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Rechtsprechung
   EuG, 14.03.1996 - T-134/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6782
EuG, 14.03.1996 - T-134/95 (https://dejure.org/1996,6782)
EuG, Entscheidung vom 14.03.1996 - T-134/95 (https://dejure.org/1996,6782)
EuG, Entscheidung vom 14. März 1996 - T-134/95 (https://dejure.org/1996,6782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 3283/94 Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86; ; EG-Vertrag Art. 173

  • EU-Kommission

    Dysan Magnetics Ltd und Review Magnetics (Macao) Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens - Unzulässigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Einleitung eines Antidumpingverfahrens ; Einfuhr von Magnetplatten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens - Unzulässigkeit.

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.1996 - T-134/95
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9) und dem Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 42) stelle die Einleitung eines Antidumpingverfahrens eine vorbereitende Handlung dar, die die Rechtslage der Klägerinnen nicht irreversibel berühre.

    Die Einleitung des Verfahrens enthalte eine endgültige Entscheidung der Kommission (Urteile IBM/Kommission, a. a. O., Randnr. 11 und 12, Spanien/Kommission, a. a. O., Randnrn. 21 bis 23, und Italien/Kommission, a. a. O., Randnrn. 27 bis 29), die Rechtswirkungen erzeuge, die ihre Interessen beeinträchtigten (…Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und IBM/Kommission, a. a. O., Randnr. 9), indem sie ihre Rechtslage erheblich verändere.

    Im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren ergehen, liegt eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluß dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (vgl. Urteil IBM/Kommission, a. a. O., Randnrn.

    Ausserdem stellt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die "Entscheidung" der Kommission, ein Verfahren zur Feststellung eines Verstosses gegen Artikel 85 und/oder Artikel 86 EG-Vertrag einzuleiten, anders als die Entscheidung über eine Nachprüfung nach Artikel 14 der Verordnung Nr. 17 keine nach Artikel 173 EG-Vertrag anfechtbare Handlung dar (Urteil IBM/Kommission, a. a. O., Randnr. 21).

  • EuGH, 14.03.1990 - 150/87

    Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Normalpapierkopierern; Ablehnung eines …

    Auszug aus EuG, 14.03.1996 - T-134/95
    Dies zeige, daß es sich nur um die erste Phase eines Verfahrens handele, das zur Einführung von Antidumpingzöllen führen könne (vgl. insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 9).

    23 Da sich die Rolle der Kommission in den Entscheidungsprozeß des Rates einfügt (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 8. Mai 1985 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1985, 1351, Randnr. 3, vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 299/85, Tokyo Juki Industrial/Rat und Kommission, Slg. 1986, 2965, 2967, vom 11. November 1987 in der Rechtssache 150/87, Nashua Corporation u. a./Rat und Kommission, Slg. 1987, 4421, Randnr. 6, und Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 7), ist die "Entscheidung" der Kommission, ein Antidumpingverfahren einzuleiten, eine blosse vorbereitende Maßnahme, die nicht geeignet ist, die Rechtslage der Klägerin sofort und irreversibel zu beeinträchtigen.

  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 14.03.1996 - T-134/95
    Dies zeige, daß es sich nur um die erste Phase eines Verfahrens handele, das zur Einführung von Antidumpingzöllen führen könne (vgl. insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 9).

    Der vorbereitende Charakter der Einleitung eines solchen Verfahrens werde auch durch den Umstand aufgezeigt, daß allein der Rat zur Auferlegung endgültiger Antidumpingzölle zuständig sei (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo zu dem Urteil Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, a. a. O., Slg. I-742).

  • EuG, 30.11.2021 - T-744/20

    Airoldi Metalli/ Kommission - Dumping - Einfuhren von …

    Insoweit ist bereits entschieden worden, dass die Entscheidung der Kommission, ein Antidumpingverfahren einzuleiten, eine vorbereitende Maßnahme ist, gegen die keine Klage erhoben werden kann, da sie die Rechtslage der betreffenden Unternehmen nicht unmittelbar und irreversibel beeinträchtigt und daher nicht geeignet ist, die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bereits vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 14. März 1996, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, T-134/95, EU:T:1996:38, Rn. 21 bis 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 25. Mai 1998, Broome & Wellington/Kommission, T-267/97, EU:T:1998:108, Rn. 26 bis 29).

