Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.06.2017 - 2 Ws 127/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 56a Abs. 2; StGB § 56f Abs. 1 S. 2; StPO § 329 Abs. 1
Bewährungswiderruf wegen Nachverurteilung aufgrund von in der sog. Vorlaufzeit begangenen Taten; Beginn der Vorlaufzeit bei Verwerfung der Berufung wegen Säumnis des Angeklagten schon mit dem erstinstanzlichen Urteil - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewährungswiderruf wegen Nachverurteilung aufgrund von in der sog. Vorlaufzeit begangenen Taten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewährungswiderruf wegen Nachverurteilung aufgrund von in der sog. Vorlaufzeit begangenen Taten; Beginn der Vorlaufzeit bei Verwerfung der Berufung wegen Säumnis des Angeklagten schon mit dem erstinstanzlichen Urteil
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 12.05.2017 - 17a BRs 7/17
- OLG Celle, 21.06.2017 - 2 Ws 127/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 362 (Ls.)
- StraFo 2017, 466
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 19.02.2007 - 2 Ws 31/07
Strafaussetzung: Bewährungswiderruf bei neuer Straffälligkeit vor dem …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2017 - 2 Ws 127/17
Die für einen Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 2 StGB maßgebliche sog. Vorlaufzeit beginnt mit der letzten tatrichterlichen Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung (Anschluss an OLG Hamburg NStZ-RR 2007, 198).Dies ist bei der Berufung gegen eine erstinstanzliche Strafaussetzung das die Aussetzung bestätigende Berufungsurteil (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2007, 198).
- BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2017 - 2 Ws 127/17
Diese könnte - ohne das ihr das Verböserungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO entgegenstehen würde (vgl. BGHSt 7, 180), je nach Gewicht der neuen Straftaten und unter Berücksichtigung aller sonstigen maßgebenden Umstände zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führen. - BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91
Verfassungsrechtliche Bewertung der Belehrung nach § 268a Abs. 3 StPO
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2017 - 2 Ws 127/17
Rn. 15 Nach ihrem Sinn und Zweck ermöglicht die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift (vgl. BVerfG NJW 1992, 2877) einen Bewährungswiderruf auch bei solchen Straftaten, die der Verurteilte nach der letzten tatrichterlichen Aussetzungsentscheidung und vor deren Rechtskraft begangen hat.
- OLG Saarbrücken, 30.01.2024 - 1 Ws 301/23
Beginn der Vorlaufzeit für einen Bewährungswiderruf
Die für einen Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB maßgebliche Vorlaufzeit beginnt mit der letzten tatrichterlichen Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 Ws 127/17, juris und Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 2 Ws 31/07, juris).Nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich auch der Senat anschließt, beginnt diese sogenannte Vorlaufzeit mit der letzten tatrichterlichen Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 2 Ws 31/07 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 Ws 127/17 -, juris;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 56f Rn. 3b;… LK-StGB/Hubrach, 13. Aufl., § 56f Rn. 3;… MüKoStGB/Groß/Kett-Straub, 4. Aufl., § 56f Rn. 19).
- BayObLG, 12.09.2019 - 202 StRR 1609/19
Revision gegen Verweisungsurteil nach § 328 Abs. 2 StPO
b) Aus den dem Senat damit für die revisionsgerichtliche Überprüfung zugänglichen Urteilsfeststellungen des Landgerichts ergibt sich, dass die Berufungskammer bei der ihr von Amts wegen obliegenden Verpflichtung zur Prüfung einer hinreichenden Strafkompetenz (sog. "Strafbann") des Erstgerichts (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 21.04.1994 - 4 StR 136/94 = BGHSt 40, 120, 122 = NJW 1994, 2369 = StV 1994, 414 = wistra 1994, 304 …und Urt. v. 22.04.1999 - 4 StR 19/99 = BGHSt 45, 58 = wistra 1999, 343 = StV 1999, 343 = NJW 1999, 2604;… LR/Gössel § 323 Rn. 21, 51 ff.;… BeckOK/Eschelbach § 328 Rn. 12, 16, 24) mit zutreffender Begründung davon ausgegangen ist, dass mit den u.a. wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Nötigung und Beleidigung festgesetzten (unerledigten) Einzelstrafen unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten durch das seit dem 04.11.2015 rechtskräftige Berufungsurteil des Landgerichts Chemnitz vom 27.10.2015 und ohne Hinderung durch das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - 3 StR 478/15 bei juris; 04.04.1997 - 2 StR 125/97 = NStZ-RR 1997, 228;… 11.02.1988 - 4 StR 516/87 = BGHSt 35, 208 = wistra 1988, 235 = NStZ 1988, 284 und 07.07.2010 - 1 StR 212/10 = BGHSt 55, 220 = NJW 2010, 3589 = BGHR StGB § 55 Berufung 1 = StraFo 2010, 469; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 Ss 68/08 = NStZ-RR 2008, NSTZ-RR 2008, 235; OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2017- 2 Ws 127/17 = StraFo 2017, 466;… BeckOK/Eschelbach § 331 Rn. 35;… KK/Paul § 331 Rn. 3, Fischer StGB 66. Aufl. § 55 Rn. 19 f., jeweils m.w.N.) die Bildung einer die Strafkompetenz des Amtsgerichts von vier Jahren voraussichtlich deutlich übersteigenden (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe festzusetzen gewesen wäre. - OLG Stuttgart, 19.02.2025 - 1 Ws 3/25
Vorlaufzeit für Absehen von Bewährungswiderruf
Rn. 9 Soweit obergerichtliche Rspr. (OLG Hamburg NStZ-RR 2007, 198; OLG Celle BeckRS 2017, 120073) und ihr folgend Kommentarliteratur (…etwa Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 56f Rn. 5;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 56f Rn. 3) annimmt, die Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 Satz 2 Var. 1 StGB beginne bei mehreren tatrichterlichen Entscheidungen erst mit der letzten, also in der Regel dem Berufungsurteil, könnte der Senat dem nicht folgen.
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