkennung der Opferrolle des Geschädigten anzusehen sein, und es muss ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer stattgefunden haben, den das Opfer als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (vgl. BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09, NStZ 2010, 82).
- LG Traunstein, 10.07.2020 - 2 KLs 370 Js 28670/19
Strafrahmenbestimmung und Strafzumessung bei gemeinschaftlicher Vergewaltigung in …
Rn. 65 Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a StGB erfordert zudem bei einer schweren Gewalttat, wie der vorliegenden, jedenfalls die Übernahme von Verantwortung durch den Angeklagten in Anerkennung der Opferrolle (BGH vom 04.08.2009, Az.: 1 StR 297/09, NStZ 2010, 82). - LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17
Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim …
Erforderlich ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer, der auf die Lösung des der Tat zugrundeliegenden Gesamtkonfliktes im Sinne des Bemühens um friedensstiftende Wirkung abzielt (BGH, StV 2008, 463/464 und StV 2010, 303; NStZ 2012, 439/440;… Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 ff. m.w.N.). - LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18
Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …
Erforderlich ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer, der auf die Lösung des der Tat zugrundeliegenden Gesamtkonfliktes im Sinne des Bemühens um friedensstiftende Wirkung abzielt (BGH StV 2008, 463/464 und 2010, 303, NStZ 2012, 439/440;… Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 46 a, Rn. 10 ff. m.w.N.). - LG Itzehoe, 15.04.2025 - 6 Ks 315 Js 22118/24
Bedingter Tötungsvorsatz im Falle des gezielten Rammens eines Kraftfahrzeugs im …
Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift kommt es jedoch vor allem darauf an, ob der Täter den Geschädigten als Opfer der Tat respektiert bzw. die Opferrolle anerkennt und erkennen lässt, dass er für seine Taten die Verantwortung übernimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 297/09 -, juris Rn. 5). - LG Traunstein, 16.12.2019 - 2 KLs 201 Js 40230/18
Rechtsfolgen einer gefährlichen Körperverletzung mit erheblichen Folgen - …
Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46 a StGB erfordert bei schweren Gewalttaten, wie vorliegend, jedenfalls die Übernahme von Verantwortung durch den Angeklagten in Anerkennung der Opferrolle (BGH vom 04.08.2009, Az.: 1 StR 297/09, NStZ 2010, 82). - BGH, 12.07.2011 - 1 StR 265/11
Täter-Opfer-Ausgleich (mangelnde Übernahme von Verantwortung für die begangenen …
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Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2009 - 2 StR 116/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 54 StGB
Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe durch Entfaltung der Zäsurwirkung bei noch nicht erledigter Entscheidung
- rechtsportal.de
StPO § 460; StPO § 462
Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe durch Entfaltung der Zäsurwirkung bei noch nicht erledigter Entscheidung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2010, 37
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17
Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen); …
Denn erst zu diesem Zeitpunkt kann die Tat abschließend beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2015 - 1 StR 305/15, NStZ-RR 2015, 305;… vom 16. September 2014 - 3 StR 423/14 Rn. 4; vom 1. Juli 2009 - 2 StR 116/09, StraFo 2010, 37; vom 4. April 2000 - 5 StR 105/00;… Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 9 mwN). - BGH, 16.09.2014 - 3 StR 423/14
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung einer nicht vor der früheren …
Begangen im Sinne dieser Vorschrift ist eine Tat mit deren Beendigung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, NJW 1997, 750; Beschluss vom 1. Juli 2009 - 2 StR 116/09, StraFo 2010, 37).
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