    Auch wenn in dieser Bestimmung der Indikativ Präsens verwendet wird, ist sie im Licht der Art. 19a und 20 der Grundverordnung zu lesen (…siehe oben, Rn. 26) und somit dahin auszulegen, dass sie sich darauf beschränkt, Verfahrensgarantien zugunsten der interessierten Parteien zu schaffen, und dass sie nur die einer Verfahrenshandlung zukommenden Wirkungen entfaltet, ohne die Rechtsstellung der Klägerin, von ihrer verfahrensrechtlichen Lage abgesehen, zu beeinträchtigen (vgl. entsprechend Beschlüsse vom 14. März 1996, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, T-134/95, EU:T:1996:38, Rn. 27, …sowie vom 15. März 2019, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission, T-410/18, EU:T:2019:166, Rn. 17 und 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen …

    Im Gegensatz zu der Situation, in der die Kommission nach Konsultationen im Beratenden Ausschuss gemäß Art. 11 Abs. 6 der Grundverordnung entscheidet, eine Interimsüberprüfung durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 14. März 1996, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, T-134/95, Slg. 1996, II-181, Randnr. 23, und vom 25. Mai 1998, Broome & Wellington/Kommission, T-267/97, Slg. 1998, II-2191, Randnr. 29), handelt es sich bei der Weigerung, eine derartige Überprüfung ohne ausreichende Beweise durchzuführen, nicht um eine einleitende oder vorbereitende Maßnahme, da ihr keine weitere Handlung folgt, die im Wege einer Nichtigkeitsklage angefochten werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile SFEI u. a./Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 28, und Athinaïki Techniki/Kommission, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 54).
  • EuG, 30.11.2011 - T-107/08

    Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing / Rat und Kommission - …

    Rn. 81 Die Beteiligung an einem Antidumpingverfahren wird aber von den ausführenden Herstellern (oder von einer anderen interessierten Partei) nicht gefordert (Beschluss des Gerichts vom 14. März 1996, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, T-134/95, Slg. 1996, II-181, Randnr. 27), und diese sind bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit und des Interesses an der Beteiligung sowie der Intensität ihrer Beteiligung und der hierzu getätigten Ausgaben frei.
  • EuG, 25.05.1998 - T-267/97

    Broome & Wellington / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Bekanntmachung über die …

    Die Kommission macht geltend, die Einleitung eines Antidumpingverfahrens sei eine vorbereitende Handlung, die als solche nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 19, sowie Beschlüsse des Gerichts vom 14. März 1996 in der Rechtssache T-134/95, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, Slg. 1996, II-181, Randnr. 23, und vom 10. Dezember 1996 in der Rechtssache T-75/96, Söktas/Kommission, Slg. 1996, II-1689, Randnr. 31).
  • EuG, 26.08.1996 - T-75/96

    Söktas Pamuk Ve Tarim Ürünlerini Değerlendirme Ticaret Ve Sanayii AS …

    8 bis 12, und Beschluß des Gerichts vom 14. März 1996 in der Rechtssache T-134/95, Dysan Magnetics Ltd und Review Magnetics (Macao) Ltd/Kommission, Slg. 1996, II-181, Randnr. 20).
  • EuG, 04.10.1996 - T-5/96

    Sveriges Betodlares Centralförening und Sven Åke Henrikson gegen Kommission der …

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 gegeben ist, nur die Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen der Kläger beeinträchtigen, indem sie ihre Rechtsstellung erheblich verändern (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichts vom 14. März 1996 in der Rechtssache T-134/95, Dysan Magnetics und Review Magnetics/Kommission, Slg. 1996, II-181, Randnr. 20).
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