Rechtsprechung
| EuG, 17.06.2026 - T-184/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbefreiungen - Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis d der Richtlinie 2006/112/EG - Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber - Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbefreiungen - Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis d der Richtlinie 2006/112/EG - Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber - Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen ...
Sonstiges (5)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst b ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst d
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 28. Februar 2025 - Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö/A Oy
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 28. Februar 2025 - Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö/A Oy
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2026 - T-184/25
- EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 01.08.2025 - C-427/23
Határ Diszkont - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Rn. 55 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie genannten Umsätze in den Bereich der Finanzgeschäfte fallen und u. a. Zahlungsinstrumente betreffen, deren Funktionsweise einen Geldtransfer beinhaltet (vgl. Urteil vom 1. August 2025, Határ Diszkont, C-427/23, EU:C:2025:596, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 56 Das Kriterium für die Unterscheidung eines Umsatzes, der bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen herbeigeführt werden, und damit unter die Steuerbefreiung aufgrund von Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie fällt, von einem Umsatz, der keine solchen Wirkungen hat und daher nicht unter die Befreiung fällt, besteht somit darin, ob durch den betreffenden Umsatz tatsächlich oder potenziell das Eigentum an den in Rede stehenden Geldern übertragen wird oder ob er die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer solchen Übertragung erfüllt (vgl. Urteil vom 1. August 2025, Határ Diszkont, C-427/23, EU:C:2025:596, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.12.2015 - C-419/14
Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die die Erhebung der Mehrwertsteuer betrifft, muss diesem Grundsatz Rechnung tragen (vgl. Urteile vom 17. Dezember 2015, WebMindLicences, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. April 2016, Degano Trasporti, C-546/14, EU:C:2016:206, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.09.2014 - C-491/13
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil vom 10. September 2014, Ben Alaya, C-491/13, EU:C:2014:2187, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.05.2016 - C-607/14
Bookit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Rn. 37 Da die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis g der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Befreiungen ohne inhaltliche Änderung die Befreiungen übernehmen, die zuvor in Art. 13 Teil B Buchst. d Nrn. 1 bis 6 der Sechsten Richtlinie 77/388 vorgesehen waren, bleibt die Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen für die Auslegung der entsprechenden Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie relevant (Urteil vom 26. Mai 2016, Bookit, C-607/14, EU:C:2016:355, Rn. 32). - EuGH, 19.04.2007 - C-455/05
Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Rn. 36 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass der Zweck der Steuerbefreiung von Finanzumsätzen in Art. 13 Teil B Buchst. d der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. 1977, L 145, S. 1) und Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis g der Mehrwertsteuerrichtlinie darin besteht, die Schwierigkeiten, die mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der abzugsfähigen Mehrwertsteuer verbunden sind, zu beseitigen und eine Erhöhung der Kosten des Verbraucherkredits zu vermeiden (Urteile vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien, C-455/05, EU:C:2007:232, Rn. 24, …und vom 10. März 2011, Skandinaviska Enskilda Banken, C-540/09, EU:C:2011:137, Rn. 21;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 25. Juli 2018, DPAS, C-5/17, EU:C:2018:592, Rn. 46). - EuGH, 25.07.2018 - C-5/17
DPAS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Rn. 36 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass der Zweck der Steuerbefreiung von Finanzumsätzen in Art. 13 Teil B Buchst. d der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. 1977, L 145, S. 1) und Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis g der Mehrwertsteuerrichtlinie darin besteht, die Schwierigkeiten, die mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der abzugsfähigen Mehrwertsteuer verbunden sind, zu beseitigen und eine Erhöhung der Kosten des Verbraucherkredits zu vermeiden (…Urteile vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien, C-455/05, EU:C:2007:232, Rn. 24, …und vom 10. März 2011, Skandinaviska Enskilda Banken, C-540/09, EU:C:2011:137, Rn. 21; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 25. Juli 2018, DPAS, C-5/17, EU:C:2018:592, Rn. 46). - EuGH, 08.10.2020 - C-235/19
United Biscuits (Pensions Trustees) und United Biscuits Pension Investments - …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, so muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (…vgl. Urteile vom 26. September 2013, Kommission/Frankreich, C-296/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:612, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.03.2011 - C-540/09
Skandinaviska Enskilda Banken - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Rn. 36 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass der Zweck der Steuerbefreiung von Finanzumsätzen in Art. 13 Teil B Buchst. d der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. 1977, L 145, S. 1) und Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis g der Mehrwertsteuerrichtlinie darin besteht, die Schwierigkeiten, die mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der abzugsfähigen Mehrwertsteuer verbunden sind, zu beseitigen und eine Erhöhung der Kosten des Verbraucherkredits zu vermeiden (…Urteile vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien, C-455/05, EU:C:2007:232, Rn. 24, und vom 10. März 2011, Skandinaviska Enskilda Banken, C-540/09, EU:C:2011:137, Rn. 21;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 25. Juli 2018, DPAS, C-5/17, EU:C:2018:592, Rn. 46). - EuGH, 17.12.2020 - C-801/19
Franck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Rn. 31 Hinsichtlich des Zusammenhangs, in den das Tatbestandsmerkmal "Kreditgeber" einzuordnen ist, und der mit der Regelung, zu der dieses Tatbestandsmerkmal gehört, verfolgten Ziele, ist darauf hinzuweisen, dass die Begriffe, mit denen die in Art. 135 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen umschrieben werden, eng auszulegen sind - da diese Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt -, solange diese Auslegung diesen Befreiungen nicht ihre Wirkung nimmt, mit den Zielen im Einklang steht, die mit den Befreiungen verfolgt werden, und den Erfordernissen des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität entspricht (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2020, Franck, C-801/19, EU:C:2020:1049, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.04.2016 - C-546/14
Degano Trasporti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuG, 17.06.2026 - T-184/25
Jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die die Erhebung der Mehrwertsteuer betrifft, muss diesem Grundsatz Rechnung tragen (…vgl. Urteile vom 17. Dezember 2015, WebMindLicences, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. April 2016, Degano Trasporti, C-546/14, EU:C:2016:206, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.09.2013 - C-296/11
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 306 bis 310 der …
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- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2026 - T-184/25
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